hi leute, ich habe bedingt durch ein masken-attest von einem umstrittenen arzt tatsaechlich einen fall vor dem amtsgericht verloren und habe nun wegen "gebrauch unrichtiger gesundheitszeugnis" eine strafe von 50 tagessaetzen zu 30 euro erhalten. ich hab gesagt, dass ich aufstocker bin und mein bedarf rund 1000 euro sind und ich 800 selbst verdiene und 200 aufstockend erhalte. meine miete habe ich gesagt kostet 550 warm. daraufhin kam das mit den 30 euro pro tag, was ich viel zu viel finde.
ich habe das urteil angefochten und warte gerade noch auf das schriftliche urteil. ich moechte dann mit anwalt in berufung gehen oder revision. da mein arzt (er ist zugelassen) weiterhin versichert, dass das attest rechtskraeftig, gueltig und richtig ist, kann ich mir gut vorstellen, diesen fall vor dem landgericht doch noch zu gewinnen; erst recht weil mir auch das klinikum vor corona bescheinigt hat, dass ich allergiebedingt schwierigkeiten hab mit einer verstopften nase. wundert mich, dass das amtsgericht so hart geblieben ist, nur weil der arzt der mich telefonisch untersucht hat ganz weit weg ist und ich ihn nicht von der schweigepflicht entbinden wollte. (ich dachte mir was nuetzt es mir, schliesslich muss das gericht doch mir nachweisen, dass ich was falsch gemacht habe, und ich nicht nachweisen, dass ich alles richtig gemacht habe.. naja, so war das justizsystem allerdings nur vor corona)
es soll jetzt aber nicht um sinn oder unsinn der masken gehen, sondern eher um die frage ob die richterin den tagessatz nicht gaenzlich falsch berechnet hat. durch relativ hohes vermoegen (allerdings unter der 60k schwelle, sonst wuerde ich auch kein corona-harzt bekommen) bekomme ich zwar keine prozesskostenbeihilfe und muss fuer den anwalt tief in die tasche greifen. aber wer ahnung hat wegen tagessatzberechnung, bitte hilfe!
auch bei der suche nach einem guten anwalt in stuttgart wuerde ich mich freuen.
Du hast demnach genügend Geld, um die Strafe zu zahlen, daher passt das.
Dass Du ein Attest auf Zuruf von einem völlig fremden Arzt bekommen hast hätte dich schon abschrecken müssen. Wenn Du echt ein Problem gehabt hättest wärst Du zu deinem Allergologen gegangen. Das wissen auch Richter
1000 Euro Einkommen : 30 Tage. Was soll da an 30 Euro pro Tag fsch sein?
Außerdem kann irgendwas an deiner Rechnung nicht stimmen, da es auf Erwerbstätigkeit noch einen Freibetrag gibt. Bei 1000 Euro Bedarf muss dein Lohn höher als 800 Euro sein, wenn es 200 Euro Aufstockung gibt.
Wobei so ein Attest ja nicht anerkannt werden muss. Ich selbst bin mit starken Allergien behaftet auch mit allergischem Asthma. Allerdings habe ich mich nicht von der Maske befreien lassen. Ich habe es mir tatsächlich antrainiert. Hört sich doof an, klappt aber gut. Ich habe sofort Atemprobleme, wenn ich mir bewusst bin, dass ich die Maske trage (allerdings geht nur die medizinische Maske, FFP 2 geht gar nicht). Wenn ich nicht darüber nachdenke, funktioniert das. Für meine laufende Nase nehme ich ein gutes Nasenspray, was mir wirklich hilft. Wenn man einen Laden betritt ohne Maske mit Attest, hat man kein Anrecht drauf, hineingelassen zu werden. Hier gilt das Hausrecht. Wobei so ein Attest nicht vor Ansteckung schützt. Daher wollte ich das Attest nicht.
Zitat von: jordan2sheepy am 08. Juli 2021, 20:32:22nur weil der arzt der mich telefonisch untersucht hat
Und wie hat er telefonisch bitte feststellen können das du beim Tragen der Maske Probleme hast? Er kann so weder überprüfen ob deine Angaben stimmen noch eine körperliche Untersuchung machen. Und offensichtlich hast du dem Gericht nicht ausreichend dargelegt, dass die Untersuchung ordentlich abgelaufen und das Attest rechtmäßig ist. Das wäre z.B. der Fall wenn ein anderer Arzt in einer persönlichen Untersuchung das Attest bestätigt hätte.
Zitat von: jordan2sheepy am 08. Juli 2021, 20:32:22durch relativ hohes vermoegen
Dann sind die 50 Tagessätze ja kein existenzielles Problem, de Anwalts- und Gerichtskosten dürften deutlich drüber liegen. Ohne Gericht wäre das sicherlich günstiger abgelaufen.
Zitat von: jordan2sheepy am 08. Juli 2021, 20:32:22bekomme ich zwar keine prozesskostenbeihilfe und muss fuer den anwalt tief in die tasche greifen. aber wer ahnung hat wegen tagessatzberechnung, bitte hilfe!
Du musst nicht zwangsläufig in die Berufung gehen.
Sobald du Berufung einlegst entstehen auch Gerichtskosten.
Ich empfehle gegen die Höhe der 50 Tagessätze vorzugehen.
Das geht mit einer expliziten Begründung an das Gericht. Eilt aber wegen Berufungsfrist, die du trotz allem nicht versäumen solltest.
Die täglichen 30 € sind sicher korrekt berechnet.
danke fuer die antworten schon mal! also die polizei hat bei uns in der stadt kontrolliert auf masken und ich hatte keine auf und habe dann das attest gezeigt, was abfotografiert worden ist und darauf hin kam die staatsanwaltschaft auf mich zu (per brief), und weil ich darauf nicht geantwortet habe kam dann direkt der strafbefehl und ich habe einspruch eingelegt. ich habe nun gestern meine anfechtung abgegeben damit die frist gewahrt ist. die urteilsbegruendung wuerde ich dann hier veroeffentlichen.
genau, ich verdiene recht viel selbst (also rund 800 euro im monat). eine google recherche ergab halt dass man als hartz iv empfaenger oft nur 5-15 euro als tagessatz zahlen muss. da interessiert ja auch nur einkommen und nicht vermoegen.
gegen die tage an sich vorzugehen sehe ich eigentlich als gar nicht so vielversprechend an. wieso sollte das klappen harry?
ich moechte auch dagegen vorgehen um nicht gefahr zu laufen wegen einer anderen kleinigkeit dann insgesamt ueber 90 tagessaetze zu kommen und dann ein eintrag im fuehrungszeugnis zu haben! das waere es dann mit neubewerbungen gewesen, weil ich arbeite mit kindern.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06
gegen die tage an sich vorzugehen sehe ich eigentlich als gar nicht so vielversprechend an. wieso sollte das klappen
Weil du nur gegen die 50 Tagessätze vorgehen kannst nachdem die täglichen 30 € sicher richtig berechnet sind.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06
ich moechte auch dagegen vorgehen um nicht gefahr zu laufen wegen einer anderen kleinigkeit
Ich bin von 1 Sache ausgegangen, von "anderen Kleinigkeiten" was auch immer war ja nicht die Rede bisher und welche "Kleinigkeiten das sind weiß ich ja nicht.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06weil ich arbeite mit kindern.
Was die Tagessätze mit der Arbeit mit Kindern zu tun haben erschließt sich mir nicht.
Das hängt wohl mit den anderen "Kleinigkeiten" zusammen die keiner von uns kennt.
Was stand denn im Strafbefehl? Lade den doch bitte mal anonymisiert hier hoch
Zitat von: Gast50147 am 09. Juli 2021, 11:03:18Was die Tagessätze mit der Arbeit mit Kindern zu tun haben erschließt sich mir nicht.
Weil bei der Arbeit mit Kindern immer ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist. Dort tauchen Tagessätze unter 90 nicht auf (bis auf bestimmte Ausnahmen).
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06darauf hin kam die staatsanwaltschaft auf mich zu (per brief), und weil ich darauf nicht geantwortet habe kam dann direkt der strafbefehl
Wenn man auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen ist was das natürlich sehr clever. Da wäre es mit Sicherheit bei deutlich geringeren Kosten geblieben.
Zitat von: Gast50147 am 09. Juli 2021, 11:03:18
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06weil ich arbeite mit kindern.
Was die Tagessätze mit der Arbeit mit Kindern zu tun haben erschließt sich mir nicht.
Das hängt wohl mit den anderen "Kleinigkeiten" zusammen die keiner von uns kennt.
Niemand hat einen Zusammenhang der Tagessätze mit der Arbeit mit Kindern hergestellt. Es geht um...
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06
[...] und dann ein eintrag im fuehrungszeugnis zu haben! das waere es dann mit neubewerbungen gewesen, weil ich arbeite mit kindern.
... da bestimmte Vorstrafen ein zwingender Ausschlussgrund sind. Der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gehört nun nicht zum Katalog des § 72a SGB VIII, aber im Bewerbungsverfahren kann es schon den Unterschied ausmachen.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06
das waere es dann mit neubewerbungen gewesen, weil ich arbeite mit kindern.
Einen Grund mehr, erst recht eine Maske zu tragen, alleine um die Kinder zu schützen. Aus diesem Grund kann ich es nur begrüßen das die Staatsanwaltschaft gegen Gefälligkeitsattete vorgeht. Des Weiteren hoffe ich, dass solche Ärzte Probleme bei der Ärztekammer bekommen oder sogar noch ihre Zulassung verlieren.
Da der TE einen Anwalt in Stuttgart sucht, gehe ich davon aus, dass es sich um den Arzt aus Sinsheim handelt. Dieser Arzt ist inzwischen in Afrika untergetaucht......
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06gegen die tage an sich vorzugehen sehe ich eigentlich als gar nicht so vielversprechend an.
Logisch gedacht fehlen dir dann nur noch 40 Tagessätze bis zum Eintrag ins Führungszeugnis und du weißt doch nicht mit wieviel Tagessätzen die anderen (Straf)?-Sachen geahndet werden.
Also musst schauen, dass du nach Möglichkeit weniger als 50 Tagessätze bekommst.
Mit einem Gefälligkeitsattest schadest dir nur selber.
Gerade heute steht in den Nachrichten wieder ein Bericht über die Langzeitfolgen.
Zitat von: Charlotta am 09. Juli 2021, 11:38:07
Da der TE einen Anwalt in Stuttgart sucht, gehe ich davon aus, dass es sich um den Arzt aus Sinsheim handelt. Dieser Arzt ist inzwischen in Afrika untergetaucht......
Guter Hinweis! Sollte es tatsächlich
dieser Arzt sein, dann lässt das diese Aussage...
Zitat von: jordan2sheepy am 08. Juli 2021, 20:32:22
wundert mich, dass das amtsgericht so hart geblieben ist, nur weil der arzt der mich telefonisch untersucht hat ganz weit weg ist und ich ihn nicht von der schweigepflicht entbinden wollte. (ich dachte mir was nuetzt es mir, schliesslich muss das gericht doch mir nachweisen, dass ich was falsch gemacht habe, und ich nicht nachweisen, dass ich alles richtig gemacht habe.. naja, so war das justizsystem allerdings nur vor corona)
... wieder in ganz anderem Licht erscheinen und vermuten, dass der TE sich an diesen speziellen Arzt gewandt hat, weil dieser überregional dafür bekannt war und ist, in Sachen Corona Gefälligkeitsatteste auszustellen. Und es erklärt, warum Staatsanwaltschaft und Amtsgericht die Nummer so stringend verfolgen.
50 Tagessätze für so ein Maskenvergehen sind echt viel, fast zuviel.
aber wenn das stimmt
Zitat von: Nirvana am 09. Juli 2021, 12:04:24weil dieser überregional dafür bekannt war und ist, in Sachen Corona Gefälligkeitsatteste auszustellen.
dann kann es auch schnell passieren dass das Landgericht ein höheres Strafmaß fest setzt.
Wenn man vorher einfach nicht reagiert und erst einmal Strafbefehl ergeht wundert mich das nicht. Darauf reagieren wäre sicherlich billiger gewesen, vor allem ohne Anwaltskosten! Außerdem wissen wir nicht, wie das Gerichtsverfahren abgelaufen ist. Ein weiteres Attest eines anderen Arztes hätte sicherlich bestätigen können, dass wirklich eine Maskenbefreiung notwendig ist.
Da hier ein Anwalt involviert ist sollte der auch alles weitere klären. Er kann prüfen ob die Tagessatzberechnung stimmt und welche Chancen weitere gerichtliche Schritte hätten.
Zitat von: jordan2sheepy am 08. Juli 2021, 20:32:22ich habe das urteil angefochten und warte gerade noch auf das schriftliche urteil.
Verstehe ich nicht. Der Strafbefehl ist das Urteil.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06ich habe einspruch eingelegt
Wogegen hast Du Einspruch eingelegt? Die Höhe der Tagessätze? Dann kann ein neuer Strafbefehl ergehen mit geänderter Höhe.
Oder gegen die Anzahl der Tagessätze? Oder Einspruch generell? Dann kommt es in den meisten Fällen zu einer Hauptverhandlung. Da der Strafbefehl vom Amtsgericht kam, wird auch die Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfinden. Ein Anwaltszwang besteht hier nicht.
In dieser kann natürlich auch ein verschärftes Urteil ausgesprochen werden. Bedenke auch, dass Dir zusätzlich die Gerichtskosten auferlegt werden.
Zitat von: onehitwonder am 09. Juli 2021, 12:56:14Wogegen hast Du Einspruch eingelegt? Die Höhe der Tagessätze? Dann kann ein neuer Strafbefehl ergehen mit geänderter Höhe.
Oder gegen die Anzahl der Tagessätze? Oder Einspruch generell?
Das steht alles schon geschrieben. Der will vors Landgericht und das kann auch eine höhere Strafe aussprechen.
Gegen den Strafbefehl hat er nichts unternommen darum kam es zum Prozess.
Und jetzt meint er wohl Berufung.
Auch dass man die Tagessätze und deren Höhe darlegen kann will er leider nicht. Der Vorschlag ist ihm auch schon gemacht worden.
:danke:
Da hatte ich zunächst anders verstanden.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06darauf hin kam die staatsanwaltschaft auf mich zu (per brief), und weil ich darauf nicht geantwortet habe kam dann direkt der strafbefehl und ich habe einspruch eingelegt. ich habe nun gestern meine anfechtung abgegeben damit die frist gewahrt ist. die urteilsbegruendung wuerde ich dann hier veroeffentlichen.
@TE: Das heißt, es hat nach Deinem Einspruch gegen den Strafbefehl eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattgefunden. Und Du wurdest zu 50 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt?
Ohne Worte! :heul:
also ich habe nach dem strafbefehl einspruch erhoben und daher das gerichtsverfahren vor dem amtsgericht schon hinter mir. hier wurde das urteil verkuendet, das zu meinen lasten ist.
der strafbefehl ist hier zu sehen:
(https://ibb.co/WgZkN1j)https://ibb.co/WgZkN1j
(https://ibb.co/C17RKTw)https://ibb.co/C17RKTw
es handelt sich bei dem arzt nicht um den aus sinsheim. ich wurde auf den arzt dr. walter weber aus hamburg durch die seite der aerzte fuer aufklaerung aufmerksam und habe dort nachgefragt, ob es in stuttgart einen arzt gibt, der mir ein attest verschreiben kann, weil ich atemprobleme habe. dann hat sich dr. walter weber aus hamburg gemeldet (ihm gehoert auch die stiftung aerzte fuer aufklaerung), wir haben telefoniert, ich nannte ihm meine beschwerden (ich leide unter einer rhinokonjunktivitis allergica perennialis), und er hat mir das attest zugesandt. ich habe dafuer nichts bezahlen muessen.
ich bekomme von der gerichtsverhandlung (die ich ja verloren hab) noch ein schriftliches urteil. dieses kam bisher aber noch nicht. dieses urteil habe ich nun bisher unbegruendet angefechtet. die anfechtungsbegruendung wuerde ich erst formulieren, wenn das schriftliche urteil samt urteilsbegruendung mir vorliegt. falls mir hier ein anwalt helfen kann, habe ich natuerlich offene ohren :)
sonst wuerde ich eventuell bei den anwaelten fuer aufklaerung schauen dass mir dort jemand hilft. allerdings weiss ich nicht wie viel nun die gerichtskosten dann steigen werden. dafuer muesste ich den streitwert wissen, der steht aber nirgens. ich glaube die gerichtskosten steigen auf den faktor 1,5 (statt 1,0), sofern meine anfechtung akzeptiert wird (berufung) und der fall vor das landgericht (also die naechsthoehere instanz) kommt.
ich habe sonst kein weiteres verfahren am laufen! also es kommen keine weiteren straftage dazu! es ist nur meine sorge, dass wenn ich zb alkoholisiert escooter fahre, dass ich dann nochmal weitere straftage bekomme und dann eben schnell einen eintrag im fuehrungszeugnis habe! aber ja, ich will mir natuerlich nichts weiter zuschulden kommen lassen....
Zitat@TE: Das heißt, es hat nach Deinem Einspruch gegen den Strafbefehl eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattgefunden. Und Du wurdest zu 50 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt?
ja!
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02also ich habe nach dem strafbefehl einspruch erhoben und daher das gerichtsverfahren vor dem amtsgericht schon hinter mir. hier wurde das urteil verkuendet, das zu meinen lasten ist.
der strafbefehl ist hier zu sehen:
https://ibb.co/WgZkN1j
https://ibb.co/C17RKTw
Da steht drin, dass du zu 50 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt wurdest, nicht 30 Euro.
ja stimmt, aber ich bin ja daraufhin vor gericht (hauptverhandlung), und dort wurde die tagessatzhoehe dann auf 30 euro festgelegt (wegen geringverdiener).
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02Zitat
@TE: Das heißt, es hat nach Deinem Einspruch gegen den Strafbefehl eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattgefunden. Und Du wurdest zu 50 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt?
ja!
Danke. Wie ich schon oben schrieb, hab ich den Sachverhalt falsch verstanden. Vergiss also meine Ausführungen dazu.
Dann warte mal auf das schriftliche Urteil bzw. die Urteilsbegründung. Wobei ich die Chancen eher schlecht einschätze, dass das Urteil in einer Berufung gedreht wird.
(OT):Zitat von: Gast50147 am 09. Juli 2021, 13:48:19
:danke:
Zitat von: Gast50147 am 09. Juli 2021, 14:27:02
Ohne Worte! :heul:
@harry: Solche Beiträge kannst Du Dir sparen. Damit schredderst mal wieder einen Thread.
