Die Kommunen versuchen mit aller Härte die angemssenen Mietgrenzen für Hartz IV Leistungsberechtigte so tief wie möglich anzusetzen, um den Kostendruck auf die Betroffenen abzuwelzen. Doch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16) hat dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Die Richter entschieden, dass diese Handhabung rechtswidrig ist.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/mietgrenzen-kippten-obergrenze-hartz-iv-140237-2 (https://www.gegen-hartz.de/urteile/mietgrenzen-kippten-obergrenze-hartz-iv-140237-2)
Titel angepasst. LG Meck
Habe ich eine Möglichkeit herauszufinden wie viele Sozialhilfeempfänger aus meiner Region oberhalb des Spiegels liegen?
Muss mir das Sozialamt die zahlen geben?
Zitat von: Gast45217 am 06. November 2018, 15:18:16Muss mir das Sozialamt die zahlen geben?
Mit Sicherheit nicht
Also....
ich beziehe zwar Grundsicherung nach sgb12, aber mich betrifft das Problem auch, denn meine Wohnung ist "ganzplötzlich" sehr viel teurer geworden und die Miete liegt über der sogenannten "Angemessenheitsgrenze" hier im Landkreis.
Ich habe allerdings Erfahrung mit Wohnungssuche, 13 Jahre Wohnungssuche in Köln,vergeblich, und dann weitergehend in anderen Landkreisen. Es gibt eigentlich keine Wohnungen, die diesen "Angemessenheitsgrenzen" entsprechen. Das Problem besteht deutschlandweit, in Großstädten ist es viel schlimmer. Ausnahmen gibt es, aber eher selten, und meist ist an solchen Wohnungen auch irgend ein "Haken" dran. Z.Bsp. gibt es einen Trend, die billigsten Sozialwohnungen irgendwo auf dem Land anzubieten, wo keine Infrastruktur vorhanden ist. Wer will da schon hin ziehen, ohne Auto.
Was könnte man machen. Man könnte in so einer Gegend, wo viele Sozialmieter wohnen, rum gehen und die Bewohner fragen. Ich mache das immer. Dann erfährt man so einiges. Man könnte so leicht viele Leute zusammen bringen, die zu teure Mieten aus ihrem eigenen persönlichen HartzVier- oder Grundsicherungsbudget mitfinanzieren MÜSSEN, da es keinen angemessenen Wohnraum gibt.
Nur so eine Idee!
Mit den Zahlen - Mietern - evt. Unterschriftslisten - könnte man was anfangen. Zb. den zuständigen Kreis informieren, daß die Angemessenheitsgrenzen zu niedrig sind.
Evt. Hinzufügung eines Anwalts - und so weiter.
Auf dieses Urteil kann man sich dann in einem Prozess berufen.
Ich reiche nach.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 52/16
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199780
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 620/1689
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199781
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Mit diesen Urteilen sprudeln ergänzend ganze Gebirgsbäche auf meine oberbayerischen Mühlen. :cool:
Unsere hiesige Optionskommune vertritt die Auffassung, dass die Vorgaben des BSG hinsichtlich eines ,,schlüssigen Konzeptes" nicht erfüllbar sind und hat sich deshalb ein eigenes gebastelt.
:ironie:
Dann sollen sie halt mal auf den nahen Förderturm klettern (gibts den noch?) - dann haben sie den passenden Überblick.... :lachen: :lol:
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A&K dürfte das berüchtigte Gefälligkeitsunternehmen Analyse und Konzepte sein?
Zitat von: Gast45217 am 06. November 2018, 15:18:16Habe ich eine Möglichkeit herauszufinden wie viele Sozialhilfeempfänger aus meiner Region oberhalb des Spiegels liegen?
Sieh mal hier nach, die Zahlen reichen allerdings nur bis 2017:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf