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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: selbiger am 05. Dezember 2018, 18:09:25

Titel: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: selbiger am 05. Dezember 2018, 18:09:25
Karlsruhe (dpa) - Mieter dürfen nicht einfach die Miete kürzen, nur weil in Wohnungen mit älterer Bausubstanz die Gefahr von Schimmelbildung droht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und die Rechte von Vermietern gestärkt.

Den Möglichkeiten auf Mietminderung setzte der zuständige 8. Senat damit klare Grenzen. Nach Worten der Vorsitzenden Richterin Karin Milger ist entscheidend, dass die Wohnungen den seinerzeit gültigen Bauvorschriften entsprachen (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).

https://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_84896276/bgh-entscheidung-keine-mietkuerzung-bei-schimmelgefahr.html (https://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_84896276/bgh-entscheidung-keine-mietkuerzung-bei-schimmelgefahr.html)


Es ist immer wiedere erstaunlich wie unsere richter so tiken..in einem land in dem wir gut und gerne leben.. :wand: :teuflisch:



Titel angepasst, AZ ergänzt und Thema in diesen Forenbereich verschoben. LG Meck
Titel: Re: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: Meph1977 am 05. Dezember 2018, 18:40:52
Ich finde diese Entscheidung mehr als richtig. Es ist schlicht kein Mangel vorhanden der eine Mietminderung rechtfertig. Der Versuch ist in etwa so das man jemanden auf Schmerzengeld verklagt weil er ihn ja mit dem Auto anfahren könnte.
Titel: Re: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: Quinky am 05. Dezember 2018, 22:58:23
WENN Schimmel vorhanden ist, ist eine Mietminderung möglich!
Das Urteil sagt lediglich aus:
WENN KEIN Schimmel da ist, kann die Miete nicht gemindert werden, wenn kein Dämmung vorhanden ist.
Nur weil eine Gefahr besteht, das eventuell Schimmel entstehen kann, kann keine Mietminderung durchgeführt werden.
Das Urteil ist also genau zu lesen!

Gruß
Ernie
Titel: Re: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: Gast42113 am 06. Dezember 2018, 01:01:52
Was hat das thema eigentlich mit hartz iv zu tun?
Titel: Re: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: kmsmr am 06. Dezember 2018, 09:51:43
@667, hier gibt es aber auch eine Rubrik, zu anderen Themen. Was hast für ein Problem damit?
Titel: Re: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: Gast42113 am 06. Dezember 2018, 11:46:15
Es hat rein nichts mit Hartz IV zu tun aber wurde im "Aktuelles zu Hartz IV" Teil des Forums gepostet, es ist hier schlichtweg falsch aufgehoben genauso wie jedes andere Thema das hier früher gepostet wurde ohne was mit SGB II oder Arbeitslosigkeit zu tun zu haben.

Bedeutet letztendlich nur etwas ärgerliche Arbeit für Moderatoren wenns mal wieder überhand nimmt.
Titel: Re: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: selbiger am 06. Dezember 2018, 13:50:57
warum soll das nichts mit harz4 zu tun haben..indirekt aber wohl schon..wen man bedenkt wieviele harz4ler in solchen buden wohnen..weil sie keine bezahlbaren sanierten wgs bekommen.dieses macht nicht an den grenzen der arbeitenden gesellschaft halt.ich kenne viele die sozialschwach sind..und in sochen vergammelten buden unterkommen weil das amt der meinung ist....das reicht für leute wie euch..
Titel: Re: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: Greywolf08 am 07. Dezember 2018, 16:13:49
Zitat von: selbiger am 06. Dezember 2018, 13:50:57
...das reicht für leute wie euch..
Wer ist "euch"? Und was soll der Schei.. hier? Das Urteil bezieht sich nicht auf schon verschimmelte Wohnungen.
Ich kenne niemanden, der schon im Vorfeld auf Verdacht ne Mietminderung durchdrücken will.
Abgesehen davon, .. es leben nicht nur Leistungsempfänger in schimmeligen Buden - auch Lohnempfänger und Rentner, deren Einkommen knapp über'm Bedarf liegt.
Und hör endlich auf mit deinem "sozial schwach". Das empfinde nich nur ich als diskriminierend und beleidigend.
Titel: Re: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: nasenspray am 07. Dezember 2018, 18:58:33
Er meint:
Zitatweil das amt der meinung ist....das reicht für leute wie euch..
Titel: Re: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: Gast44360 am 07. Dezember 2018, 19:18:27
Zitat von: Greywolf08 am 07. Dezember 2018, 16:13:49Abgesehen davon, .. es leben nicht nur Leistungsempfänger in schimmeligen Buden - auch Lohnempfänger und Rentner, deren Einkommen knapp über'm Bedarf liegt.
Ach noch nicht mal. Es gab eine Wohnungsgesellschaft, Deutsche Annington oder was, die hatten gar nicht mal so billige Wohnungen, aber die haben nie was dran gemacht, nix gepflegt. Die hatten auch ein Schimmelproblem. Die Wohnungsgesellschaft gibts nicht mehr, wenn ich mich nicht täusche.
Titel: Re: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: Greywolf08 am 07. Dezember 2018, 19:22:29
Zitat von: Gast44360 am 07. Dezember 2018, 19:18:27
Die Wohnungsgesellschaft gibts nicht mehr, ..
Doch, die gibt's noch. Nennt sich jetzt Vonovia.
Titel: Re: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: oldhoefi am 07. Dezember 2018, 19:51:40
ZitatTitel angepasst, AZ ergänzt und Thema in diesen Forenbereich verschoben. LG Meck
Warum verwundert mich das jetzt in keinster Weise.

