Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) wirksam zum 01.07. und 01.08.2019
Zum 01. August 2019 werden die Änderungen zum ,,Starke Familiengesetz" wirksam. Es sind durchaus eine Reihe konkreter Veränderungen darin enthalten.
Dann gibt es eine Reihe durchaus positiver Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket.
Die wesentlichsten:
- keine gesonderte Beantragung der BuT-Leistungen (bis auf Nachhilfe)
- Erhöhung des Schulstarterpakets von 100 € auf 150 €
- Kostenloses Mittagessen ohne Eigenanteil
- Lernförderung auch dann, wenn Versetzung nicht gefährdet ist
- Schulfahrtkosten ohne Eigenanteil
- Erhöhung der Teilhabeleistungen auf pauschal 15 € oder im Einzelfall höhere Kosten
Das sind durchaus einige konkrete Neuerungen.
Gesetzestext nach Gesetzesblatt --> https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/StaFamG.pdf
(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 05/2019)
Hallo,
ich habe angenommen, dass das neue Starke-Familien-Fesetz bundesweit beschlossene Sache ist. Habe mich heute beim zuständigen Landkreis wegen der Schülerbeförderung erkundigen wollen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass dieses Gesetz ja länderabhängig sei und für Niedersachsen (in meinem Fall Heidekreis) keineswegs gelte. Wie ich denn darauf kommen würde...? Über mein Argument, das es jawohl überall in den Medien verbreitet wird, wurde nur gesagt, dass viel in der Zeitung stünde, was gar nicht so ist und dass zumindest bis zum heutigen Tage keinerlei Informationen von der zuständigen Landesbehörde über irgendwelche Änderungen eingegangen sind. Bin jetzt etwas verwundert, weil ich diesem Gesetzestext nicht entnehmen kann, das es eine Sache der einzelnen Bundesländer ist, wie z.B. die Schülerbeförderung geregelt ist. Weiß da zufällig jemand mehr?
Schülerbeförderung war und ist Ländersache. Näheres findest du im Schulgesetz deines Bundeslandes. Ansprechpartner ist die Schulbehörde - nicht das Jobcenter.
Für Sachsen-Anhalt gilt zB § 71 SchulG LSA (http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ST+%C2%A7+71&psml=bssahprod.psml&max=true), eine entsprechende Regelung findest du auch im Schulgesetz deines Bundeslandes.
@Bianca 29, schau mal hier :
Weitere Informationen bietet das zentrale Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Dort können sich Familien zu den Themen Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen für Familien informieren. Zusätzlich können sie über die Postleitzahlensuche Ansprechpartner vor Ort finden.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/familien-mit-kleinen-einkommen-besser-unterstuetzen/137472
Ich konnte auch nichts erkennen, das es den Bundesländern übertragen wurde. Das sorgt auch bestimmt nicht für Bürokratieabbau, wie versprochen.
Okay, vielen Dank, werde mich mal informieren.
Zitat von: Gast47571 am 07. August 2019, 17:25:45
Dort können sich Familien zu den Themen Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen für Familien informieren.
Schülerbeförderung hat aber nichts mit Leistungen nach dem SGB II zu tun, nichts mit Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen!
Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Daher ist Ansprechpartner einzig und allein die Schulbehörde.
@Orakel, es wurde nach dem Starke- Familien- Gesetz gefragt, nicht nach SGB II!
Vllt. ist @Bianca 29 ja so lieb und gibt Rückmeldung was ihr beim Familienportal erklärt wird!
Es wurde nach Schülerbeförderung gefragt und die ist eben gerade nicht im Starke-Familien-Gesetz geregelt!
Zitat von: Orakel am 07. August 2019, 17:38:46Es wurde nach Schülerbeförderung gefragt und die ist eben gerade nicht im Starke-Familien-Gesetz geregelt!
Hat du die Threadüberschrift gelesen?
Ja!
Auch das z.B. in @Bianca 29 Beitrages?
Zitat von: Gast47571 am 07. August 2019, 17:40:43
Hat du die Threadüberschrift gelesen?
TE interessiert sich offensichtlich für Schülerbeförderung. Wie sich nun herausstellte, nahm sie irrtümlich an, dass dies in dem Gesetz aus der Titelüberschrift geregelt sei.
@Orakel wies sie auf den Irrtum hin und ihr den weiteren Weg. Was hast Du gemacht? (Suchtest Du nicht nach Belegen für Dein AUSSCHLIESSLICHES Shreddern? Lies hier!)
Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.
Zu finden in dem von mir gesetzen Link!
Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 16:52:35
... in meinem Fall Heidekreis ...
Dann gilt § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) (http://www.nds-voris.de/jportal/;jsessionid=A7292EB8D24C789BB3CBF4A17BCEC29B.jp14?quelle=jlink&query=SchulG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGNDV45P114) ...
Wenn es dir allein um die Schülerbeförderung geht, dann kannst du das Starke-Familien-Gesetz beruhigt zur Seite legen; es hilft dir nicht weiter.
Zitat von: Gast47571 am 07. August 2019, 17:51:50
Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.
Aber nicht vom Jobcenter!!! Halte deine Finger still, verdammt noch mal! :teuflisch: Deine schwachsinnigen Beiträge braucht kein Mensch, insbesondere nicht die TE!
Zitat von: Orakel am 07. August 2019, 17:34:08Schülerbeförderung hat aber nichts mit Leistungen nach dem SGB II zu tun, nichts mit Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen!
Nicht ganz. Es gibt Bundesländer, in denen Eigenanteile bezahlt werden müssen. Und der § 28 SGB II wurde dahingehend geändert, dass diese Eigenanteile jetzt vollständig durch Leistungen für BuT übernommen werden.
@Orakel, möchtest du jetzt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , Lügen unterstellen?
Neuerungen zum 1. August 2019
Zum 1. August 2019 treten mit den Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe und der Befreiung von Kita-Gebühren für mehr Familien weitere Bestandteile des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft, von denen Kinder in Familien ohne oder mit kleinen Einkommen profitieren.
Weitere Informationen {0}
Auf einen Blick:
Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie etwa Sportzeug, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Lernsoftware steigt von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr.
Der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule steigt von 10 auf 15 Euro.
Das Essensgeld für das Mittagessen in Kita, Tagespflege, Hort oder Schule wird übernommen.
Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.
Die Kosten für Nachhilfe werden künftig auch dann übernommen, wenn die Versetzung des Kindes nicht gefährdet ist.
Der Verwaltungsaufwand für die Familien verringert sich: Kosten, zum Beispiel für Ausflüge und Fahrten, können von Schulen und Kitas künftig gesammelt mit dem zuständigen Träger abgerechnet werden.
Zusätzlich werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) bekommen, von KiTa-Gebühren befreit.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/familien-mit-kleinen-einkommen-besser-unterstuetzen/137472
Wir haben noch eine Mutter aus Niedersachsen die sagt sie müsse.60€ zuzahlen zum.kindergarten. Trotz allg2! So ganz checke ich es auch nicht. Das eine steht so da aber gemacht wird es anscheinend dich nicht überall.so
Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung!
Neufassung des § 28 Abs. 4 SGB II:
"Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind,
werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen, und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung."
Dritte sind hier die Träger der Schülerbeförderung, also die Landkreise und kreisfreien Städte. Leistungen nach dem SGB II sind grundsätzlich nachrangig!
@Bianca 29
Wende dich an das Schulamt deines Landkreises und stell einen entsprechenden Antrag auf Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung (vielleicht hilft dir dabei auch die Schule weiter). Das war und ist der übliche Verfahrensweg. Erst wenn du vom Schulamt einen abschlägigen Bescheid erhältst, kannst du dich unter Berufung auf § 28 Abs. 4 SGB II an das Jobcenter wenden, wenn du der Überzeugung bist, dass die dort genannten Voraussetzungen in deinem Fall zutreffen.
