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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gast47337 am 18. Februar 2020, 09:40:46

Titel: Erstausstattung
Beitrag von: Gast47337 am 18. Februar 2020, 09:40:46
Hallo, welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Kosten für eine Erstausstattung vom JC oder anderen Sozialleistungsträgern voll oder teilweise erstattet zu bekommen?

Vielleicht hat jemand Erfahrungen damit und/oder kennt sich mit der Gesetzeslage aus.



Titel: Re: Erstausstattung
Beitrag von: Birgit63 am 18. Februar 2020, 09:51:53
Man muss einen genehmigten Umzug in die erste eigene Wohnung oder nach einer Haftentlassung bekommen haben. Oder aber auch nach Obdachlosigkeit wird eine Erstausstattung übernommen.
Titel: Re: Erstausstattung
Beitrag von: rinoran am 18. Februar 2020, 13:02:19
Du brauchst gewisse Sachen wie Möbel, Herd, Waschmaschine, Bügeleisen, Kinderbett/ Wiege, PC mit Drucker zum bewerben, oder Küchengeräte wie Topf, Pfanne, Schneidebrett, Handtücher etc.
Also die notwendigsten Sachen, die für Deinen Alltag unabdingbar sind.
Hier im Forum gibt es irgendwo einen Musterantrag für Erstausstattung.
Einfach mal beim Jobcenter/ Sozialamt beantragen. Darauf müssen die jedenfalls antworten.
Titel: Re: Erstausstattung
Beitrag von: crazy am 18. Februar 2020, 14:22:21
Drucker und PC. Das wäre neu. Gibt es nicht.
Trennung wäre auch noch Grund für Erstausstattung,Teile auch bei neuem Erdenbürger oder rausgewachsen aus dem Babybett,Umzug( z.B. neue Arbeitsplatte Küche) Verlust des Hausrats durch Brand...
Was, ist immer individuell nach Personen und Anzahl Zimmer.Grundsätzlich immer nur das Notwendigste. Und jedes JC ist anders aufgestellt. Bei dem einen beantragt man alles einzeln mit Liste und bekommt dür alles dann einzeln aufgelistet wie hoch der Zuschuss ist,andere geben einfach Pauschale und gut ist
Titel: Aw: Erstausstattung
Beitrag von: Lina am 31. Mai 2022, 06:04:39
Zitat von: Birgit63 am 18. Februar 2020, 09:51:53Man muss einen genehmigten Umzug in die erste eigene Wohnung oder nach einer Haftentlassung bekommen haben. Oder aber auch nach Obdachlosigkeit wird eine Erstausstattung übernommen.

.... oder wenn wegen höherer Gewalt die Wohnungseinrichtung unbrauchbar oder zerstört wird. Z.B. Brand, Wasserschaden Ungeziefer Befall.

Oder wenn man noch nie eine komplette Wohnungseinrichtung hatte, z.B. Sofa, Bettgestell, Küchenschrank - nehme ich mal an -.
Titel: Aw: Erstausstattung
Beitrag von: Cridi am 31. Mai 2022, 07:29:04
einfach widerspruch gegen den antrag einlegen und das so begründen. Wenn sie sich weiterhin weigern nen Antrag bei Gericht auf Anspruch auf Beratungshilfe und dann denen ein schönes Anwaltsschreiben reinschicken.
Wenn ich mir allerdings den Text so durchlese, sind da soviel Frage offen bei mangelnden Deutschkenntnissen, das man sich lieber gleich professionelle hilfe suchen sollte
Titel: Aw: Erstausstattung
Beitrag von: tsumo am 01. Juni 2022, 03:14:52
Zitat von: rinoran am 18. Februar 2020, 13:02:19Du brauchst gewisse Sachen wie Möbel, Herd, Waschmaschine, Bügeleisen, Kinderbett/ Wiege, PC mit Drucker zum bewerben, oder Küchengeräte wie Topf, Pfanne, Schneidebrett, Handtücher etc.
Also die notwendigsten Sachen, die für Deinen Alltag unabdingbar sind.
Hier im Forum gibt es irgendwo einen Musterantrag für Erstausstattung.
Einfach mal beim Jobcenter/ Sozialamt beantragen. Darauf müssen die jedenfalls antworten.

mir hat das JC gesagt ich könne auch immer zu denen kommen um ne bewerbung zu schreiben und zu drucken und haben daher geld für drucker oder hilfe bei pc abgelehnt.
Titel: Aw: Erstausstattung
Beitrag von: MagnaCharta am 01. Juni 2022, 10:10:08
Zitat von: Lina am 31. Mai 2022, 06:04:39
Zitat von: Birgit63 am 18. Februar 2020, 09:51:53Man muss einen genehmigten Umzug in die erste eigene Wohnung oder nach einer Haftentlassung bekommen haben. Oder aber auch nach Obdachlosigkeit wird eine Erstausstattung übernommen.

.... oder wenn wegen höherer Gewalt die Wohnungseinrichtung unbrauchbar oder zerstört wird. Z.B. Brand, Wasserschaden Ungeziefer Befall.

Oder wenn man noch nie eine komplette Wohnungseinrichtung hatte, z.B. Sofa, Bettgestell, Küchenschrank - nehme ich mal an -.

Nein, für solche Fälle hat ein vernünftiger Mensch eine Hausratsversicherung. Das ist dann absolut nicht Sache des Jobcenters.
Titel: Aw: Erstausstattung
Beitrag von: Lina am 01. Juni 2022, 10:58:48
Zitat von: MagnaCharta am 01. Juni 2022, 10:10:08
Zitat von: Lina am 31. Mai 2022, 06:04:39
Zitat von: Birgit63 am 18. Februar 2020, 09:51:53Man muss einen genehmigten Umzug in die erste eigene Wohnung oder nach einer Haftentlassung bekommen haben. Oder aber auch nach Obdachlosigkeit wird eine Erstausstattung übernommen.

.... oder wenn wegen höherer Gewalt die Wohnungseinrichtung unbrauchbar oder zerstört wird. Z.B. Brand, Wasserschaden Ungeziefer Befall.

Oder wenn man noch nie eine komplette Wohnungseinrichtung hatte, z.B. Sofa, Bettgestell, Küchenschrank - nehme ich mal an -.

Nein, für solche Fälle hat ein vernünftiger Mensch eine Hausratsversicherung. Das ist dann absolut nicht Sache des Jobcenters.

Da muß ich Dir widersprechen, bei starkem Ungezieferbefall muß das JC zahlen, den kompletten Umzug und auch die neue Wohnungseinrichtung. Evtl. auch Schadenersatz an den Vermieter, wenn das JC nur gebrauchtes Inventar bezahlen wollte.
Titel: Aw: Erstausstattung
Beitrag von: Flip am 01. Juni 2022, 14:50:55
Zitat von: Lina am 01. Juni 2022, 10:58:48bei starkem Ungezieferbefall muß das JC zahlen, den kompletten Umzug und auch die neue Wohnungseinrichtung. Evtl. auch Schadenersatz an den Vermieter, wenn das JC nur gebrauchtes Inventar bezahlen wollte.

Hast du dafür Rechtsprechung? M. W. n. ist Ungezieferbekämpfung Sache des Vermieters. Schadensersatz sind eh keine Kosten der Unterkunft, nach welcher Rechtsnorm sollen da denn Kosten an den Vermieter gezahlt werden?