Hallo liebe Mitglieder des Forums,
ich habe hier folgende Situation bzw. folgendes Problem:
Ich bin jetzt leider schon etwas länger arbeitslos, besonders Corona zieht die Sache in die Länge. Meine Sachbearbeiterin ist da ziemlich locker, deswegen hatte ich von ihr auch bisher keine EGV erhalten, es fanden nur ein paar Gespräche statt.
Ich hatte einige Monate nichts von ihr gehört, plötzlich schreibt sie mir Ende Dezember eine E-Mail, wieso ich ihr nicht die "EGV" zurücksende. Ich schrieb ihr dann, dass ich keine EGV erhalten habe. Keine EGV per Post oder E-Mail, nichts.
Sie schrieb mir dann zurück, dass sie mir eine EGV zugesendet hätte und darin auch eine Maßnahme eingebunden hätte, irgend eine Art Training.
Ich schrieb ihr dann wieder zurück (per E-Mail), dass ich soetwas nicht erhalten habe und dass sie mir doch bitte diese EGV zukommen lassen soll.
Dann, vor ein paar Wochen habe ich plötzlich einen Sanktionsbescheid in der Post...
Daran angebunden war ein Verwaltungsakt, der die EGV quasi beinhaltet.
Ich habe darauf dagegen Widerspruch (per abgesichertem Brief, schriftlich, natürlich) eingelegt. Der Widerspruch stützte sich darauf, dass es rechtswidrig ist, eine Sanktion auf eine EGV bzw. einen VA zu erlassen, den ich selbst nie erhalten habe, über dessen Inhalt ich erst ab dem Sanktionsbescheid bescheid weiß und den ich vorher auch nicht prüfen konnte.
Also zusamemngefasst: Ich hatte keine EGV, keinen VA, nur ein paar Mails und jetzt eine Sanktion...
(Es hat sich alles in die Länge gezogen, deswegen schreibe ich auch erst jetzt hier im Forum.)
Die Sachbearbeiterin hat dann geschrieben, dass sie den Widerspruch ablehnt, da sich die Sanktion allgemein darauf bezieht, dass ich Bemühungen um eine Arbeitsstelle hätte von mir aus vorlegen müssen.
Abgesehen davon stand die Maßnahme direkt im VA. Ich habe hier im Forum gelesen, dass dies rechtswidrig sei bzw. die Maßnahme da nicht hinein gehört.
Heißt, dass der VA an sich also auch rechtswidrig bzw. ungültig ist?
Meine Frage ist jetzt: Wie stehe ich rechtlich da, wenn ich damit (wohl gezwungenermaßen) vors Sozialgericht muss?
Was kann/muss ich dem Gericht sagen?
Meine Idee wäre ja: Ich hatte einfach keine EGV, deswegen ist die Sanktion schon rechtswidrig. Abgesehen davon war die EGV / der VA sowieso rechtswidrig, fertig.
Ist das schon ausreichend?
Danke für die Hilfe!
Der Kai :smile:
Könntest du den Sanktionsbescheid bitte anonymisiert hochladen?
Okay, hier ist der Sanktionsbescheid.
Hab einfach alles, was auf mich hinweisen könnte anonymisiert.
Dazu vielleicht noch:
Wie gesagt, ich hatte kaum E-Mails von ihr erhalten und vor allem standen in diesen Mails keine Aufforderungen. Mal abgesehen davon, dass E-Mails scheinbar sowieso nicht zählen, habe ich auch gar keine Post erhalten, nur eben diesen Bescheid.
Und wie gesagt: Keine EGV erhalten, keinen VA, nur sofort den Sanktionsbescheid.
Vielen Dank für die Hilfe!
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Wie hat die SB dich denn konkret dazu aufgefordert, Bewerbungsbemühungen nachzuweisen? Gab es dazu eine Rechtsgrundlage, einen Vermittlungsvorschlag, hat sie das schriftlich gemacht und eine Bewerbungskostenerstattung angekündigt? Eine EinV gab es ja nicht.
Guck diesen Beitrag dazu mal an inklusive Anhang: https://hartz.info/index.php?topic=124498.msg1451127#msg1451127 (https://hartz.info/index.php?topic=124498.msg1451127#msg1451127)
@blaumeise
Prinzipiell gab es an sich nur mündlich eine Art Hinweis, dass ich mir natürlich einen Job suchen muss.
Aber es gab nichts schriftliches, keinen Brief, keine E-Mail, jedenfalls nicht VOR der Sanktion.
Und wenn ich das richtig verstehe bezieht sich doch eine Sanktion AUF die EGV bzw. den VA, richtig?
Ich musste keine Bewerbungsbemühungen nachzuweisen. Das wurde nicht bestimmt, schriftlich festgelegt und natürlich hatte ich auch nichts unterschrieben, auch nichts im Zusammenhang mit irgendeiner Maßnahme.
Es wurden mir auch keine Vermittlungsvorschläge gesendet. Keine Bewerbungskostenerstattung angekündigt.
Grundsätzlich habe ich nichts schriftliches, nichts unterschrieben und zu nichts zugestimmt.
Wenn ich deine Verlinkung richtig verstehe: Also heißt das, dass ich gar nicht sanktioniert werden kann bzw. nur eben rechtswidrig? Da ich nichts nachweisen musste, da die rechtliche Grundlage fehlt, richtig?
Ganz lieben Dank noch einmal für die Hilfe!
Leg umgehend Widerspruch gegen den Bescheid ein. Du kannst auch bei Gericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen.
Grundsätzlich besteht gem § 2 SGB II die Verpflichtung alle Möglichkeiten zu nutzen die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Allerdings hat der Gesetzgeber hieran keine konkrete Rechtsfolgen geknüpft. Somit kann sich alleine aus diesem Paragrafen keine Sanktion ergeben.
Die Sanktionstatbestände sind in den §§ 31 und 32 SGB II aufgeführt.
Die im Bescheid genannte Rechtsgrundlage § 31 ABs. 1 Nr. 1 SGB II bezieht sich auf Eigenbemühungen die in einer EGV oder einem VA festgelegt wurden. Liegt keins von beiden vor, kann auch nicht auf dieser Rechtsgrundlage sanktioniert werden. Ein mündlicher Hinweis auf Verpflichtungen zu Bewerbungen ist nicht ausreichend. Genau so wenig ist es ausreichend, wenn der AV behauptet er hätte dir ne EGV per E-mail oder per Post zugesandt. Gem. § 37 Abs. 2 S.3 SGB X hat der SB bzw. das JC den Zugang des VA nachzuweisen. Kann der Zugang nicht nachgewiesen werden, ist der Verwaltungsakt nicht wirksam und es können somit auch keine Rechtsfolgen daraus abgeleitet werden.
Zitat von: SuperKai am 04. Februar 2021, 22:11:19Ich musste keine Bewerbungsbemühungen nachzuweisen.
Richtig. Du musst dich zwar bewerben, aber du musst dem SB nichts darüber nachweisen.
Zitat von: BigMama am 05. Februar 2021, 07:57:40Ein mündlicher Hinweis auf Verpflichtungen zu Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Na ja, die Verpflichtung, sich zu bewerben, besteht. Aber nicht die, dies dem SB nachzuweisen. Siehe Anhang von Fettnäpfchens Beitrag.
Ansonsten stimme ich dir voll und ganz zu.
Du musst Dir überhaupt keine Sorgen machen.
Das JC ist vollumfänglich in der Beweispflicht, dass Dir die Post zugegangen ist
hier wörtlich aus § 37 SGB 10:
im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Teile das ruhig dem JC mit. Das ist auch die Begründung zum SG.
Solange das JC den Nachwies nicht erbracht ist, sind Sanktionen rechtswidrig weil Du gar nicht reagieren konntest.
Zur Bearbeitung eines Widerspruches kann sich das JC bis zu 3 Monaten Zeit lassen.
Klasse, boah, danke Leute.
Dann bin ich ja froh...
Ich hatte ja bereits Widerspruch eingelegt bzw. per nachweis, postalisch Zugesendet.
Meine SB hat aber schon per Mail zurück geschrieben, dass sie den Widerspruch nicht annimmt und die Sanktion aufrecht erhält.
Zählt das als Mitteilung oder muss sie mir auch postalisch eine Antwort zukommen lassen?
Und als eine letzte Frage zu der Sache:
Muss ich jetzt so schnell wie möglich reagieren im Sinne von Sozialgericht?
Super tolle Hilfe hier von euch allen, bin euch wirklich dankbar, das beruhigt mich wirklich!
Vielen Dank!
Zitat von: SuperKai am 05. Februar 2021, 15:33:06
Meine SB hat aber schon per Mail zurück geschrieben, dass sie den Widerspruch nicht annimmt und die Sanktion aufrecht erhält.
Das kann sie gerne tun. Sollte der Widerspruch nicht bearbeitet werden, steht dir nach 3 Monaten das Recht einer Untätigkeitsklage zu (§88 SGG). Spätestens dann wird sie sich damit beschäftigen müssen.
Da die Sanktion nur 30 % beträgt, geht die meisten Sozialgerichte (leider!) noch davon aus, dass du nicht rechtlich beschwert bist. Das wäre erst bei einer 100 % Sanktion möglich.
Du kannst trotz allem noch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei Deinem Sozialgericht stellen. Begründe das damit, dass dir keine EGV zugegangen ist, aus der sanktioniert werden kann. Solch einen Antrag kannst du bei den meisten Sozialgerichten auch direkt vor Ort stellen. Die Rechtspfleger sind dir dabei behilflich. Nimm deinen aktuellen Bescheid mit, den Sanktionsbescheid, Mietvertrag, aktuellen Kontoauszug und den diesbezüglichen Schriftverkehr. Auch die Nachweise, dass du einen Widerspruch eingereicht hast.
SuperKai
Zitat von: SuperKai am 05. Februar 2021, 15:33:06Meine SB hat aber schon per Mail zurück geschrieben, dass sie den Widerspruch nicht annimmt und die Sanktion aufrecht erhält.
Zählt das als Mitteilung oder muss sie mir auch postalisch eine Antwort zukommen lassen?
Dafür braucht es schon den Postweg und nicht nur eine E-Mail.
Schließlich hast du einen korrekten Widerspruch abgeschickt!
Daher ist der Widerspruch auch nicht abgelehnt in mMn rechtlichem Sinne.
Also mache einen Widerspruch der über den Postweg oder den Einwurf im Hausbriefkasten* beim JC landet.
Im Widerspruch erwähnen dass dies ein Nachtrag zu deinem vorab
Zitat von: SuperKai am 04. Februar 2021, 17:09:15
Ich habe darauf dagegen Widerspruch (per abgesichertem Brief, schriftlich, natürlich) eingelegt.
ist aufgrund Ihrer ablehnenden EMail.
Du nimmst dann sämtliche Tipps von hier, die treffen ja alle zu, bestehst auf einem rechtlich korrekten schriftlichen Bescheid der die Sanktion zurück nimmt, oder du wendest dich umgehend an das SG , da du durch diesen Nachtrag und die "Erinnerung"/erneute Aufforderung deiner Pflicht nach gekommen bist dies erst einmal ohne das SG zu belasten und zu klagen nachgekommen bist.
MfG FN
*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Dazu habe ich auch mal eine Frage an die Experten:
Kann er den Widerspruch nicht einfach zurück nehmen und gegen den rechtswidrigen Sanktionsbescheid gleich klagen?
Muss er bei Rechtswidrigkeit echt bis zu 3 Monaten Bearbeitungszeit für einen Widerspruch hinnehmen?
Zitat von: Gast49594 am 07. Februar 2021, 18:48:22
Dazu habe ich auch mal eine Frage an die Experten:
Kann er den Widerspruch nicht einfach zurück nehmen und gegen den rechtswidrigen Sanktionsbescheid gleich klagen?
Das geht leider nicht, da es sich hierbei um ein Verwaltungsverfahren handelt.
Zitat von: Gast49594 am 07. Februar 2021, 18:48:22
Muss er bei Rechtswidrigkeit echt bis zu 3 Monaten Bearbeitungszeit für einen Widerspruch hinnehmen?
Ja. § 88 SGG (2) (https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html)
Er schreibt, das die SB den Widerspruch zurückgewiesen hat! Muss den WS nicht jemand anders bearbeiten?
Hallo liebes Forum!
Danke noch einmal für die tolle Hilfe!
Ich werde das in die Weg leiten und euch dann, wenn etwas bzw. was dabei herum kommt mitteilen.
Liebe Grüße
SuperKai :smile:
Falls es zur Sanktion kommt, sag bitte hier auch Bescheid. Ich wüßte da nämlich noch was.
Hallo Freunde aus dem Forum,
also, ich habe das hier in der Post erhalten!
Darin ist vor allem das Schreiben der SB enthalten, die Folgendes gegen meinen Widerspruch aussagt. (Bilder!)
(Ich lade es mal hoch, dass es jeder sehen kann. Habe natürlich alles, was auf mich verweist geschwärzt.)
Ein paar Anmerkungen, die ich so nicht stehen lassen kann:
Es ist weiterhin die Situation:
1. Ich habe keine EGV/VA per Post (oder auf irgend einem Weg) erhalten (Vor der Sankition)! Nur direkt plötzlich den Sanktionsbescheid!
2. Ich habe keine E-mails von der SB erhalten bzw. nur vereinzelt. Auf jede dieser Mails habe ich geantwortet.
3. Ich studiere natürlich nicht nebenbei weiter. Keine Ahnung woher diese Vermutung kommt.
4. Ich habe in keiner Mail nur irgendwie angedeutet, dass ich ALG2 Leistungen ohne Gegenleistung erhalten will... ganz ehrlich, diese Aussage grenzt an Dreistigkeit!
5. Ich habe mich bei verschiedenen Jobs beworben bzw. angefragt, worauf ausschließlich absagen kamen bzw. durch Corona sowieso nichts lief. (Diese Bemühungen habe ich nicht dem Jobcenter mitgeteilt. Scheinbar muss ich das auch nicht! Jedenfalls nicht ohne EGV.) Es waren sowieso hautpsächlich Telefonate.
6. Die Verweigerung ist ein absoluter Vorwurf!
7. Das mit der Post hier ist tatsächlich eine kleine Katastrophe. Ich habe mal 6 Monate auf ein Pakte gewartet, das kam an, als ich es schon vergessen hatte... Allein Heute habe ich einen Brief erhalten für das Haus, 2 Häuser weiter die Straße hoch. Ich hatte bei dem Postmann angerufen, mich beschwert, der meinte nur, dass er sich darum kümmert. Scheint nicht viel passiert zu sein.
8. Ich habe keine Maßnahme direkt abgelehnt, da ich keine Maßnahme ablehnen konnte. Diese war im VA enthalten, der bei der Sanktion dabei war. Ich hatte die SB aber darauf aufmerksam gemacht, dass eine Maßnahme nicht in eine EGV gehört (bzw. in einen VA). Darauf wurde dann auch nicht wirklich reagiert. Alle Infos über die Maßnahme habe ich auch erst durch den VA erhalten.
9. Ich hätte nur dann reagiert, wenn Geld gekürzt wird: Ja, auf die Sanktion habe ich reagiert. Danke.
Also der ganze Brief ist sehr vorwurfsvoll geschrieben und viele Sachen darin sind so formuliert bzw. ausgelegt, dass sie so nicht stimmen.
Meine Frage ist jetzt:
Wie reagiere ich darauf? Kommen die damit durch? Ich muss natürlich auf rechtlicher Ebene argumentieren.
Wäre wirklich nett, wenn man mir hier helfen könnte, weil ich mich damit nicht besonders auskenne.
Was antworte ich denen am besten? Mal abgesehen von:
Ich hatte ewig nichts vom Jobcenter gehört, und plötzlich Sanktion. Habe keine EGV / VA per Post erhalten. Das müsste das JC auch nachweisen, aber die schreiben ja schon, dass sie das nicht können. Die EGV / VA wäre sowieso rechtswidrig gewesen. E-mail Verkehr bzw. Telefon bzw. gesprochenes Wort zählen anscheinend sowieso nicht? Darüber hinaus habe ich mich beworben, habe Bemühungen geleistet, diese aber nicht nachgewiesen bzw. ohne EGV musste ich das nicht.
Vielen, vielen Dank für die Hilfe! :smile:
SuperKai
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Zitat von: SuperKai am 22. Februar 2021, 21:22:53Wäre wirklich nett, wenn man mir hier helfen könnte, weil ich mich damit nicht besonders auskenne.
Dafür bin ich nicht geeignet und habe selber schon schlechte Erfahrungen mit dem Richter des SG gemacht.
Die Stellungsnahme meines JC war genauso verlogen und der Richter hat sich nicht dafür interessiert was ich geschrieben habe, also beim Prozess, nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits doch endlich mal damit aufzuhören mit der "Anzahl der Bewerbung" zu argumentieren da dies NICHT Gegenstand meiner Klageschrift ist....sondern.....
wie gesagt mehrmals und hat nicht interessiert, sogar der Urteilsspruch beinhaltete im Prinzip Teile des vom JC verfassten Lügengebildes sprich deren Stellungsnahme.
Ob es hilft dem SG das Anschreiben des JC zu zerpflücken und auf sämtl. Unwahrheiten hinzuweisen :weisnich:
Ob es mehr hilft eine eigen Stellungsnahme dazu abzugeben was ja in etwa dem Inhalt des Widerspruches entspricht... :weisnich:
Ein Mischung von beidem :weisnich:
Gut das hier noch wissende User mit dabei sind vllt. haben die Ratschläge die passen.
MfG FN
Das Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung heißt Berufung - nicht Belehrung des Gerichts!
Das auf Seite 3 liest sich ja wie bei der Mafia, ein Angebot was man nicht ablehnen kann. Die Sanktion wird zurückgenommen, wenn er das macht, was die SB ihn befiehlt. Offenbar haben die beim Mobcenter zuviel Der Pate geschaut.
Also lad deinen Sanktionsbescheid bei Helena Steinhaus ihrer Webseite hoch www.Sanktionsfrei.de - die gleichen dir den Schaden aus und sorgen auch für einen Anwalt.
Das deckt sich übrigens auch mit dem Tweet von Sanktionsfrei e.V. vor paar Tagen, daß bei Frau Steinhaus immer mal wieder trotz Corona Sanktionen bei ihr eintrudeln.
Ich bin fassungslos, wie man heutzutage immernoch das Existenzminimum kürzen darf und damit Menschen in Gefahr bringt.
Hallo Leute,
vielen Dank für eure Antworten!
Danke trotzdem FN :smile:
Ja ich denke, dass ich mich in Brief-Form dahingehend äußern muss.
Ich werde wohl den Widerspruch ergänzen und dann nur allgemein auf die Fehlerhaftigkeit des Schreibens der SB hinweisen.
Hoffe das reicht aus.
Ansonsten könnte man in Berufung gehen? @Orakel
@Softi, Danke!
Ja gell, ich frag mich auch wieso eigentlich eine doch direkt mit dem Staat verbundene "Behörde" wie das JC bzw. dessen "Rechts"abteilung so direkt gegen das Recht arbeitet.
Wieso macht man denn dann noch Gesetze?
Ich werd mir aber das mal ansehen mit der Seite von Helena Steinhaus!
Hast du (oder sonst jemand) gute Erfahrungen damit?
Vielen Dank an alle!
SuperKai
Falls du vorhast, den Brief des SB gerichtlich zu zerpflücken, würde ich folgendes vorschlagen:
Zitat im Brief des SB: ...
Gegenargument: ...
Beweis: ...
Als Beweis eignen sich sämtliche schriftlichen Nachweise am besten. Du schreibst dann: Beweis: Schreiben oder Email vom (Datum) als Anlage (numerieren und durchzählen).
Da du keine EinV zugeschickt bekommen hast und das JC schriftlich bestätigt, dass die Zustellungsurkunde tatsächlich nicht an sie zurückgeschickt worden ist, hast du alle Mittel in der Hand, um gegen die Sanktion vorzugehen.
Grundsätzlich empfehle ich dir aber, dem JC künftig insoweit entgegenzukommen, dass du eine Kommunikation ermöglichst. Und zwar nicht nur dann, wenn dir gerade danach ist. Das verbessert das Klima ganz erheblich.
Hallo Leute!
Erst einmal gute Nachrichten! Die Sanktion wurde zurückgezogen bzw. aufgehoben! :smile:
Der Hauptgrund war natürlich, dass ich keine EGV erhalten hatte... und darauf eine Sanktion folgte.
Vielen vielen Dank an euch alle für die tolle Hilfe! Ohne eure Informationen hier hätte ich das nicht so sicher rübergebracht! Hat mich für mich auch starkt abgesichert! Danke danke!!
Es kam mit dem Bescheid dahingehend jedoch auch noch ein zweiter Brief, in dem ich zu einer Art Informations-Veranstaltung eingeladen werden, im Jobcenter selbst, in Bezug auf die Rechtssituation? Ich hab's mal hier hochgeladen, anonymisiert natürlich.
Wollte nur mal von euch wissen, was ihr darüber denkt und was die damit jetzt vor haben?
Glaubt ihr ich sitz dann da wirklich nur mit jemandem aus der Rechtsabteilung, der mir was erzählt, oder sitzt dann da auch meine Sachbearbeiterin und der Chef vom Jobcenter mit dabei?
Besser gefragt: Ist das jetzt wieder so ein Versuch mich intern noch fertig zu machen, weil die den Rechtsstreit verloren haben?
Mache mir ein wenig sorgen, wie man erkennen kann.
Es war auch eine Rechtsfolgebelehrung dabei.
Danke schon einmal für eure Beiträge und Meinungen! :smile:
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Zitat von: SuperKai am 27. Mai 2021, 18:36:16Ist das jetzt wieder so ein Versuch mich intern noch fertig zu machen, weil die den Rechtsstreit verloren haben?
Da sitzen dir mehrere Leute gegenüber um deine Bedenken mit immer neuen Argumenten auszuhebeln, wenn du selbst dich nicht sehr gut auskennst.
Ich persönlich würde da einen versierten RA mitnehmen.
Ein privater Beistand als Zeuge wäre mir zu unsicher.
Zitat von: Gast50384 am 28. Mai 2021, 12:51:45Ich persönlich würde da einen versierten RA mitnehmen.
Das möchte ich gerne mal sehen, dass sich ein RA die Zeit nimmt um an einem Beratungsgespräch teilzunehmen. Zudem stellt sich die Frage, wer das bezahlt.
Ein Beistand aus dem Bekanntenkreis ist durchaus ausreichend um an diesem Termin teilzunehmen.
Bei diesem Laber-Termin mit dem Rechtsverdreher vom Mobcenter dürfte es sich gar nicht um einen gültigen Meldegrund handeln ... :zwinker:
Zitat von: a_good_heart am 28. Mai 2021, 19:23:10Bei diesem Laber-Termin mit dem Rechtsverdreher vom Mobcenter dürfte es sich gar nicht um einen gültigen Meldegrund handeln ... :zwinker:
Und wieso nicht? Hast du mal einen Blick in den von mir genannten Paragrafen geworfen?
Zitat von: SuperKai am 27. Mai 2021, 18:36:16Ist das jetzt wieder so ein Versuch mich intern noch fertig zu machen, weil die den Rechtsstreit verloren haben?
Was genau könnte Dich denn "fertig machen"? Im schlimmsten Fall: "Ich habe nicht den Eindruck, dass mich ein fortdauerndes Gespräch mit Ihnen weiterbringt, danke für Ihre Zeit. Auf Wiedersehen."
Hallo Leute!
Vielen vielen Dank für die Antworten!
@Grenzer
Ja ich dachte auch erst an soetwas, aber dann dachte ich, dass ich da sowieso nur sitze, mir etwas anhöre und dann wieder gehe. Ich denke nicht, dass ich da etwas zu unterschreiben hätte und selbst wenn, würde ich das natürlich nicht tun.
@BigMama
Wo genau ist dieser Paragraph? Oder habe ich den übersehen? Kannst du den mal verlinken vielleicht? Würde mich interessieren!
@NevAda
Ja an soetwas dachte ich auch.
Ich denke mal, dass ich mich da hin setze und die mir irgendetwas einreden wollen. Aber alles "Eingeredete" ist doch dann auch wieder nur zu überprüfen, richtig? Also wird der Prozess doch nur weiter verlängert...
Ich hatte mich nur mal grundsätzlich absichern wollen, ob die mir wirklich etwas können bei so einem Termin, oder ob das nur wieder reines unter Druck setzen ist...
Danke noch einmal an alle! Ich werde euch dann hier über die Ergebnisse informieren!
Zitat von: SuperKai am 28. Mai 2021, 21:29:31Wo genau ist dieser Paragraph? Oder habe ich den übersehen? Kannst du den mal verlinken vielleicht? Würde mich interessieren!
Wird wohl so ein ganz geheimer Mobcenter-Spezial-Paragraph sein. So geheim, dass man ihn nicht sehen kann ... :cool:
Für mich ist das keine Ladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III (oder steht das irgendwo???), der man nachkommen muss. Daher würde ich diesen Schrieb einfach ignorieren und abwarten wie die Bande reagiert.
Wenn der Wisch zudem nicht per förmlicher Zustellung (gelber Brief) kam, müssen die dir sowieso erst mal den Zugang nachweisen ...
SuperKai
:weisnich: einfach mal meine Gedanken dazu:
Also ich hätte bei einem JC das ohne rechtliche Grundlage sanktioniert durchaus bedenken das so ein Gespräch irgendetwas bringt. Ganz besonders nach dem Du auch noch Recht bekommen hast.
Was das Gespräch mit dir bringen soll erschließt sich mir nicht im geringsten. Und wenn die Vermittlungsfachkraft und der Teamleiter mit der Bitte um Unterstützung an die Rechtskraft herantritt dann sollte diese wohl eher den Teamleiter und den SB schulen da durch den Abhilfebescheid wohl klar ist das der Fehler nicht auf deiner Seite sondern auf JC Seite gemacht wurde.
MfG FN
Hallo an alle! :smile:
@a_good_heard
Ja in der Rechtsfolgebelehrung steht dieser Paragraph :smile:
Und er kam auch per gelbem Brief...
@Fettnäpfchen
Dass das Jobcenter sich auf seiner fachlichen Ebene so langsam als absolut unfähig heraus stellt wird mir auch immer klarer, speziell dieses Jobcenter. Ich habe in der ganze Zeit, in der ich da bin keine einzige EGV erhalten, die keine Rechtswidrigkeit aufweist.
Aber danke für den Beitrag, bestätigt meine Überlegungen vollkommen. :smile:
Hallo Leute! :smile:
Okay, ich war heute bei dem Gespräch.
Wie erwartet, die Sachbearbeitering, der Chef vom Jobcenter und die Frau der Rechtsabteilung waren anwesend.
Haben auf mich eingeredet, aber interessanterweise nicht so sehr "Druckmachend" wie erwartet.
Zusammengefasst: Ich soll unbedingt eine Maßnahme machen.
Frage ist jetzt:
1. "Muss" ich tatsächlich eine Maßnahme machen?
2. Kann eine Maßnahme in eine EGV eingearbeitet werden? Ich frage das, weil ich hier im Forum an ein paar Stellen gelesen habe, dass eine Maßnahme NICHT in eine EGV gehört.
Vielen lieben Dank schon mal für die Antworten! :smile:
LG SuperKai
SuperKai
Zitat von: SuperKai am 14. Juni 2021, 22:02:021. "Muss" ich tatsächlich eine Maßnahme machen?
Ob du eine Maßnahme machen musst ist eine gute Frage. Wenn es eine ist die dich weiterbringt und den geltenden Richtlinien entspricht kannst du wenig dagegen machen.
Bei Maßnahmen ist es ähnlich wie bei EinV`s :
Zitat von: SuperKai am 29. Mai 2021, 18:28:17Dass das Jobcenter sich auf seiner fachlichen Ebene so langsam als absolut unfähig heraus stellt wird mir auch immer klarer, speziell dieses Jobcenter. Ich habe in der ganze Zeit, in der ich da bin keine einzige EGV erhalten, die keine Rechtswidrigkeit aufweist.
Hier mal das wichtigste dazu > Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
MfG FN
Hallo an Alle!
@Fettnäpfchen
Vielen Dank für die Verlinkung! Ich werd mich da mal schlau machen.
Bei mir ist diese Maßnahme eher als Couching ausgelegt.
Mir wurde auch angeraten, dass ich mich im Vorfeld bei den Leuten vom Couching melde; wird bei einer solchen Meldung pre Mail oder Telephon eigentlich schon eine Art Verpflichtung eingegangen?
Wird das schon irgendwie verrechnet? Es wurde mir gesagt, dass soetwas für das Jobcenter sehr teuer wäre? Bzw. zählt dieses "Mich mal Melden bei denen" schon rechtlich als eine Zusage dazu?
Danke schon einmal! :smile:
:lachen: You made my day. Couching :lol:
Du meinst Coaching. :zwinker:
Was hast du denn bisher schriftlich zu diesem Coaching?
SuperKai
Coaching ist so gar nicht meine Materie, dafür habe ich kein Hintergrundwissen.
Allerdings würde ICH mir da entmündigt vorkommen. Dementsprechend aggressiv wäre meine Reaktion, ähnliches hatte ich schon als Maßnahme machen sollen wegen Tagesablauf mit wie spült man kocht man kauft man ein und lauter..... so Schwachsinn.
MfG FN
Hallo an Alle!
@BigMama
Oh ja, "Coaching!", Verzeihung, wirklich ein (unterbewusster) Schreibfehler :grins:
Schriftlich hatte ich dazu noch garnichts, nur eine Stelle bzw. ein "Coach", bei dem ich mich melden sollte.
@Fettnäpfchen
Es soll so ein individuelles Coaching sein, schlimm fand ich nur, dass sich dieser Coach schon bei mir per Mail gemeldet hatte, was ja absolut gegen den Datenschutz verstößt. Auf dieser Ebene sind wir dann schon angekommen. Sehr suspekt...
Danke für eure Beiträge! Ich hab jetzt nächsten Monat noch mal einen Termin im JC, mal sehen, was dann passiert, ich berichte dann einfach wieder hier darüber.
Hallo Leute! :smile:
Ich bin's mal wieder, war gestern beim meinem Termin und das kam dabei heraus:
Ich war bei meiner SB, sie hat mir eine EGV ausgedruckt, ich sollte unterschreiben.
Hatte ihr dann gesagt, dass ich ja wohl eine Prüffrist von 2 Wochen hätte.
Das hat sie plötzlich verneint! (Obwohl sie bei dem Treffen davor, als ich das erwähnte, mir absolut Recht gegeben hat mit den 2 Wochen?)
Sie meinte, dass ich das nicht hätte, kein Recht darauf.
Ich sagte, dass ich das doch hätte! Dann ist sie etwas eingeknickt, und gab mir doch Recht, nach dem Motto: "Na gut, dann gewähre ich Ihnen die 2 Wochen mal ausnahmsweise.", als wäre das in ihrer Gunst. Danach hat sie dann noch erwähnt, dass sie mir auch JETZT direkt schon einen Verwaltungsakt reindrücken könnte...
Ich habe dann die EGV mitgenommen, ich lade sie mal hier hoch, natürlich alles unkenntlich gemacht.
Meine Fragen jetzt:
1. Ich habe doch immer eine 2 wöchige Prüffrist, oder?
2. Kann sie DIREKT einen VA abschließen?
3. In der EGV steht bei Maßnahmenbeginn, der gestrige Tag. Ich habe das geschwärzt. Da ich gestern aber nicht unterschrieben habe, verfällt doch das Datum, richtig?
Also ist dadurch die EGV ungültig?
4. Wieder eine Maßnahme in der EGV. Ich habe so oft hier gelesen, dass eine Maßnahme nicht in die EGV gehört... Richtig?
Die EGV wurde von der SB im vorraus unterschrieben.
Ich soll sie Ihr dann schicken, in 2 Wochen.
Vielen Dank an alle, die sich das hier durchlesen!
Und auch schon einmal großen Dank an die Antworten!!
Freu mich von euch zu hören!
Liebe Grüße
SuperKai
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Diese EGV dient einzig dazu, eine Rechtsgrundlage zur Verhängung einer Sanktion zu schaffen, falls du nicht an der Maßnahme teilnimmst.
Es fehlen sämtliche Regelungen zu den Ermessensleistungen aus dem Vermittlungsbudget, wie Bewerbungskostenerstattung, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, evtl. Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme; ggfls auch Einstiegsgeld als Fördermittel.