Zitat von: Gast47571 am 07. August 2019, 18:20:54
@Orakel, möchtest du jetzt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , Lügen unterstellen?
Natürlich nicht! Im Gegensatz zu dir verstehe ich allerdings Rechtslage!
Zitat von: Gast44116 am 07. August 2019, 18:38:28
Wir haben noch eine Mutter aus Niedersachsen die sagt sie müsse.60€ zuzahlen zum.kindergarten. Trotz allg2!
Und was hat das mit Schülerbeförderung zu tun?
Zitat von: Gast47571 am 07. August 2019, 18:20:54Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.
Siehe dazu auch : § 28 Abs. 4 SGB II
(4) 1Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt,
soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. 2Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen, und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung.
@Orakel >> Dich daneben , ist auch vorbei, richtig ?
Na und? Wie weiter?
Zitat von: OrakelWenn es dir allein um die Schülerbeförderung geht, dann kannst du das Starke-Familien-Gesetz beruhigt zur Seite legen; es hilft dir nicht weiter.
Tatsächlich ist die Nachrangigkeit angesprochen - siehe oben mehrfach - Ziemlich ins Klo gegriffen!
Also das übliche Gezeter: erst eine (lokale) Leistung abgelehnt; dann BUT
@Orakel, wo hast du gelesen das @Bianca 29 ganz oder teilweise (Aufstocker) von SGB II abhängig ist?
BUT greift ausdrücklich auch bei anderem Sozalleistungsbezug - nicht alles ist ALG II
Gilt für die letzten drei Beiträge: :wand:
Ich kann bisher keinen Grund erkennen, weshalb die Schulbehörde den Antrag auf Übernahme der Kosten ganz oder teilweise ablehnen könnte. Die Gründe, die dies rechtfertigen würden, stehen in § 114 NSchG.
Es spielt auch keine Rolle, ob die TE ergänzende Leistungen nach SGB II erhält oder nicht. Der Anspruch auf Leistungen nach § 28 SGB II besteht uU auch dann, wenn ansonsten bedarfsdeckendes Einkommen erzielt wird.
Für (hoffentlich) Kinderlose:
Einschränkungen/Ausschlussgünde gibts viele - je nach Bundesland (hier gehts nicht nur um Niedersachsen)
In welchen Bundesländern außer Niedersachsen lebt denn die TE noch?
Zitat von: Orakel am 07. August 2019, 19:22:17
In welchen Bundesländern außer Niedersachsen lebt denn die TE noch?
Bei der TE weiss ichs sicher, daß nicht Niedersachsen :lachen: :lol:
Tag der Eigentore?
Langsam wird's mir hier wirklich zu blöd!
Landkreis Heidekreis (https://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Heidekreis)
@Orakel, TE ist aber nicht Bianca29, sie hat darunter ihre Frage gestellt! Wir sind auch nicht im Fragebereich!
Zitat von: Gast47571 am 07. August 2019, 19:34:20
TE ist aber nicht Bianca29, sie hat darunter ihre Frage gestellt!
Und die habe ich beantwortet!
Zitat von: Orakel am 07. August 2019, 19:33:07Langsam wird's mir hier wirklich zu blöd!
Danke - Selbsterkenntnis ist der erste Weg ....
Zur Information.
MEINE eröffneten Threads stellen keine Grundlagen für Shreddereien und Bashing dar.
Wer seine Rechthaberei um jeden Preis pflegen will, soll sich in den OT-Bereich verlagern.
Ansonsten werde ich von meinem Recht als TE Gebrauch machen und diesen Thread schließen lassen.
Oh je, es war in keinster Weise meine Absicht, dass hier wegen meiner eigentlichen harmlosen Frage (dachte ich zumindest) ein riesiger Streit ausbricht!
