Hallo in den aktuellen News findet sich ein Urteil wieder was mich fasziniert!
Nach einem Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe müssen Jobcenter Arbeitssuchenden wöchentlich 20 FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung stellen.
Es kann auch eine Geldleistung von 129 Euro zusätzlich zum Regelsatz überwiesen werden.
Das Gericht stimmte damit dem Eilantrag eines Arbeitssuchenden zu.
SG Karlsruhe, 11.02.2021 - S 12 AS 213/21 ER
https://www.anwaltonline.com/sozialrecht/urteile/26767/woechentlich-20-ffp2-masken-fuer-hartz-iv-empfaenger
Gruß
Ja, wie oft denn noch?
Es ist ein Beschluss zu einer Einzelfallentscheidung...
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-jobcenter-muss-monatlich-129-euro-fuer-ffp2-masken-zahlen
https://hartz.info/index.php?topic=124720.0
https://hartz.info/index.php?topic=124465.0
Zitat von: Yavanna am 14. Februar 2021, 12:34:49
Es ist ein Beschluss zu einer Einzelfallentscheidung...
Kann man sich da nicht dranhängen?
Die Politik sollte hier konsequent sein, und so etwas für alle Empfänger gelten lassen, sofern sie einen Anspruch haben. Ich bin zwar kein ALG2-Bezieher mehr, aber meiner Erinnerung nach war es früher so.