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Ratgeber, Beispielschreiben, Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Beispielschreiben => Thema gestartet von: Ottokar am 12. April 2018, 12:59:26

Titel: Beispiel Stellungnahme zur Forderung einer Mietbescheinigung
Beitrag von: Ottokar am 12. April 2018, 12:59:26
Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom ...

Anrede,

es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietbescheinigung auszustellen. Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.
Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt. Auch diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt. Diese Nachweise dürfen von Ihnen auch nicht erneut gefordert werden (Verbot der doppelten Datenerhebung, § 3a BDSG).

MfG
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