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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: selbiger am 05. März 2020, 11:20:36

Titel: Unterhaltspflichten werden mit vererbt
Beitrag von: selbiger am 05. März 2020, 11:20:36
Wenn ein unterhaltspflichtiger Vater stirbt, bestehen die Ansprüche von Mutter und Kindern gegen die Erben fort. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Montag, 17. Juni 2019, veröffentlichten Beschluss bekräftigt und dabei gleichzeitig die Berechnung konkretisiert (Az.: XII ZB 357/18).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/unterhaltspflichten-werden-mit-vererbt


also dieses urteil ist meines erachtens aber gewaltig und sowas von ungerecht..!!warum sollen andere für den unterhalt aufkommen die nicht an der zeugung dieser beteiligt waren..??
Titel: Re: Unterhaltspflichten werden mit vererbt
Beitrag von: Gast45217 am 17. März 2020, 16:01:22
"sie können ihre Haftung aber auf die Höhe der Erbschaft begrenzen."

Genau. Wenn Vermögen da ist, müssen zuerst die Schulden davon Getilgt werden. Den Rest können danach vererbt werden.
Es geht nur um das Erbe.
Finde ich Logisch udn kann es nachvollziehen.
Titel: Re: Unterhaltspflichten werden mit vererbt
Beitrag von: Ronald BW am 18. März 2020, 02:11:44
Ich hätte es besser gefunden wenn bei Annahme des Erbes
die Unterhaltspflicht vollumfänglich auch über die Höhe des Erbes greift
Titel: Re: Unterhaltspflichten werden mit vererbt
Beitrag von: Gast45217 am 18. März 2020, 16:29:04
Zitat von: Ronald BW am 18. März 2020, 02:11:44
Ich hätte es besser gefunden wenn bei Annahme des Erbes
die Unterhaltspflicht vollumfänglich auch über die Höhe des Erbes greift
Das wiederum hätte ich nicht für gut befunden. Darüber hinaus wäre dies sehr unfair für dritte.
DIe Entscheidung oben ist gut, richtig, nachvollziehbar und Gesellschaftlich anerkannt.
Titel: Re: Unterhaltspflichten werden mit vererbt
Beitrag von: Ronald BW am 19. März 2020, 00:39:06

Ein Erbe antreten beinhaltet für mich auch immer alle Pflichten des Erblassers zu übernehmen
Und da dieser Erblasser es nun mal gut gefunden hat Kinder zu zeugen sind die Pflichten dieser Minderjährigen gegenüber nun mal Teil der Erbmasse
Das monetär zu begrenzen finde ich zumindest fragwürdig und kann ich nicht nachvollziehen
Eine Fürsorgepflicht ist ja keine Handelsware die nach belieben Geldwert gestaltet werden kann
Bei Nichtgefallen das der Allgemeinheit zu überlassen finde ich schäbig

Und wer sich die Moral nicht leisten kann hat immer das Recht das Erbe auszuschlagen