Hartz IV: Jobcenter verweigert Kostenübernahme für die Anschaffung eines TV-Receivers
Das Gericht wies kürzlich die Klage eines Mannes zurück, der zuvor die Ausgaben für einen DVB-T Receiver und dessen Freischaltung vom Jobcenter erstattet bekommen wollte.
weiterlesen --> https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-verweigert-kostenuebernahme-fuer-tv-receiver-8520258?utm_source=mailchimp&utm_medium=mailchimp&utm_campaign=20190122
Sozialgericht Bremen, Gerichtsbescheid vom 24.10.2018 – S 26 AS 1650/17
Volltext --> https://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/media.php/13/S_26_AS_1650_17_GERICHTSBESCHEID_00000047095305Anonym.pdf
Wegen sowas klagt man? Mein Receiver hat bei ebay Kleinanzeigen 20 Euro gekostet.