Die Tochter möchte sich trennen,hat den Antrag auf Elterngeld gestellt.
Verteilt auf 20 Monate ca 323€/sonst 647€.Bis Ende September 2022,im Oktober geht sie wieder arbeiten.
Der Freund verdient 2000€ Netto.
Wie wird das berechnet Unterhalt Kind und sie?
Was ist mit einem Antrag beim JC und z.B. Freibeträge Elterngeld ?
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 30. März 2021, 12:18:28Wie wird das berechnet Unterhalt Kind und sie?
Die junge Frau ist bei einem Fachanwalt für Familienrecht bestimmt gut aufgehoben für die Wahrung ihrer Rechte und die des Kindes. Und auch für die Berechnung des zu erwartenden Unterhalts.
Zitat von: Hexe am 30. März 2021, 12:18:28Was ist mit einem Antrag beim JC und z.B. Freibeträge Elterngeld ?
Den ALGII-Antrag kann sie stellen sobald die beiden getrennt sind (steht schon fest, wer auszieht bzw. die Wohnung übernimmt?), dann ist sie mit dem Anwalt auch schon weiter. Freibetrag beim Elterngeld wie immer 150 bzw. 300€.
Zitat von: Sheherazade am 30. März 2021, 12:27:00(steht schon fest, wer auszieht bzw. die Wohnung übernimmt?),
Sie wird ausziehen..Sie sucht schon eine Wohnung.Er muss sich auch was neues suchen. Er weiß wohl noch nichts davon.
Da fällt mit gerade ein, wenn er auszieht, könnte sie einen Antrag beim JC stellen, oder ? Die Miete liegt bei 800€ und dann könnte sie eine Kleinere Wohnung suchen,oder ?
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 30. März 2021, 12:47:58
Da fällt mit gerade ein, wenn er auszieht, könnte sie einen Antrag beim JC stellen, oder ? Die Miete liegt bei 800€ und dann könnte sie eine Kleinere Wohnung suchen,oder ?
Das dürfte in Anbetracht der wenigen Informationen womöglich der einfachere Weg sein. Er zieht aus, sie stellt einen Antrag auf ALGII (die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche ist dennoch vorrangig!) und sie bekommt dann vom Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung, womit ihr dann der Umzug auch bezahlt wird.
Ich habe noch mal nachgefragt, er will wohl nicht einfach ausziehen.
Vielleicht können die ja noch mal mit ihm reden.
Dankeschön erstmal.
LG Hexe
Tipp:
Für Barunterhalt Kind das Jugendamt Abteilung Beistandschaft. Die rechnen und beurkunden, kostet nichts
Bei ca 2000 netto könnten 115 %nach DT fürs Kind rauskommen(weil 1 Stufe mehr wenn nur 1 Kind)
Für Frau wird es nicht virl geben können. Erst Abzug Arbeitskoste, dann Abzug Kindesunterhalt. Da bleibt nicht mehr viel Spielraum zum Abgeben
@crazy, danke für den Tipp,werde ihn weiter geben.
So wie es aussieht will er nicht ausziehen.
Die Tochter hat noch mal versucht mit ihm zu reden.
LG Hexe
So weiter geht es. Er ist jetzt ausgezogen(hoffe er macht keinen ärger mehr). Es stehen beide im Mietvertrag.
Beistandsschaft ist in arbeit.
Antrag auf ALGII ist gestellt.
Nun will das JC
-Kopie Perso
-Kopie KKarte Kind
-Mietvertrag
- Mietbescheinigung
-Geburtsurkunde Kind
-Nachweis Sozialversicherungsnummer und Identifikationsnummer
-Vaterschaftsanerkennung,Vater steht in Geburtsurkunde
Kann es sein ,dass einiges nicht Leistungsrelevant ist ?
Müsste der Mietvertrag nun nur auf sie laufen ?
LG Hexe
Wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht brauchts keine Anerkennung.
Wenn sie den Antrag schriftlich geschickt hat brauchts iwie Nachweise dass sie es ist. Vorlage würde aber auch reichen. Die SOZ Nr. ist für die Meldung zur Rentenversicherung, die Nr KV brauchts selbstverständlich, um sie und Kind zu versichern, die Steuer ID für Abfragen ob da nicht noch Konten rumschwirren etc...
Ja, sie sollte dann alleinige Mieterin sein. Füllt der Vermieter die Bescheinigung aus dann eben nur die und die Kids rein.
Ich danke dir.
Dem JC liegt Kinder und Elterngeldbescheid vor.
Beistandsschaft ist wie geschrieben in Arbeit.
LG Hexe
@ll, es stehen beide im Mietvertrag, nun möchte der Vermieter nicht an die Tochter alleine vermieten, da sie das geringere Einkommen hat.
JC möchte aber die Mietbescheinigung.
Wenn er noch im MV steht,würde das JC dennoch die Kosten übernehmen,er wohnt nicht mehr da. Wenn sich das jedoch weiter hinzieht, hat er schon gesagt wieder einzuziehen.
Und das wird nicht gut gehen.
Der MV läuft bis Februar 2022.
LG Hexe
Dann bleibt sie eben bis 2022 , wenn das JC volle Miete für sie anerkennt ist doch erstmal gut. Zudem kann ein Zeitmietvertrag vom Mieter aus wichtigem Grund auch vorab gekündigt werden. Wenn sie also nicht bleiben will kann sie anfangen zu suchen
Zitat von: Hexe am 31. Mai 2021, 18:59:56JC möchte aber die Mietbescheinigung.
Es würde ja noch beide drin stehen.
Ich steh echt auf nen Schlauch gerade.
LG Hexe
Im Mietvertrag stehen beide.
Der Vermieter muss aber, da er Kenntnis darüber hat, dass Mann ausgezogen, die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen korrekt angeben! Also 2 und nicht mehr drei.
Durch den Mann im Mietvertrag sichert sich der Vermieter lediglich ab. Er hat dann falls Miete nicht kommt noch diesen am Haken. Wohnen muss der Mann dafür nicht in der Wohnung und ob Miete vom Konto der Frau oder dem Mann kommt kann der Vermieter nicht bestimmen
Das Problem ist, wenn der Mann nicht aus dem MV kommt, will er wieder einziehen.
LG Hexe
Dann lässt sich Frau die Wohnung zuweisen. Macht ein Richter!
Beide können die Wohnung kündigen.
Oder aber der Kindsvater verlangt schriftlich die Mitkündigung der Kindsmutter. Er hat nämlich einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass die Kindsmutter ebenfalls die Wohnung kündigt, wenn er dies verlangt.
Die Kindsmutter sollte dringend nach einer neuen Wohnung suchen.
@ all, es geht weiter.
Der Freund ist ausgezogen, jedoch da noch gemeldet. Zylinder wurden ausgewechselt.
Der Vermieter läßt den Freund nicht aus den Mietvertrag, der läuft bis 28.2.2022.
Der Vater zahlt nicht regelmäßig, deshalb wurde jetzt das JA eingeschaltet.
Noch 1 Monat schafft die junge Frau nicht.Antrag wurde Ende April Anfang Mai gestellt.
Im MV stehen die BK +HK zusammen mit 190€.
Die Mietbescheinigung wurde am 9.6. vom Vermieter ausgestellt.
Die Kosten haben sich nicht geändert, jedoch stehen die BK +HK getrennt in der Bescheinigung.
LG Hexe
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Und welche Frage hast du jetzt?
Wie man darauf Antwortet. Formulierungshilfe
Das JC hat alle Leistungsrelevanten Daten. Im Mai hat der Vater 100€ gezahlt, das ist dem JC bekannt.
Der ist nicht in Lage zu erkennen, das Quittungen auch für ihn wichtig sind. Jetzt hat Geld in den Briefkasten geworfen, was natürlich auch dem JC und dem JA gemeldet wird.
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 24. Juni 2021, 15:59:53
Wie man darauf Antwortet.
Kurz und sachlich die Punkte abarbeiten.
Bei der Frage nach dem Unterhalt für Juni z. B.: Barzahlung von 100€.
Und so eben Punkt für Punkt abarbeiten und lieber mal einen Beleg zuviel oder doppelt einreichen als das die Antragsbearbeitung aufgrund Pronzipienreiterei noch länger dauert.
@ll, ich habe die Vermieterbescheinigung gese, die ca Angaben stammen nicht von der Betroffenen, sondern vom Vermieter.
Welche Auswirkungen kann es haben, das der KV sich nicht ummeldet?
Seit 2 Monaten nur Elterngeld und KiGe und 1x 100€ UH. Im Monat Juni 300€ UH
LG Hexe
@ll und der Stellplatz hat einen extra Vertrag.Wäre es möglich dass, das JC den dann nicht übernimmt in Höhe von 30€.Er gehört zu der Wohnung, man hätte die Wohnung auch ohne Stellplatz bekommen ?
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 27. Juni 2021, 10:00:59
Er gehört zu der Wohnung, man hätte die Wohnung auch ohne Stellplatz bekommen ?
Ist das eine Frage oder eine Feststellung?
Ein Stellplatz mit gesondertem Vertrag impliziert perse, dass man die Wohnung auch ohne Anmietung des Stellplatzes bekommen hätte - ergo wird das Jobcenter die Stellplatzmiete nicht als KdU-Bedarf anerkennen.
Der Vermieter muss mit der Kindsmutter allein keinen neuen Mietvertrag abschließen.
Diese muss auch den Ex nicht wieder einziehen lassen (siehe Antwort #15).
Wer im Mietvertrag steht ist nicht relevant, maßgeblich sind nur die tatsächlichen Verhältnisse.
Danach ist der Ex ausgezogen, sie leben dauerhaft getrennt und deshalb erhält sie auch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Das dürfte auch für ein JC Beweis genug sein.
Da die Kindsmutter dem Ex die Mitbenutzung Wohnung nicht gestattet, ist er im Verhältnis Ex<>Kindsmutter auch nicht mehr zur Mietzahlung verpflichtet. Würde der Vermieter ihn wegen Miete angehen, müsste er zwar zahlen, hätte aber gegenüber der Kindsmutter einen Schadensersatzanspruch.
Was die Forderungen des JC anbetrifft, sind diese größtenteils unzulässig iS.v. überflüssig.
Sofern die Mietbescheinigung unrichtige Angaben beinhaltet, ist der Vermieter in der Pflicht, diese zu korrigieren. Weigert er sich, denn ihn trifft keine Pflicht zum Ausfüllen einer Mietbescheinigung, muss man das JC entsprechend informieren.
Ich würde hier wie folgt antworten:
ZitatMietbescheinigung und Mietvertrag liegen ihnen bereits vor, damit bin ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.
Der Vermieter weigert sich, nochmals eine Mietbescheinigung auszufüllen. Was die ca.-Angaben betrifft, hat der Vermieter offenbar das Formular nicht verstanden. Die tatsächliche Höhe der monatlichen Vorauszahlungen ergibt sich bereits aus dem Mietvertrag, diese Daten liegen Ihnen somit vor.
Für die nachweislich falschen Angaben in der Mietbescheinigung zur Anzahl der Bewohner bin ich nicht haftbar. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse.
Herr ... ist ausgezogen, wir leben dauerhaft getrennt. Ich bewohne die Wohnung allein mit meinem Kind ...
Wovon ich bisher gelebt habe, ist Ihnen bereits bekannt. Ich befinde mich im Elternjahr und werde im Anschluss wieder meinem ungekündigten Arbeitsverhältnis nachgehen.
Das ich seit Mai 2021 Elterngeld und Kindergeld erhalte, sowie seit Juni Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, habe ich Ihnen bereits mitgeteilt und nachgewiesen.
Ich fordere Sie auf, meinen Antrag umgehend stattzugeben, notfalls vorläufig, da ich nur mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss meine Existenz nicht sicherstellen kann.
Andernfalls muss ich beim zuständigen Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen und sie zur vorläufigen Zahlung verurteilen lassen.
Aufgrund meiner aktuellen Notlage setze ich Ihnen dazu eine Notfrist bis zum 07.07.2021, danach werde ich klagen.
Man kann auch gleich klagen, dann sollten die letzten beiden Sätze weggelassen werden.
Sofern der Mietvertrag dem JC noch nicht vorliegt, das war hier leider nicht klar zu erkennen, muss man diesen Teil entsprechend umformulieren.
Herzlichen Dank Ottokar. Mietvertrag liegt dem JC noch nicht vor.
Die beiden sind nicht verheiratet, das spielt in dem Fall keine Rolle ?
Die Mutter bekommt KiGe 219€ ,Unterhalt ist ertsmal 283€ festgelegt. Er muss noch sein Einkommen dem JA vorlegen.
Elterngeld 323€ da es bis Oktober 2022 läuft. Es ist halbiert. Sonst wären es 646€ gewesen.
KM 606,BK 100€ , 90€ HK und 30 der Stellplatz.
Das Jugendamt möchte eine Haushaltsbescheinigung, ich frage mich wozu.Da JA weiß, das er sich nicht umgemeldet hat,und hat Post der KM für den KV zugeschickt. Der KV hat der KM / JA unterschrieben, das er die Post von der KM erhalten hat. Zeugen waren anwesend.
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 01. Juli 2021, 12:40:17Mietvertrag liegt dem JC noch nicht vor.
Dann den ersten Satz ändern in:
ZitatAnbei sende ich Ihnen den Mietvertrag in Kopie zu.
Zitat von: Hexe am 01. Juli 2021, 12:40:17Die beiden sind nicht verheiratet, das spielt in dem Fall keine Rolle ?
nein
Zitat von: Hexe am 01. Juli 2021, 12:40:17Das Jugendamt möchte eine Haushaltsbescheinigung
Das ist eine Meldebescheinigung für Kinder. Warum das Jugendamt die will, musst man das Jugendamt fragen.
Stattdessen kann sich die Kindsmutter eine normale Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt holen.
Sie sollte dabei darauf achten, das sie eine nur für sich und eine nur für das Kind bekommt. Dabei sollte sie dann auch gleich die Meldebehörde darüber informieren, seit wann ihr Ex dort nicht mehr wohnt (das muss normalerweise der Vermieter tun).
Bei den Einkommen und der Miete hätte die Kindsmutter Anspruch auf 364€ Regelleistung und 413€ KdUH, wobei vom Elterngeld 150€ nicht angerechnet werden.
Das Kind hätte nach Abzug von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss noch Anspruch auf 194€ KdUH.
Sofern die Stellplatzmiete nicht übernahmefähig ist, reduziert sich der Anteil an KdUH bei Kindsmutter und Kind um jeweils 15€.
Übernahmefähig ist die Stellplatzmiete immer dann, wenn die Wohnung ohne nicht hätte angemietet werden können.
Herzlichen Dank,Ottokar.
LG Hexe
Das JC hat sich bis heute nicht bewegt.
