Wer wegen einer Straftat und einer damit einhergehenden Rufschädigung seines Arbeitgebers seinen Arbeitsplatz verliert, muss danach erhaltene Hartz-IV-Leistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens zurückerstatten...
Hartz-IV-Rückforderung wegen Bierbankklau mit dem Taxi (https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjr2Lult-7fAhXOPOwKHWCtDDcQxfQBMAB6BAgAEAM&url=https%3A%2F%2Fwww.gegen-hartz.de%2Furteile%2Fhartz-iv-rueckforderung-wegen-bierbankklau-mit-dem-taxi&usg=AOvVaw0e6Osu8bLKlhtOigPj0Xie)
LG Hexe
Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 14. Januar 2019, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: L 13 AS 137/17).
Aktenzeichen ergänzt, Titel angepasst und Thema in diesen Forenbereich verschoben. LG Meck
Wie hiess das blinde Dorf nochmal?
Schilda?
--------
Üblicherweise tragen die Taxis aussen grossflächige Werbung und innen steht im Kleingedruckten irgendwo der Unternehmer.
Es wird wirklich jede Gelegenheit genutzt um Leistungen einzusparen! :teuflisch:
Für diese Entscheidung habe ich kein Verständnis.
Okay der Taxifahrer hast Mist gebaut. Aber er hat mit Sicherheit eine Anzeige bekommen plus Strafe. Seinen Job verloren und trotzdem nach einem Jahr arbeitet er wieder. Ihn jetzt nochmals zu bestrafen finde ich ungerecht.
Zitat von: Gast44116 am 15. Januar 2019, 07:38:00Ihn jetzt nochmals zu bestrafen finde ich ungerecht.
Wie bitte?
Er hat mit seinem Verhalten nun mal grob fahrlässig dafür gesorgt, hilfsbedürftig zu werden. Er bekommt ja laufend Leistungen.
Muss Sie dann halt zurückerstatten.
Zitat von: Hartz4Zeuge am 15. Januar 2019, 01:04:31Es wird wirklich jede Gelegenheit genutzt um Leistungen einzusparen
Ooooder, es wird geltendes Recht korrekt angewendet.
Darauf wird doch immer wieder bestanden :weisnich:
Zitat von: Gast44116 am 15. Januar 2019, 07:38:00
Ihn jetzt nochmals zu bestrafen finde ich ungerecht.
Der Erstattungsanspruch nach § 34 SGB II ist keine Strafe, sondern Rechtsfolge sozialwidrigen Verhaltens und die hat sich der Taxifahrer ganz allein zuzuschreiben!
Ich finde das Urteil trotzdem nicht okay.
Was ist nun künftig mit Menschen die im Gefängnis waren? Wenn sie zu or gearbeitet haben und durch die Straftat und den Gefängnisaufenthalt ihre Arbeit verloren haben.
Müssen die dann in Zukunft auch befürchten sobald sie wieder arbeiten das das Jobcenter sagt sie müssen alles zurück zahlen schliesslich haben sie ihre Arbeitslosigkeit durch die Straftat verursacht.
Verhindert man so nicht das Menschen sich dann Arbeit suchen und aus Angst vor den Schulden dann lieber gleich bei Hartz4 bleiben?
Zitat von: Orakel am 15. Januar 2019, 08:47:02
Zitat von: Gast44116 am 15. Januar 2019, 07:38:00
Ihn jetzt nochmals zu bestrafen finde ich ungerecht.
Der Erstattungsanspruch nach § 34 SGB II ist keine Strafe, sondern Rechtsfolge sozialwidrigen Verhaltens und die hat sich der Taxifahrer ganz allein zuzuschreiben!
Verstehe: Eine Bestrafung ist keine Bestrafung, aha!
Eine Bestrafung ist natürlich eine Bestrafung! Der öffentlich-rechtliche Ersatzanspruch nach § 34 ist aber keine Bestrafung. Das ergibt sich schon allein aus dem Wortlaut des Gesetzes.
Wir können aber auch jemanden fragen, der sich damit auskennt:
"Die Vorschrift begründet in Anlehnung an das Sozialhilferecht einen eigenständigen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch des Leistungsträgers auf Erstattung rechtmäßig gewährter Leistungen nach dem SGB II. Ersatzpflichtig ist gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB II, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig und ohne wichtigen Grund die Voraussetzungen für die Gewährung entsprechender Leistungen an sich oder Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, herbeigeführt hat. Zu ersetzen sind sämtliche aufgrund des sozialwidrigen Verhaltens gezahlten Leistungen einschließlich der geleisteten Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung." (Grote-Seifert in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 34, Rn. 9)
Man muss es eben halt auch verstehen ...
