Hallo,
am 17.09.2018 habe ich (fast 60 J.) nach 5-jähriger Arbeitslosigkeit einen Bürojob bekommen.
22 Std. Am 15.09.2018 habe ich einen Antrag auf Einstiegsgeld gestellt.
Genau 1 Monat später bekam ich eine Ablehnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Trotzdem habe ich 2 oder 3 Tage später einen langen Widerspruch eingereicht. Schließlich liege ich ganz knapp über Aufstockung.
Wieder 1 Monat später, also am 17.11. bekam ich einen Antrag für ESG vom JC. Den habe ich am selben Tag ausgefüllt und auch eingereicht.
Und dann? :weisnich: Gewartet... :sleep: gewartet... :wand:...gewartet... :teuflisch:
Nun ja, wenn ich so auf meiner Arbeitsstelle gearbeitet hätte, wäre ich längst raus geflogen.
HEUTE, nach gut 4 Monaten der Bewillingsbescheid. :zwinker: Das Warten hat sich gelohnt. :sehrgut:
Fazit: Also auch mal ohne Rechtsbehelfsbelehrung einen Widerspruch einreichen.
LG.
Jasmin
:sehrgut: