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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: oldhoefi am 15. Februar 2019, 18:13:00

Titel: LSG NRW: Gründungszuschuss entfällt mit Eintritt in abhängige Vollzeittätigkeit
Beitrag von: oldhoefi am 15. Februar 2019, 18:13:00
Kein Anspruch auf Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung

Parallele Tätigkeit als Selbstständiger in Vollzeit und als abhängig Beschäftigter in Vollzeit nicht machbar


Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Softwareentwickler, der in Vollzeit einer abhängigen Beschäftigung nachgeht, einen zuvor von der Bundesagentur für Arbeit erhaltenen Gründungszuschuss in Höhe von 9.500 Euro zurückzahlen muss.

weiterlesen --> https://mobil.kostenlose-urteile.de/LSG-Nordrhein-Westfalen_L-9-AL-26017_Kein-Anspruch-auf-Gruendungszuschuss-bei-Vollzeitbeschaeftigung.news27054.htm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.11.2018 - L 9 AL 260/17

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204611