Mietzahlungen durch Jobcenter: Kein Anspruch des Vermieters auf Ausgleich von Mietrückständen gegen Jobcenter
Vermieter kann vom Jobcenter keine Mietzahlungen verlangen
Einem Vermieter steht gegen das Jobcenter kein Anspruch auf Mietzahlungen und somit kein Anspruch auf Ausgleich von Mietrückständen des Wohnungsmieters zu, auch wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt.
weiterlesen --> https://mobil.kostenlose-urteile.de/BSG_B-14-AS-3817-R_Mietzahlungen-durch-Jobcenter-Kein-Anspruch-des-Vermieters-auf-Ausgleich-von-Mietrueckstraenden-gegen-Jobcenter.news26924.htm
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203261