Laut Medien hat ein Sozialgericht (12.2.21) einem Eilantrag für Maskenzuschuß stattgegeben. Das Urteil ist bereits rechtsfähig.
Wie kommt man an diesen Zuschuß?
Vielleicht weiß es jemand von Euch!!!
Grüße und Danke von tommy
Gar nicht! Soweit ich weiss ist das nur ein Sozialgericht und das gilt nur dort!
Zitat von: tommy am 15. Februar 2021, 02:47:24
Laut Medien hat ein Sozialgericht (12.2.21) einem Eilantrag für Maskenzuschuß stattgegeben. Das Urteil ist bereits rechtsfähig.
Wie kommt man an diesen Zuschuß?
Vielleicht weiß es jemand von Euch!!!
Grüße und Danke von tommy
Na ist ganz einfach: Das Sozialgericht Karlsruhe hat dem Antragsteller beschieden, das er die Notwendigkeit der Masken für den Antragsteller ausreichend begründet hat und diesem Antrag daraufhin stattgegeben. Du musst also nur einen entsprechenden Antrag stellen, diesen gut genug begründen und durchklagen.
Solange es keine erfolgreiche Musterfestsstellungsklage gibt, ist das der einzige Weg.
Übrigends: es handelt sich um Sachleistung von 20 Masken wöchentlich oder ersatzweise 129€ Zuschuss
https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jobcenter+muss+nach+erfolgreichem+Eilantrag+zusaetzlich+zum+Regelsatz+entweder+als+Sachleistung+woechentlich+20+FFP2-Masken+verschicken+oder+als+Geldleistung+hierfuer+monatlich+weitere+129_-+_+zahlen_/?LISTPAGE=8971698 (https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jobcenter+muss+nach+erfolgreichem+Eilantrag+zusaetzlich+zum+Regelsatz+entweder+als+Sachleistung+woechentlich+20+FFP2-Masken+verschicken+oder+als+Geldleistung+hierfuer+monatlich+weitere+129_-+_+zahlen_/?LISTPAGE=8971698)