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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Hexe am 09. Juli 2019, 17:31:19

Titel: Hartz IV: Eigenanteil von Schulbüchern muss das Jobcenter zahlen – auch rückwirk
Beitrag von: Hexe am 09. Juli 2019, 17:31:19
Eigenanteil für Schulbücher muss vom Jobcenter erstattet werden

In einem aktuellem Urteil hat das Sozialgericht Köln geurteilt, dass Hartz IV Beziehern der Eigenanteil für Schulbücher vom Jobcenter bezahlt werden muss. Nach § 96 Abs. 3 SchulG NRW iVm VO zu § 96 Abs. 5 SchulG sind nämlich Eltern vielerorts wie in dem verhandelten Fall dazu verpflichtet, 24 Euro für Schulbücher an die Schulen zu zahlen.
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LG Hexe
Titel: Re: Hartz IV: Eigenanteil von Schulbüchern muss das Jobcenter zahlen – auch rückwirk
Beitrag von: Gast9483 am 09. Juli 2019, 17:39:37
Eigenanteil? Schulbücher sind doch kostenlos!!!!
Titel: Re: Hartz IV: Eigenanteil von Schulbüchern muss das Jobcenter zahlen – auch rückwirk
Beitrag von: coolio am 09. Juli 2019, 17:49:20
Hier mal für Bayern, da Länderregelung:
https://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s030.php
auch hier:
https://magazin.sofatutor.com/eltern/lernmittelfreiheit-wo-gilt-welche-regelung/
Titel: Re: Hartz IV: Eigenanteil von Schulbüchern muss das Jobcenter zahlen – auch rückwirk
Beitrag von: Meph1977 am 09. Juli 2019, 18:20:42
Zitat von: Gast9483 am 09. Juli 2019, 17:39:37
Eigenanteil? Schulbücher sind doch kostenlos!!!!

das ist in jedem Bundesland anders.
Titel: Re: Hartz IV: Eigenanteil von Schulbüchern muss das Jobcenter zahlen – auch rückwirk
Beitrag von: Gast9483 am 09. Juli 2019, 19:30:15
Ich schätze mal, meine Schulzeit ist zu lange her, früher galt Lernmittelfreiheit in ganz Deutschland. Tja, im Neoliberalismus ist es halt nicht "in" wenn alle gleichberechtigt Zugang zu Bildung haben.
Titel: Re: Hartz IV: Eigenanteil von Schulbüchern muss das Jobcenter zahlen – auch rückwirk
Beitrag von: Meph1977 am 09. Juli 2019, 20:07:09
ich weis nicht wann du in die Schule gegangen bist aber als ich 84 im Saarland eingeschult wurde gabs diese nicht und es gibt sie dort bis heute nicht.
Titel: Re: Hartz IV: Eigenanteil von Schulbüchern muss das Jobcenter zahlen – auch rückwirk
Beitrag von: Horstmann am 11. August 2019, 20:03:09
Bei uns an der Schule (in NRW) gabs das auch - nach Abschluss durfte man sich dann aber auch Schulbücher im Gegenwert vom über die Jahre gezahlten Eigenanteil aus der Sammlung mitnehmen - z.B. die Naturwissenschaftliche Formelsammlung war da sehr beliebt bei vielen als eines davon. Ist wohl wirklich mindestens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Titel: Re: Hartz IV: Eigenanteil von Schulbüchern muss das Jobcenter zahlen – auch rückwirk
Beitrag von: Gast47827 am 19. September 2019, 13:37:17
Hallo zusammen.
Bin gerade auf dieses Forum gestossen, da ich auf der Suche nach Antworten bin.....

Zu dem Thema Erstattung des Eigenanteils für Schulbücher habe ich eine Frage: bei uns (NRW) gibt es ja das Bildungs- und Teilhabepaket. Darüber beziehen wir das Schulgeld - aktuell von 70€ zum 1. Halbjahr auf 100€ angehoben. Bekommt man den Eigenanteil für die Schulbücher zusätzlich????

Wäre für schnelle Hilfe dankbar!!!!!


Liebe Grüße, Elvissa.