Sag bitte nicht immer man muss es halt auch verstehen oder lesen und verstehen, sondern erkläre doch bitte das zitierte dann auch.
Und erkläre auch wie es künftig mit zu Gefängnis verurteilten ist. Denn im Grunde ist nun jede Straftat die zu Arbeitsverlust führt sozialwidriges Verhalten.
Sollte nicht im Vordergrund stehen Menschen zu fördern statt ihnen Steine in den Weg zu legen?
In diesem Fall geht's um Bierbänke. In meinen Augen jetzt nicht so das Kapitalverbrechen und ich habe das Gefühl das hier jemand der ne Dummheit begangen hat härter bestraft wird oder sagen wir es für Leute die wie Beamte denken, länger dafür zahlt nach § 34, als jemand der ein richtiges Verbrechen begangen hat. Von dem verlangt keiner Geld zurück. Bisher zumindest
Zitat von: Gast44116 am 15. Januar 2019, 21:58:22
Und erkläre auch wie es künftig mit zu Gefängnis verurteilten ist.
Wozu???
Zwischen der Straftat und der Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit kann Kausalität bestehen, dann wäre sozialwidriges Verhalten zu bejahen und deinen Erstattungsanspruch begründen oder es kann an der Kausalität fehlen, dann wäre sozialwidriges Verhalten zu verneinen und keinen Erstattungsanspruch begründen.
Zitat von: Gast44116 am 15. Januar 2019, 21:58:22
Sag bitte nicht immer man muss es halt auch verstehen oder lesen und verstehen, sondern erkläre doch bitte das zitierte dann auch.
Ich finde es einfach kontraproduktiv, wenn jemand "aus Prinzip" widerspricht, nicht aus sachlichen Gründen, sondern weil hinter einem Mitglied des Forums ein JC-MA oder ein Auftragsschreiber oder was auch immer vermutet wird. Wer meine Beiträge oder meine Zitate nicht versteht, kann nachfragen, aber eben nicht "aus Prinzip" widersprechen oder Gegenteiliges behaupten. Ich zitiere Juristen. Die zu widerlegen, bedarf es mehr als drei Stunden YouTube- Programm oder Polemik aus der Rubrik "Böses böses Jobcenter".
Im Übrigen äußere ich mich zu deinem Posting nicht, denn es auch nichts weiter als Polemik.
Ich erwarte keine Antwort auf dieses, mein Posting!
Bekommst du trotzdem.
Ich vermute garnichts in dir. Du denkst sehr beamtenmäßig ja aber mehr Gedanken habe ich mir über dich ehrlich gesagt nicht gemacht. Sorry.
Ich habe auch nicht dir wiedersprochen sondern mir geht es um dieses Urteil.
Es ist für Menschen, die einen Fehler begangen haben nicht einfach wieder zb Arbeit zu finden. Viele bereuen was sie gemacht haben. Verlieren ihre Arbeit. Zahlen Strafen ab. Werden im Bekanntenkreis blöd angeschaut usw usw
Wenn sie dann versuchen wieder den geraden Weg zu gehen. Sich Arbeit suchen und dann kommt das JC und will das Geld zurück was bitte ist das für eine Botschaft.
Es geht nicht immer um Paragraphen.
Ich verstehe um was es in diesem Fall geht. Klar Zusammenhang zwischen Arbeit und Vergehen.
Daher wollte ich wissen ob es künftig nun auch für andere Straftäter zu befürchten ist das es heißt für h die Straftat haben sie ihre Arbeit verloren usw usw. Denn wenn das der Fall sein sollte wird es noch höhere Rückfallquoten geben und sich noch weniger Arbeit suchen auf Grund der zu erwartenden Rückforderungen
:ironie:
@Angie69
Du verstehst das ganz falsch!
Es gibt sone und sone (Orakel-konforme) Straftaten! :lachen:
Ich kann Dich aber trösten.
Der §34 kommt erstaunlich wenig zum Einsatz - wo die Unterscheide liegen :weisnich: vermutlich wie immer an den handelnden Personen.
Zitat von: coolio am 15. Januar 2019, 23:19:26
Es gibt sone und sone (Orakel-konforme) Straftaten!
Immerhin kann ich den Hinweis auf die Kausalität zwischen sozialwidrigem Verhalten und Erstattungsanspruch auf höchstrichterliche Rechtsprechung stützen.
Du ahnst offensichtlich noch nicht einmal ansatzweise, wie lächerlich du dich mit deinen substanzlosen persönlichen Angriffen machst!
Uiiii - gehören zwischenzeitlich Rechtskommentatoren inzwischen auch zu höchstrichterlichen Kammern?