Beim TE sind ständig anfallende Nacharbeiten die Regel und nicht die Ausnahme.

siehe auch --> https://hartz.info/index.php?topic=116206.msg1309934#msg1309934

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Ich reiche eine renommierte Quelle nach.

BGH, Urteile vom 05.12.2018 – VIII ZR 67/18 und VIII ZR 271/17

BGH Pressemitteilung vom 05.12.2018 --> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=90098&linked=pm

Man beachte auch die darin enthaltene Anmerkung.

ZitatIn dem Verfahren VIII ZR 271/17, in dem das Berufungsgericht auch Durchfeuchtungen des Mauerwerks infolge schadhaft gewordener Bauteile festgestellt hatte, ist die Sache wegen der Höhe der hierfür anzusetzenden Minderung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
Titel: Re: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: selbiger am 08. Dezember 2018, 09:15:21
@Greywolf08...wo bitte schön beleidige ich..?? :weisnich:
Titel: Re: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: HermineL am 08. Dezember 2018, 09:25:30
Zitat von: selbiger am 08. Dezember 2018, 09:15:21@Greywolf08...wo bitte schön beleidige ich..??
Damit:
Zitat von: Greywolf08 am 07. Dezember 2018, 16:13:49an den grenzen der arbeitenden gesellschaft halt.ich kenne viele die sozialschwach sind..und in sochen vergammelten buden unterkommen weil das amt der meinung ist....das reicht für leute wie euch..


Ich zitiere mich dazu mal selber vielleicht verstehst du es dann:

ZitatVielleicht solltest du zu aller erst einmal eine zutreffende Bezeichnung wählen.
Menschen die über wenig Vermögen oder Einkommen verfügen sind nicht "sozial
schwach" sondern bestenfalls finanziell oder öknomisch schwach.

"Sozial schwach" sind Menschen wie Zumwinkel, Hoeneß usw. die den Staat um
Millionen bescheißen. Das Geld fehlt dann allen z.B. für die Erhaltung der Schulen
Bildung uvm. Das sind Menschen mit null Verantwortungsbewusstsein und dieses
Verhalten ist "sozial schwach" und außerdem kriminell.
Diesen Ausdruck zu nutzen für Menschen die wenig haben ist in meinen Augen
nichts anderes als eine Diskriminierung aller Menschen die auf Hilfe finanzielle
Hilfe angewiesen sind.

Bevor du nun weiter Menschen mit wenig Einkommen so diskriminierst
empfehle ich dir mal folgende Links zu lesen und für weitere Definitionen
zu Googlen:
Kein Mensch ist ,,sozial schwach" (https://cmd-a.de/523/sozial-schwach.html)
Nie wieder sozial schwach (http://sprechperlen.de/nie-wieder-sozial-schwach/)
Titel: Re: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: NevAda am 08. Dezember 2018, 10:37:37
 :danke:
Titel: Re: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: selbiger am 09. Dezember 2018, 14:13:32
@HermineL

bitte dich den text nochmal in ruhe zu lesen..dan wirst du erkenen..das das nicht ansatzweise mit irgentwelchen beleidigungen zu tun hatt..im umkehrschluss heist es..das solche buden auch nicht an der arbeitenden gesellschaft halt machen..richtig lesen..bevor man unterstellt..
Titel: Re: BGH: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Beitrag von: Greywolf08 am 10. Dezember 2018, 01:22:44
@selbiger
Dann lies doch erst mal dein eigenes Geschreibsel, bevor du anderen dazu rätst. Du wirfst doch die ganze Zeit mit dem Vokabular "sozial schwach" um dich. Und das is (zumindest für mich) ein No Go.