Hallo liebe Forumsgemeinde,
Mein ALG 1 Anspruch endete am 11.10.2019. Am 15.10.2019 habe ich eine befristete Arbeit aufgenommen.
Die Befristung des Arbeitsverhältnis endet am 31.03. 2020.
Meine Frage ist "muß ich mich wie bei ALG 1 drei Monate vor Vertragsende beim Jobcenter melden?
Bin mir nicht sicher ob der Arbeitsvertrag verlängert wird.
Vielen Dank für eure Antworten.
Zitat von: Helly767 am 15. Januar 2020, 17:22:59muß ich mich wie bei ALG 1 drei Monate vor Vertragsende beim Jobcenter melden?
Nein.
Zitat von: Helly767 am 15. Januar 2020, 17:22:59Bin mir nicht sicher ob der Arbeitsvertrag verlängert wird.
Viel Glück!
Zitat von: Helly767 am 15. Januar 2020, 17:22:59Meine Frage ist "muß ich mich wie bei ALG 1 drei Monate vor Vertragsende beim Jobcenter melden?
Nein, aber möglicherweise beim Arbeitsamt, sofern noch ein Restanspruch auf ALG I besteht.