für Faulleser: Ab Ziffer 25/26/27/28 sind die o.g. Entscheidungsgründe genannt.
Daher m.E. durchaus auf ALG II übertragbar.
ZitatAb Ziffer 25/26/27/28 sind die o.g. Entscheidungsgründe genannt.
Genau genommen etwa ab Rz 24.
Zitatfür Faulleser
Ich mache mir mit absoluter Sicherheit nicht die Mühe, die Volltexte von Rechtssprechungen zu recherchieren und einzustellen (was in vielen Fällen ein Service von mir ist), um damit Faulleser zu unterstützen.
Auch dürfte hinlänglich bekannt sein, dass von mir nichts ungeprüft veröffentlicht wird, auch wenn der Beitrag von einem anderen Verfasser mit Quellenangabe stammt.
Ebenso dürften die meisten Mitglieder dieses Forums in der Lage sein, selbst zu entscheiden, ob sie den Volltext lesen wollen und welche Passagen wichtig sind.
Außerdem sollte der Volltext einer Rechtssprechung immer im Gesamtkontext gelesen werden und nicht nur einzelne Auszüge daraus. Wer für den Volltext zu faul ist, sollte es am besten ganz bleiben lassen.
Auf solche überflüssigen Kommentare kann deshalb dankend verzichtet werden, zumal alles Relevante bereits aus dem Eingangsbeitrag entnommen werden kann.
Aber ich kann die Volltexte von Rechtssprechungen und deren vorherige Überprüfung gerne bleiben lassen und mir somit erhebliche Zeit einsparen. Dann ist zumindest den Faullesern damit gedient und diese werden auch nicht überfordert.
Ob Letzteres im Sinne des Forums ist, insbesondere in dieser Rubrik ,,Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile", zweifle ich sehr stark an.
Meinen Aufwand mit Recherchen/Überprüfungen VOR verfassen, ggf. ergänzen und einstellen (nicht nur) dieses Fremdbeitrages lasse ich mir nicht läppisch kaputt schreiben. Es wurde letztendlich von mir alles mundgerecht serviert, und für Faulleser fühle ich mich nicht zuständig.
Für mich hat Qualität immer noch Vorrang und nicht Quantität.