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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: selbiger am 14. Januar 2019, 16:27:47

Titel: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: selbiger am 14. Januar 2019, 16:27:47
Ein Mann aus Emden hat ein Erbe in Höhe von 200.000 Euro in zwei Jahren "ausgegeben und vertrunken". Ein Gericht hat nun entschieden: Er soll keine Sozialleistungen bekommen.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/menschen-schicksale/id_85082482/arbeitsloser-verprasst-erbe-von-200-000-euro-in-zwei-jahren-kein-anspruch-auf-sozialleistungen.html (https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/menschen-schicksale/id_85082482/arbeitsloser-verprasst-erbe-von-200-000-euro-in-zwei-jahren-kein-anspruch-auf-sozialleistungen.html)




Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. Dezember 2018 - L 13 AS 111/17

Volltext -->> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204121



Volltext ergänzt und Thema in diesen Forenbereich verschoben. LG Meck
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 16:39:39
Skandal! Das BVerfG hat entschieden, dass das Existenzminimum gewährleistet sein muss!
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Wingman am 14. Januar 2019, 16:42:11
Na und, schau mal wie Politiker mit den steuern umgehen . . . :mocking:
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: selbiger am 14. Januar 2019, 16:42:46
richtig..nun muss man sich nur noch an diese entscheidung auch halten..aber das braucht man wohl hierzulande nicht..weil die missachtung ehh keine folgen hatt..
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 16:43:21
Genau!
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: AlterGaul am 14. Januar 2019, 16:53:25
Hat das Geld ja lange gehalten. Die Summe hätte man auch schneller ausgeben können.
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 16:59:11
Es war auch klug und vorausschauend, sich keinen Porsche zu kaufen - wegen der Verkehrskontrollen vor dem Jobcenter.
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 17:11:18
Hm, er hat zwar wirklich das Geld verprasst, darf man aber deswegen einen Menschen zum Tode verurteilen? Nein!!!
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast30174 am 14. Januar 2019, 17:15:00
Zitat von: Wingman am 14. Januar 2019, 16:42:11
Na und, schau mal wie Politiker mit den steuern umgehen . . . :mocking:

Genau.
Immer nach "unten" treten und nach "oben" buckeln geht gar nicht.
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:18:31
@Maxvorstadt

Der Mann könnte es ja zur Abwechslung mal mit ARBEIT versuchen, freiwillig natürlich, wegen dem Grundgesetz und so.
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast44360 am 14. Januar 2019, 17:19:48
Der ist Alkoholiker.
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:23:59
Ach soooo ...
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 17:25:06
Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:18:31
@Maxvorstadt

Der Mann könnte es ja zur Abwechslung mal mit ARBEIT versuchen, freiwillig natürlich, wegen dem Grundgesetz und so.
Natürlich. Aber bis er Arbeit hat, und das ist ja heutzutage nicht ganz so einfach, muss er ja auch was essen, trinken und irgendwo wohnen können.
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast44360 am 14. Januar 2019, 17:27:23
Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:23:59
Ach soooo ...
Ja sooooo ...
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: coolio am 14. Januar 2019, 17:33:46
naja - die 100 Monate sind ja sicher schnell um  :lachen:
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:42:07
Zitat von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 17:11:18
Hm, er hat zwar wirklich das Geld verprasst, darf man aber deswegen einen Menschen zum Tode verurteilen? Nein!!!

DAS ist nicht mehr lustig! Bevor du weiterhin solchen absoluten Schwachsinn postest, solltest du dich mit der Rechtslage vertraut machen! Der Mann muss weder Obdachlosigkeit fürchten, noch dass er verhungern muss!

Rechtsgrundlage auf seinem weiteren Lebensweg ist ua § 24 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB II

Soviel Sachkenntnis kann man von Autoren von Artikeln auf BILD-Niveau wohl nicht erwarten, ist wohl auch nicht gewollt, denn auch dieser Artikel hat ua bei @selbiger seine Wirkung nicht verfehlt! Zielgruppe erreicht!
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 17:47:16
Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:42:07
Zitat von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 17:11:18
Hm, er hat zwar wirklich das Geld verprasst, darf man aber deswegen einen Menschen zum Tode verurteilen? Nein!!!

DAS ist nicht mehr lustig! Bevor du weiterhin solchen absoluten Schwachsinn postest, solltest du dich mit der Rechtslage vertraut machen! Der Mann muss weder Obdachlosigkeit fürchten, noch dass er verhungern muss!

