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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: selbiger am 20. Februar 2020, 10:12:39

Titel: Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend
Beitrag von: selbiger am 20. Februar 2020, 10:12:39
Bundesverfassungsgericht verweist auf Gemeinschaftsraumnutzung

Wohnsitzlosen oder Menschen, denen Obdachlosigkeit droht, ist ein fünf bis sechs Quadratmeter großes Zimmer in einer Wohngruppe zuzumuten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewohner neben ihrem eigenen Zimmer auch noch weitere Zimmer wie ein Gemeinschaftsraum, ein Esszimmer oder eine Küche nutzen können, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 BvR 1345/19).


https://www.gegen-hartz.de/urteile/bis-zu-sechs-quadratmeter-zimmer-zum-wohnen-ist-ausreichend
Titel: Re: Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend
Beitrag von: Orakel am 20. Februar 2020, 10:27:04
Na und?

Der Nichtannahmebeschluss im Volltext: BVerfG 1, Beschluss vom 13.09.2019, Az. 1 BvR 1345/19 (http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KVRE434652001&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint)