Unregelmäßig erhaltender Unterhalt kann zu mehr Hartz IV führen: BSG: Grundsätzlich ist monatlicher Zufluss von Einkommen maßgeblich
Alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher müssen sich Unterhaltszahlungen von ihrem Ex-Partner grundsätzlich nur in dem Monat als Einkommen mindernd anrechnen lassen, in dem das Geld auf ihr Konto geflossen ist. Werden Unterhaltszahlungen unregelmäßig geleistet, kann dies im Einzelfall zu höheren Hartz-IV-Leistungen führen, urteilte am Donnerstag, 7. Dezember 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 8/17 R).
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