Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Beziehern von Hartz IV Leistungen Wegstrecken von weniger als 10 km mit dem Fahrrad zumutbar sind. Das Jobcenter ist demnach nicht verpflichtet, einem Auszubildenem ein Auto zu finanzieren, um den Ausbildungsabschluss zu unterstützen.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/diese-fahrraddistanz-soll-fuer-hartz-iv-bezieher-zumutbar-sein
Wo ist jetzt das Problem? Ich denke mal das ein gesunder Mensch die Strecke ohne weiteres fahren kann. Auszubildende die auch 10km vom Ausbildungsort oder der Berufsschule weg wohnen müssen auch zu sehen wie sie dahin kommen und da ist oftmals das Fahrrad das Mittel der Wahl.
Von einem Problem steht nirgends etwas. Es wurde neutral vom te das Urteil vorgestellt.
Die Überschrift ist nicht neutral.
Zitat von: Gast18284 am 07. Oktober 2019, 14:14:50
Die Überschrift ist nicht neutral.
Und der User erst recht nicht
Eine andere Überschrift wäre aber nicht so spektakulär ... :zwinker:
Zitat von: Orakel am 07. Oktober 2019, 14:51:08
Eine andere Überschrift wäre aber nicht so spektakulär ... :zwinker:
Daher habe ich mal meinen Betreff :sehrgut: geändert.
Zumindest gibt es in diesen Falle ein gratis Fahrrad.
- sofern diesiger kein Fahrrad besitzt.
Es gibt auch Elektroräder mit unterstützender Fahrhilfe.
Genau!
Richtig so. Die Strecke kann man zumindestens im gesunden Zustand und bei "normalen" Wetter locker in 20-30 Minuten zurücklegen. Ist dazu gut für die Gesundheit und umweltfreundlich.
Greta wäre begeistert.
Zitat von: Gast42113 am 07. Oktober 2019, 16:27:53
Richtig so. Die Strecke kann man zumindestens im gesunden Zustand und bei "normalen" Wetter locker in 20-30 Minuten zurücklegen. Ist dazu gut für die Gesundheit und umweltfreundlich.
Greta wäre begeistert.
Prima. Nur dass es in Deutschland weniger als 30% normales (kein Sommer, kein Winter, kein Herbst, kein Regen, kein Sturm) Wetter gibt.
Wenn man am Ausbildungsort auch eine hygienische Dusche findet und diese längere Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet wird, wäre auch der Sommer ok.
Aber es scheint ja nur um die Finanzierung eines Autos durch das JC zu gehen und nicht um eine grundsätzliche Dingens.
Du hast bei der Aufzählung der Jahreszeiten das Frühjahr vergessen!
Zitat von: Orakel am 07. Oktober 2019, 23:31:27
Du hast bei der Aufzählung der Jahreszeiten das Frühjahr vergessen!
Ja danke stimmt. Da gibt es ja den gefährlichen beißenden Tau.
Der Titel ist die die Überschrift auf gegen-hartz.de 1:1
Da dies das Forum von gegen-hartz.de sehe ich kein Problem hier sowohl die dort behandelten Themen sowie deren Überschriften zu übernehmen.
Kritisieren dürfen wir die Art der Schreiberlinge dort manipulativ zu hetzen und zu übertreiben dort aber dennoch^^
Na klar. Mir ging es nur um die Überschrift dafür kann er nichts. Ansonsten fühl dich frei :zwinker:
Wer die Gerichtsentscheidung gelesen und verstanden hat, muss zu einem anderen Ergebnis kommen, als in der Überschrift in BILDmanier behauptet!
"Zutreffend hat bereits der Antragsgegner darauf verwiesen, dass es dem Antragsteller durchaus möglich und zumutbar ist, an den Tagen, an denen er bis 20 Uhr oder in Einzelfällen sogar bis 22 Uhr arbeiten muss, die 5,5 km betragende Fahrtstrecke auf dem Radweg entlang der N. von seiner Ausbildungsstelle in K. zum Bahnhof in M., von dem eine umfassende Nahverkehrsanbindung nach H. im Stundentakt und mit einer Fahrtzeit von lediglich 19 Minuten auch in den Abend- und Nachtstunden besteht, mit dem Fahrrad zurückzulegen. Gründe, die der Bewältigung einer solchen, keine nennenswerten Steigungen und Gefahren aufweisenden Strecke entgegenstehen könnten, hat der Antragsteller nicht vorgetragen. Soweit er in der Beschwerdebegründung die Ansicht vertritt, Empfänger von SGB II-Leistungen könnten generell in zumutbarer Weise lediglich auf die Benutzung des öffentlichen Nachverkehr verwiesen werden, so folgt der Senat dem nicht. Auch in den Wintermonaten und nach 20 Uhr ist es erwachsenen Leistungsempfängern, die wie der Antragsteller nicht an gravierenden gesundheitlichen Problemen leiden, möglich und zumutbar, auch in den Herbst- und Wintermonaten ein- bis zweimal am Tag eine Wegstrecke von weniger als 10 km mit dem Fahrrad zurückzulegen (die Zumutbarkeit für den Fall dauerhaft viermal täglich erforderlicher Fahrten verneinend: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2018 – L 4 AS 609/14 –, juris Rn. 33)."
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 15. Senat, Beschluss vom 18.09.2019, L 15 AS 200/19 B ER (http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=4D6170E0BD5218C0DA5E36CAAFBE2D71.jp11?doc.id=JURE190012442&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint), dort Rz. 8
5,5km bei Regen, Sturm, Hagel und im Winter bei Dunkelheit, Schnee und Glatteis mit dem Rad. Würde man das von den Richtern verlangen, die dies bei einem ALG II Empfänger als zumutbar ansehen, würden die sich als Antwort sicher entsetzt mit dem Finger an die Stirn tippen.
Und die Berufsgenossenschaft, welche auch für Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeitsstelle haftet, dürfte solche Fahrten sicher als grob fahrlässig sehen.
Hier kann man dem Kläger nur wünschen, sich notfalls bis zum BSG durchzuklagen.
Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2019, 14:30:21
5,5km bei Regen, Sturm, Hagel und im Winter bei Dunkelheit, Schnee und Glatteis mit dem Rad. Würde man das von den Richtern verlangen, die dies bei einem ALG II Empfänger als zumutbar ansehen, würden die sich als Antwort sicher entsetzt mit dem Finger an die Stirn tippen.
Und die Berufsgenossenschaft, welche auch für Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeitsstelle haftet, dürfte solche Fahrten sicher als grob fahrlässig sehen.
Hier kann man dem Kläger nur wünschen, sich notfalls bis zum BSG durchzuklagen.
Sehe ich auch so.
Zudem will das Jobcenter nicht fördern, dass Menschen in Arbeit kommen? Ich habe das Gefühl mit Sanktionen sind sie sie schnell dabei nicht aber beim Fördern.