Moin Moin,
ich möchte ab Ende Dezember keinen Weiterbewilligungsantrag stellen!
Der Grund hierfür ist Simpel: Meine Verwandschaft möchte ab 2021 die KV Bezahlen und ich bekomme ein ausreichendes Taschengeld.
Zusätzliche Einahmen möchte ich aus meiner Selbständigkeit wie bisher generieren!
Hintergrund ist : Man möchte micht mit aller Gewalt und gegen meinen Willen als geistig und körperlich behindert abstempeln,
meine Verwandschaft ist deswegen absolut fassungsloß!
Soll ich keinen Weiterbewilligungsantrag stellen oder wie soll ich vorgehen?
Habe da viel wiedersprüchliches gelesen!
Danke für jede Hilfe :bye:
PS: Es sollte eigendlich in deren Sinne sein das die mich nicht mehr an der Backe haben!
Zitat von: Flieger am 20. November 2020, 03:46:33Soll ich keinen Weiterbewilligungsantrag stellen oder wie soll ich vorgehen?
Ja. Und, sobald Du das Dezember-ALG2 hast, einen Brief schreiben mit Deinem Verzicht für die Zukunft. Wenn Du das nicht machst, kriegst Du noch Post, über die Du Dich im Zweifel ärgerst. Etwaige Mitwirkungspflichten für Zeiten während des Leistungsbezugs gelten übrigens weiterhin (sollte zum Beispiel noch was strittig/unklar sein).
Eine abschließende EKS muss ich noch abgeben, die sende ich gleich Ende Dezember ab!
Zitat von: Flieger am 20. November 2020, 03:46:33ich möchte ab Ende Dezember keinen Weiterbewilligungsantrag stellen!
Läuft dein aktueller BWZ Ende Dezember aus? Dann musst du keine Verzichtserklärung schreiben. Einfach keinen Weiterbewilligungsantrag stellen und keine vorläufige EKS mit der Prognose erstellen.
Zitat von: Flieger am 20. November 2020, 07:39:54Eine abschließende EKS muss ich noch abgeben, die sende ich gleich Ende Dezember ab!
Die abschließenden Angaben kannst du erst Anfang Januar einreichen, wenn Dezember vorbei ist.
Hallo zusammen :smile:
aktuell befinde ich mich in einer Maßnahme und während dieser Maßnahme wird demnächst bei mir das ALG 2 auslaufen. D.h. theoretisch müsste ich bald einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen, was ich jedoch nicht beabsichtige, da ich mit meinem Freund zusammenziehen werde (er würde die KV etc. übernehmen).
Was passiert mit dieser Maßnahme, wenn ALG 2 wegfällt, wird diese automatisch beendet? Sollte ich allen beteiligten (Behörde, Maßnahmenleitung) kurz BEscheid geben, dass ich sozusagen ab Datum x raus bin, wenn ja, wann sollte ich am besten Bescheid geben? Habe ich Konsequenzen zu befürchten, wenn ich die Maßnahme wegen nicht gestelltem WBA abbreche (z.B. dass ich die Kosten für die Maßnahme trage)?
Würde mich sehr freuen über eure Hilfe, vielen Dank im Voraus!
Gruß, Rosa
Zitat von: Rosa2022 am 18. September 2022, 18:21:40Sollte ich allen beteiligten (Behörde, Maßnahmenleitung) kurz BEscheid geben, dass ich sozusagen ab Datum x raus bin, wenn ja, wann sollte ich am besten Bescheid geben?
Es macht schon Sinn dem Jobcenter kurz Bescheid zu geben, dass du ab Zeitpunkt X keine Leistungen mehr beziehen möchtest. Es kann dir nämlich andernfalls auch so gehen, dass deine Bewilligung automatisch im vereinfachten verfahren weiterbewilligt wird. Die war bei mir im letzten Monat auch der Fall. Ob du die Maßnahme abbrechen musst weiß ich nicht, jedoch wäre für dich ohne Leistungsbezug kein Nachteil zu erwarten wenn du dort nicht teilnimmst. Der Fairness zuliebe solltest du dem Träger aber deine Nichtteilnahme auch kurz mitteilen, damit er anderweitig planen kann. Dazu bist du vermutlich rechtlich nicht verpflichtet, aber das fällt in die Kategorie Höflichkeit und schadet dir bestimmt nicht.
Davon abgesehen solltest du allgemein ruhig und freundlich bleiben bei allem. Es kann ja durchaus sein dass du in Zukunft wieder einen Antrag stellen möchtest oder musst. Da schadet es nicht als jemand bekannt zu sein der sauber ausgeschieden ist ohne viel Aufsehen. Ich drücke dir die Daumen dass alles rund läuft und du aus dem Bezug dauerhaft fallen kannst.
Vielen lieben Dank, Hary, für deine Antwort, sehr hilfreich, so werde ich das dann machen. :ok: Allen Beteiligten ca. 1 Woche vorher (sollte reichen oder?) kurz per Email Bescheid geben, dass ich ab Zeitpunkt x nicht mehr im Leistungsbezug bin und entsprechend nicht mehr an der Maßnahme teilnehmen werde.
Ja, Danke dir, ich hoffe auch, dass alles glatt läuft und ich nie wieder mehr auf ALG angewiesen sein werde..
Zitat von: Rosa2022 am 18. September 2022, 19:22:10Allen Beteiligten ca. 1 Woche vorher (sollte reichen oder?)
Ich persönlich würde schätzen dass dies so reichen sollte. Aber ein Blick in die Zuweisung und oder den Vertrag des Trägers mit dir wird da bestimmt etwas zu sagen. Im Grunde sind die Kündigungsfristen ja eigentlich nicht wirklich vorhanden, da die Maßnahme bei Arbeitsaufnahme oder Wegfall der Förderbedingungen jederzeit beendet werden muss.