Rechtsgrundlage auf seinem weiteren Lebensweg ist ua § 24 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB II
Nun, wenn das Gericht ihm Sozialleistungen verweigert, wovon lebt der Mann dann und zahlt seine Miete? Okay, Todesurteil mag etwas übertrieben sein, aber gesundheitliche Schädigungen bis hin zum Tode werden mit diesem Urteil billigend in Kauf genommen.
Und du hast Recht: Das ist wirklich nicht mehr lustig. Man merkt die Absicht und ist verstimmt!!!
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:49:50
Noch einer aus der gleichen Zielgruppe!
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 17:52:44
Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:49:50
Noch einer aus der gleichen Zielgruppe!
Ah, du meinst jemand, der will dass das Grundgesetz wieder befolgt wird? Ja, das bin ich!
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:56:10
Dann erkläre uns doch mal, inwiefern dieses Urteil Grundrechte des Klägers verletzt.
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:02:22
Indem es ihm die Lebensgrundlage entzieht.
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 18:05:40
Inwiefern wird dem Kläger mit dem Urteil die Lebensgrundlage entzogen???

Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:42:07
Rechtsgrundlage auf seinem weiteren Lebensweg ist ua § 24 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB II
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast30174 am 14. Januar 2019, 18:06:16
Ist das überhaupt zulässig, dem Mann (bzw. auch anderen Menschen in so einer Situation) überhaupt keine Sozialleistungen zu gewähren? Hätte er nicht zumindest Anspruch auf Leistungen als Darlehen?
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: oldhoefi am 14. Januar 2019, 18:06:47
Zitat von: selbiger am 14. Januar 2019, 16:27:47Ein Gericht hat nun entschieden
Und – wieder einmal – in die falsche Rubrik eingestellt. :wand:

Abgesehen davon ist diese Gerichtsentscheidung nicht wirklich überraschend.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. Dezember 2018 - L 13 AS 111/17

Volltext direkt --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204121
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 18:10:48
Zitat von: Gast30174 am 14. Januar 2019, 18:06:16
Ist das überhaupt zulässig

JA!

Zitat von: Gast30174 am 14. Januar 2019, 18:06:16
Hätte er nicht zumindest Anspruch auf Leistungen als Darlehen?

JA! Darüber hatte das Gericht jedoch nicht zu entscheiden!
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:11:17
Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 18:05:40
Inwiefern wird dem Kläger mit dem Urteil die Lebensgrundlage entzogen???

Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 17:42:07
Rechtsgrundlage auf seinem weiteren Lebensweg ist ua § 24 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB II
Wobei es sich um Sozialleistungen handeln dürfte. Somit kommt das auch für ihn nicht in Frage, da das Gericht ja entschieden hat, dass der Mann keine Sozialleistungen erhält!!!
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast30174 am 14. Januar 2019, 18:14:33
Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 18:10:48
Zitat von: Gast30174 am 14. Januar 2019, 18:06:16
Ist das überhaupt zulässig

JA!

Zitat von: Gast30174 am 14. Januar 2019, 18:06:16
Hätte er nicht zumindest Anspruch auf Leistungen als Darlehen?

JA! Darüber hatte das Gericht jedoch nicht zu entscheiden!


Gut. Aber sind Leistungen als Darlehen nicht auch Leistungen? Und das Gericht hat doch beschlossen, dass er gar keine Leistungen bekommt?
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast44360 am 14. Januar 2019, 18:17:15
Und wovon soll der jetzt leben?
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 18:35:18
Zitat von: Gast30174 am 14. Januar 2019, 18:14:33
Und das Gericht hat doch beschlossen, dass er gar keine Leistungen bekommt?

Nein! Der zu verhandelnde Tatbestand: Streitig ist die Verpflichtung des Klägers zum Ersatz erbrachter Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Da hat das Gericht in vier von fünf Fällen bejaht, in einem Fall bejaht, jedoch Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der aufgeworfenen Fragen zugelassen.

Das schließt grundsätzlich die künftige Gewährung eines Darlehens zu Deckung des Lebensbedarfs nicht aus.