Muss lachen aber auch mal meinen Senf dazu geben.
Ich lese viele Threads und ich lerne viel dabei.
Aber immer wieder ist festzustellen, dass sich einige zusammen machen um gegen den "einen" vorzugehen.
Das macht einen Unbeteiligten bestimmt keine Freude mehr.
Zumal ich beim lernen gern prüfe und die Aussagen von dem "einen" haben fast immer gestimmt.
Der schreddert keine Threads - meine ich -.
Diejenigen die immer vom Thema abweichen, was einem TE ja überhaupt nichts bring, die sind es die Streit suchen und schreddern.
Das kann man aus etlichen Threads und Beiträgen heraus lesen.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02falls mir hier ein anwalt helfen kann, habe ich natuerlich offene ohren :)
Das ist hier verboten, eine Rechtsberatung darf nicht stattfinden. Ich denke du hast einen Anwalt?
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02sonst wuerde ich eventuell bei den anwaelten fuer aufklaerung schauen dass mir dort jemand hilft.
Da die dir das Gefälligkeitsattest besorgt haben keine schlechte Idee. Die können dir auch die Kosten beziffern.
Und dir kam es nie in den Sinn, dass für ein Attest eine persönliche Untersuchung notwendig ist? Oder warum hast du nicht bei deinem Haus-/Facharzt gefragt der dich wegen deiner Erkrankung sicherlich behandelt? Irgendein Arzt muss es ja diagnostiziert haben?
"rhinokonjunktivitis allergica perennialis" oder auch umgangssprachlich allergischer Schnupfen genannt. Es gibt ein breites Spektrum an sehr wirksamen Medikamenten.
Zitat von: Gast34764 am 09. Juli 2021, 19:22:01Oder warum hast du nicht bei deinem Haus-/Facharzt gefragt der dich wegen deiner Erkrankung sicherlich behandelt?
Weil dies sicherlich kein Grund ist, eine Maske nicht anzuziehen und der Arzt daher keine Bescheinigung ausgestellt hat. Außerdem hat der TE doch bereits in einem anderen Faden zum Widerstand aufgerufen.
#12 (https://hartz.info/index.php?topic=125865.msg1483261#msg1483261)
Fazit:
Der TE hat versucht mit ner Gefälligkeitsbescheinigung gegen die Maskenpflicht zu rebellieren und ist damit ordentlich auf die Nase gefallen. Was ich persönlich bedenktlich finde ist, dass der TE laut seinen Angaben mit Kindern arbeitet und dann so leichtfertig ohne Maske durch die Gegend spaziert ist. Das halte ich für ziemlich verantwortungslos. Und die Quittung für das Fehlverhalten folgte auf dem Fuße.
Zitat von: BigMama am 09. Juli 2021, 19:32:15Außerdem hat der TE doch bereits in einem anderen Faden zum Widerstand aufgerufen.
#12 (https://hartz.info/index.php?topic=125865.msg1483261#msg1483261)
Und gleich dazu gesagt, dass er es bei anderen für richtig hält, er selbst es allerdings nicht tut, wenn es ihm ans Portemonnaie ginge.
ja ich betreibe sogenanntes "gefaelligkeitstragen" damit ich ueberhaupt noch irgendwie job und sozialkontakte habe :lachen:
sobald die urteilsbegruedung da ist werde ich einen anwalt aufsuchen. der gute arzt aus hamburg empfiehlt mir auch eine rechtsanwaeltin, die wohnt allerdings in fuerth, was ja auch nochmal ein stueck weit weg ist. entweder frage ich sie oder eben wie gesagt einen anwalt fuer aufklaerung aus stuttgart. die suche nach einem "guten" anwalt ist halt schwierig.
der arzt hat ja selber eine praxisdurchsuchung ueber sich ergeben lassen muessen. ich weiss nicht ob verlinkungen zu umstrittenen organisationen/kanaelen/menschen erlaubt sind, aber das kann man auf youtube recht schnell finden. meine patientendaten seien jedoch versiegelt bei der kripo/staatsanwaltschaft. ob diese eingesehen werden duerfen ist noch unklar. mal schauen, auf jeden fall spannend wie es nun weiter geht. wuerde ich das urteil so bestehen lassen koennte doch auch der arzt wegen "ausstellung unrichtiger gesundheitszeugnisse" wirklich belangt werden oder? wenn das gericht bei mir die verwendung von einem unrichtigen gesundheitszeugnis feststellt, dann kann es ja nicht den arzt freisprechen vom ausstellen unrichtiger gesundheitszeugnisse, wenn es sich dabei um ein und dasselbe attest handelt? wobei es ja zwei unterschiedliche gerichte sind. daher kann ich mir schon vorstellen, dass dies so moeglich ist im deutschen rechtssystem.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 20:21:15ja ich betreibe sogenanntes "gefaelligkeitstragen" damit ich ueberhaupt noch irgendwie job und sozialkontakte habe
Lustig ist daran gar nichts, das zeigt nur deutlich dass du das Attest gar nicht benötigen würdest. Wenn doch, dann wärst du zu (d)einem Facharzt gegangen und der hätte dir ein seriöses Attest ausgestellt.
Geh ruhig zu einem der Anwälte für Aufklärung. Die brauchen Dein Geld nämlich ganz nötig. :lachen:
Zitat von: onehitwonder am 09. Juli 2021, 21:19:52
Geh ruhig zu einem der Anwälte für Aufklärung. Die brauchen Dein Geld nämlich ganz nötig. :lachen:
Für Strafrecht gibts doch keinen Zuschuss für einen Anwalt oder?
Zitat von: Gast34764 am 09. Juli 2021, 20:39:04
das zeigt nur deutlich dass du das Attest gar nicht benötigen würdest. Wenn doch, dann wärst du zu (d)einem Facharzt gegangen und der hätte dir ein seriöses Attest ausgestellt.
meinst du mit serioes die formvorschriften? mir sind als nichtmediziner und nichtjurist die formvorschriften von schriftlichen attesten nicht bekannt. wie dem auch sei, klar kann ich maske tragen ohne gleich umzufallen, aber es geht nunmal nicht 5 stunden am stueck. brauche mehr maskenpausen als andere. wie dem auch sei wurde ja auch die medizinische seite des attestes und der masken gar nicht beleuchtet. habe vorgeschlagen dass das gericht ja einen unabhaengigen gutachter bestellen kann. darauf wurde nicht eingegangen. hoffe das schriftliche urteil kommt bald.
da ich schon ueber ein jahr mit meinen liebsten (auch schuelern) kaum abstand halte und die maske kaum ernst nehme (unter der nase sieht v.a. bei suessen stupsnasen eh besser aus ;)), bin ich auch hier fuer einige wohl ein asymptomatischer superspreader. aber dafuer zumindest kein testspreader, also wegen mir muss niemand in quarantaene :lachen:
Zitat von: AlterGaul am 09. Juli 2021, 21:25:03
Für Strafrecht gibts doch keinen Zuschuss für einen Anwalt oder?
Anwälte für Aufklärung klären pro bono auf ... ist schließlich im Interesse der Öffentlichkeit ... :mocking:
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 21:54:36
Zitat von: Gast34764 am 09. Juli 2021, 20:39:04
das zeigt nur deutlich dass du das Attest gar nicht benötigen würdest. Wenn doch, dann wärst du zu (d)einem Facharzt gegangen und der hätte dir ein seriöses Attest ausgestellt.
meinst du mit serioes die formvorschriften? mir sind als nichtmediziner und nichtjurist die formvorschriften von schriftlichen attesten nicht bekannt. wie dem auch sei, klar kann ich maske tragen ohne gleich umzufallen, aber es geht nunmal nicht 5 stunden am stueck. brauche mehr maskenpausen als andere. wie dem auch sei wurde ja auch die medizinische seite des attestes und der masken gar nicht beleuchtet. habe vorgeschlagen dass das gericht ja einen unabhaengigen gutachter bestellen kann. darauf wurde nicht eingegangen. hoffe das schriftliche urteil kommt bald.
da ich schon ueber ein jahr mit meinen liebsten (auch schuelern) kaum abstand halte und die maske kaum ernst nehme (unter der nase sieht v.a. bei suessen stupsnasen eh besser aus ;)), bin ich auch hier fuer einige wohl ein asymptomatischer superspreader. aber dafuer zumindest kein testspreader, also wegen mir muss niemand in quarantaene :lachen:
Jordan, keine Sorge, ein Arzt der Menschen die er noch nie gesehen hat, auch keine Akte über sie bekommen hat mit Diagnosen, eine medizinische Diagnose stellt inklusive Attest der wird bestraft. Bestenfalls mit Entzug der Approbation. Denn wer weiß was der sonst noch so auf Zuruf mal besorgt , verschreibt etc...
Mal so als Anregung
Was bei Atemgeschichten immer gemacht werden sollte, keine Wäsche mit einem Waschmittel das Künstliche Aromate enthält waschen.
durch das Zeug werden ziemlich viele Beschwerden und Allergien erst angestoßen und logischerweise dann durchgepflegt bis es chronisch ist,
so diffuse Sachen wo eben kein Attest möglich ist, verschwinden dann oft von alleine.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 21:54:36wie dem auch sei wurde ja auch die medizinische seite des attestes und der masken gar nicht beleuchtet. habe vorgeschlagen dass das gericht ja einen unabhaengigen gutachter bestellen kann. darauf wurde nicht eingegangen.
Wo hast Du die Idee denn her? Aus einem Telegram Kanal?
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 21:54:36da ich schon ueber ein jahr mit meinen liebsten (auch schuelern) kaum abstand halte und die maske kaum ernst nehme (unter der nase sieht v.a. bei suessen stupsnasen eh besser aus ;)), bin ich auch hier fuer einige wohl ein asymptomatischer superspreader.
Für mich bist Du einfach ein asoziales A*******h.
Und ich hoffe, dass der Richter beim Landgericht nicht nur die Anzahl Tagessätze nach oben setzt, sondern auch die Tagessatzhöhe mindestens auf die urspr. veranschlagten 60 Euro festsetzt. Das Gericht kann dabei nämlich gem § 40 StGB neben dem Einkommen auch das Vermögen berücksichtigen. Und Du hast ja laut Deinen anderen Threads Vermögen.
Und wenn der Richter zur Überzeugung kommt, dass Du ohne Maske Deinem Job als Erzieher nachgegangen bist, hast Du hoffentlich noch ein Strafverfahren gem § 171 StGB am Hals.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 21:54:36
wie dem auch sei wurde ja auch die medizinische seite des attestes und der masken gar nicht beleuchtet. habe vorgeschlagen dass das gericht ja einen unabhaengigen gutachter bestellen kann. darauf wurde nicht eingegangen.
Richtig so.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 21:54:36
da ich schon ueber ein jahr mit meinen liebsten (auch schuelern) kaum abstand halte und die maske kaum ernst nehme (unter der nase sieht v.a. bei suessen stupsnasen eh besser aus ;)), bin ich auch hier fuer einige wohl ein asymptomatischer superspreader.
Solche Leute wie du sollten ein Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern bekommen! Das sind deine Schutzbefohlenen und keine "süßen Stupsnasen"! Du trägst eine Verantwortung für die Leben der Kinder, wozu auch gehört dass du dich an die Vorgaben der Maskenpflicht auf Arbeit zu halten hast. Was du privat machst ist dein Bier, beruflich aber nicht.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 21:54:36klar kann ich maske tragen ohne gleich umzufallen, aber es geht nunmal nicht 5 stunden am stuec
Und damit sagst du selber das dein Attest hinfällig ist. Wenn du die Maske also doch tragen kannst und auch tust ist das Beweis genug dass das Attest nicht aus medizinischen Gründen erstellt wurde.
Zitat von: crazy am 09. Juli 2021, 22:16:07
Jordan, keine Sorge, ein Arzt der Menschen die er noch nie gesehen hat, auch keine Akte über sie bekommen hat mit Diagnosen, eine medizinische Diagnose stellt inklusive Attest der wird bestraft. Bestenfalls mit Entzug der Approbation. Denn wer weiß was der sonst noch so auf Zuruf mal besorgt , verschreibt etc...
hier in baden-wuerttemberg gibt es auch docdirekt, also das ist hier ziemlich gaengig seinen arzt nicht zu sehen. es heisst doch schließlich auch immer #stayathome oder nicht? ;)
Zitat von: Ronald BW am 10. Juli 2021, 04:02:06
Mal so als Anregung
Was bei Atemgeschichten immer gemacht werden sollte, keine Wäsche mit einem Waschmittel das Künstliche Aromate enthält waschen.
durch das Zeug werden ziemlich viele Beschwerden und Allergien erst angestoßen und logischerweise dann durchgepflegt bis es chronisch ist,
so diffuse Sachen wo eben kein Attest möglich ist, verschwinden dann oft von alleine.
danke, das koennte mir tatsaechlich helfen. vor allem nach dem putzen von badezimmer etc ist es besonders schlimm mit der nase.
Wenn man wirklich so krank ist, dass man eine Maske nur sehr kurz oder auch gar nicht tragen kann, lässt man das in einer HNO-Klinik, evtl. beim Lungenfacharzt (wenn Sauerstoffzufuhr ungenügend) feststellen und attestieren.
Und schon gibt es keine Schwierigkeiten und du hättest viel Geld sparen können.
Ich glaube dass du gerade wegen der Kinderarbeit auch vor dem LG durchfällst.
Den § 171 StGB habe ich mir durchgelesen. Der kann dich vor dem LG ganz schön zum schwitzen bringen.
Zitat von: Gast50384 am 10. Juli 2021, 11:43:05
Wenn man wirklich so krank ist, dass man eine Maske nur sehr kurz oder auch gar nicht tragen kann, lässt man das in einer HNO-Klinik, evtl. beim Lungenfacharzt (wenn Sauerstoffzufuhr ungenügend) feststellen und attestieren.
Hier geht es ja darum, dass TE sie nicht fünf Stunden am Stück tragen "kann".
Ich bin froh, dass meine 79jährige Mutter diese Woche zweimal mit dem Zug je 7-8 Stunden fahren konnte. Ich hatte sie seit zwei Jahren nicht gesehen.
In seinem 1. Beitrag geht es ihm alleine darum ob die Höhe der Tagessätze richtig berechnet ist.
Das kann man bejahen. Eine Berufung vor dem LG kann sich für ihn eigentlich nur strafverschärfend auswirken, denn Milderungsgründe durch sein Vermögen hat er nicht.
Das Vermögen hätte er nie angeben dürfen.
Auf so eine Frage des Gerichts antwortet man mit: H4 Bezug sonst geordnete Verhältnisse.
Ich hatte das selber schon mal, war allerdings eine Verkehrssache und bin ganz glimpflich mit 300 € davon gekommen.
Erstmal hast du mein Beileid! Die ganzen Corona-Maßnahmen sind sowieso viel zu lange da und viel zu übertrieben.
Und dann kannst du wohl nichts dafür wenn dein Arzt dir ein Attest ausstellt. Wie sind die überhaupt auf dich gestoßen? Haben die dich gefilmt?
Ich war auch kurz davor einen Termin zu machen war letztendlich aber noch zu faul dahin zu gehen. Ich habe aber echte Probleme bei heißem Wetter und Maske. In den letzten Tagen war es zum Glück weniger heiß. Wie will man dir dann einen Strick draus drehen?
Und zu den Tagessätzen:
Ich würde sagen du müsstest 10€ Tagessätze kriegen.
Kenne das Problem aber, die werden sehr oft viel zu hoch angesetzt. Deswegen wenn dich die Polizei nach deinen Einkünften fragt sag einfach nur das was nach allen Abzügen übrig bleibt. Dann kriegst i.d.R. 10€ weil darunter gibt es glaube ich nichts.
Zitat von: Steve79 am 10. Juli 2021, 15:23:09
Und dann kannst du wohl nichts dafür wenn dein Arzt dir ein Attest ausstellt.
Man bekommt keine Atteste von den Ärzten aufgezwungen, TE hat explizit nach einem Arzt gesucht, der ihn ohne Untersuchung von der Maskenpflicht befreit.
Zitat von: Steve79 am 10. Juli 2021, 15:23:09
Erstmal hast du mein Beileid! Die ganzen Corona-Maßnahmen sind sowieso viel zu lange da und viel zu übertrieben.
Und dann kannst du wohl nichts dafür wenn dein Arzt dir ein Attest ausstellt. Wie sind die überhaupt auf dich gestoßen? Haben die dich gefilmt?
Ich war auch kurz davor einen Termin zu machen war letztendlich aber noch zu faul dahin zu gehen. Ich habe aber echte Probleme bei heißem Wetter und Maske. In den letzten Tagen war es zum Glück weniger heiß. Wie will man dir dann einen Strick draus drehen?
Und zu den Tagessätzen:
Ich würde sagen du müsstest 10€ Tagessätze kriegen.
Kenne das Problem aber, die werden sehr oft viel zu hoch angesetzt. Deswegen wenn dich die Polizei nach deinen Einkünften fragt sag einfach nur das was nach allen Abzügen übrig bleibt. Dann kriegst i.d.R. 10€ weil darunter gibt es glaube ich nichts.
Geschwätz ohne jede Substanz.
danke Steve79, ja also der polizei habe ich erstmal gar nichts gesagt bei der kontrolle am ubahnhof. vor gericht meinte ich eben dann dass ich aufstocker bin und habe auch die erste seite des aktuellen h4 bescheids vorgezeigt. die richterin wollte das aber nicht sehen und fragte nur wie viel euro ich im monat bekomme. dann las ich eben ab 997 euro bedarf und grob 800 verdiene ich selbst und der rest ist aufstockung. dann meinte sie "also 1000 euro zur verfuegung?" und ich "ja". so was ich ergoogled habe ist bei hartz iv empfaengern der tagessatz meist echt viel geringer. alleine deswegen lohnt sich schon in revision oder berufung zu gehen. wobei ich mir noch ueberlegen kann ob revision oder berufung. ich habe mir es bisher offen gelassen indem ich nur das wort "anfechtung" des urteils gebraucht habe in meinem schreiben an das gericht. es kann sich bei berufung allerdings wirklich lohnen den arzt von der schweigepflicht zu entbinden, dann muss er als zeuge aussagen. das waere auch denkbar. so hatte es die richterin erst auch vor, aber ich habe wie gesagt gedacht wenn ich ihn NICHT entbinde von der schweigepflicht, dann ist es auch schwer mir die straftat nachzuweisen. tja, so war vlt die gesetzgebung vor corona... in sachen corona ist man schuldig bis man seine unschuld beweist.
Noch mehr bla bla.
