Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass diese Regelung nur bei einem vorliegenden Mietvertrag gilt.
https://www.gegen-hartz.de/urteil/unter-25-j%C3%A4hrige-brauche-keine-zustimmung-des-jobcenters-f%C3%BCr-einen-umzug-6666123
In Bezug auf den Artikel:
Es ist immer sinnvoll, sich auf ein Urteil zu beziehen, dieses aber nicht zu nennen.....
Außerdem passt mMn die gewählte Überschrift des Themas nicht so ganz - die Zustimmung wird in diesem Fall nicht benötigt, weil kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde (im Text heißt es einmal 'Arbeitsvertrag', aber man weiß ja, was gemeint ist...). Vllt einfach nur das e bei braucht ergänzen.