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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: oldhoefi am 23. Januar 2019, 21:14:48

Titel: LSG Bayern: Ehrenamt – kein genereller Unfallversicherungsschutz
Beitrag von: oldhoefi am 23. Januar 2019, 21:14:48
Kein Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes

Abschluss einer Unfallversicherung auf freiwilliger Basis jedoch möglich


Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen, mit der umfassender Unfallversicherungsschutz für die Ausübung eines Ehrenamtes geschaffen wird.

weiterlesen --> https://mobil.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-LSG_L-7-U-3614_Kein-Unfallversicherungsschutz-bei-Ausuebung-eines-Ehrenamtes.news26916.htm

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2018 - L 7 U 36/14

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203841