Wenn in der EGV keine Seite fehlt oder ich nicht etwas übersehen habe, dann besteht deine Pflicht an der Teilnahme an dieser Maßnahme. Ob diese Maßnahme einen Sinn für dich hat und dich irgendwie weiterbringt kann ich nicht sagen. Dies hätte dein AV aber mindestens im Gespräch begründen müssen, insbesondere wieso genau dies Maßnahme das passgenaue arbeitsmarktpolitische Instrument ist, dass dich am ehesten in Arbeit bringt und welche Vermittlungshemmnisse damit beseitigt werden sollen.
Offenbar handelt es sich um eine Maßnahme mit fortlaufendem Einstieg. Somit düfte es eine eingekauften Maßnahme des JC sein, bei dem die Plätze besetzt werden müssen weil sie schon bezahlt sind/werden. Wieso dir hierfür keine gesonderte Zuweisung ausgehändigt wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht hat das technische Gründe. Es handelt sich sicherlich um eine Optionskommune. Die kochen oftmals ihr eigenes Süppchen. Das erklärt natürlich auch den stümperhaften Versuch, dich Anfang des Fadens zu sanktionieren.
Fazit:
Ich würde diese EGV in der Form nicht unterschreiben und Gegenvorschläge einreichen evtl. auch einen bestimmten Qualifizierungswunsch, der dich in deinem beruflichen Vorankommen unterstützt und dir hilft schnellstmöglich wieder in Lohn und Brot zu kommen. Zudem würde ich auf eine konkrete Regelung hinsichtlich der Ermessensleistungen aus dem VB bestehen und auch, wenn du das möchtest, auf die Aufnahme des Einstiegsgeld.
1. Du hast das Recht die EGV mitzunehmen und zu prüfen. Eine gesetzliche Frist von 14 Tagen gibt es nicht. Jedoch wird allgemein diese Frist als angemessen betrachtet.
2. Ja, wenn es zu keine Einigung kommt oder wenn es zweckdienlich ist um zeitnah eine Integration zu erreichen.
3. Eine Verpflichtung die mit einem Datum in der Vergangenheit beginnt, kann vor dir nicht erfüllt werden, da Zeitreisen noch nicht möglich sind. Das Datum kann damit keine Gültigkeit haben. Jedoch habe ich im Text gelesen, dass er Beginn auf den Folgetag der Unterschrift der EGV fällt.
4. Es ist durch aus rechtlich möglich die Teilnahme mit in eine EGV zu packen. Der rechtlich saubere Weg wäre jedoch eine gesonderte Zuweisung.
SuperKai
Zur Maßnahme hast du ja schon einen Link bekommen was sein darf und was nicht.
Zu Frage 2
wenn du damit eine EinV/VA meinst dann nein, auch nicht wenn bloß eine Maßnahme drin steht.
Ansonsten ist die EinV alles andere als das was eine EinV sein sollte!
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0) und zusätzlich noch zur Info:
Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen (http://hartz.info/index.php?topic=52746.msg491553#msg491553)
MfG FN
Hallo Leute!
Vielen vielen Dank für die Antworten!!!
@BigMama
Wieso erstellt das Jobcenter denn extra eine EGV, die dazu da ist mir eine Sanktion aufzudrücken?
Ich werde auf keinen Fall die Sanktion unterschreiben und dann einen Gegenvorschlag einreichen, mit deinen genannten Punkten.
Vielen Dank dafür!
@Fettnäpfchen
Danke für die Verlinkungen! Ich werd mir alles noch mal richtig und in Ruhe druchlesen, dann alles verwenden, was ich da finden kann.
Vielen lieben Dank!
Wieso stellt sich das Jobcenter allgemein eigentlich so als "Feind" dar? Sie lügen zwar, dass sie das Beste für dich wollen, dabei wollen die nur, dass du bei denen wieder raus bist, egal wie. Du könntest danach das schlimmste Berufsleben führen, Hauptsache kein Bezug mehr? Man verwendet schon mehr Energie darauf gegen diese Feindseligkeit vorzugehen, allein mental, als sich tatsächlich um seine Zukunft zu kümmern... Nur mal so ein Gedanke.
Gut, ich kümmer mich dann, falls es noch Probleme gibt melde ich mich noch einmal! Sowieso informiere ich hier alle, was dabei heraus kam.
Danke, Danke, Danke!!! Noch ein mal an Alle! Und noch ein schönes Wochenende!
:smile:
Liebe Grüße
SuperKai
Tja wer weiß schon warum und ist ja nicht überall so.
Denke mal wegen internen Anweisungen und wegen keine Ahnung und das alles durcheinander. Und wenn Ahnung da wäre fehlt vllt. die Lust seine Arbneit gewissenhaft zu machen aber das ist ja in der Zwischenzeit fast überall so und zieht sich ebenso durch sämtl. Bevölkerungsschichten.
Dir auch noch einen schönen Restsonntag
FN
Hallo Leute!
@BigMama:
Du hast geschrieben: "Es fehlen sämtliche Regelungen zu den Ermessensleistungen aus dem Vermittlungsbudget", in der EGv steht aber:
"Das JobCenter verspflichtet sich, die notwendigen Kosten für die Teilnahme an der folgenden Maßnahme [...] zu übernehmen.
Frage: Ist das das nicht?
Danke noch mal! Ich bin grade echt verunsichert!
@Fettnäpfchen
Ja, so geht dann alles vor die Hunde...
Wird toll sein sich da einzugliedern.
Liebe Grüße
SuperKai
Nein, mit diesem Passus ist nur die Übernahme der Kosten gemeinst, die im Rahmen dieser Maßnahme anfallen. Bewirbst du dich eigenständig auf eine interessante Stelle die dich interessiert, dann kannst du diese Kosten nicht beim JC geltend machen. Üblicherweise werden 5 Euro pauschal pro Bewerbung auf i.d.R. versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erstattet. Auch die Kostenerstattung zu einem evtl. daraus resultierenden Vorstellungsgespräch werden dann nicht erstattet, da es hierzu keine Regelung in der EGV gibt. Die EGV dient unter anderem gerade dazu, Ermessensleistungen konkret für dich festzulegen.
Hier könnte auch beispielsweise eine Regelung zu einem Eingliederungszuschuss enthalten sein, den ein Arbeitgeber erhalten könnte, wenn er dich einstellt, da du evtl. schon lange arbeitslos bist, gesundheitlich angeschlagen, einen zerpflückten Lebenslauf hast, gewisse Qualifikationen fehlen die für die Stelle notwendig sind u.v.m.
Ich habe mir nochmal ein paar ältere Beiträge in diesem Faden angesehen. Handelt es sich bei dieser Maßnahme um ein Einzelcoaching? Welche Infos hast du darüber? Gibt es einen Flyer oder sonstige nähere Angaben?
@BigMama
Okay, danke für die Information, bin wirklich ein bisschen durcheinander, aber danke, das hilft mir sehr!
Ja es ist ein Einzelcoaching.
Ich habe gar keine Informationen darüber. Der "Coach" sollte mir Informationen zukommen lassen, hat er aber bisher nicht getan, in keiner Weise.
Es hießt nur vom JC: Ja, der is super!
Von daher, keine nachweisbaren klaren Informationen, wie das Coaching aussehen soll.
Grundsätzlich kann ein Einzelcoaching eine große Chance sein. Das hängt aber sehr vom Coach ab.
Es ist zwar grundsätzlich möglich, eine Maßnahme auch in einer EinV zu vereinbaren, üblich ist das aber nicht.
Üblich ist eine Maßnahmezuweisung mittels Verwaltungsakt.
Egal ob per EinV oder Zuweisung, die Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- die Art der Maßnahme,
- die konkreten Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang (Beginn und Dauer, an welchen Tagen),
- die zeitliche Verteilung (zu welcher Uhrzeit),
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Zu beachten ist auch, dass die Zusatzkosten, welche durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehen, vom Leistungsträger zusätzlich gezahlt werden müssen.
Außerdem sind noch die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II zu beachten.
Ob die Maßnahme danach hinreichend bestimmt ist, kann ich aufgrund der umfangreichen Schwärzungen nicht erkennen.