Ottokar könnest du bei der Klageschrift helfen ?
LG Hexe
https://hartz.info/index.php?topic=19984.0
Hallo Ottokar, es ist ein Erstantrag den die junge Frau jetzt stellt.
LG Hexe
Wurde beim JC eine vorläufige Entscheidung beantragt? Kennt das JC die Notlage?
Wann wurde der ALG II Antrag gestellt?
Hallo Ottokar, der Antrag wurde im Mai gestellt.
Zitat von: Ottokar am 01. Juli 2021, 12:06:20Ich fordere Sie auf, meinen Antrag umgehend stattzugeben, notfalls vorläufig, da ich nur mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss meine Existenz nicht sicherstellen kann.
Die junge Mutter hatte nochmal mit ihrer Bank telefoniert, so das die Miete abgehen konnte vom Konto. Ihr Spielraum ist jetzt erschöpft.
Mitte des Monats kommt KiGe und Elterngeld. Wenn der KV seinen Zahlungen nach kommt, kommt der Unterhalt auch erst zum 15.
In deinem Schreiiben wurde das erwähnt.Am 30.6. 21 bei JC abgegeben.
LG Hexe
Die Antragsbegründung würde ich wie folgt formulieren:
ZitatAntragsbegründung:
ich befinde mich derzeit mit meinem Baby in Elternzeit.
Nach der Trennung vom Kindsvater beantragte ich am xx.05.2021 nachweislich ALG II für mich und mein Baby. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund seit zwei Monaten nicht bearbeitet.
Unser Einkommen aus Elterngeld (323€), Kindergeld (219€) und Unterhaltsvorschuss (283€) für das Baby deckt lediglich die Hälfte unseres Bedarfes lt. SGB II (446€ Regelleistung ich, 160€ Alleinerziehendenmehrbedarf, 283€ Regelleistung Kind, 826€ KdUH).
Ich kann entweder Essen und Trinken kaufen, oder die Miete bezahlen, nicht beides. Und das seit 2 Monaten. Bei weiteren Mietschulden droht der Verlust meiner Wohnung.
Dem Jobcenter ist meine Notlage bekannt, dieses reagiert jedoch trotz Mahnungen und Antrag auf eine vorläufige Entscheidung nicht. Stattdessen fordert das Jobcenter immer wieder Nachweise über Einkommen und Aufwendungen, welche längst vorliegen.
Das Jobcenter kommt trotz Wissen um meine Notlage seiner Pflicht nicht nach.
Ich beantrage deshalb, dieses nach Setzen einer Notfrist zur Stellungnahme antragsgemäß zu verurteilen.
Herzlichen Dank, Ottokar.
Gestern hat sie den vorläufige Bescheid erhalten.
LG Hexe
Und das JC fordert ihren Arbeitsvertrag .
Ich frage mich, wozu sie den brauchen.
LG Hexe
Ich gehe mal davon aus, dass das JC diese Datenerhebung nicht begründet hat (so wie in 99,9% der Fälle).
Also:
ZitatIhrer Datenerhebung fehlt die erforderliche Begründung, diese ist damit unzulässig.
Sie haben nicht ausgeführt, für die Erfüllung welcher Aufgabe nach dem SGB II Sie Kenntnis über die Inhalte des Arbeitsvertrages benötigen, oder für welche anstehende Leistungsentscheidung diese Kenntnis erforderlich ist und warum ohne diese Kenntnis keine Entscheidung getroffen werden kann. Diese Begründung ist auch nicht entbehrlich, da kein solcher Grund erkennbar ist.
Dankeschön Ottokar. ich werde mir das morgen genau ansehen.Beim rüberschauen von dem Bescheid ist mir schon ein Fehler aufgefallen,allerdings zu gunsten der jungen Frau.
LG Hexe
Hier jetzt was das JC noch haben möchte.
LG Hexe
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Der Arbeitsvertrag geht das JC nichts an.
Danke Ottokar, der Meinung war ich auch.
LG Hexe
Weiter geht es mit dem JC.
Jetzt möchte das JC eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung.
Dem JC liegt eine Kopie der Geburtsurkunde vor, woraus der Vater hervor geht.
Das Kind trägt zudem den Nachnamen des Vaters.
Dürfen /können die das nun noch zusätzlich fordern ?
LG Hexe
Nö! Was wollen die auch damit?
Zitat von: crazy am 16. Juli 2021, 19:29:04Nö! Was wollen die auch damit?
Das frage ich mich auch.
Und die junge Frau hat vom Jugendamt kein Schreiben erhalten was der KV an Unterhalt zahlen muss.
Dadurch das sie ihm Unterlagen vom JA gegeben hat, hat sie die festgesetzten 283€ Unterhalt gesehen.
Mit dem KV wird sie wohl noch Spaß haben. Seit 3 Wochen hat er Kenntnis vom Unterhalt, und bisher ist nichts eingegangen.
Gehalt kommt wohl bei ihm am 15. aber ein Dauerauftrag besteht noch nicht. Hat die KM nach ihren Kontodaten erst jetzt gefragt.
LG Hexe
Die KM müsste eine vollstreckbare Ausfertigung erhalten.
Unterhalt muss am Anfang des Monats da sein. Ansonsten kann dann sofort gepfändet werden.
Sie kann auch vereinbaren, dass der Unterhalt ans Jugendamt gezahlt wird und dann an sie weiter überwiesen. Dann würde bei Zahlungsverzug seitens des Beistandes sofort eine Lohnpfändung eingeleitet.
Hat Vor-und Nachteile. Nachteil, der Barunterhalt kommt immer erst etwas später und nicht am ersten des Monats.
Zitat von: crazy am 16. Juli 2021, 22:52:02
Nachteil, der Barunterhalt kommt immer erst etwas später und nicht am ersten des Monats.
Etwas ist gut, der Unterhalt für meine Enkeltochter geht über das Jugendamt immer erst um den 21. eines Monats bei meiner Tochter ein. Aber immer noch besser als vorher, da hat der Kindsvater öfter mal "vergessen" zu zahlen.
"Nachteile
Durch die Begründung einer Beistandschaft wird das Sorgerecht der Eltern nicht eingeschränkt, was durch den Gesetzgeber auch ausdrücklich festgehalten wurde (vgl. § 1716 Satz 1 BGB). Allerdings gilt eine bedeutende Ausnahme hinsichtlich Gerichtsverfahren, die im Aufgabenbereich des Beistands liegen: Vertritt der Beistand das Kind zum Beispiel in einem Unterhaltsverfahren vor Gericht, so haben die Erklärungen des Beistands Vorrang vor einer möglicherweise widersprüchlichen Erklärung des Elternteils.
Unterhalt / Kindesunterhalt
Eltern sind ihren Kindern gegenüber zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet (vgl. 1601 ff. BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt. Ferner sind auch nicht sorgeberechtigte Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.
In diesem Zusammenhang hat ein Beistand unter anderem die folgenden Rechte und Möglichkeiten:
Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs im Namen des Kindes;Wahrnehmung des Anspruchs auf Auskunft über die Einkünfte und das Vermögen des Unterhaltspflichtigen nach § 1605 BGB;Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs auf Grundlage der Auskunft; Beurkundung einer freiwilligen Anerkennung des Unterhaltsanspruchs durch das Jugendamt; Mahnung und Zwangsvollstreckung.
Im Zweifelsfall kann der Beistand die oben genannten Ansprüche auch gerichtlich im Namen des Kindes geltend machen.