Und im Übrigen (aus dem von @oldhoefi verlinkten Urteil):

"Der Kläger hat auch zumindest grob fahrlässig gehandelt, d. h. dasjenige missachtet, was jedem hätte einleuchten müssen. Es musste ihm ohne weiteres einleuchten, dass er bei dem von ihm an den Tag gelegten Ausgabeverhalten innerhalb kurzer Zeit wieder auf staatliche Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums angewiesen sein würde, und es sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Kläger nach seiner persönlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht in der Lage gewesen wäre, sein unwirtschaftliches Verhalten abzustellen. Nach dem vorliegenden psychiatrischen Gutachten ist seine Intelligenz noch im Normbereich, unter Hirnleistungsstörungen leidet er nicht. Ein Kontrollverlust aufgrund einer Alkoholkrankheit lag zur Überzeugung des Senats in dem in Rede stehenden Zeitraum nicht vor. Ins Gewicht fällt in diesem Zusammenhang die Einschätzung des Hausarztes, welcher den Kläger in dem fraglichen Zeitraum von April 2011 bis April 2013 zumindest gelegentlich gesehen hat und Hinweise auf eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Klägers ausweislich seines erstinstanzlich erstatteten Befundberichts nicht beobachtet hat. Dementsprechend hat er eine Alkoholkrankheit auch nicht als Diagnose in seinem Befundbericht aufgeführt. Der Umstand, dass der Kläger womöglich exzessiv Alkohol konsumiert hat, lässt keineswegs ohne weiteres den Schluss zu, dass damit auch ein dauerhafter Kontrollverlust einhergegangen ist. Gegen einen Kontrollverlust sprechen insbesondere die Ausführungen in dem psychiatrischen Gutachten des Dr. P., wonach der Kläger in der Lage war, seinen Lebenswandel zu ändern, nachdem das Geld ausgegangen war, und er seinen Alkoholkonsum deutlich reduzieren konnte. Dementsprechend war der Kläger seinerzeit zu durchaus vernünftigen Entscheidungen, etwa hinsichtlich der Tilgung der privaten Schulden und des Erwerbs der Wohnung, in der Lage und es gelang ihm, diese Entscheidungen in die Tat umzusetzen. Dies gilt auch für die Abwicklung des Vermögens seines Onkels, insbesondere für die Auflösung der Konten und den Verkauf des Hauses. Schließlich war der Kläger auch durchaus in der Lage, sein Ausgabeverhalten kritisch zu hinterfragen, was der Umstand zeigt, dass er mit dem Zeugen V. darin übereinkam, dass ihm der Kaufpreis für den gescheiterten Erwerb der Wohnung nur in Teilbeträgen zurückgezahlt wurde. Der Kläger war damit ganz offensichtlich selbst zu der Einsicht gelangt, mit dem geerbten Geld nicht vernünftig umzugehen. Aus welchen Gründen es dem Kläger gleichwohl nicht gelungen ist, sein Verhalten danach auszurichten, kann dahinstehen. Jedenfalls lassen sich die geltend gemachten krankheitsbedingten Gründe ausschließen, so dass zumindest grob fahrlässiges Verhalten angenommen werden muss."

Offensichtlich hat sich der Kläger ganz allein in seine jetzige Situation gebracht und das sollten auch alle die zur Kenntnis nehmen (auch die, die einem Artikel auf BILD-Niveau mehr Aufmerksamkeit schenken als der Entscheidung eines Gericht), die meinen, der Mann habe grenzenlose Unterstützung verdient!
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:43:33
Hm, er hat also das Geld -zumindest teilweise- zur Schuldenzahlung gebraucht und auch, als es weniger wurde, sein Ausgabeverhalten angepasst. Klingt aber nicht so, als hätte er das Geld verprasst, eher im Gegenteil.
Da hätte der Richter aber mildernde Umstände anrechnen müssen.
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 18:47:13
Zitat von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:43:33
Da hätte der Richter aber mildernde Umstände anrechnen müssen.

Wo ist das doch gleich nochmal im SGB II geregelt?
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:52:42
Warum sollte das im SGB geregelt sein?
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 18:53:46
Worauf sollte das Gericht denn sonst die "mildernden Umstände" stützen???
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:59:03
Auf die Fakten?
Das Gericht argumentiert ja, dass der Angeklagte durch sein Verhalten seine Hilfsbedürftigkeit selbst verschuldet hätte. Perfiderweise führt es als Argumente für seine Entscheidung Dinge an, die eigentlich in die Gegenrichtung gehen, denn der Angeklagte hat ja erwiesenermaßen Schulden bezahlt und sein Ausgabeverhalten angepasst. Das wird nun dem Angeklagten zur Last gelegt, obwohl es eigentlich entlastend wirken müsste.
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 19:05:27
Zitat von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:59:03
... denn der Angeklagte hat ja erwiesenermaßen Schulden bezahlt ...