Zitat von: jordan2sheepy am 10. Juli 2021, 16:02:14ist bei hartz iv empfaengern der tagessatz meist echt viel geringer. alleine deswegen lohnt sich schon in revision oder berufung zu gehen.
Das Hartz 4 ist doch nur Aufstockung.
Möchtest du nicht begreifen, dass sie die Tagessätze und deren Höhe nach dem monatlichen GESAMTeinkommen festgelegt hat.
Nur das zählt.
Zitat von: jordan2sheepy am 10. Juli 2021, 16:02:14
so was ich ergoogled habe ist bei hartz iv empfaengern der tagessatz meist echt viel geringer.
Bei alleinigem ALGII-Bezug mag das so sein, du aber verdienst selbst ca. 1000€ netto (den Freibetrag hast du ja offensichtlich nicht mit eingerechnet).
Einsichtsfähigkeit ist offensichtlich nicht jedem gegeben ...
Vielleicht kommt die Einsicht ja, wenn das Landgericht die Geldstrafe nach oben setzt oder eine Freiheitsstrafe verhängt. Laut 279 StGB bis zu einem Jahr.
Und dann noch die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten on top, da würde selbst eine Reduzierung der Tagessatzhöhe schnell irrelevant werden.
Zitat von: jordan2sheepy am 10. Juli 2021, 16:02:14es kann sich bei berufung allerdings wirklich lohnen den arzt von der schweigepflicht zu entbinden, dann muss er als zeuge aussagen. das waere auch denkbar.
Viel Spaß bei dem von dir genannten Arzt. Der hat schon genug Verfahren am Hals.
Du stellst dich hier als Opfer dar und weißt doch ganz genau, dass du über Tricksereien an ein Attest wolltest. Nimm die Strafe an und gut ist, das Rebellieren ist bei dir halt nach hinten losgegangen.
Zitat von: onehitwonder am 10. Juli 2021, 18:58:21
Vielleicht kommt die Einsicht ja, wenn das Landgericht die Geldstrafe nach oben setzt oder eine Freiheitsstrafe verhängt. Laut 279 StGB bis zu einem Jahr.
Solchen Sadisten wie dir sollte mal selbst eine große Ungerechtigkeit widerfahren damit du endlich merkst was du für ein Bodensatz von Mensch bist.
Finde dem Threadstarter ist eine grobe Ungerechtigkeit widerfahren und sowas regt mich in unserem Rechtssystem echt auf.
I.d.R. wird das nicht so genau nachkontrolliert wenn man sagt ich habe 5€ am Tag oder 10€ wird auch 10€ Tagessatz angesetzt. Im Nachhinein den Tagessatz runterzubekommen da sehe ich die Chancen schlecht.
Ein Freund hat mal als ALG1 Empfänger 40€ Tagessätze bekommen auch lächerlich.
Und das du überhaupt eine Straftat begangen haben sollst ist schon fraglich. Außer du wärst mit dem Arzt per Du und ihr habt beide bewusst ,,betrogen". Aber es ist doch eher so, dass es Ansichtssache ist ob du befreit wirst oder nicht und der Arzt hat dafür studiert das er das beurteilen kann und darf. Wahrscheinlich hat es sich rumgesprochen und er hat zu viele befreit und da wurde ein Denunziant hellhörig.
Als Tipp für die Zukunft:
Nie versuchen wenn man im Recht ist aber der andere am längeren Hebel auf sein Recht zu pochen. Lieber versuchen immer von vornherein so aufzutreten das man ,,über einem steht". Das funktioniert fast immer. So werden viele Sachen durchgelassen wo andere sinnlos zahlen müssen.
Was für ein Unsinn.
Zitat von: Steve79 am 10. Juli 2021, 22:21:04
Und das du überhaupt eine Straftat begangen haben sollst ist schon fraglich. Außer du wärst mit dem Arzt per Du und ihr habt beide bewusst ,,betrogen".
Das strafrechtliche Seminar der YouTube-Universität hat in Sachen Qualität sogar noch nachgelassen. Erstaunlich.
Zitat von: Steve79 am 10. Juli 2021, 22:21:04
Aber es ist doch eher so, dass es Ansichtssache ist ob du befreit wirst oder nicht und der Arzt hat dafür studiert das er das beurteilen kann und darf. Wahrscheinlich hat es sich rumgesprochen und er hat zu viele befreit und da wurde ein Denunziant hellhörig.
Sofern es
der Arzt ist, den wir vermuten, dann läuft gegen ihn bereits ein Verfahren zum Widerruf der Zulassung als Arzt, weil er Gesundheitszeugnisse gänzlich ohne Untersuchung, sondern rein auf Basis politischer Überzeugungen ausgestellt hat.
also ich hab ja schon im strafbefehl ersichtlich gemacht dass es sich um dr. walter weber aus hamburg handelt. gut dann verstehe ich jetzt dass ich als aufstocker sogesehen mehr einkommen habe im vergleich zum reinen h4-only-empfaenger. ich versuchs jetzt einfach mal weiter vor dem landgericht, es ist ja wie auch schon hier deutlich wird umstritten, ob ich diese straftat begangen habe oder nicht. wobei eine hoehere strafe erwarte ich mal nicht, aber schauen wir mal. wie man sieht irre ich mich leider hauefig :lachen:
Sorry, aber man müsste dir noch mehr aufbrummen.
Sich explizit an einen dafür bekannten Arzt in rund 700 km Entfernung wenden und auf Zuruf ein Attest erhalten und sich dann dummfrech hinstellen und behaupten, dass man unverdient ne Strafe aufgedrückt bekommen hat...
Da könnt ich im dicken strahl :kotz:
Zitat von: Steve79 am 10. Juli 2021, 22:21:04Finde dem Threadstarter ist eine grobe Ungerechtigkeit widerfahren
Nur in der Welt der Quer/Leerdenker.
Zitat von: Steve79 am 10. Juli 2021, 22:21:04I.d.R. wird das nicht so genau nachkontrolliert wenn man sagt ich habe 5€ am Tag oder 10€ wird auch 10€ Tagessatz angesetzt.
Du musst ja schon viel Erfahrung damit haben.
Zitat von: jordan2sheepy am 10. Juli 2021, 23:27:21es ist ja wie auch schon hier deutlich wird umstritten, ob ich diese straftat begangen habe oder nicht
Nö. Nur die #Covidioten meinen, es wäre keine Straftat.
Der Fehler liegt bei dir @ jordan.
Die Frage nach Einkommen beantwortet man (wie bereits geschrieben) mit: "geordnete Verhältnisse." Niemals nennt man Zahlen!
Der Satz von 10-15 € stimmt natürlich, aber nur für diejenigen H4 Empfänger die vom RS = 446,- € leben müssen.
Höhere Einkommen werden höher bestraft sonst wäre keine Strafwirkung vorhanden.
Ein Fußballer mit 50 Mio. Jahreseinkommen zahlt bei gleichem Verstoß wesentlich mehr also du, denn 1.500 € würde der gar nicht merken.
War damals Maske tragen Pflicht, liegt ein Verstoß vor, der geahndet wurde.
Der Arzt wird sicher keine Aussage tätigen. Er müsste (ggf. unter Eid) ja die "Ferndiagnose zugeben und damit wäre der Prozess im Vorfeld verloren.
Er könnte nicht mal eine genaue Diagnose benennen.
Sollte das der Arzt sein der in Afrika untergetaucht ist, wird er gar nicht geladen (falls sein Aufenthaltsort überhaupt bekannt ist) bzw. müsstest du Vorschüsse in Höhe von gut 2000 € zahlen (Hin-Rückflug, Übernachtung usw.).
Vor dem LG beträgt dein Kostenrisiko 446,- €.
Empfehle Ratenzahlung für 24 Monate zu beantragen.
@harry:
Bei einem Hartz4 Empfänger wird ja auch nicht die Miete noch als Tagessatz dazugerechnet, sonst wäre man als Hartz4 Empfänger auch bei 30€ Tagessätzen.
war falsch
Zitat von: Steve79 am 11. Juli 2021, 14:23:41Bei einem Hartz4 Empfänger wird ja auch nicht die Miete noch als Tagessatz dazugerechnet,
Doch wird sie. Schau dir § 40 StGB an!
Wie hoch waren denn die Tagessätze im Strafbefehl?
Zitat von: Steve79 am 11. Juli 2021, 14:23:41
@harry:
Bei einem Hartz4 Empfänger wird ja auch nicht die Miete noch als Tagessatz dazugerechnet, sonst wäre man als Hartz4 Empfänger auch bei 30€ Tagessätzen.
Unsinn! Natürlich werden auch die KDU als Einnahmen mit eingerechnet.
Was mich auch interessiert ist, wie du auf 1.500 € kommst?
Im Strafbefehl stehen 3.000 € !
Was nicht passt ist die Schätzung deines Einkommens. Siehe Strafbefehl.
Du hast doch Angaben über dein Einkommen gemacht.
Die Möglichkeit der Schätzung trotz Angaben besteht wenn der Richter Zweifel an deinen Angaben hat.
Jetzt kannst du nur noch über die Höhe vorgehen, aber mit top-begründung, was du tatsächlich im Monat hast nach den abzugsfähigen Kosten.
Dir wurde wirklich alles erklärt. Verlass dich nicht auf die Aussage von steve79
Du bastelst dir hier leider vieles zusammen, hast eine vorgefasste Meinung und willst diese hier wohl bestätigt bekommen. Geht so nicht!