Abgesehen davon erfüllt diese EinV nicht die Anforderungen des § 15 SGB II i.V.m. §§ 53 und 55 SGB X, da darin lediglich eine Teilnahmepflicht vereinbart wird, jedoch keine Gegenleistung des Jobcenters.
Dass das JC die Maßnahmekosten trägt, ist keine individuelle Gegenleistung, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht, die aufgrund §§ 53 und 55 SGB X gar nicht Inhalt einer EinV sein darf.
Da hiermit eine einseitige sittenwidrige Benachteiligung vorliegt, ist diese EinV rechtswidrig.
(Gerade deshalb werden Maßnahmen üblicherweise per VA zugewiesen).
Hallo an Alle! :smile:
@Ottokar
Vielen, vielen Dank!
Ihr rettet mich echt hier!
Ich schreib dann mal dem JobCenter und dann mal sehen was passiert.
Grundsätzlich, unendlichen Dank an euch alle! Allein würd ich da komplett durchdrehen!
Schönen Tag noch!
Liebe Grüße
SuperKai
Hallo an Alle! :smile:
Okay, heute kam die Antwort des JobCenters, ein riesen Brief!
Darin ein an mich gerichtets Schreiben, eine EGV und ein Antrag auf Förderung aus dem VB.
Ich lade alles mal hier hoch, tut mir wirklich Leid, dass das so viel ist diesmal! :wand:
Dazu erst mal ein paar Anmerkungen:
1. Es hieß IMMER, dass sich der Coach bei mir per Mail melden sollte... Telefonisch war nie die Rede von.
2. Ist man mit etwa 1 1/2 Jahren schon langsazeitarbeitslos?
3. Ist diese EGv nur dazu da, mich zu dieser Maßnahme zu bringen, da ja auf Seite 4 steht, dass ich dann mit dem Coach nochmal ins JobCenter muss und dann da noch eine EGV, eine Neue dann unterschreiben soll??
Es gab noch 3 Seiten, diese waren das Formular zu Beantragung einer Förderung aus dem VB, anschließend dann die Punkte: Förderanlass, Vorangige Leistungen / Hilfe, Verzicht auf schriftlichen Bewilligungsbescheid, ein ganzes Blatt für: Übernahme von pauschalisierten Bewerbungskosten
Dazu vielleicht: Soll ich diese Blätter auch noch mit hochladen? Weil es einerseits schon so viel ist und andererseits diese Blätter mir sehr allgemein vorkommen, wie etwas, das jeder erhält und deswegen wahrscheinlich allgemein bekannt ist.
Da das nicht auf mich speziell zugeschnitten scheint, reicht die Erwähnung dieser Blätter aus?
Meine Frage ist einfach, ob diese EGV an irgend einer Stelle rechtswidrig ist.
Ich scheine mich mit einer Unterschrift zu sehr vielen Dingen verpflichten zu müssen bzw. wenn ich das nicht wollte, würde es per Verwaltungsakt durchgesetzt.
Es ist sehr viel, ich weiß, das tut mir Leid!
Deswegen umso mehr Dank an jeden, der hier mal drüber guckt!
Vielen vielen Dank!
Liebe Grüße
SuperKai
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Das Einzelcoaching ist per mail gar nicgt durchführbar!
Du sollst Dich bei diesem melden, ihr sprecht miteinander und dann schreibt er/sie Dir das Ganze was ihr besprochen habt nochmal per mail.
Wo ist da dein Problem?
Du hast jetzt alles wie Du es wolltest, sogar mit Zusage für Weiteres wenn sich das als Zielführend durch das Coaching erweist.
Ja, klar,Du bekommst nichts für umme und kanst Dich entspannen.Zu Rechten gehören nunmal.auch Pflichten.
Es liegt in deinem Interesse aus der Arbeitslosigkeit herauszustrampeln. Das kann mit Anstrengung verbunden sein.
Ergo unterschreib, kümnere dich um den Coach und mach was draus
Wollen die nicht, oder verstehen die einfach nicht, was § 15 SGB II i.V.m. §§ 53 und 55 SGB X regelt?
Diese neue EinV steht im Widerspruch zu dem, was im Anschreiben dazu steht.
Zielberufe sollen über ein Coaching ermittelt werden? Was für ein Unfug ist das denn?
Zielberufe sind im Rahmen der in § 15 Abs. 1 SGB II vorgeschriebenen Potenzialanalyse zu ermitteln, erst wenn das erledigt ist, kann sich ein Coaching nach § 16 SGB II anschließen.
Du sollst 10 gezielte Bewerbungsaktivitäten pro Monat nachweisen, obwohl über das Coaching erst erst ermittelt werden soll, in welchen Bereichen du dich bewerben sollst? Erst Potenzialanalyse, dann Bewerbung und Coaching, so ist die gesetzliche geregelte Reihenfolge.
"Kosten für ... Bewerbungen können gefördert werden."
"Reisekosten ... können erstattet werden"
"Kosten für ... Pendelfahrten ... können gefördert werden."
Das sind keine verbindlichen Leistungsvereinbarung! Warum steht da nicht auch, das JC verpflichtet sich, die Kosten ... zu erstatten??? DAS wäre dann eine verbindliche Leistungsvereinbarung.
"Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ... soweit ihnen ausgegeben wurde." Das ist keine verbindliche Leistungsvereinbarung.
"Es können nur Bewerbungen akzeptirert werden, die beruflichen Standarts entsprechen" Unklar, undefiniert: was sind beruflichen Standarts???
"Erhalten Sie Stellenangebote durch das Jobcenter..." Das gehört da nicht rein! Das ist eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.
"Ich ... stimme zu, dass ... meine Daten ... an den Stellenabieter übermittelt werden." Das gehört da nicht rein! Eine Schweigepflichtentbindung hat in einer EinV nichts zu suchen hat. Außerdem verstößt diese gegen die Anforderungen an eine solche lt. DSGVO.
"Vorstellungsgespräche" Das gehört da nicht rein! Das ist eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.
"Maßnahme bei einem AG (Praktikum)" Das gehört da nicht rein! Das ist eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.
Die Pflicht, sich auf Jobangebote des Maßnahmeträgers bewerben zu müssen, ist unzulässig, da der Maßnahmeträger hinsichtlich solcher Jobangebote nicht den Prüfpflichten des SGB II unterliegt, die wiederum Voraussetzung für Sanktionen sind.
Selbst das JC darf von ihm ungeprüfte Jobangebote nur ohne Sanktionsandrohung versenden.
Mit dieser Pflicht in der EinV wird somit eine unzulässige Sanktionsmöglichkeit geschaffen.
Zitat von: Ottokar am 30. Juli 2021, 12:48:56Zielberufe sollen über ein Coaching ermittelt werden? Was für ein Unfug ist das denn?
Dort steht, dass weitere Zielberufe über das Coaching ermittelt werden sollen. Im Vorfeld wurden schon welche ermittelt und auch in der EGV aufgeführt.
Zitat von: Ottokar am 30. Juli 2021, 12:48:56Du sollst 10 gezielte Bewerbungsaktivitäten pro Monat nachweisen, obwohl über das Coaching erst erst ermittelt werden soll, in welchen Bereichen du dich bewerben sollst? Erst Potenzialanalyse, dann Bewerbung und Coaching, so ist die gesetzliche geregelte Reihenfolge.
10 Bewerbungen sind ein großer Happen. Aber wie schon oben geschrieben, liegen bereits Zielberufe vor in denen sich der TE bewerben soll. Es geht in dem Coaching um die Erarbeitung weiterer Einsatzmöglichkeiten.
Zitat von: BigMama am 30. Juli 2021, 13:31:01Dort steht, dass weitere Zielberufe über das Coaching ermittelt werden sollen. Im Vorfeld wurden schon welche ermittelt und auch in der EGV aufgeführt.
Das steht da gerade nicht. Vielmehr steht gleich zu Beginn, Zitat:
Zitat
Zunächst sollen vereinbarungsgemäß die genauen Zielberufe für Bewerbungsbemühungen über ein individuelles Coaching identifiziert und abgeklärt werden.
Das JC unterbreitet Ihnen dann auf der Basis der Ergebnisse des Coachings Vermittlungsvorschläge ...
Das steht in direktem Widerspruch zu der Annahme, dass bereits verbindlich Zielberufe über eine Potenzialanalyse ermittelt wurden.
