Der Paritätische Gesamtverband
Handreichung zur Datenschutz-Grundverordnung
Ab dem 25.05.2018 fand in Deutschland und der gesamten Europäischen Union die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbare Anwendung. Ergänzt wird sie durch das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie weitere Anpassungen z. B. im Sozialdatenschutz.
Diese Vorschriften sind von jeder sozialen Organisation – egal welcher Rechtsform, ob gemeinnützig oder nicht – bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten.
Die vorliegende Handreichung ,,Datenschutz in Paritätischen Mitgliedsorganisationen" widmet sich den häufigsten Fragen, die an uns herangetragen wurden, und praktischen Beispielen aus sozialen Organisationen rund um die Umsetzung aktueller Datenschutzverpflichtungen. Sie enthält unter anderem Informationen z. B. zum Beschäftigtendatenschutz, zum Sozialdatenschutz und zu Geheimhaltungsvorschriften, deren Verletzung nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist.
Stand April 2018 --> https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/DPWV_Handreichung_DS-GVO-2018.pdf
(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 04/2018)
Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Broschüre – Stand November 2018
--> https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2018/Datenschutz_im_Verein_LDI_NRW.pdf
(Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 12/2018)