Nochmal zum nachdenken:
Auch wenn das JC die Miete bezahlt ist es im Strafbefehlsverfahren anrechenbares Einkommen.
Eine Geldstrafe ist eine Kriminalstrafe auch wenns eine Bagatelle ist.
Die Zahl der Tagessätze ist die tatsächliche Strafhöhe zur Schwere des Delikts.
Je schwerer das Delikt desto mehr Tagessätze . Mit 50 Tagessätzen wurde deine Tat relativ hoch/schwer bewertet.
Einen Grund aus § 153a StGB sahen weder Staatsanwalt noch Richter.
Hattest du bereits Vorstrafen?
Die Tagessätze von 30 € sind auf Grund deiner Einkommensangabe oder einer Schätzung durch das Gericht festgelegt.
Da wird das (bei Schätzung fiktive) Nettoeinkommen durch 30 Tage/Monat geteilt = 1 Tagessatz.
Der lässt sich dann reduzieren, wenn z.B. Unterhaltsverpflichtungen aber auch etliches andere abzugsfähige vom Nettoeinkommen besteht.
Ich habe dir geraten Einspruch gegen die Tagessatzhöhe einzulegen und explizit deine Einnahmen (natürlich auch Verpflichtungen) explizit zu benennen und Beweise vorzulegen.
(Hast du scheinbar nicht gelesen und gemacht und dann kann dir hier auch keiner helfen!)
Dann wird die Höhe und allein um die geht es dir bei deinem 1. Beitrag auch reduziert, sofern die Voraussetzungen (Abzüge etc.) gegeben sind, bzw. deinen tatsächlichen Nettoeonnahmen angepasst. Alles andere ist sinnlos!
Der Staatsanwalt bzw. nach Einspruch der Richter orientiert sich bei der Geldstrafe meistens daran was in dem Gerichtsbezirk für vergleichbare Delikte geurteilt wird.
Sind wir mal ehrlich: Die Arbeit mit Kindern ohne Maske und Abstand ist eine :zensiert: und die Strafe verdient.
Es geht nur noch um die korrekte Höhe im Verhältnis zu deinen Einnahmen
Zitat von: Gast50147 am 11. Juli 2021, 17:29:33Was mich auch interessiert ist, wie du auf 1.500 € kommst? Im Strafbefehl stehen 3.000 € !
Siehe Antwort # 23.
Abgesehen davon glaube ich nicht einmal die Hälfte, was der TE von sich gibt.
Danke oldhoefi
@ TE bin gerade auf deine Antwort Nr. 23 gestoßen.
In der Verhandlung wurde die Strafe ja bereits um 50 % vermindert.
Auf weitere Verminderung durch das LG besteht bei dem Sachverhalt so gut wie kaum Aussicht auf Erfolg, es sei denn du hast viele abzugsfähige Kosten die nicht berücksichtigt wurden.
Dann frage ich mich aber was du in der Verhandlung vorgetragen hast.
Bei dem Rechtsstand kann ich dir nur raten: FINGER WEG VOM LG und beantrag ggf. Ratenzahlung.
Vor dem LG besteht Anwaltszwang siehe § 78 ZPO
Wie ich geschrieben habe würde dein Kostenrisiko ca. 446 E betragen.
Das lohnt schon rechnerisch nicht.
danke harry fuer die mehrkostenabschaetzung wenn ich vor der LG ziehe. wobei es doch vom streitwert eigentlich abhaengig ist, wie viel hoeher die gerichtskosten dann ausfallen.
also bei der verhandlung am amtsgericht hat die richterin vorgeschlagen gegen auflagen das verfahren einzustellen. allerdings hat der staatsanwalt das nicht gewollt. er meinte wegen oeffentlichen interesse.
ich warte nun erstmal die schriftliche urteilsbegrueudung ab. wenn ich dann auch keine chancen sehe dann kann ich die anfechtung des urteils immer noch zurueck ziehen.
Da stimmt was nicht!
Die Richterin wollte nach 153 a handeln, der Staatsanwalt war dagegen.
Obwohl sie einstellen wollte, also geringe Schuld sah, ist sie dem Antrag der STA gefolgt?
Das Gericht ist nicht an die Anträge der STA gebunden.
Die Richterin hätte auch 20-30 Tagessätze verhängen können.
Der STA wäre da sicher nicht in Berufung gegangen.
Die 446 € habe ich aus einem Streitwert von 1.500 € berechnet.
Durch das einreichen deiner "Anfechtung" sind bereits Kosten entstanden.
Merke: Du hast keinen Rechtsanspruch auf Satzhöhe von 10 € wie ein reiner H4-Empfänger und der hat auch keinen Rechtsanspruch darauf.
Du bist hier umfangreicher aufgeklärt worden, als es ein RA tun würde.
Denn der verkauft sein Wissen und das nicht für einen Beratungsschein.
Dein Dr. Weber ist Gegenstand von staatsanwaltlichen Ermittlungen nach
§ 278 StGB.
Machen kannst du was du willst. Du musst ja auch die (finanziellen) Folgen tragen. Damit ist das Thema für mich zu Ende!
Zitat von: Gast50147 am 12. Juli 2021, 10:13:07Obwohl sie einstellen wollte, also geringe Schuld sah, ist sie dem Antrag der STA gefolgt?
Das Gericht ist nicht an die Anträge der STA gebunden.
Ich glaube, Du verwechselt hier was. Hier hat ja nicht die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Einstellungen gegen Auflagen gestellt, sondern das Gericht während eines Verfahrens.
Und dann gilt § 153a Abs 2:
Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen.
=> Und die STA hat eben nicht zugestimmt.
Zitat von: jordan2sheepy am 11. Juli 2021, 20:04:17hat die richterin vorgeschlagen gegen auflagen das verfahren einzustellen.
Ich glaube nicht dass ich etwas verwechsel.
Das Gericht sah geringe Schuld und wollte einstellen.
Wegen "öffentlichem Interesse" hat der STA abgelehnt und das Gericht ist dem Strafantrag der STA gefolgt.
Wie kommst du denn darauf dass der STA eine Einstellung wollte??
Zitat von: Gast50147 am 12. Juli 2021, 10:46:55Wie kommst du denn darauf dass der STA eine Einstellung wollte??
Das habe ich doch nicht geschrieben. Du schreibst "Obwohl sie einstellen wollte, also geringe Schuld sah, ist sie dem Antrag der STA gefolgt?". Oder meintest Du den Antrag der STA auf Strafhöhe?
Ist aber auch egal. Der TE hat m.E. eine vorgefertigte Meinung und hier sowieso nicht alle Fakten präsentiert.
Zitat von: onehitwonder am 12. Juli 2021, 10:58:54Oder meintest Du den Antrag der STA auf Strafhöhe?
Ja natürlich meine ich den! Dem STA war eine Einstellung mit Auflagen eine zu geringe Strafe im Verhältnis zum Delikt.
Darauf hin wurde der Strafbefehl (Geldstrafe) halbiert von 6000 € auf 3000 €.
Sie Antwort 23.
Der TE wollte hier wohl seine vorgefasste Meinung als richtig bestätigt erhalten und wird sie sicher durchführen. Damit war der Thread eigentlich vergebens
Hier wird doch schon wieder getrollt.
Zitat von: Birgit63 am 12. Juli 2021, 14:37:59Hier wird doch schon wieder getrollt.
Wie kommsts du da drauf. Gibt es im Thread Verdachtspunkte?
ja genau, also die richterin hat den vorschlag gemacht, dass das verfahren gegen eine geldauflage eingestellt wird, allerdings muessten beide parteien zustimmen. ich war mir relativ siegessicher als juristischer laie und habe mit dem kopf geschuettelt waehrend der staatsanwalt sowieso auch direkt mit dem kopf geschuettelt hat und meinte wegen oeffentlichen interesses will er das nicht. daher hatte sich diese einstellung gegen geldauflage erledigt. wie gesagt ich wuerde gerne endlich das schriftliche urteil erhalten dann kann ich es auch hier hochladen und wuerde nochmal harry bitten stellung zu beziehen (vielen dank bis hierhin schon mal fuer deine einschaetzung die fachkundlicher art ist).
ich arbeite auch als ehrenamtlicher jugendschoeffe (hab nur 1-2 sitzungen pro jahr), daher kenne ich mich auch etwas in der justiz aus. aber es hat hierbei eben nicht gereicht den fall zu gewinnen. in aehnlich gelagerten faellen wurde das verfahren mindestens in 2-3 faellen ohne hauptverhandlung eingestellt. (der arzt dr. walter weber hat mir hier auch dokumente zugesendet). leider hat es nichts gebracht in der hauptverhandlung etwas von binnengerechtigkeit zu faseln.
ich denke eben nach wie vor, dass mir nicht ausreichend nachgewiesen werden kann ein unrichtiges gesundheitszeugnis verwendet habe. denke jeder 2te richter wuerde das so sehen. die richterin war recht jung und wohl neu, die hat eher nach der pfeife der staatsanwaltschaft gepfeift. eine situation war auch komisch: ich brauchte eine maskenpause und wir haben 5 minuten pausiert. als ich rein kam hat die richterin mit dem staatsanwalt gesprochen und die protokollantin war auch da. ich hab dann kurz vor dem hinsetzen gefragt, ob die noch zeit brauchen. dann meinte die richterin "nein" und es ging weiter.
aber darf die richterin sich waehrend einer verhandlung in der pause mit der staatsanwaltschaft ohne mein beisein unterhalten? im schoeffendienst weiss ich dass die richterin immer raus geht und keinen kontakt hat mit anderen ausser uns schoeffen.
das attest wird mir eingezogen werden als "tatwerkzeug". allerdings wurde nicht ueber die rechtmaessigkeit des attestes entschieden. das hat mir die richterin auf nachfrage gesagt. komisch irgendwie.
