Mietschulden-Darlehen bei KdU-Unangemessenheit im Einzelfall möglich
Leistungsträger lehnen Mietschulden-Darlehen meist dann ab, wenn die Unterkunftskosten über dem maßgeblichen Angemessenheitsgrenzwert liegen.
In verschiedenen Fallkonstellationen ist jedoch die Übernahme von Mietschulden auch bei unangemessen teuren Unterkunftskosten möglich.
weiteres --> https://www.anwalt.de/rechtstipps/mietschuldendarlehen-auch-bei-unangemessen-teurer-unterkunft-im-einzelfall-moeglich_116912.html
LSG Berlin-Brandenburg, rechtskräftiger Beschluss vom 28.09.2017 – L 18 AS 1984/17 B ER
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195747