Bürgergeld Forum - hartz.info

Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: CCR am 06. September 2020, 00:03:32

Titel: JOB CENTER !!! Mitarbeiter haften nicht, da sie keine Beamten sind
Beitrag von: CCR am 06. September 2020, 00:03:32
JOB CENTER !!! Mitarbeiter haften nicht, da sie keine Beamten sind
https://www.youtube.com/watch?v=gAN_b98DyR8
Titel: Re: JOB CENTER !!! Mitarbeiter haften nicht, da sie keine Beamten sind
Beitrag von: Yavanna am 06. September 2020, 03:08:14
Das steht da doch gar nicht in dem Artikel, es wird sogar explizit von Beamten geschrieben  :wand:

Zitat
Zuständig für Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverleztungen ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ausschließlich die Anstellungskörperschaft des jeweils fehlerhaft handelnden Beamten. Da bei den Arbeitsgemeinschaften jedoch im Regelfall (und so auch in dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall) kein eigenes Personal beschäftigt wird, sondern dieses entweder von der Bundesagentur für Arbeit oder aber der jeweiligen Kommune kommt, trifft die Amtshaftung nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht die ARGE, sondern ‑je nach Anstellungsträger – entweder die Bundesagentur für Arbeit oder den jeweiligen kommunalen Träger.

https://www.hartzbote.de/keine-amtshaftung-der-arge-4433#:~:text=Da%20bei%20den%20Arbeitsgemeinschaften%20jedoch,Amtshaftung%20nach%20Ansicht%20des%20Bundesgerichtshofs

Die Agentur für Arbeit verbeamtet nicht mehr, aber es gibt durchaus noch Mitarbeiter mit Beamtenstatus. Wer von der Kommune aus beim Jobcenter arbeitet (jetzt gE, nicht mer Arge), kann sowohl Angestellter oder Beamter sein.
Außerdem arbeiten in Jobcentern z.B. noch abgeordnete Beamte von Telekom und Post
Titel: Re: JOB CENTER !!! Mitarbeiter haften nicht, da sie keine Beamten sind
Beitrag von: Orakel am 06. September 2020, 06:44:43
Man muss es halt auch verstehen:

"Beamter im haftungsrechtlichen Sinne

jeder, der in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit handelt und für den grds. der Staat gern. Art.34 S. 1 GG haftet. Erfasst sind neben den Beamten im statusrechtlichen Sinne auch sonstige Personen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, wie Soldaten oder Richter. Zudem unterfallen dem Begriff die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Hoheitsträger stehenden Personen (z. B. Angestellte im öffentlichen Dienst) und Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (z. B. Abgeordnete oder Minister), soweit diese hoheitlich handeln. Des Weiteren sind auch Beliehene und Verwaltungshelfer Beamte im haftungsrechtlichen Sinne."

Quelle (http://www.rechtslexikon.net/d/beamter-im-haftungsrechtlichen-sinne/beamter-im-haftungsrechtlichen-sinne.htm)

Der BGH hat das mitnichten aufgehoben!
Titel: Re: JOB CENTER !!! Mitarbeiter haften nicht, da sie keine Beamten sind
Beitrag von: Nirvana am 25. September 2020, 12:59:03
Zitat von: CCR am 06. September 2020, 00:03:32
JOB CENTER !!! Mitarbeiter haften nicht, da sie keine Beamten sind
https://www.youtube.com/watch?v=gAN_b98DyR8
Um das Kind einmal beim Namen zu nennen: Reichsbürger-Unsinn!