Kein höheres Hartz IV für Notvorrat an Lebensmitteln
Für teurer gewordene Nudeln gibt es Alternativen
Eine beabsichtigte Notbevorratung mit Lebensmitteln, Klopapier, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken wegen der bestehenden Corona-Pandemie ist kein Grund für höhere Hartz IV Leistungen. Auch wenn wegen Hamsterkäufe bestimmte Produkte in den Geschäften schwerer zu bekommen oder teurer geworden sind, rechtfertigt dies keinen Mehrbedarf.
weiterlesen --> https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialgericht-kein-hoeheres-hartz-iv-fuer-notvorrat-an-lebensmitteln
Sozialgericht Konstanz, Beschluss vom 02.04.2020 - S 1 AS 560/20 ER
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=211163
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Anmerkung m. d. B. um Beachtung
Da mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere Entscheidungen von diversen Gerichten ergehen werden – die in diesem Thread zusammen gefasst werden sollen – bitte ich darum, hier keine Diskussionen zu führen, danke.