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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: selbiger am 04. Oktober 2018, 12:27:17

Titel: Unter 25-Jähriger braucht zum Umzug keine Zustimmung des Jobcenters
Beitrag von: selbiger am 04. Oktober 2018, 12:27:17
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass diese Regelung nur bei einem vorliegenden Mietvertrag gilt.

https://www.gegen-hartz.de/urteil/unter-25-j%C3%A4hrige-brauche-keine-zustimmung-des-jobcenters-f%C3%BCr-einen-umzug-6666123
Titel: Re: Unter 25-Jähriger braucht zum Umzug keine Zustimmung des Jobcenters
Beitrag von: TazD am 04. Oktober 2018, 12:51:56
In Bezug auf den Artikel:
Es ist immer sinnvoll, sich auf ein Urteil zu beziehen, dieses aber nicht zu nennen.....
Titel: Re: Unter 25-Jähriger braucht zum Umzug keine Zustimmung des Jobcenters
Beitrag von: SantanaAbraxas am 04. Oktober 2018, 13:04:16
Außerdem passt mMn die gewählte Überschrift des Themas nicht so ganz - die Zustimmung wird in diesem Fall nicht benötigt, weil kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde (im Text heißt es einmal 'Arbeitsvertrag', aber man weiß ja, was gemeint ist...). Vllt einfach nur das e bei braucht ergänzen.