Beistandschaft auflösen / Beendigung
Der Elternteil, der die Beistandschaft ursprünglich beantragt hat, kann sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt auch wieder beenden. Auch hier besteht die Möglichkeit einer vollständigen oder teilweisen Beendigung."
https://www.juraforum.de/lexikon/beistandschaft
Wenn der Kontakt zum Kindesvater nicht der beste ist bzw. die Unterhaltszahlungen unregelmäßig bis gar nicht eingehen, finde ich eine Beistandschaft vorteilhaft. Ob die Kinder ab Erreichen der Volljährigkeit den unter Umständen bis dahin geschuldeten Betrag einfordern, bleibt dann ihnen überlassen - offene Zahlungen werden durch das Jugendamt festgehalten.
Im ALG II-Bezug müsste ggf. Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Hier nun das Schreiben von JC.
Wie schon geschrieben, die Geburtsurkunde liegt dem JC vor.Daraus geht der Vater hervor.
LG Hexe
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Zitat von: Hexe am 16. Juli 2021, 18:49:29
Weiter geht es mit dem JC.
Jetzt möchte das JC eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung.
Dem JC liegt eine Kopie der Geburtsurkunde vor, woraus der Vater hervor geht.
Das Kind trägt zudem den Nachnamen des Vaters.
Dürfen /können die das nun noch zusätzlich fordern ?
LG Hexe
Die Vaterschaftsanerkennung erfolgte hier bereits gegenüber dem Standesamt, weshalb der Vater in der Geburtsurkunde steht. Somit stellt die Geburtsurkunde auch die Vaterschaftsanerkennung dar.
Das würde ich dem JC so mitteilen.
Dankeschön ,Ottokar !
Gab oder gibt es den Corozuschlag in Höhe von 150€ ?
Auf dem Bescheid ist er nicht zu finden.
Eine Zahlung von 150€ gab es mit dem Kindergeld.
LG Hexe
150 für die leistungsberechtigte erwachsene LE über JC plus 150 je Kind über Kindergeldkasse!
Wenn die LE den Leistungsbescheid hat und dieser für Mai gilt, dann müssten auch die 150 für sie drauf sein.
Zudrm im August nochmal 100 für Freizeitaktivitäten u.ä. für die Kiddies
Achtung, hier mal nachlesen. Manche bekimmen es automatisch, andere müssen Antrag stellem, um die 100 Euro zu bekommen
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus
Es könnte sein, dass der Corona-Zuschlag für Mai aufgrund der nachträglichen Bewilligung nicht automatisch berücksichtigt wird - dann unbedingt nachfragen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-zuschlag-kinderbonus-2021
"Corona-Zuschlag und Kinderbonus: Je 150 Euro Sonderzahlung
Der Corona-Zuschlag und der Kinderbonus 2021 sind Sonderzahlungen, die die zusätzliche Belastung durch den mehrmonatigen Lockdown abmildern sollen. Erhalten können diese finanzielle Unterstützung Familien mit Kindern beziehungsweise Menschen, die Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II erhalten.
Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.
Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.
Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.
Der Kinderbonus für das Jahr 2021 ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien. Es handelt sich dabei um ein ,,Bonus-Kindergeld" in Höhe von 150 Euro pro Kind.
Es gelten dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen, wie für das Kindergeld. Er wird für alle Kinder ausgezahlt, für die im Jahr 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Die Auszahlung beginnt ab Mai 2021 für alle Kinder, die in diesem Monat Kindergeld erhalten. Für Kinder, für die in einem anderen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.
Auch für den Kinderbonus ist kein gesonderter Antrag notwendig. Die Auszahlung erfolgt automatisch als eigene Zahlung neben dem Kindergeld."
Ich habe da noch mal eine Frage.
Der Ex Freund möchte aus dem Mietvertrag, darf er den Vermieter mitteilen das die Ex Freundin Leistungen nach dem SGBII erhält ?
LG Hexe
Der Vermieter wird eh nachfragen ob sich die Frau die Miete überhaupt leisten kann und ansonsten nur eine Kündigung durch beide akkzeptieren.
Daher sollte Sie da gleich klare Aussagen tätigen können. Dass das JC zunächst mal als Sicherheit dient ist dabei doch ein Pfund mit dem man winken kann-Miete ist gesichert
Zitat von: Hexe am 20. Juli 2021, 08:01:43darf er den Vermieter mitteilen das die Ex Freundin Leistungen nach dem SGBII erhält ?
Nicht ohne nachweisbare Genehmigung der Ex-Freundin, sonst liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Herzlichen Dank ,Ottokar.
Die Frage hatte ich, da er es nicht so genau mit dem Datenschutz nimmt
KM hat Strafanzeige gestellt, da er Bilder vom Kind ins Internet gestellt hat.
LG Hexe
Noch eine Frage, das JC hat Post für den KV mit in den Umschlag der KM gepackt.
Sollte es nicht in verschiedenen Umschlägen sein ?
Ich denke der KV hat sich immer noh nicht umgemeldet.
LG Hexe
Dann schickt man es einfach mit dem Vermerk"verzogen" zurück.
Will man jetzt endlich Geld oder Stress?
Wenn der KV für sich allein gar kein Alg2 benötigt muss er dem JC auch keine neue Adresse mitteilen.
Und nur mal so:
Mein Bruder ist seit 4 Wochen weg, sein Name vom Briefkasten entfertn, der Postbote schmeißt trotzdem alles für ihn rein. Blöd, da sind gelbe Umschläge dabei die dann auch mit "zugestellt"vermerkt sind.
Es wird also noch häufiger vorkommen, das Post für Ihn bei Ihr landet. Trifft sie den Zusteller an kann sie es ihm gleich in die Hand drücken.
Zitat von: Hexe am 21. Juli 2021, 09:10:35
Noch eine Frage, das JC hat Post für den KV mit in den Umschlag der KM gepackt.
Eindeutig ein Datenschutzverstoß.
Mit entsprechender Anmerkung zurück zum Absender.
Zitat von: Hexe am 21. Juli 2021, 09:10:35Ich denke der KV hat sich immer noh nicht umgemeldet.
Mitteilung an die Meldebehörde, dass Herr xyz seit dem ... nicht mehr unter der Adresse xxx wohnt und die neue nicht bekannt ist.
Zitat von: crazy am 21. Juli 2021, 09:55:49Mein Bruder ist seit 4 Wochen weg, sein Name vom Briefkasten entfernt, der Postbote schmeißt trotzdem alles für ihn rein.
Das kenne ich auch, hab mich daraufhin bei der Post online beschwert und bekam ein paar Tage danach die Antwort, dass man sich entschuldige und den zuständigen Zusteller angewiesen hätte, die Post korrekt zuzustellen.
Hab dann aber trotzdem zur Sicherheit einen Nachsendeauftrag erteilt und das war gut so, sonst wäre mir wichtige Post entgangen, wo Absender trotz Adressänderungsmitteilung weiterhin die alte Adresse verwendet haben.
Zitat von: crazy am 21. Juli 2021, 09:55:49Will man jetzt endlich Geld oder Stress?
Geld ist vorläufig bewilligt.
Die KM hat mir gerade den Briefkopf geschickt,Name KV bei Herrn XXX in der Y Straße.
Die Adresse der KM steht nicht im Briefkopf des KV.
Was machen die beim JC ?
Dankeschön
LG Hexe
Supi, Hexe, eine Sorge weniger...
Otto, mein Bruder will keine Post, schon gar nicht gelbe Briefe, Inkasso etc... und nach Thailand wird eh nicht weitergesendet....Ist nur nervig für den jetzt Briefkastennutzer wenn das Ding mit fremden"Drohbriefen" zugespamt wird.
Sie würde den KV heute sehen,muss aber heute auch Post beim JC abgeben.
Den Brief an den KV da gleich mit reinpacken ?
Da geht es um den Betreuungsunterhalt.
Das JC bekommt das nicht gebacken,KV hat im Juni 300€ gezahlt.
Da stand der UH vom JA noch nicht fest. Es sind 283 €laut JA, JC geht weiter von 300€ aus. :wand:
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 21. Juli 2021, 11:03:33
Die KM hat mir gerade den Briefkopf geschickt,Name KV bei Herrn XXX in der Y Straße.
Die Adresse der KM steht nicht im Briefkopf des KV.
Was machen die beim JC ?
Entweder versucht da jemand zu überprüfen, ob der KV tatsächlich ausgezogen ist, bzw. ob und wie der Kontakt zwischen KM und KV ist, oder die Poststelle hat geschlampt.
Jedenfalls handelt es sich um einen meldepflichtigen Datenschutzverstoß.
Zitat von: Hexe am 21. Juli 2021, 11:30:55Den Brief an den KV da gleich mit reinpacken ?
Unbedingt an das JC zurück.
Ich habe da noch eine Frage. Der Ex hat noch Sachen in der Wohnung und holt sie nicht ab.
Welche Möglichkeit hat sie,um die zu entfernen ?
LG Hexe
Frist setzen zum Abholen, sonst Müll/Sperrmüll, Altkleider, etc. Je nachdem um was es sich handelt
Ganz so einfach ist das nicht, es gibt nämlich eine gesetzliche Verwahrungspflicht.
Lies dazu mal das hier, da ist das Ganze gut erklärt: https://www.frag-einen-anwalt.de/Aufbewahrungsfrist--f270639.html
Anstelle die Sachen vor die Tür zu legen, wie dort vorgeschlagen, kann man diese auch mit Nachweis z.B. als Paket versenden.
Ansonsten 4 Wochen Frist zum Abholen setzen und ankündigen, dass die Verwahrung danach kostenpflichtig ist und du dir vorbehältst, die Sachen zur Begleichung der Verwahrkosten zu veräußern.
Danke Ottokar, seit fast 3 Monaten wohnt er da nicht mehr.
Er wurde mehrmals darauf hingewiesen die Sachen mitzunehmen.
Es tut sich nichts.
LG Hexe
So, der KV hat heute das Kind zurück gebracht, KM hat Sachen nach unten getragen, ihm gesagt er soll seine Sachen mitnehmen.
er hat die Sachen nicht mit genommen.
LG Hexe
Dann stehen sie jetzt eben draußen, vielleicht morgen schon nicht mehr.
Zitat von: crazy am 25. Juli 2021, 21:07:24Dann stehen sie jetzt eben draußen, vielleicht morgen schon nicht mehr.
Richtig, eine Tasche war schon weg.
Da sind ja noch mehr Sachen.
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 25. Juli 2021, 19:51:11
So, der KV hat heute das Kind zurück gebracht, KM hat Sachen nach unten getragen, ihm gesagt er soll seine Sachen mitnehmen.
er hat die Sachen nicht mit genommen.
LG Hexe
Dafür gibt es hoffentlich Zeugen.
Gibt es irgendwelche Zeugen, dass er noch Zeug in der alten Wohnung hatte???
Egal , man braucht keine Zeugrn. Er hat sein Zeug bekommen, hat es auf der Straße stehen lassen, gut ist.
Hab auch noch bummelige 300 Euro auf dem Flohmarkt gemacht mit Zeug was mir eigentlich nicht gehörte und ich auch nicht gebrauchen konnte. Iwann iss nu mal Schluss mit Keller voll. Der Rest ging in die Tonne.
Zitat von: Hexe am 25. Juli 2021, 19:51:11
So, der KV hat heute das Kind zurück gebracht, KM hat Sachen nach unten getragen, ihm gesagt er soll seine Sachen mitnehmen.
er hat die Sachen nicht mit genommen.
LG Hexe
Auch das ist rechtlich leider bedenklich, wenn die KM die Sachen einfach auf die Straße stellt, selbst wenn der KV daneben steht.
§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Siehe auch: https://www.frag-einen-anwalt.de/eigentum-entsorgt--f264728.html
Zitat von: onehitwonder am 26. Juli 2021, 12:18:19§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht
Zitat von: onehitwonder am 26. Juli 2021, 12:18:19das Eigentum oder ein eines anderen widerrechtlich verletzt
Die Aufbewahrungsfrist würde etwa 2 Monate betragen, maximal 3.
In der Zeit sollte die Verwertung durch Verkauf mitgeteilt werden.
Eine
Verwertung durch Vernichtung ist nicht statthaft und gesetzlich auch nicht geregelt.
Das Abstellen auf der Straße könnte durchaus als Vernichtung durch Diebstahl oder Wettereinflüsse zu werten sein.
Insofern würde dann
u.U. die Schadenersatzpflicht greifen, allerdings wohl nicht wenn der KV sich weigert die Sachen mitzunehmen, denn dann hat er ja auf sein Eigentum verzichtet.
Dabei kommt es auch auf den Wert der Gegenstände an.
Zitat von: Ottokar am 25. Juli 2021, 09:00:14dass die Verwahrung danach kostenpflichtig ist und du dir vorbehältst, die Sachen zur Begleichung der Verwahrkosten
Hier gibt es dann aber mit Sicherheit großen Streit um die zulässige Höhe der Verwahrkosten.
Die KM hat ihn mehrfach aufgefordert unter Zeugen seine Sachen mitzunehmen. Gestern hat sie einen Teil nach unten getragen und ihm gesagt er soll das mitnehmen. Zeugen gibt es, er weiß es nur nicht.
Die KM hat keine Begegnung mehr mit dem KV ohne das in der Nähe Personen stehen, die Notfalls eingreifen können.
Per Nachricht hat sie ihn nochmals aufgefordert es nicht stehen zu lassen. Seine Sprachnachricht war , laß es stehen.
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 26. Juli 2021, 13:21:04Per Nachricht hat sie ihn nochmals aufgefordert es nicht stehen zu lassen. Seine Sprachnachricht war , laß es stehen.
Speicher die Nachrichten sicher ab, auch extern auf USB oder. 2. Festplatte.
Im Streitfall können sie Beweis für seinen Verzicht auf sein Eigentum sein.
"Nimm deine Sachen mit" und "Lass sie stehen" ist echt wichtig, denn alleine durch Diebstahl ist das Zeug u.U. schnell verschwunden
Alles was der schreibt wird gespeichert .Er will das Kind besuchen, sie geht ins Bad, und er durchsucht ihr Handy.
Es sind seine Sachen die da noch in der Wohnung sind. Seit 3 Monaten kümmert er sich nicht. Um alles andere ja auch nicht.
Beschimpft die KM aufs übelste vor dem Kleinen,per Nachrichten beschimpft er die ganze Familie. Unterhalt ist auch nicht da, kann die Vereinbarungen entweder nicht lesen oder verstehen,oder beides.
Und an allem ist die KM schuld.
Mit dem werden die noch mehr Spaß haben.
LG Hexe
Das legt sich , dauert nur ein bischen.
Sobald man auf all das nur noch gar nicht oder mit "Klag doch, macht der Beistand "antwortet werden sie iwann ruhiger
Zitat von: crazy am 26. Juli 2021, 19:56:35Das legt sich , dauert nur ein bischen.