Zitat von: jordan2sheepy am 12. Juli 2021, 15:06:06allerdings wurde nicht ueber die rechtmaessigkeit des attestes entschieden.
Das war auch nicht Gegenstand der Verhandlung, daher keine Entscheidung.
Zitat von: jordan2sheepy am 12. Juli 2021, 15:06:06und habe mit dem kopf geschuettelt
Das bedeutet NEIN, kein Einverständnis deinerseits, weil du falsch gedacht hast.
Zitat von: jordan2sheepy am 12. Juli 2021, 15:06:06aber es hat hierbei eben nicht gereicht den fall zu gewinnen.
Wenn das Masken tragen damals Vorschrift war kannst du auch nicht gewinnen
Zitat von: jordan2sheepy am 12. Juli 2021, 15:06:06etwas von binnengerechtigkeit zu faseln.
Daran erkennst du wie doof er ist. Das Attest ist eine Urkunde!
Zitat von: jordan2sheepy am 12. Juli 2021, 15:06:06dass mir nicht ausreichend nachgewiesen werden kann ein unrichtiges gesundheitszeugnis verwendet habe.
Du bist Beklagter und musst den Gegenbeweis erbringen, bzw. dich entlasten
bei einem Attest eines so dubiosen Arztes, gg. den ca. 11 Ermittlungsverfahren laufen. Dich auf das AGG zu berufen ist nicht möglich, falls du auf diese Idee kommst
Zitat von: jordan2sheepy am 12. Juli 2021, 15:06:06die richterin war recht jung und wohl neu, die hat eher nach der pfeife der staatsanwaltschaft gepfeift.
möglich, aber nicht beweisbar - beachte § 257 c StPO (ohne Geständnis kein Deal) Die können sich auch über Fußball unterhalten haben.
Außerdem wäre es im Strafprozess durchaus bis zu einem bestimmten Punkt legal.
Warte die Urteilsbegründung ab
Zitat von: jordan2sheepy am 12. Juli 2021, 15:06:06richterin hat den vorschlag gemacht, dass das verfahren gegen eine geldauflage eingestellt wird, allerdings muessten beide parteien zustimmen. ich war mir relativ siegessicher und habe mit dem kopf geschuettelt waehrend der staatsanwalt sowieso auch direkt mit dem kopf geschuettelt hat
Das ist echt zum lachen.
Beide, der STA und DU Schöffe :grins:! schütteln den Kopf als Zeichen der Ablehnung des Vorschlages der Richterin.
Da bleibt der Frau gar nichts anderes übrig als ein Urteil zu fällen und darin hat sie das noch die Forderung der STA um um 50 % gemindert.
Du hättest Einsicht und Reue zeigen und glaubhaft versichern müssen trotz Krankheit künftig Masken zu tragen dann wärst du ganz sicher mit einem blauen Auge nach 153 a davon gekommen.
Zitat von: jordan2sheepy am 12. Juli 2021, 15:06:06die richterin war recht jung und wohl neu, die hat eher nach der pfeife der staatsanwaltschaft gepfeift
Deine Überheblichkeit hat dir genau dieses Urteil eingebrockt, und dass trotz deiner "juristischen" Erfahrung. Natürlich sind alle anderen Schuld. Warum verklagst du nicht den tollen Arzt der dir wissentlich (!) das falsche Attest ausgestellt hat? Als Arzt hätte er die Anforderungen an eine Untersuchung wissen müssen und hat dich somit getäuscht.
Zitat von: jordan2sheepy am 12. Juli 2021, 15:06:06
aber darf die richterin sich waehrend einer verhandlung in der pause mit der staatsanwaltschaft ohne mein beisein unterhalten?
Da die Verhandlung unterbrochen ist, warum nicht? Es hat halt keine Relevanz für die Verhandlung und wird nicht protokolliert. Genauso darfst du in der Pause auch mit anderen Anwesenden reden.
@harry,
Zitat von: Gast50147 am 12. Juli 2021, 11:10:19Darauf hin wurde der Strafbefehl (Geldstrafe) halbiert von 6000 € auf 3000 €.
Sie Antwort 23.
Wie Du auf diese Beträge kommst, kannst Du sicher auch erklären.
Heißer Tipp.
Den Strafbefehl in Beitrag # 21 und die Aussage des TE in Antwort # 23 nochmal gründlich lesen und in Zusammenhang bringen.
Vielleicht kommt man dann selbst dahinter, was an o. g. Beträgen nicht richtig sein kann.
Zitat von: oldhoefi am 12. Juli 2021, 22:14:06Wie Du auf diese Beträge kommst, kannst Du sicher auch erklären.
Es muss natürlich 3.000 € reduziert auf 1.500 € heißen.
Du hast ein Urteil angefochten, das dir noch gar nicht vorliegt?
Anfechtung ist nur bei einem Rechtsgeschäft möglich wenn du dich dabei auf § 142 BGB beziehst.
Gegen ein Urteil des AG gibt es nur die Berufung zum LG.
Die Berufungsbegründung wird dein nächstes Problem werden.
Vom LG müsstest du ein Schreiben erhalten haben.
Zitat von: Gast50147 am 13. Juli 2021, 10:25:43Du hast ein Urteil angefochten, das dir noch gar nicht vorliegt?
Anfechtung ist nur bei einem Rechtsgeschäft möglich wenn du dich dabei auf § 142 BGB beziehst.
Gegen ein Urteil des AG gibt es nur die Berufung zum LG.
Es gibt schon die Anfechtung, siehe auch § 35a StPO ... fraglich nur ob die hier zum tragen kommt.
ZitatBei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung eines Urteils ist der Angeklagte auch über die Rechtsfolgen des § 40 Absatz 3 und des § 350 Absatz 2 sowie, wenn gegen das Urteil Berufung zulässig ist, über die Rechtsfolgen der §§ 329 und 330 zu belehren. Ist einem Urteil eine Verständigung (§ 257c) vorausgegangen, ist der Betroffene auch darüber zu belehren, dass er in jedem Fall frei in seiner Entscheidung ist, ein Rechtsmittel einzulegen.
Also gehe ich mal davon aus, dass der TE das Mittel der Berufung gewählt hat. Und das muss er binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils tun (§ 314 StPO).
Zitat von: onehitwonder am 13. Juli 2021, 11:02:44Und das muss er binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils tun (§ 314 StPO).
TE wird das Wort Anfechtung wohl mit Berufung verwechselt haben.
Die Anfechtung bezieht sich auf ein Rechtsgeschäft.
Ein Urteil ist aber kein Rechtsgeschäft.
Der § 35a StPO ist mir bekannt, bezieht sich aber nur auf die Rechtsmittelbelehrung
Zitat von: onehitwonder am 13. Juli 2021, 11:02:44Und das muss er binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils tun (§ 314 StPO).
Nachdem er als Schöffe tätig ist gehe ich davon aus, dass er die §§ 314 und 317 StPO kennt.
Bin neugierig auf seine Berufungsbegründung
also in der rechtsbehelfsbelehrung steht wie man dem urteil widersprechen kann wenn man es denn moechte. da steht man muss es innerhalb einer woche tun und das schriftlich oder zu protokoll. dabei kann man das wort "anfechten" benutzen dann steht es einem noch offen ob man in revision oder in berufung gehen moechte. berufung waere dann zb wenn ich sag der arzt kann als zeuge ausssagen. oder wenn ich sage ich hab neue beweise. das beweisverfahren wird dann wiederholt.
revision waere doch wenn ich sage es ist zb nur die tagessatzhoehe falsch oder das gesetz wurde falsch angewandt. das beweisverfahren kann jedoch so bleiben.
verstehe ich das so richtig? vom landgericht kam noch nix, auch das schriftliche urteil laesst auf sich warten. werde diese woche mal anrufen, wann ich damit rechnen kann.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 11:30:15
verstehe ich das so richtig?
Nein, du verstehst leider nichts.
Revisionsgerichte sind der BGH und die OLG´s. Berufungsgericht das LG.
Du kannst also nicht in die Revision gehen - vergiss diesen Ausdruck
Lade doch bitte mal die Rechtsbehelfsbelehrung hoch
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 11:30:15berufung waere dann zb wenn ich sag der arzt kann als zeuge ausssagen.
Auch falsch! Vor dem LG musst du neue Erkenntnisse vortragen, die zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung des AG nicht gegeben waren.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 11:30:15
revision waere doch wenn ich sage es ist zb nur die tagessatzhoehe falsch
Nochmal falsch.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 11:30:15oder das gesetz wurde falsch angewandt.
Dann musst du explizit begründen warum es falsch angewandt wurde.
Ich sehe immer mehr, dass du dich von deinem Vorhaben zum LG zu gehen trotz aller gut begründeten Ratschläge nicht abbringen lässt.
Damit geht es nur noch um die Berufungsbegründung, falls du die Berufungsfrist eingehalten hast.