Es geht mir tatsächlich um die anteiligen Fahrtkosten, die laut diesem Gesetz jetzt wegfallen sollen, und dass das auch für Sekundarstufe II (ab 11. Klasse) gilt. Bis zur 10. Klasse werden die Fahrkosten komplett übernommen. Also für Leistungsberechtigte (in meinem Fall Wohngeld).
Bitte nicht streiten 😉!
also Eingangsbeitrag - vorletzter Schwerpunkt!?
also Eingangsbeitrag - vorletzter Schwerpunkt!?
Ja, genau :ok:
Dann musst Du nur noch rausfinden, WO bei Dir beantragen.
Sollte in einem der Links zu finden sein.
Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 20:08:25
Es geht mir tatsächlich um die anteiligen Fahrtkosten, die laut diesem Gesetz jetzt wegfallen sollen, und dass das auch für Sekundarstufe II (ab 11. Klasse) gilt. Bis zur 10. Klasse werden die Fahrkosten komplett übernommen. Also für Leistungsberechtigte (in meinem Fall Wohngeld).
Es wäre hilfreich gewesen, wenn du das in deinem ersten Beitrag erwähnt hättest. Dann wären meine Antworten auch anders ausgefallen. Sei es drum ...
Unter diesen Voraussetzungen macht natürlich ein Antrag bei der Schulbehörde keinen Sinn, er würde unter Berufung auf § 114 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NSchG abgelehnt werden, sofern nicht andere Voraussetzungen vorliegen.
Dein nächster Weg führt dich also doch zum Jobcenter. Dort beantragst du die Übernahme der Kosten unter Berufung auf § 28 Abs. 4 nF SGB II iVm § 114 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NSchG. Voraussetzung ist natürlich, das dein Kind bereits die 11. Klasse besucht oder die Kommune die Kosten - aus welchen Gründen auch immer - bis zur 10. Klasse nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 20:08:25
Es geht mir tatsächlich um die anteiligen Fahrtkosten ...
Welche anteiligen Kosten?
Wie alt ist das Kind bzw. welche Klasse besucht es?
Besucht das Kind die nächstgelegene Schule?
Liegen Ausnahmen/Beschränkungen nach § 114 Abs. 3 NSchG vor?
Im Übrigen ist das Starke-Familien-Gesetz ein Artikelgesetz, mit dem mehrere Gesetze novelliert wurden. Rechtsgrundlage sind also grundsätzlich die geänderten Rechtsnormen in den entsprechenden Gesetzen; hier dem SGB II.
Nach den Sommerferien besucht das Kind die 11. Klasse/ Berufsfachschule.
Ich habe dieses Gesetz dahingehend verstanden, das ab dem 01.08.2019 die Fahrtkosten komplett übernommen werden. Darüber wollte ich mich beim Landkreis, der ist für die Schülerbeförderung zuständig, informieren. Und dort wurde mir dann mitgeteilt, das man zwar von dem Gesetzentwurf wisse, dies aber längst noch nicht für alle Länder gelte. Deswegen bin ich halt verwirrt.
Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 21:22:36
Ich habe dieses Gesetz dahingehend verstanden, das ab dem 01.08.2019 die Fahrtkosten komplett übernommen werden.
:ok: Richtig verstanden! Rechtsgrundlage ist aber nicht das Starke-Familien-Gesetz, sondern die geänderte Fassung des § 28 Abs. 4 SGB II - und die gilt bundesweit.
Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 21:22:36
... das man zwar von dem Gesetzentwurf wisse ...
Das Gesetz befindet sich schon lange nicht mehr im Entwurfsstadium, siehe Eingangsbeitrag von @oldhoefi. Das Gesetz ist seit dem 01.08.2019 in Kraft - in allen Bundesländern wie das bei Bundesgesetzen nun mal so üblich ist.