Sobald man auf all das nur noch gar nicht oder mit "Klag doch, macht der Beistand "antwortet werden sie iwann ruhiger
Das kann bei dem Jahre dauern,das ist ein Selbstdarsteller und kümmert sich um nichts.
Die KM leiert alles an, feste Zeiten für das Umgangsrecht,er fotografiert sich den nächsten Termin ab für Gespräche und erscheint nicht.
Er braucht keine Ausreden mehr erfinden, weil die Dame von der Beratungsstelle das für ihn schon macht.
Er soll sich um das Kind kümmern an seinem Wochenende (jammert vorher rum)das man ihn das Kind vor enthält(war nie der Fall)und er läßt den Kleinen bei seiner Mutter und er geht feiern/saufen.
Und das schon am ersten abgesprochenen Wochenende mit der Beratungsstelle.
LG Hexe
Nix neues, hab da 14 Jahre Erfahrung....Es legt sich, man muss nur aufpassen, wenn sie zu nett werden kommt in der Regel die nächste Keule
Zitat von: crazy am 26. Juli 2021, 21:35:24Nix neues, hab da 14 Jahre Erfahrung....Es legt sich, man muss nur aufpassen, wenn sie zu nett werden kommt in der Regel die nächste Keule
Kenne ich auch alles.
LG Hexe
So weiter geht es. Das JC rechnet 283 € Unterhalt an, ist eigentlich auch korrekt.
Der KV hat für Juli keinen Unterhalt gezahlt. Jugendamt ist informiert.
Soll die KM jetzt eine Mitteilung ans JC schicken ?
LG Hexe
Ja, und der Beistand im JuA muss die sofortige Lohnpfändung veranlassen, wenn der Titel schon unterschrieben ist.
Ansonsten Unterhaltsvorschuss, dann holt sich diese Abteilung den KV ganz fix
Und weiter geht es.
Der KV hat noch den Schlüssel.Für die Wohnungstür ist ein anderer Zylinder drin. Der KV wäscht noch seine Wäsche dort, wobei die Kosten auf die KM fallen.Kann sie ihn auffordern den Schlüssel abzugeben.
KV hat gestern das Kind abgeholt, KM hat wieder Sachen vom KV hingestellt auf dem Bürgersteig (Taschen/Tüten 2-3).
Der KV hat diese vor die Kellertür gestellt.
Dann ist er losgefahren mit dem Kind und hat die KM mit anrufen und Nachrichten zugemüllt.
In einer Nachricht hat er behauptet es wäre etwas mit dem Kind, bei Rückruf der KM hat er gesagt es wäre nur ein Test um zu wissen ob sie die Nachrichten liest.
Er hat von Suizid geschrieben, KM hat die Polizei informiert, die dort hingefahren ist,und er sagt die Mutter wäre gestört.
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24Er hat von Suizid geschrieben, KM hat die Polizei informiert, die dort hingefahren ist,und er sagt die Mutter wäre gestört.
Fällt doch auf und der Polizei auch wenn man mir dem Finger drauf zeigt und die zwingt das zu lesen.
Mach Dir ein
schönes WE (
und schone deine Nerven)
FN
Danke @ Fettnäpfchen.
Ich schreibe mal die Wohnverhältnisse. Er wohnt beim Freund. Das Kind soll da nicht hin wegen Drogen.
Der KV bringt sein Kind zu seiner Mutter, dort wird es versorgt.
Die KM hat sich gefragt, ob sie aufgrund der Nachricht das Kind hätte einfach abholen können.
LG Hexe
Hexe
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 18:03:34Die KM hat sich gefragt, ob sie aufgrund der Nachricht das Kind hätte einfach abholen können.
Da kenne ich mich nicht aus kann mir aber vorstellen dass das nicht ganz einfach sein dürfte.
MfG FN
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 18:03:34
Der KV bringt sein Kind zu seiner Mutter, dort wird es versorgt.
Die KM hat sich gefragt, ob sie aufgrund der Nachricht das Kind hätte einfach abholen können.
Wo ist der Grund für den Kindesentzug durch die KM? Ist die Großmutter auch im Drogenmillieu oder suizidgefährdet?
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24
Der KV hat noch den Schlüssel.Für die Wohnungstür ist ein anderer Zylinder drin. Der KV wäscht noch seine Wäsche dort, wobei die Kosten auf die KM fallen.Kann sie ihn auffordern den Schlüssel abzugeben.
Wie kann der KV einen Schlüssel haben, wenn doch der Zylinder gewechselt wurde?
Die KM wird doch hoffentlich nicht so :wand: gewesen sein und ihm dafür einen Schlüssel gegeben haben?
Falls doch, kann ich nur dazu raten, den Zylinder nochmal zu wechseln und dann aber keinen Schlüssel mehr herauszugeben.
Rückforderung ist imho keine Option, denn Schlüssel kann man kopieren.
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24
In einer Nachricht hat er behauptet es wäre etwas mit dem Kind, bei Rückruf der KM hat er gesagt es wäre nur ein Test um zu wissen ob sie die Nachrichten liest.
Er hat von Suizid geschrieben, KM hat die Polizei informiert, die dort hingefahren ist,und er sagt die Mutter wäre gestört.
Nachricht speichern und dem Jugendamt zeigen, dort das weitere Vorgehen zum Umgangsrecht erörtern.
Außerdem sollte sie eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen den KV erwägen.
Zitat von: Ottokar am 08. August 2021, 12:41:58
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24
Der KV hat noch den Schlüssel.Für die Wohnungstür ist ein anderer Zylinder drin. Der KV wäscht noch seine Wäsche dort, wobei die Kosten auf die KM fallen.Kann sie ihn auffordern den Schlüssel abzugeben.
Wie kann der KV einen Schlüssel haben, wenn doch der Zylinder gewechselt wurde?
Ich habe das so verstanden, dass der KV noch einen Schlüssel für die Haustür hat um an den Waschraum zu gelangen. In der Wohnungstür ist wohl der Zylinder gewechselt worden, da kommt er nicht mehr rein.
Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 12:45:52Ich habe das so verstanden, dass der KV noch einen Schlüssel für die Haustür hat um an den Waschraum zu gelangen. In der Wohnungstür ist wohl der Zylinder gewechselt worden, da kommt er nicht mehr rein.
Meine Denke dahingehend:
Anderes Leben andere Waschmaschine würde ich sagen, machen, durchziehen......
Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 12:15:40Wo ist der Grund für den Kindesentzug durch die KM? Ist die Großmutter auch im Drogenmillieu oder suizidgefährdet?
Die KM hat das Alleinge Sorgerecht. Der Umgang ist mit dem KV für jedes 2WE vereinbart nicht mit der Oma. Dann hätte die Omaa sich bei der Regellung in der Erziehungsberatungsstelle hinsetzen können und nicht der KV. Den Großeltern worde das Enkelkind nie verwehrt. Im Gegenteil, sie besuchen oder holen das Enkelkind gar nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun.
Auch von der Großmutter werden der KM Dinge unterstellt, die sie eindeutig durch Nachrichten vom KV widerlegen kann.
Und der Ton der Großeltern läßt mehr als zu wünschen übrig.
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2021, 12:52:57Anderes Leben andere Waschmaschine würde ich sagen, machen, durchziehen......
Würde sie gerne machen, der KV ist nicht mal in der Lage seine Sachen aus der Wohnung mit zunehmen.
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24KV hat gestern das Kind abgeholt, KM hat wieder Sachen vom KV hingestellt auf dem Bürgersteig (Taschen/Tüten 2-3).
Der KV hat diese vor die Kellertür gestellt.
Mal eine kleine Auflistung
1. KV wurde von der Polizei angehalten mit Kind
KM musste das Kind abholen er durfte nicht mehr fahren.
2. Bilder vom Kind bei Facebook hochgeladen , trotz anderer Absprache der KM +KV Strafantrag läuft
Während des Umgangsrecht ist der KV auf Partys.
Beschimpfungen gegen KM und gesamt Familie per Nachrichten ist Standart
Der KV hatte alle Möglchkeiten sein Kind zu sehen, da die KM das nicht mit der Beziehung verknüpft hat.Fremdgehen am Geburtstag der KM (Hochschwanger). Untersuchungen mussten noch mal gemacht werden und einges mehr.
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 08. August 2021, 13:17:46
Die KM hat das Alleinge Sorgerecht. Der Umgang ist mit dem KV für jedes 2WE vereinbart nicht mit der Oma.
Habe ich verstanden (ich habe nichts von Umgangsrecht der Großeltern geschrieben). Aber bei sich zu Hause darf er das Kind ja offenbar nicht haben.
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 18:03:34Er wohnt beim Freund. Das Kind soll da nicht hin wegen Drogen.
Also betreut er es an den Umgangstagen bei seiner Mutter, offensichtlich mit Einverständnis der Kindesmutter.
Und wenn sie das Kind dort einfach so wegholt, entzieht sie dem KV das Kind. Deshalb habe ich nach dem Grund gefragt.
Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 12:15:40
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 18:03:34
Der KV bringt sein Kind zu seiner Mutter, dort wird es versorgt.
Die KM hat sich gefragt, ob sie aufgrund der Nachricht das Kind hätte einfach abholen können.
Wo ist der Grund für den Kindesentzug durch die KM? Ist die Großmutter auch im Drogenmillieu oder suizidgefährdet?
Sofern sich die KM nicht auf einen Krieg mit dem KV einlassen will, sollte sie mit dem Jugendamt klären, inwieweit dem KV das Umgangsrecht noch zusteht.
Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 13:25:21Also betreut er es an den Umgangstagen bei seiner Mutter, offensichtlich mit Einverständnis der Kindesmutter.
Ja, nur mit dem Unterschied das er nicht auf Partys geht und seine Mutter die Betreung übernimmt.
Partys, Freunde, Video Dreh für seine Rap Musik sind wichtiger als sein Kind.
Deshalb wollte er auch keine verbindlichen Zeiten, aber die KM wollte diese.
Er schreit nach seinem Kind,und wenn er es hat spamt er die Mutter über Stunden zu.
LG Hexe
Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 13:25:21
Sofern sich die KM nicht auf einen Krieg mit dem KV einlassen will, sollte sie mit dem Jugendamt klären, inwieweit dem KV das Umgangsrecht noch zusteht.
Dem Kond steht das Umgangsrrcht mit dem KV zu!
Wenn KM alleiniges Sorgerecht hat, hat sie vermutlich auch alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Grundsätzlich darf der Umgangselternteil natürlich auch das Kind zur Betreuung anderen kurz überlassen während der Umgangszeit, genau wie iwo mit drm Kind zu Besuch oder Besuch empfangen.
Wenn ergo Kindeswohl nicht gefährdet ist kann man nichts machen....
Ist eben blöd für die Kinder, die sich aufs Elternteil freuen und dann nur iwo abgeladen werden...
Grundsätzlich ist hier in diesem Fall der Krieg der Eltern noch nicht zu ende. Wird wohl noch dauern.
Zitat von: crazy am 08. August 2021, 17:59:33Grundsätzlich darf der Umgangselternteil natürlich auch das Kind zur Betreuung anderen kurz überlassen während der Umgangszeit, genau wie iwo mit drm Kind zu Besuch oder Besuch empfangen.
Am ersten Umgangs -Wochende war der KV morgens um 8 Uhr betrunken, da er auf einer Party war.
Laut Beratungstelle sollte es erstmal die nächsten 2 Monate funktionieren.
Nun teilt mir dei KM mit, er hat seine Sachen wieder nicht mitgenommen und wieder vor die Kellertür gestellt.
Er hat das Auto abgeschlossen, Kind war drin im Auto.
Er wollte von der Mutter den nächsten Beratungstermin wissen( wurde ihm telefonisch mitgeilt)sie sagte hat sie nicht im Kopf. Sie hat ihn mehrmals aufgefordert ihr das Kind zu geben, doch er wollte an der "Unterhaltung festhalten".Erst als die KM sich in ihre Wohnung begeben wollte, hat er ihr das Kind aus dem Auto gegeben.
LG Hexe
Ich bin so froh, dass dieser Krieg bei mir zu ende ist...zumindest fast.
Sohn wirft dem KV manchmal Dinge an den Kopf wie "Honk" "Vollidiot" und schlimmeres. Da werde ich schon ärgerlich...naja mit 16 merkt man es auch ohne, dass iwas erklärt werden muss....
3 meiner Kinder telefonieren manchmal mit ihrem "Vater ". Meine älteste Tochter hat mit 12 Jahren beschlossen den Kontakt abzubrechen. Das ist bis heute so, sie ist jetzt 27 Jahre alt.
Wenn ich das von der KM höre, dann geht mir die Hutschnur hoch.
Die KM hat mir vorhin geschrieben das der Kleine total Wund ist. :wand:
Achja, KV hat mitgeteilt ab 1.eine Wohnung zu und dann die Sachen abzuholen.
Wann am 1. oder irdenwann im nächsten Monat ? Wie soll man das verstehen.
LG Hexe
@ll, heute standen JC MAa vor der Tür der KM, um zu kontrollieren ob der KV dort noch wohnt ! :wand:
LG Hexe
Das hat er vielleicht so angegeben, um den Unterhalt zu sparen...
Sie hat dem JC mitgeteilt, das der KV für Juli und August nicht gezahlt hat.
LG Hexe
Einziger Ansprechpartner ist das Jugendamt! Das Problem lässt sich nicht in einem öffentlichen Forum lösen! Was soll das Gelaber hier bringen?
Zitat von: Orakel am 16. August 2021, 21:27:41Einziger Ansprechpartner ist das Jugendamt! Das Problem lässt sich nicht in einem öffentlichen Forum lösen! Was soll das Gelaber hier bringen?
Halt dich mal zurück , danke !
LG Hexe
Wozu? Für Wunschantworten stehe ich nun einmal nicht zur Verfügung!
Nur der Vollständigkeit halber:
Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung; hier § 8a SGB VIII ...
Zitat von: Orakel am 16. August 2021, 21:27:41
Einziger Ansprechpartner ist das Jugendamt! Das Problem lässt sich nicht in einem öffentlichen Forum lösen! Was soll das Gelaber hier bringen?
Warum können wir deiner Meinung nach das Problem hier nicht besprechen?
Acht Seiten in 4 1/2 Monaten. Was hat es für das Wohl des Kindes gebracht?
Orakel man kann bei "solchen Themen" auch immer etwas dazu lernen. Persönlich finde ich es sehr interessant wie sich die eine oder andere Situation verändert. Es werden Meinungen geäußert, Tipps gegeben. Ich finde es gut wenn man sich in solch einem Forum gegenseitig unterstützt.
Oder hast du hier einen anderen Blickwinkel?
Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 09:03:38Acht Seiten in 4 1/2 Monaten. Was hat es für das Wohl des Kindes gebracht?
Eine ausgeglichene Mutter die sich um Geld keine Sorgen machen muss.
Und dem KV wird auf die Füße getreten, um seiner Verantwortung gerecht zu werden.
Und ansonsten kannst du es mir oder der KM überlassen was es gebracht hat.
LG Hexe
Ich finde es immer wieder erschreckend und beschämend zugleich, wenn erwachsene Menschen ihren Streit öffentlich (!) auf dem Rücken von Kindern austragen ... Hoffentlich beendet das Jugendamt dieses Theater alsbald von Amts wegen!
Orakel ich kann @hexe verstehen bezüglich auch der KM. Wenn alles neutral betrachtet, könnte man auch das Jugendamt entscheiden lassen.
Den Kindern geht es bei bei Mutter gut, eine Mutter wird immer alles für Ihre Kinder tun damit es ihnen gut geht. So kann die KM auch beim Jugendamt argumentieren. Meine Aussage betrifft den aktuellen Fall, nur formhalber.
Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 09:31:49Ich finde es immer wieder erschreckend und beschämend zugleich, wenn erwachsene Menschen ihren Streit öffentlich (!) auf dem Rücken von Kindern austragen ... Hoffentlich beendet das Jugendamt dieses Theater alsbald von Amts wegen!
Wer tut das ?
Richtig lesen würde helfen,nur der finanzielle Aspekt läuft über das JA.
Öffentlich etwas austragen tut nur einer, der KV.
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 17. August 2021, 12:25:24
Öffentlich etwas austragen tut nur einer, der KV.
Wo hat der hier was geschrieben? :weisnich:
Zitat von: Sheherazade am 17. August 2021, 12:37:17Wo hat der hier was geschrieben?
Muss das hier sein ?
Das tut er auf anderen Kanälen.
Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 09:31:49Ich finde es immer wieder erschreckend und beschämend zugleich, wenn erwachsene Menschen ihren Streit öffentlich (!) auf dem Rücken von Kindern austragen ...
LG Hexe
Zitat von: Sheherazade am 17. August 2021, 12:37:17
Wo hat der hier was geschrieben? :weisnich:
Übrigens hat auch die Kindesmutter hier nicht geschrieben. Einzig @Hexe trägt in die Öffentlichkeit, was ihr eine Arbeitskollegin anvertraut hat ...
Der KV hat nicht nur ein Umgangsrecht, er hat auch eine Umgangspflicht.
Ist er, weil alkoholisiert, nicht fähig, sein Umgangsrecht auszuüben, oder übt er es bewusst nicht aus, weil er lieber feiern geht und sein Kind deshalb bei seiner Mutter lässt, kommt er seiner Umgangspflicht nicht nach. Inwiefern er dabei das Kindeswohl gefährdet, hat jedoch nicht das Jugendamt zu beurteilen, sondern das Familiengericht.
Angesichts der bisherigen Schilderungen könnte ein Antrag der KM beim Familiengericht auf Einschränkung des Umgangs Erfolg haben (z.B. Umgang nur alle 14 Tage unter Aufsicht des Jugendamtes).
Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 13:44:24Einzig @Hexe trägt in die Öffentlichkeit, was ihr eine Arbeitskollegin anvertraut hat ...
Zum nachfragen, ansonsten würde ich hier nicht schreiben. Und jetzt suche dir eine andere Spielwiese, danke !
Zitat von: Ottokar am 17. August 2021, 14:06:09Angesichts der bisherigen Schilderungen könnte ein Antrag der KM beim Familiengericht auf Einschränkung des Umgangs Erfolg haben (z.B. Umgang nur alle 14 Tage unter Aufsicht des Jugendamtes).
Umgang findet zur Zeit nur alle 14 Tage statt, vereinbart mit der Beratungsstelle. Die KM hofft noch auf die Vernunft des KV.
Aber bei Beleidungen auf offener Straße gegen die KM ist das schwierig.
LG Hexe
Zitat von: Orakel am 16. August 2021, 22:21:19
Nur der Vollständigkeit halber:
Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung; hier § 8a SGB VIII ...
Auch das Jugendamt kann das Familiengericht anrufen, wenn es dies für erforderlich hält. Das setzt allerdings voraus, dass das Jugendamt von der möglichen Kindeswohlgefährdung Kenntnis hat ...
Das Umgangsrecht kann kann aber dem KV verwehrt werden, wenn der Kontakt dem Kindeswohl schadet.
Über das Umgangsrecht entscheidet aber das Gericht wenn dargelegt wird dass der Umgang mit dem KV dem Kind schadet.
Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 14:18:44Auch das Jugendamt kann das Familiengericht anrufen
... oder die KM bei der Durchsetzung der Rechte des Kindes beim FamG unterstützen.
Letztlich bleibt es aber der KM überlassen, ob sie hier allein, mit Hilfe eines Anwaltes und/oder des Jugendamtes handelt.
Abwarten (wie bisher) ist jedoch keine Lösung, denn das schadet dem Kind, der Mutter-Kind-Beziehung und im schlimmsten Fall leistet die KM Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung, was sich erheblich negativ auf ihre Rechtsposition auswirken würde.
Zitat von: Ottokar am 17. August 2021, 14:28:59
Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 14:18:44Auch das Jugendamt kann das Familiengericht anrufen
... oder die KM bei der Durchsetzung der Rechte des Kindes beim FamG unterstützen.
Letztlich bleibt es aber der KM überlassen, ob sie hier allein, mit Hilfe eines Anwaltes und/oder des Jugendamtes handelt.
Abwarten (wie bisher) ist jedoch keine Lösung, denn das schadet dem Kind, der Mutter-Kind-Beziehung und im schlimmsten Fall leistet die KM Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung, was sich erheblich negativ auf ihre Rechtsposition auswirken würde.
Dem stimme ich zu, habe aber auch gegenteiliges nicht behauptet; ergibt sich auch nicht aus dem Gesetzestext ...
Weiter geht es. Der KV hat die Abholung seiner Sachen zum 1.9. verschoben.Gestern sollten sie abgeholt werden. Die KM hat ihm gesagt das sie nicht genau weiß wann sie zu Hause.
Um 16:30 Uhr hat sie ihm geschrieben , das er seine Sachen abholen kann. Sie hat alles unter eine Treppen zum Keller hingestellt, der KV ist nicht erschienen(er wäre noch verabredet, war allerdings zu Hause). Sie hat ihm geschrieben wenn das heute nicht abgeholt wird, wird alles entsorgt.
Schriftlich hat die JA Beistandsschaft wohl noch nichts von ihm. Unterlagen werden von ihm nicht eingereicht.
Beistandsschaft hat nun die neue Adresse von der KM erhalten.
Der Mutter von der KM wurde ein Screenshot zu gespielt, wo der KV die Familie als Assi Familie bezeichnet.
LG Hexe
Da freut sich der Beistand.
Solche "heul doch" Jammerschreiben hab ich auch :lachen:
Zitat von: crazy am 12. September 2021, 11:34:10Da freut sich der Beistand.
Solche "heul doch" Jammerschreiben hab ich auch
Sorry, stehe gerade auf dem Schlauch.
LG Hexe
Noch mal eine Frage, die KM hat ja einen vorläufigen Bescheid.
Muss sie beim JC irgendwie etwas beantragen um die Vorläufigkeit aufzuheben ?
LG Hexe
So wie ich es verstanden habe stehen die Unterhaltszahlungen noch aus.
Daher vorläufig bis das Geld endlich korrekt fließt. Da muss man erstmal weiter nichts tun