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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: selbiger am 24. April 2019, 15:21:42

Titel: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: selbiger am 24. April 2019, 15:21:42
20 Prozent Verlust bei Hausverkauf sei nicht unwirtschaftlich: LSG Stuttgart: Hartz-IV-Bezieherin ist Verkauf zuzumuten

https://www.gegen-hartz.de/urteile/urteil-hartz-iv-bezieherin-muss-haus-mit-verlusten-verkaufen
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: Orakel am 24. April 2019, 16:01:22
Na und??? Was ist an der Entscheidung des Gerichts "falsch"???
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: NevAda am 24. April 2019, 16:04:21
Immobilien dürfen generell nur mit Gewinn verkauft werden. Steht in der Verfassung. Und mir zu.
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: selbiger am 25. April 2019, 10:58:31
der die persohnen haben dafür gearbeitet,gesparrt um sich eine zukunft aufzubauen..und der staat enteignet diese..das ist falsch..!mit welchem recht..!doch nicht weil da oben parr idioten sitzen und der meinung sind das es recht sei menschen zu enteignen..die sich das vieleicht mühsam erarbeitet haben..??wen ich sagen würde..es ist recht jedem eine backpfeife zu hauen..ist das den rechtens..??
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: am 25. April 2019, 15:10:25
Zitat von: selbiger am 25. April 2019, 10:58:31
der die persohnen haben dafür gearbeitet,gesparrt um sich eine zukunft aufzubauen..und der staat enteignet diese..das ist falsch..!mit welchem recht..!doch nicht weil da oben parr idioten sitzen und der meinung sind das es recht sei menschen zu enteignen..die sich das vieleicht mühsam erarbeitet haben..??wen ich sagen würde..es ist recht jedem eine backpfeife zu hauen..ist das den rechtens..??

https://hartz.info/index.php?topic=10133.0
Punkt 5 und Punkt 6
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: Orakel am 25. April 2019, 15:39:54
Zitat von: selbiger am 25. April 2019, 10:58:31
wen ich sagen würde..es ist recht jedem eine backpfeife zu hauen..ist das den rechtens..??

Rechtes wäre das nicht, aber manche hätten es wirklich verdient ...
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: oldhoefi am 25. April 2019, 20:38:52
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2019 – L 7 AS 2024/18

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206001
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: Gast45217 am 25. April 2019, 22:47:36
Ich hab gehört, dass es politisch gewollt ist, dass der Sozialstaat in dieser Form verschwinden soll. Deswegen wundert es mich nicht. Schon immer haben die da oben auf den Schultern der da unten gemacht wie es ihnen passt. Wie die Kirche. Nur der dumme lässt sich mit dem Wort schuld klein halten.

Eher würde man das Gesetz und auch das Grundgesetz ändern als den Leute Reichtum zu überlassen. Mit den deutschen kann man es machen. Meine ich wirklich so. Schaut mal nach Paris. Oder andere Länder.
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: Unwissender am 18. September 2019, 12:32:09
Gelten diese 20 % auch für Lebensversicherungen? Ich kenne die Unwirtschaftlichkeitsklausel nämlich nur mit 10 %?!
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: Orakel am 18. September 2019, 12:54:08
Es gibt weder die eine, noch die andere Begrenzung. Zu prüfen ist im Einzelfall, ob die Verwertung unwirtschaftlich ist und/oder eine besondere Härte darstellen würde. Für die Prüfung ist gegebenenfalls der Rechtsweg offen.
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: Unwissender am 19. September 2019, 12:07:32
Der Rechtsweg nutzt einem aber auch nichts mehr, wenn das Geld (z.b. aus der LV) erst Mal weg ist ...
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: Orakel am 19. September 2019, 14:12:19
Das Geld ist nicht weg solange ein Gericht nicht festgestellt hat, dass die Verwertung nicht unwirtschaftlich ist oder eine besondere Härte darstellt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts hat das Jobcenter Leistungen darlehensweise zu bewilligen.
Titel: Re: LSG Urteil: Hartz IV Berechtigte muss Haus mit Verlusten verkaufen
Beitrag von: Meph1977 am 24. September 2019, 08:21:53
Ich versteh die Aufregung in dem Fall nicht so wirklich. In der alten Sozialhilfe wäre die Wohnung selbst dann wenn man 50 oder noch mehr % Verlust dabei gemacht hätte. Höchsten wenn sich mit dem Verkauf die Schulden hätten nicht decken lassen wäre da was drin gewesen. Das einzige verwerfliche in meinen Augen ist das man nun schneller in dem Bereich landet wärend früher noch die Arbeitslosenhilfe zwischen ALG 1 und Sozialhilfe geschaltet war.