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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: selbiger am 28. September 2019, 09:31:50

Titel: Hartz IV-Urteil: Jobcenter dürfen Fahrtkostenerstattung als Einkommen anrechnen
Beitrag von: selbiger am 28. September 2019, 09:31:50
Die Klägerin stockt mit Hartz IV Leistungen auf und bekommt von ihrem Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet. Das zuständige Jobcenter rechnete die Fahrtkostenerstattung an die aufstockenden Hartz 4 Leistungen an, so dass ein geringerer Regelbedarf in dem Bescheid hergeleitet wurde. Hiergegen klagte die Frau. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.: L 18 AS 324/19) gab der Klage nicht statt.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-jobcenter-duerfen-fahrtkostenerstattung-als-einkommen-anrechnen
Titel: Re: Hartz IV-Urteil: Jobcenter dürfen Fahrtkostenerstattung als Einkommen anrechnen
Beitrag von: Orakel am 28. September 2019, 10:28:27
Hartz IV-Urteil: Jobcenter dürfen Fahrtkostenerstattung als Einkommen anrechnen, lautet die Überschrift.

Woraus ergibt sich das??? Aus dem Urteil, auf das hier Bezug genommen wird, jedenfalls nicht!!!
Titel: Re: Hartz IV-Urteil: Jobcenter dürfen Fahrtkostenerstattung als Einkommen anrechnen
Beitrag von: Deadpool am 28. September 2019, 14:47:52
Wieso nicht? Das LSG führt doch aus:

ZitatZutreffend ist der Beklagte nach diesen Maßstäben davon ausgegangen, dass es sich bei den in den Gehaltsabrechnungen der Klägerin als ,,Fahrgeld pauschal" ausgewiesenen Beträgen in Höhe von 78 €, 79,50 € und zuletzt 81 € um Einkommen handelt, das der Klägerin wertmäßig zugeflossen ist

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE190012255&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint