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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: selbiger am 27. September 2019, 06:50:25

Titel: Sozialhilfe und Hartz IV: Zinszahlung vergessen, heißt nicht Nichtzahlen
Beitrag von: selbiger am 27. September 2019, 06:50:25
Wenn ein Sozialamt auf gerichtliche Anordnung Leistungen nachzahlt, sind diese zu verzinsen. Wird dies vergessen, heißt dies nicht, dass die Behörde eine Verzinsung ablehnt, wie hierzu das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. Juni 2019 entschied (Az.: L 20 SO 479/17). Danach kann ein Sozialhilfeempfänger keinen Kostenersatz für einen Rechtsanwalt beanspruchen, den er für seinen Widerspruch gegen die vermeintliche Ablehnung beigezogen hatte.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-und-hartz-iv-zahlung-vergessen-heisst-nicht-nichtzahlen