Kein Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes
Abschluss einer Unfallversicherung auf freiwilliger Basis jedoch möglich
Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen, mit der umfassender Unfallversicherungsschutz für die Ausübung eines Ehrenamtes geschaffen wird.
weiterlesen --> https://mobil.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-LSG_L-7-U-3614_Kein-Unfallversicherungsschutz-bei-Ausuebung-eines-Ehrenamtes.news26916.htm
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2018 - L 7 U 36/14
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203841