Also nicht abwimmeln lassen! Ruhig und sachlich bleiben; gegebenenfalls zur Teamleitung oder zur Geschäftsführung gehen.
Viel Erfolg! :smile:
Tante Edit sagt: Alternativ könntest du natürlich auch nachweislich einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Damit umgehst du Diskussionen. Soll dir das Jobcenter doch schriftlich geben, dass dort zwar der Gesetzentwurf bekannt ist, der aber nicht für Niedersachsen gilt. :zwinker:
Ich werde mal nächste Woche den Schulbeginn abwarten. Vielleicht weiß man in der Schule ja schon mehr. Den Tip mit dem formlosen Antrag finde ich sehr gut und wird, falls ich in der Schule auch nicht weiter komme, sofort in die Tat umgesetzt. Bin jedenfalls beruhigt, dass ich dieses Gesetz jetzt doch richtig verstanden habe. Vielen Dank für die Mühe und Geduld, weil ich meine spezielle Situation zu Anfang leider nicht so verständlich erklärt hatte.
Geduld ist mein zweiter Vorname. :zwinker:
Ich kann es nur nicht leiden, wenn einige Mitglieder dieses Forums zu Höchstform auflaufen und dumme Sprüche klopfen, wenn sie nur meinen Benutzernamen lesen. Das erschwert gezielte Nachfragen und gezielte Antworten. Das Thema hätte auf der ersten oder zweiten Seite durch sein können ...
Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 23:04:21
Ich werde mal nächste Woche den Schulbeginn abwarten. Vielleicht weiß man in der Schule ja schon mehr.
:sehrgut:
Kleines Update:
War heute auf der Gemeinde (wegen einer anderen Sache) und habe spaßeshalber mal nachgefragt, ob dort bereits Infos über das neue Teilhabe-Gesetz vorliegen. Die Mitarbeiterin war sehr engagiert, hat sogar telefonisch Rücksprache mit dem Landkreis gehalten und die Antwort hatte es in sich: Schüler, die die Sekundarstufe II (z.B. BFS) besuchen und keinen Realschulabschluss haben (also Hauptschul -oder Abgangszeugnis), bekommen die Fahrtkosten mit ÖPNV zu 100% erstattet! Ab dem Realschulabschluss ist man selbst für die Fahrkosten (ohne Erstattungsanspruch) verantwortlich! ➡️es wird also davon ausgegangen, dass man, wenn man einen höheren Abschluss hat, automatisch auch finanziell besser gestellt ist?? Ich fasse es nicht 🤔... Und kann und will mir auch nicht vorstellen, dass diese Aussage so richtig sein kann...
Ist es nicht auch so - jedenfalls in Nordrhein-Westfalen - dass ein gewisser Schulweg (ich meine, beim Gymnasium sind es 3,5 km) erst überschritten sein muss, damit überhaupt ein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme besteht? Wenn ja, dann würde über BuT ausschließlich der nicht übernommene Eigenanteil gedeckt, richtig?
Ja, das ist in Niedersachsen auch so, das stimmt. Trifft bei uns aber zu. Der Weg bis zur nächstgelegenen Berufsfachschule, von unserem Wohnort aus, beträgt 26 km!
Ja, seit dem 01. August ist es so! Dachte ich jedenfalls :weisnich:
Bei uns fängt morgen die Schule wieder an. Ich bin echt gespannt, ob dann, was dieses neue Gesetz betrifft, dann erstmal das Chaos ausbricht, weil anscheinend noch niemand so genau weiß, wie es jetzt anzuwenden ist. Ich glaube, es wird einige Zeit dauern, bis es sich "eingependelt" hat. Aber wenn wirklich Schulabschlüsse darüber bestimmen, ob jemand finanziell unterstützt wird oder nicht, dann finde ich das sehr ungerecht.
Gibt es jetzt schon Erfahrungswerte, die Schülerbeförderungskosten betreffend?
