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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: CCR am 11. Juni 2020, 17:38:05

Titel: Neu ist im Gesetzentwurf eine Verlängerung der Verjährungsfrist
Beitrag von: CCR am 11. Juni 2020, 17:38:05
Neu ist im Gesetzentwurf eine Verlängerung der Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung von 20 auf 25 Jahre. Damit soll die schwierige Aufarbeitung der Cum-Ex-Gestaltungen vor Gericht abgesichert werden. Auch sollen die ,,Taterträge" länger eingezogen werden können. Insgesamt führt der Gesetzentwurf zu Ausfällen von gut 28 Milliarden Euro, den Großteil trägt der Bund.
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