Auch das Aussetzen der Bewerbungspflicht während der Teilnahme am Coaching macht nur dann Sinn, wenn eben noch keine Potenzialanalyse stattgefunden hat - insbesondere da ja auch gerade während des Coachings Bewerbungen stattfinden sollen.
Stattdessen steht da nur, dass bis zum Abschluss des Coachings eine Bewerbung nur im erlernten Beruf erfolgen soll - auch das spricht gegen die Annahme, das bereits ein Potenzialanalyse durchgeführt wurde.
Hallo Leute! :smile:
Wow erst einmal vielen Dank für eure Antworten! Besonders an Ottokar, ich hatte mir schon gedacht, dass umso mehr mir das JobCenter schreibt, umso mehr Fehler da drin sind...
Allgemein auch vielen Dank, dass ihr euch das überhaupt durchgelesen habt, war ja doch ganz schön viel! :wand:
@crazy
Es ging mir bei dieser EGV speziell auch um den Umfang der Sache und um die vielen Abschnitte, in denen so viel verlangt wurde, ich wollte da nicht etwas unterschreiben, was an sich auch durch den Umfang schon viel Potential auf Dinge gibt, die ich entweder übersehe bzw. die für mich später Probleme ergeben könnten, wie das bei solchen Verträgen ja sein kann.
@Ottokar
Vielen vielen vielen Dank Ottokar, an der EGV scheint ja sehr viel nicht zu stimmen. Danke Danke Danke! Ich werd das alles mal zusammenfassen, in einen Brief verpacken und denen schicken.
Vielen Dank für die Mühe!!
Wie gesagt, ich sende dem JobCenter meine Antwort, und was dann daraus wird, darüber werde ich euch natürlich infromieren!
Nochmals vielen DANK! :smile:
Liebe Grüße
SuperKai
SuperKai
Zitat von: SuperKai am 31. Juli 2021, 20:51:27Wie gesagt, ich sende dem JobCenter meine Antwort, und was dann daraus wird, darüber werde ich euch natürlich infromieren!
Da selbst da bei einem Laien sehr viel falsch formuliert werden kann und/oder sich Fehler einschleichen empfehle ich Dir dringend das Schreiben erst mal zum querlesen hier einstellen solltest.
Ich gehe davon aus das dass in deinem Sinne und im Sinne von Ottokar ist.
Selber bin ich zu "unbedarft" bei der schwierigen EinV Materie, mache das aber prinzipiell auch so.
MfG FN
@Fettnäpfchen
Danke für den Tipp!
Da aber im Prinzip jeder in dieses Forum hier kommen kann und auch meinen Thread lesen kann, empfinde ich das eher als riskant, da auch das JC meine Einträge lesen könnte und von daher...
Die Schreiben, die ich direkt ans JC schicke würde ich daher ungern direkt so hier hochladen.
Ich hoffe der Gedankengang ist nachvollziehbar und bisher hat auch alles geklappt, was ich alleine formulieren konnte.
Hoffentlichlich wirkt das nicht zu paranoid. :smile:
Falls es da jedoch Probleme geben könnte, würde ich auch anfangen die Schreiben hier hoch zu laden.
Ich denke aber und hoffe, dass ich das alleine hin kriege, dennoch vielen Dank für deinen Beitrag!
Liebe Grüße
SuperKai
Zitat von: SuperKai am 05. August 2021, 17:59:27
Da aber im Prinzip jeder in dieses Forum hier kommen kann und auch meinen Thread lesen kann, empfinde ich das eher als riskant, da auch das JC meine Einträge lesen könnte und von daher...
Die Schreiben, die ich direkt ans JC schicke würde ich daher ungern direkt so hier hochladen.
Ich hoffe der Gedankengang ist nachvollziehbar und bisher hat auch alles geklappt, was ich alleine formulieren konnte.
Hoffentlichlich wirkt das nicht zu paranoid. :smile:
Es wirkt eher egoistisch ... :scratch:
Auch wenn hier gefühlt eine Schwemme an Mobcenter-Trollen unterwegs ist, können solche Schreiben für die wirklichen LE eine Hilfe sein und als Beispiel/Anregung für das eigene Problem dienen.
@a_good_heart
Da hast du schon Recht. Ich werde es hochladen, wenn ich es losgeschickt habe bzw. wenn es auch erfolgreich war.
Danke für deine Beitrag, absolut Richtig!
Hallo Leute! :smile:
Okay, ich habe folgenden Brief an das JobCenter gesendet:
"Sehr geehrte xxx,
leider kann ich die Eingliederungsvereinbarung, welche mir von Ihnen am (Datum) zugesendet wurde aus folgenden Gründen nicht unterschreiben.
Die Gründe:
Zielberufe sind im Rahmen der in § 15 Abs. 1 SGB II vorgeschriebenen Potenzialanalyse zu ermitteln. Erst im Anschluss kann ein Coaching nach § 16 SGB II angeschlossen werden.
Erst Potenzialanalyse, dann Bewerbung und Coaching, das ist die gesetzliche geregelte Reihenfolge.
Kosten für Bewerbung, Reisekosten und Pendelfahrten "können" erstattet werden.
Reisekosten "können" erstattet werden.
Kosten für Pendefahrten "können" gefördert werden.
Das ist keine verbindliche Leistungsvereinbarung.
Zitat: "Es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die beruflichen Standarts entsprechen."
Das ist unklar definiert: Was sind berufliche Standarts?
Der Satz: "Erhalten Sie Stellenangebote durch das Jobcenter..." gehört nicht in eine Eingliederungsvereinbahrung. Es handelt sich hierbei um eine Belehrung über Pflichten, die bereits gesetzlich verankerte sind.
"Ich ... stimme zu, dass ... meine Daten ... an den Stellenabieter übermittelt werden." Das gehört da nicht in eine Eingliederungsvereinbarung. Eine Schweigepflichtentbindung hat in einer Eingliederungsvereinbarung nichts zu suchen. Außerdem verstößt diese gegen die Anforderungen an eine solche lt. DSGVO.
"Vorstellungsgespräche" Das gehört da nicht in eine Eingliederungsvereinbarung. Es handelt sich hierbei um eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.
"Maßnahme bei einem AG (Praktikum)" Das gehört da nicht in eine Eingliederungsvereinbarung! Es handelt sich hierbei um eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.
Die Pflicht, sich auf Jobangebote des Maßnahmeträgers bewerben zu müssen, ist unzulässig, da der Maßnahmeträger hinsichtlich solcher Jobangebote nicht den Prüfpflichten des SGB II unterliegt, die wiederum Voraussetzung für Sanktionen sind.
Das JobCenter hat nicht das Recht von ihm ungeprüfte Jobangebote ohne Sanktionsandrohung zu versenden.
Mit dieser Pflicht in der Eingliederungsvereinbarung wird somit eine unzulässige Sanktionsmöglichkeit geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx"
Ich hatte das meiste etwas abgeändert, sodass sich aber der Inhalt nicht ändert!
Heute war ein Brief (gelb) im Briefkasten, in dem mir die EGV als Verwaltungsakt zugesendet wurde.
Ich lade den Brief mal hier hoch.
(Anhang)
Also ich verstehe es nicht, grob zusammengefasst sagt das JobCenter: Meine Einwände wären nicht gültig. Es geht gleichzeitg auf verschiedene Einwäden auch gar nicht ein.
Habe ich einen Fehler gemacht bei den Formulierungen? Bei allen anderen Briefen gab es keine Probleme dahingehend.
Ansonsten bleibt das JobCenter bei seinen "Fehlern", von wegen "Reisekosten "können" erstattet werden." usw.
Ich denke, dass ich Widerspruch einlegen muss, eben wegen diesen Rechtswidrigkeiten in dem VA, richtig?
Versuchen die das jetzt einfach durch zu zwingen? Ich verstehs leider wirklich nicht...
Schon ein mal vielen vielen Dank, dass ihr euch das durchlest!
Vielen lieben Dank für die Hilfe! :smile:
Liebe Grüße
SuperKai
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Hallo Leute! :smile:
Vielleicht ganz grundsätzlich mal meine Idee:
Ich würde dann genau dieses Schreiben (mein Brief ans Jobcenter) genau so als Begründung für einen Widerspruch einreichen.
Richtig?