Woraus schließt du das? Übrigens war der Mann nicht angeklagt, sondern Kläger in einem sozialrechtlichen Verfahren. So viel Korrektheit muss schon sein!
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 19:10:55
Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 19:05:27
Zitat von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:59:03
... denn der Angeklagte hat ja erwiesenermaßen Schulden bezahlt ...

Woraus schließt du das?
Das steht in dem Auszug aus dem Urteil, den du selbst gepostet hast!  :lachen:
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 19:17:16
Und wieder: Lesen UND verstehen!

Aber lassen wir das. Du Eggsbärde, ich Leie

:bye:

Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast44116 am 14. Januar 2019, 19:29:16
Da ich den eingestellten Paragraphen tatsächlich nicht verstehe Frage ich nach:

Er kann also Darlehen bekommen und zb Sachleistungen statt Geld? Nehme an Gutscheine?

Das man ihn jetzt zur Strafe verhungern lässt glaube ich auch nicht. Aber irgendwie muss ja sein Verhalten Konsequenzen haben.
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 19:33:03
Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 19:17:16
Und wieder: Lesen UND verstehen!

Aber lassen wir das. Du Eggsbärde, ich Leie

:bye:
Du weißt ja nicht mal, was du geschrieben hast!  :grins:
Nicht böse gemeint, ist halt nur lustig.
Titel: Re: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast30174 am 14. Januar 2019, 19:47:24
Ich habe die Stelle mit der Schuldentilgung im Urteil gefunden. Hier:

Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 18:35:18
Dementsprechend war der Kläger seinerzeit zu durchaus vernünftigen Entscheidungen, etwa hinsichtlich der Tilgung der privaten Schulden (...)
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 19:54:49
Genau. Das hätte eigentlich zugunsten des Klägers sprechen sollen, genauso wie die Reduzierung der Ausgaben, als ihm klar wurde, dass er so nicht lange vom Geld leben würden könnte.

Das spricht ja nämlich durchaus für den Willen, sich seinen Verpflichtungen zu stellen.
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast44116 am 14. Januar 2019, 19:59:00
Es spricht gegen ihn.

Er sagt ich war nicht Herr meiner Sinne. Seine Handlungen zeigen aber das er es war.
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast44360 am 14. Januar 2019, 20:01:37
Wovon soll denn der jetzt leben?
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast44116 am 14. Januar 2019, 20:08:24
Zitat von: Gast44360 am 14. Januar 2019, 20:01:37
Wovon soll denn der jetzt leben?


https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/24.html
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 20:11:32
Das wäre aber eine Sozialleistung.
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Orakel am 14. Januar 2019, 20:17:00
Zitat von: Gast44360 am 14. Januar 2019, 20:01:37
Wovon soll denn der jetzt leben?

Deine Sorge und die aller anderen ist unbegründet! Als der Mann ab 2013 erneut Grundsicherungsleistungen bezog, nahm das Jobcenter eine Rückforderung vor. Und wenn er nicht gestorben ist ... ähm... noch keine Arbeit gefunden hat, so lebt er noch heute.

Quelle (https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lsg-niedersachsen-bremen-verschwendung-einer-erbschaft-kann-grundsicherungsleistungen-kosten)
Titel: Re: LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Januar 2019, 14:50:08
Was mich viel mehr wundert ist eine Rechenaufgabe:
Zitat von: Startbeitrag Thema LinkDas Gericht hielt dem Mann vor: Auch ohne Arbeit hätte er rund sieben Jahre und sieben Monate von dem Erbe leben können.
sieben Jahre und sieben Monate = 91 Monate
200 000 : 91 Monate = 2197,802197802

Ich gehe jede Wette ein dass mein JC mir sozialwidriges Verhalten vorwerfen wird wenn ich mtl. so eine Summe meines Erbes verbrauchen würde.
Aber das werde ich dann ja nach erreichen meines Schonvermögens feststellen. Gut das ich das vorher schon auf 0.- runtergefahren habe sonst müsste es noch länger halten.

Bei dem Verbrauch müsste ich nach vier Monaten einen neuen Antrag stellen, was nicht der Fall sein wird, sondern nach sechs bis sieben Monaten. Selbst da rechne ich noch mit überflüssigem Streß.

MfG FN