Bundessozialgericht bejaht Ersatz von Unterkunftskosten für BAföG Empfängerin mit Behinderung als soziale Teilhabeleistung
Studierende mit Behinderung, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten.
weiteres --> https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190400834&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Bundessozialgericht vom 04.04.2019 – B 8 SO 12/17 R (Volltext liegt noch nicht vor)
(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 05/2019)