Die Klägerin stockt mit Hartz IV Leistungen auf und bekommt von ihrem Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet. Das zuständige Jobcenter rechnete die Fahrtkostenerstattung an die aufstockenden Hartz 4 Leistungen an, so dass ein geringerer Regelbedarf in dem Bescheid hergeleitet wurde. Hiergegen klagte die Frau. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.: L 18 AS 324/19) gab der Klage nicht statt.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-jobcenter-duerfen-fahrtkostenerstattung-als-einkommen-anrechnen
Hartz IV-Urteil: Jobcenter dürfen Fahrtkostenerstattung als Einkommen anrechnen, lautet die Überschrift.
Woraus ergibt sich das??? Aus dem Urteil, auf das hier Bezug genommen wird, jedenfalls nicht!!!
Wieso nicht? Das LSG führt doch aus:
ZitatZutreffend ist der Beklagte nach diesen Maßstäben davon ausgegangen, dass es sich bei den in den Gehaltsabrechnungen der Klägerin als ,,Fahrgeld pauschal" ausgewiesenen Beträgen in Höhe von 78 €, 79,50 € und zuletzt 81 € um Einkommen handelt, das der Klägerin wertmäßig zugeflossen ist
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE190012255&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint