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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: oldhoefi am 04. April 2020, 00:08:31

Titel: SG Konstanz: Corona – kein höheres ALG II für Notvorrat an Lebensmitteln
Beitrag von: oldhoefi am 04. April 2020, 00:08:31
Kein höheres Hartz IV für Notvorrat an Lebensmitteln

Für teurer gewordene Nudeln gibt es Alternativen

Eine beabsichtigte Notbevorratung mit Lebensmitteln, Klopapier, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken wegen der bestehenden Corona-Pandemie ist kein Grund für höhere Hartz IV Leistungen. Auch wenn wegen Hamsterkäufe bestimmte Produkte in den Geschäften schwerer zu bekommen oder teurer geworden sind, rechtfertigt dies keinen Mehrbedarf.

weiterlesen --> https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialgericht-kein-hoeheres-hartz-iv-fuer-notvorrat-an-lebensmitteln

Sozialgericht Konstanz, Beschluss vom 02.04.2020 - S 1 AS 560/20 ER

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=211163

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Anmerkung m. d. B. um Beachtung

Da mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere Entscheidungen von diversen Gerichten ergehen werden – die in diesem Thread zusammen gefasst werden sollen – bitte ich darum, hier keine Diskussionen zu führen, danke.