Zusicherung vom Jobcenter nur bei erstmaligem Auszug aus Elternhaus erforderlich
Eigentlich ist es völlig klar, es wird aber tausendmal behördlicherseits missachtet, wenn junge Erwachsene einmal von zu Hause ausgezogen sind, ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen beschränkt.
Eine erneute Genehmigung für einen Auszug von zu Hause ist dann nicht mehr erforderlich. Das Gericht stellt weiter klar, das JC habe keine Befugnis auf "Lebenskontrolle" für alle weiteren Umzüge.
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 30.11.2017 – S 52 AS 4265/17
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197023
(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 2017)