Kein Anspruch auf Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung
Parallele Tätigkeit als Selbstständiger in Vollzeit und als abhängig Beschäftigter in Vollzeit nicht machbar
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Softwareentwickler, der in Vollzeit einer abhängigen Beschäftigung nachgeht, einen zuvor von der Bundesagentur für Arbeit erhaltenen Gründungszuschuss in Höhe von 9.500 Euro zurückzahlen muss.
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.11.2018 - L 9 AL 260/17
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204611