Ist die reguläre Altersrente nur sechs bis acht Monate entfernt, haben Hartz-IV-Bezieher Pech gehabt. Denn das Jobcenter darf in einem solchen Fall die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Rente mit lebenslangen Abschlägen verlangen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2019 (Az.: L 20 AS 2222/18 B ER). Nur wenn die reguläre Altersrente in ,,nächster Zukunft" ansteht, sei eine vorgezogene Rente mit Abschlägen nicht zumutbar.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-beziehern-ist-rente-mit-abschlaegen-zuzumuten
In 6-8 Monaten steht die abschlagsfreie Rente zu. Das ergibt aber keine Reduzierung von 9,9%, wie in diesem Bericht!
6-8 Monate ergibt 1,8-2,4% gekürzte Rente.
Irgendetwas stimmt an diesem Bericht nicht.
Es ist zwar möglich, das eine vorzeitige Rente um 9,9% gekürzt wird, dann müßte aber die abschlagsfreie Rente erst in 33 Monaten ( 2 3/4 Jahren) möglich sein!
Gruß
Ernie