Liebe Grüße :smile:
SuperKai
Zitat von: SuperKai am 14. August 2021, 18:36:45Also ich verstehe es nicht, grob zusammengefasst sagt das JobCenter: Meine Einwände wären nicht gültig.
Und was verstehst du daran nicht?
Das JC will deine Einwände nicht anerkennen, was nicht verwundert. Das JC ist halt stur und vermutlich hinsichtlich der Inhalte und Formulierungen einer EinV auch nicht hinreichend kompetent, um eigene Fehler zu erkennen und abzustellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass deine Einwände unberechtigt sind. Spätestens wenn du gerichtlich gegen eine Sanktion oder verweigerte Kostenerstattung vorgehst, müssen diese berücksichtigt werden.
Zitat von: SuperKai am 18. August 2021, 23:01:37Ich würde dann genau dieses Schreiben (mein Brief ans Jobcenter) genau so als Begründung für einen Widerspruch einreichen.
Richtig?
Kannst du so machen.
Allerdings bleibt die EinV weiterhin in Vollzug, d.h. wenn du deine darin festgelegten Pflichten nicht erfüllst, wird das JC eine Sanktion erlassen.
Zwar könnte man beim JC beantragen, den Vollzug bis zur Entscheidung über den Widerspruch auszusetzen, doch wird das JC dem aus den gleichen Gründen nicht entsprechen, aus denen es deine Einwände gegen die EinV zurückgewiesen hat.
Man könnte auch beim Sozialgericht beantragen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches anzuordnen und den Vollzug bis zur Entscheidung über den Widerspruch aufzuheben, jedoch wird auch das SG diese (vorauseilende Verhinderung möglicher Sanktionen) aller Warscheinlichkeit nach verweigern und darauf verweisen, dass man ja gegebenenfalls gegen eine Sanktion vorgehen kann.
Hallo an alle! :smile:
@Ottokar
Vielen vielen Dank für die Antwort!
Das mit dem "nicht verstehen" ist meiner vielleicht grundsätzliche Naivität geschuldet, dass doch gerade Leute, die bei einem Amt bzw. für den Staat arbeiten besonders kompetent seien und über viel Fachwissen verfügen...
Scheinbar sehr naive gedacht
Und ich denke, dass ich meine Einwände direkt an das Sozialgericht schreiben werde, und dann mal sehen, was die schreiben.
Gleichzeitig werde ich auch der Vollständigkeit halber auch das JobCenter um Aufschub bitten.
Ich werde euch dann hier im Forum informieren, was dabei heraus kam.
Vielen lieben Dank nochmal an Alle, besonders an Ottokar, wie immer eine sehr klärende und helfende Antowort!
Hallo Leute! :smile:
Lange nichts von mir hören lassen, es ist aber auch was das JC angeht nichts großartiges passiert.
Bis auf diese Woche, da kam doch tatsächlich nach wiederholtem Hinweis auf die rechswidrigen Punkte in der EGV bzw. des VA (meinerseits gegenüber dem JC) ein Sanktionsbescheid...
Ich lade das mal hier hoch. (Bilder)
(Auf einer 3ten Seite war noch eine Rechtsbehelfsbelehrung.)
Ich werde nun hingehen und dem JC einen Widerspruch per Post schicken, in dem ich (dann zum dritten Mal) auf die rechswidrigen Punkte in der EGV bzw. des VA hinweise.
Ich schätze, dass das Ganze wieder vor dem Kreisrechtsausschuss landen wird. Diesen werde ich dann wohl den gleichen Brief (zum vierten mal) zuschicken. Und dann mal abwarten was kommt.
Das ist das richtige Vorgehen, richtig?
Die Punkte, die ich dem JC als rechtswidrig beschrieben habe, sind genau die Punkte, die Ottokar hier als rechtswidrig und/oder nicht in eine EGV gehörend beschrieben hat.
Noch einmal vielen vielen Dank dafür an Ottokar!!
Ich werde euch dann weiterhin informieren, was da jetzt passiert.
Liebe Grüße!
SuperKai
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Hallo liebes Forum!
Erst ein mal noch ein frohes neues Jahr, hoffe ihr hattet alle eine gute Weihnachtszeit, trotz Corona.
Es war ein Brief im Briefkasten, vom Jobcenter, dessen Inhalt mich ehrlich gesagt sehr verwirrt.
Ich habe ihn mal hier hochgeladen. (Anhang: n1;n2)
Also, Folgendes dazu:
Ich bin nirgendwo immatrikuliert! Und das weiß das JobCenter auch ganz genau!
Und was soll "Ausbildungsart der Promotion" überhaupt bedeuten?
Ich promoviere auch nicht, nur mal nebenbei, auch das weiß das JC.
Dann:
Ich habe schon mit jemandem über dieses Schreiben gesprochen, der sich etwas auskennt. Er meinte, dass soetwas wie eine "Negativ"-Bescheinigung garnicht existieren würde...
Abgesehen davon werde ich nicht von irgendwem gefördert, auch nicht in Bezug auf eine Ausbildung, weil ich nämlich in keiner Ausbildung bin, auch das weiß das JC.
Kein Bafög, nichts, ich bekomme nur Hartz4.
Mir wurde nahe gelegt, dass das ein "Trick" des Jobcenters sei, mich da irgendwie jetzt aus dem Bezug hinaus zu zwingen.
Ich sollte daher gegen dieses Schreiben direkt Widerspruch einlegen, und mit Klage beim Sozialgericht drohen.
Meine Frage ist jetzt, wie ich vorgehen soll.
Was soll ich dem JobCenter genau schreiben? Und können die mir wirklich das Geld streichen?
Ich kann nichts erbringen, was garnicht existiert bzw. in dessen Situation ich gar nicht bin.
Vielen Dank für eure Hilfe! :smile:
Liebe Grüße
SuperKai
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Hier handelt es sich ganz bestimmt um ein Missverständnis.
Ruf morgen an und frag nach.
Ich würde dem JC folgendes schreiben:
Ihre Datenerhebung vom ...
Anrede,
da ich weder studiere, noch dies beabsichtige, bin ich nirgendwo immatrikuliert. Ebensowenig habe ich Bafög beantragt.
Die geforderten Daten kann ich somit nicht erbringen, da es diese schlicht nicht gibt.
Zudem fehlt - mangels Immatrikulation und Studium - jeder Anlass für diese Datenerhebung, womit sie unzulässig ist.
Um eine Eskalation in dieser Sache zu verhindern, rege ich an, dass Sie ihre Unterlagen prüfen.
MfG
...
@BigMama
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich hoffe es, aber ich denke es nicht. Ich denke schon, dass sich da wirklich etwas "hinten herum" anbahnt. Leider muss ich durch das vorherherige Verhalten des JC im Allgemeinen von so etwas ausgehen...
@Ottokar
Vielen vielen Dank Ottokar, für die Antwort und auch für die Formulierung!
Ich werde das so dem JC zukommen lassen.
Weiterhin werde ich euch dann hier informieren, was daraus wurde!
Noch ein mal vielen Dank, auch für die schnellen Antworten!!
Liebe Grüße :smile:
SuperKai
Hallo Leute! :smile:
Gute Nachrichten, mir wurde per E-mail mitgeteilt, dass das mir zugesente Schreiben, in dem die Aufforderungen zu u.a. dem "Negativ"-Schreiben, hinlänglich wäre.
Damit hätte sich die Sache erledigt.
Vielen vielen Dank noch einmal für die Hilfe!
Liebe Grüße :smile:
SuperKai
Hallo liebes Forum!
Ich wollte nur mitteilen, dass die ganze Sache mit der letzten EGV und dem VA vor dem Kreisrechtsausschuss behandelt wurde, und mir Recht gegeben wurde!
Wie bereits in den vorherigen Beiträgen erwähnt, war alles, was mir hier nahegelegt wurde und geschrieben wurde, im Sinne der rechtswidrigen Inhalte der EGV/VA, absolut korrekt. Deswegen war die EGV bzw. der VA rechtswidrig und ungültig. Die Sanktion war somit auch rechtswidrig, das Geld wurde mir zurückerstattet.
Vielen vielen Dank an Alle, die mir hier geholfen haben! :smile:
Ganz liebe Grüße und nochmals vielen vielen Dank!
SuperKai
SuperKai
Danke für die Rückantwort.
MfG FN
Glückwunsch.