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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: oldhoefi am 22. Oktober 2018, 01:11:55

Titel: Versichertenentlastungsgesetz GKV
Beitrag von: oldhoefi am 22. Oktober 2018, 01:11:55
GKV-Versichertenentlastungsgesetz - Maßnahmen zur Reduzierung der Beitragsschulden

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages begrüßten die geladenen Gesundheitsexpert*innen in weiten Teilen den von der BR vorgelegten Gesetzentwurf.

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (VEG) soll in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige soll ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden "passive" Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern.

Diese Regelung soll rückwirkend gelten und den ,,überproportionale(n) Anstieg der Beitragsrückstände bei den Krankenkassen (bei freiwillig Versicherten im Dezember 2017 insgesamt 6,3 Milliarden Euro; monatlich etwa 120 Millionen Euro mehr)" reduzieren helfen (GKV-VEG-Entwurfsbegründung, S. 20).

Zudem wird eine Pflicht der Krankenkassen eingeführt, bei Beitragsrückständen frühzeitig auf mögliche Sozialleistungsansprüche hinzuweisen (§ 16 Absatz 3b SGB V n. F.) und die Möglichkeit der rückwirkenden Änderung der Beitragsfestsetzung wird erweitert (§ 240 Absatz 1 SGB V n. F.).

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 08.10.2018 --> https://www.bundestag.de/presse/hib/-/572310

Entwurf GKV-Versichertenentlastungsgesetz – Drs. 19/4454 vom 24.09.2018

--> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 20.10.2018)
Titel: Re: Versichertenentlastungsgesetz GKV
Beitrag von: Quinky am 22. Oktober 2018, 18:04:12
Allerdings haben ALLE Rentner NICHTS!!!! davon!!

Zwar wird die KV um ca. 0,5% geringer, dafür steigt zum gleichen Zeitpunkt die PV um 0,5% (PV MUSS!!!! von den Rentnern komplett selbst bezahlt werden).
Somit sind rund 20.000.000 Rentner die gea....ten!!!!
Sämtliche Arbeitnehmer zahlen bei der PV nur die Hälfte, Rentner zahlen es komplett. Es gibt KEINE Begründung, warum Rentner komplett zahlen müaasen. Klarer Verstoss gegen das Grundgesetz (Gleichheitsprinzip), das interessiert aber unsere Regierung einen Schei....!!!
Titel: Re: Versichertenentlastungsgesetz GKV
Beitrag von: Meph1977 am 23. Oktober 2018, 22:01:08
Sorry auch wenn das keiner gerne hört egal wie man es macht die Krankenversicherung wir immer komplett vom Arbeitnehmer bezahlt. Die "paritätische" Finanzierung ist nur ein Feigenblatt um das zu kaschieren der einzige Unterschied besteht darin das dir das Geld nicht vorher rechnerisch als Lohn auf dem Lohnkonto des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber gutgeschrieben wurde.
Titel: Re: Versichertenentlastungsgesetz GKV
Beitrag von: Syrius am 06. Februar 2019, 00:20:13
Zitat von: oldhoefi am 22. Oktober 2018, 01:11:55
GKV-Versichertenentlastungsgesetz - Maßnahmen zur Reduzierung der Beitragsschulden

Zugleich sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden "passive" Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern.

Was genau ist mit "passive" Mitgliedschaft gemeint?
VN die versicherungspflichtig sind aber die Beiräge nicht zahlen oder zahlen können?
In der PKV werden die dann in den Notlagentarif versichert/abgeschoben.

Heißt das, dass die dann nicht mehr versichert bzw. versicherungspflichtig sind?

Wird damit nicht das Gesetz von 2008 zur Versicherungspflicht untergraben?

Gibt es auch eine Änderung für PKV oder nur für die GKV?
Titel: Re: Versichertenentlastungsgesetz GKV
Beitrag von: oldhoefi am 11. Juli 2019, 01:31:08
Beitragsschulden im Krankenkassenrecht

Die Kollegin Claudia Mehlhorn hat ihren Fachaufsatz ,,Beitragsschulden im Krankenkassenrecht" aufgrund verschiedenster wichtiger Änderungen ab 2019 aktualisiert und stellt diesen zur Verfügung.

--> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2358/

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 03/2019)