--------
OT:
Würdest Du mal lachen oder Dich bewusst lächerlich machen, könntest Du schlimmstenfalls auch mal die notwendige Distanz zu Dir selbst gewinnen und müsstest nicht permanent auf anderen herum-"pedalieren".
:lachen:
ZitatZitat von: coolio am 15. Januar 2019, 23:45:10
Uiiii - gehören zwischenzeitlich Rechtskommentatoren inzwischen auch zu höchstrichterlichen Kammern?
Nö, aber das Bundessozialgericht!
Lass es einfach!
Zum BSG sehe ich keinen nachvollziehbaren Bezug!
Aktenzeichen / Datum und son Kram....
Aber: "ich hab da auch nochwas im Schatzkästlein, zeige ich Euch aber nicht und Ihr dürfts nicht sehen - Ist immer eine gute Argumentation .... :lol:
Apropos Kausalität und Bundessozialgericht...
Zu dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen – L 13 AS 137/17 – den Volltext nachgereicht.
--> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204122
Warnung!
Keine geeignete Lektüre für Faulleser und Nichtversteher, bei Überforderung ist das Risiko selbst zu tragen.
(Ich kann auch unsachlich werden, wenn es – wie hier – angebracht erscheint.)
OT:
@all
Damit bin ich gemeint - no comment aber
Zitat von: coolio am 16. Januar 2019, 23:45:11Damit bin ich gemeint
Nicht nur Du alleine, wenn man dem Thread-Verlauf folgt.
Zitat von: coolio am 16. Januar 2019, 23:45:11no comment
Gleichfalls - basht und shreddert ruhig weiter, allerdings ohne mich.
:bye:
Wo bleibt das BSG Urteil?
Im verlinkten Volltext dieser LSG-Entscheidung sind genügend BSG-Urteile zur Thematik enthalten.
Die Frage war an Orakel gerichtet!
@Hartz4Zeuge,
Zitat von: Hartz4Zeuge am 18. Januar 2019, 00:27:22Die Frage war an Orakel gerichtet!
Hellsehen kann ich leider noch nicht.
Entschuldige vielmals, dass ich mich ,,erdreistet" habe, auf den LSG-Volltext und die darin enthaltenen BSG-Urteile hinzuweisen. Die sich genau mit der Thematik auseinander setzen, die @Orakel angesprochen hatte.
Aber das Lesen und Verstehen von umfangreichen Volltexten mit etlichen Querweisen auf andere Rechtssprechungen ist doch recht mühsam.
Da ist es einfacher, wenn man diese unhöfliche vielmehr schon anmaßende Frage stellt
Zitat von: Hartz4Zeuge am 17. Januar 2019, 23:07:26Wo bleibt das BSG Urteil?
und womöglich noch erwartet, dass darauf eine konkrete Antwort erfolgt.
Recherchiere selbst, anstatt völlig unangebracht andere User in die Pflicht nehmen zu wollen.
Damit verabschiede ich mich endgültig aus diesem Chaos-Thread. :bye:
Zitat von: coolioZum BSG sehe ich keinen nachvollziehbaren Bezug!
weit vorher
Aber manche kommen, um werbewirksam zu gehen..... (hab aber nicht mitgezählt - 100 oder mehr?)
Zitat von: coolio am 15. Januar 2019, 23:55:50Zum BSG sehe ich keinen nachvollziehbaren Bezug!
Antwort # 16
Zitat von: oldhoefi am 16. Januar 2019, 23:19:27Apropos Kausalität und Bundessozialgericht...
Antwort # 17 mit Verlinkung des LSG-Volltextes
Bei dieser Anmerkung habe ich mir schon etwas dabei gedacht, da von mir keine ungelesenen Volltexte eingestellt werden.
Aber wie bereits geschrieben – ich bin hier raus. :bye:
Ich habe mir das Urteil durchgelesen und verstehe nun besser warum hier Rückforderungen da sind.
Mich persönlich hat wohl der Titel des Threads beeinflusst. Durch die Erklärung im Urteil das zb im Arbeitsvertrag steht das Privatfahrten verboten sind außer mit vorheriger Erlaubnis ist sozusagen der Groschen bei mir gefallen.
Meine Hauptfrage ob nun jede Straftat die zur Arbeitslosigkeit führt durch zb Inhaftierung ist auch beantwortet.
Ich heiße sicher keine Straftaten gut aber meine Sorge war schlicht und ergreifend es gestrichelten noch schwerer zu machen wieder auf die Beine zu kommen. Mir ging es auch um Angehörige von Straftätern aber auch das ist beantwortet.