Hartz-IV-Aufstocker müssen sich bei der Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens die private Pkw-Nutzung als Einkommen mindernd anrechnen lassen. Die private Nutzungsmöglichkeit und deren wirtschaftlicher Vorteil ist als ,,sonstige Einnahme" zu berücksichtigen, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Montag, 8. April 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: S 127 AS 16902/16).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-minderung-durch-dienstwagen
einfach ohne worte.!man könnte ja seine lebensituation ein wenig verbessern.. :wand:
Das ist ein Urteil des SB Berlin für einen einzelnen Fall!
Es gibt diverse andere Urteile (mit unterschiedlichem Ausgang), von kompletter Nichtanrechnung bis hin zu teilweiser Anrechnung des Anteils im Regelsatzes für Mobilität.
Dieses Thema läuft schon seit Beginn HartzIV (1.1.2005!).
Gruß
Ernie
Zitat von: selbiger am 09. April 2019, 08:02:07einfach ohne worte.!man könnte ja seine lebensituation ein wenig verbessern
Wann merkst du eigentlich, das man diese Berichte nicht immer ungefiltert teilen sollte?
Du liest, machst dir keine Gedanken und kommentierst.
Die "Artikel" haben keine Qualität.