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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: kämpfer am 22. Juni 2020, 14:34:37

Titel: Jobcenter muss Berufskleidung für Schüler zahlen
Beitrag von: kämpfer am 22. Juni 2020, 14:34:37
https://www.wz.de/ratgeber/beruf-und-bildung/jobcenter-muss-berufskleidung-fuer-schueler-zahlen_aid-51785603

,,Ob Koch oder Zimmermann - viele Jobs erfordern eine passende Berufsbekleidung. Gerade für angehende Azubis sind die Kosten manchmal schwer aufzubringen. Wer aus einer Hartz-IV-Familie kommt, muss jedoch nicht selbst dafür aufkommen."
Titel: Re: Jobcenter muss Berufskleidung für Schüler zahlen
Beitrag von: oldhoefi am 27. Juni 2020, 00:09:23
Für Interessierte reiche ich nach.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.05.2020 - L 11 AS 793/18

Volltext --> http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE200007567&st=null&showdoccase=1

Zitat unter Rz 100
ZitatDie Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§ 160 Abs 2 Nummer 1 SGG). Die Rechtsfrage, ob auch für einmalige schulnotwendige besondere Bedarfe, die anderweitig nicht auskömmlich gedeckt sind, Mehrbedarfsleistungen nach § 21 Abs 6 SGB II in Betracht kommen, ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt (vgl dagegen für laufende schulnotwendige besondere Bedarfe: BSG, Urteil vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 6/18 R -). Klärungsbedürftig sind auch die konkreten Maßstäbe für die Abgrenzung einer evidenten Bedarfsunterdeckung von einer im Hinblick auf die Pauschalierung von SGB II-Leistungen verfassungsrechtlich unbedenklichen Bedarfsunterdeckung. Ebenfalls klärungsbedürftig erscheint die Frage, ob und ggf in welcher Höhe die im Regelbedarf für bestimmte Bedarfspositionen enthaltenen rechnerischen Teilbeträge (hier: für den Bereich ,,Bildung" iHv 0,32 Euro pro Monat) im Falle einer evidenten Bedarfsunterdeckung auf die zusätzlich zu gewährenden SGB II-Leistungen anzurechnen sind.
Titel: Re: Jobcenter muss Berufskleidung für Schüler zahlen
Beitrag von: oldhoefi am 27. Juni 2020, 01:29:40
Ich bin so frei und stelle es zum Vergleich hier mit ein.

Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Alltagskleidung als Berufsbekleidung

Jobcenter muss Kosten für Alltagskleidung nicht übernehmen

Unter bestimmten Bedingungen muss das Jobcenter Berufskleidung für Schüler übernehmen. Wie Kleidung zu beurteilen ist, die auch privat getragen werden kann, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Beschluss klargestellt.

weiterlesen --> https://mobil.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen_L-11-AS-92218-BZB_Kein-Anspruch-auf-Kostenerstattung-fuer-Alltagskleidung-als-Berufsbekleidung.news28871.htm

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.04.2020 - L 11 AS 922/18 NZB

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=211647
Titel: Re: Jobcenter muss Berufskleidung für Schüler zahlen
Beitrag von: kämpfer am 27. Juni 2020, 16:57:12
Danke @oldhoefi kannte ich nicht.