Ich habe gestern den Bescheid vom Landratsamt für die 12t-Klässlerin bekommen mit 20 Euro Eigenanteil pro Monat und heute das ausgefüllte Bildungs- und Teilhabeformular für die Schülerbeförderungskosten ans Jobcenter gesandt. Bisher musste ich dann trotzdem noch 5 Euro pro Monat zuzahlen.
Den Bescheid, meinen Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten vom JC habe ich noch nicht und ab 1.9.19 sind laut Bescheid des Landratsamts monatlich 20 Euro zu zahlen. Hat keiner eine Info, ob das JC inzwischen alles übernimmt für einen 12t-Klässler? Aus eigener Erfahrung?
Leider weiß ich auch nichts. :weisnich:
Weiß @all jemand, wie die kostenlose Mittagessenversorgung umgesetzt wird? Ab August entfällt ja der Eigenanteil. Ich rufe beim Essensversorger seit 2 Wochen an um an Informationen zu kommen. Es geht keiner ans Telefon? Das ist unterirdischste Essensanbieter den ich erlebt habe. :teuflisch:
Ich schreibe jetzt eine Mail.
Musst du es nicht vorher beim JC beantragen?
Ich hab das dann immer per Mail an den Anbieter gesendet. Den Gutschein vom JC. Ist es Sodexo?
Bei uns ist das Essen so schlecht, die Kinder wollen trotzdem nicht mitessen, auch wenn es nichts kostet.
Zitat von: nasenspray am 27. August 2019, 10:28:52Bei uns ist das Essen so schlecht,
Hier auch! ...grauenhaft Jeden Tag Nudeln, Nudeln, Nudeln.......Ich bestelle nur ca.2 mal in der Woche Essen. Schnitzel gibt es so ca 1x im Monat. :teuflisch:
Bewilligung läuft bis Febr. 2020. Der 1 € müßte ja wegfallen. Mal sehen, ob ich Antwort bekomme. :weisnich: Theoretisch dürfte nix mehr abgebucht werden.
So, habe Antwort auf meine Mail. :grins: Bescheid liegt vor und wird berücksichtigt. Bin gespannt, Abrechnung erfolgt pünktlich am Monats letzten.
Zitat von: nasenspray am 27. August 2019, 08:16:44
Den Bescheid, meinen Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten vom JC habe ich noch nicht und ab 1.9.19 sind laut Bescheid des Landratsamts monatlich 20 Euro zu zahlen. Hat keiner eine Info, ob das JC inzwischen alles übernimmt für einen 12t-Klässler? Aus eigener Erfahrung?
Heute bekam ich den Bescheid vom JC, dass alle Kosten für die Schülerbeförderung in Höhe von monatlich 20 Euro übernommen werden. Bisher mußte ein Eigenanteil von 5 Euro selbst getragen werden.
Hallo
Darf ich das Thema nochmal aufgreifen? :)
Zählt die Übernahme nun auch unterhalb der 3km (Sachsen)?
Meine Tochter besucht die 8. Klasse (Realschule). Entfernung laut Google 2,4km. Sie fährt, wenn möglich mit dem Rad. Nun beginnt wieder die kühlere aber vorallem regnerische Jahreszeit. Im Winter folgen Glätte und Schnee.
Bei Regen, Glätte & Schnee lasse ich mein Kind Bus fahren. 2,20€ pro Schultag.
Meine Anträge bei Landratsamt und Jobcenter (2017) wurden mit Begründung der 3km abgelehnt, was ansich auch richtig ist. Der Fahrtweg ist in Ordnung und durch teils Radweg gut fahrbar.
Aber das Wetter zwingt sie im Herbst/Winter öfters den Bus zu benutzen.
Grüße
Meines Wissens hat sich daran nichts geändert, dass Fahrtkosten NICHT übernommen werden, wenn der Schulweg zu kurz ist.
Lies dazu bitte diesen Thread.
https://hartz.info/index.php?topic=119794.0