Schreibe die Begründung, lade sie hier hoch und man kann dir ziemlich genau die Aussichten sagen
Damit man hier nicht alles zitieren muss, bitte selber lesen:
Rechtsmittel im Strafprozess: https://www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren/rechtsmittel/
Berufung in Strafsachen: https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-kanzlei-verzeichnis/berufung-in-strafsachen/
Schöne Links ber das müsste er als Schöffe schon wissen.
Es gibt doch praktisch in dieser einfachen Sache keinen durchschlagenden Berufungsgrund.
TE wurde auf "frischer Tat" bei einem Verstoß ertappt und abgeurteilt.
Einen Rechtsanspruch auf den H4 Tagessatz hat er nicht.
Er kann mal § 331 Abs. 1 StPO lesen.
Einen Freispruch wird er sicher nicht erzielen.
Und soll die Kosten bedenken, denn die Berufungsinstanz ist letzte Tatsacheninstanz. Dann ist das Urteil nur noch mit der Revision angreifbar.
So ein Aufwand für diesen Kleinkram nur aus Rechthaberei wegen Attest von einem dubiosen Arzt sollte schon strafbar sein.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 11:30:15wenn ich sage es ist zb nur die tagessatzhoehe falsch
Das hättest du nach Erhalt des Strafbefehls an die STA tun müssen, dann wäre dir der ganze Zirkus erspart geblieben.
Ich habe mir jetzt den gesamten Thread durchgelesen.
TE kann Maske tragen wie er selber zugibt und um eine Tragezeit von 5 Std. geht es in dem abgeurteilten Fall nicht.
Weitergehende Aufklärung als bisher ist in seinem Fall echt nicht notwendig und würde der TE auch nicht umsetzen können.
Nicht dass er noch auf die Idee kommt das Urteil mit der Sprungrevision nach § 335 StPO anzugreifen. :wand:
Von dem Schritt zum LG rate ich ab!
Der TE kann jetzt nur das Glück haben, das nur er Berufung einlegt und nicht die STA. Dann gilt ja, dass sich das Urteil nicht verschlechtern darf. Bei der STA wie vom TE beschrieben kann es natürlich sein, dass diese nach Eingang der Berufung des TE ebenfalls Berufung einlegt. Und dann ist die Verhandlung vor dem LSG ja wie eine vollkommen neue Verhandlung zu sehen ... bei der das Urteil dann auch schlechter ausfallen kann.
Zitat von: onehitwonder am 13. Juli 2021, 14:15:45das nur er Berufung einlegt und nicht die STA. Dann gilt ja, dass sich das Urteil nicht verschlechtern darf.
ja nach § 331 StPO
Zitat von: onehitwonder am 13. Juli 2021, 14:15:45LSG ja wie eine vollkommen neue Verhandlung zu sehen ... bei der das Urteil dann auch schlechter ausfallen kann.
mach ihm halt nicht auch noch Angst. :heul:
Habe ihm doch bereits 2 mal geraten nicht in Berufung zu gehen.
Schöffen wie er überschätzen sich manchmal
Zitat von: Gast50147 am 13. Juli 2021, 11:41:07
Lade doch bitte mal die Rechtsbehelfsbelehrung hoch
hier die rechtsbehelfsbelehrung, die ich direkt nach der urteilsverkuendung ausgehaendigt bekommen habe:
https://ibb.co/0cMxqcr
https://ibb.co/vcSCCd1
https://ibb.co/56LbjBs
ich habe darauf hin an das gericht geschrieben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
das Urteil vom 02.07.21 fechte ich hiermit an.
Das Urteil liegt mir noch nicht in schriftlicher Form vor. Eine Anfechtungsbegründung wird daher nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen"
also meine erfahrungen als jugendschoeffe haben mir nur insoweit geholfen, dass ich wusste wo ich mich als angeklagter vor gericht hinzusetzen habe und wie so ein verfahren an sich ablaeuft :D
ich war auf so situationen nicht vorbereitet, dass ich dann auch direkt die schweigepflichtsentbindung gegenueber meinem arzt aussprechen kann. ich konnte nicht abschaetzen welche folgen es hat wenn ich da JA oder NEIN sage und habe eben NEIN gesagt. leider hat die richterin da auch nicht mir "WENN DANN"-saetze hingeworfen, also ich war da ziemlich auf mich gestellt. wegen der unvorhersehbarkeit in solchen prozessen ist es wohl besser als juristischer laie einen anwalt zu haben.
ich hab mich entgegen des rats von harry und auch anderen ja schon entschieden vor das landgericht zu ziehen. hier suche ich jetzt nach einem anwalt, der sich fuer mich ins zeug legt. (faengt ja bei der berufungsbegruendung an). dass ich den arzt anzeige weil er mich ja betrogen haette mit dem attest (das er laut des gerichts nicht ausstellen darf nach nur telefonischer untersuchung) ziehe ich aus loyalitaetsgruenden nicht in betracht.
dass ich vor das landgericht will heisst nicht dass ich hier saemtlichen rat in den wind schlage, es ist jedoch auch mein seelenfrieden damit verbunden. wenn ich dann auch noch vor dem landgericht eins auf die muetze bekomme denke ich kann ich damit besser leben als wenn ich schon vorher aufgegeben haette und nicht wuesste was passiert waere wenn ich es versucht haette. in die zukunft schauen koennen wir aber alle nicht, daher bin ich auch fuer diese einschaetzungen dankbar.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:05:21und wie so ein verfahren an sich ablaeuft
Das wusstest du leider nicht sonst hättest du umsichtiger gehandelt.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:05:21ich hab mich entgegen des rats von harry und auch anderen ja schon entschieden vor das landgericht zu ziehen.
Viel Spaß dabei :wand:
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:05:21hier suche ich jetzt nach einem anwalt, der sich fuer mich ins zeug legt.
Ich könnte dir zwar die Berufungsbegründung schreiben, aber davon lass ich lieber die Finger.
Ich würde auch nur einen einzigen möglichen Berufungsgrund sehen der aber auf sehr dünnem Eis gebaut ist.
Du hattest dich bereits vor Eröffnung des Threads für den Gang zum LG entschieden. Damit war der Thread für dich eigentlich nutzlos.
Einen zugelassenen RA wirst du in einem Laienforum wohl kaum finden.Nimm die Anfechtung zurück und vergiss Berufung und Revision.
Das ist in der Situation der beste Rat den man geben kann.
also so ganz eindeutig ist der fall ja nun auch wieder nicht, schliesslich ist der arzt ja nach wie vor auch zugelassen und seine ausgestellten atteste sind nicht fuer unwirksam erklaert worden. nicht mal mein attest, es wurde wie gesagt nicht darueber entschieden. es wird mir nur als "tatwerkzeug" eingezogen. waere dir sehr dankbar harry wenn du mir die berufungsbegruendung die dir in den kopf gekommen ist schreibst.
waeren 30 euro obolus im erfolgsfall in ordnung? :)
edit: der einzige anwalt in stuttgart der bei den anwaelten fuer aufklaerung gelistet ist ist eben ein anwalt aus der rubrik "Fachkanzlei für Arbeitsrecht". kannst du mir einen rat geben, bei welchem anwalt ich richtig waere? strafrecht wahrscheinlich oder? ich kann es nicht einschaetzen...
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:05:21
ich hab mich entgegen des rats von harry und auch anderen ja schon entschieden vor das landgericht zu ziehen. hier suche ich jetzt nach einem anwalt, der sich fuer mich ins zeug legt.
Deine Entscheidung!
Aber was soll das bringen?
- Du lässt Dir von einem Arzt in Hamburg ein Attest nach rein telefonischer Beratung ausstellen. Als ob Du keinen Hausarzt hättest oder es in Stuttgart nicht ausreichend Ärzte geben würde.
- Du gibst selber zu, dass Du die Maske doch tragen kannst, nur mit mehr Pausen als andere.
- Du gibst zu, dass Du selbst im Kontakt mit Schülern die Maske nicht richtig trägst.
- Und in der Verhandlung vor dem Amtsgericht hattest Du auch eine Maske auf.
Du wolltest zu einem "Anwalt für Aufklärung" in Stuttgart gehen. Mach das. Ein "normaler" Anwalt wird das Mandat m.E. nicht übernehmen.
Zitat von: onehitwonder am 13. Juli 2021, 17:34:11Ein "normaler" Anwalt wird das Mandat m.E. nicht übernehmen.
Doch, doch bringt doch Geld und davon lebt ein RA. der wird die Erfolgsaussichten auf 50:50 prognostizieren.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:25:51waere dir sehr dankbar harry wenn du mir die berufungsbegruendung die dir in den kopf gekommen ist schreibst.
waeren 30 euro obolus im erfolgsfall in ordnung?
1. Ich bin hobbymäßig hier und helfe dort wo ich kann wie alle anderen auch.
2. Niemals würde ich Geld für etwas verlangen.
Richtig bist du bei einem Strafverteidiger - siehe Links
https://www.str-strafrecht.de/
http://www.strafverteidiger-stuttgart.de/
https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/michael-erath-stuttgart
Ich gebe noch einen letzten Kommentar ohne Anspruch auf Erfolg.
Der für mich einzig sichtbare Berufungsgrund wäre das Attest selber.
Dass gegen diesen Dr. Weber Ermittlungsverfahren laufen spielt keine Rolle.
Er ist Beschuldigter und nicht Angeklagter. Es wurde soweit ich weiß bisher keine Anklage erhoben, womit das Attest eine andere Substanz erhält.
Insofern gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung auch für Dr. Weber.
Dieser Berufungsgrund ist aber
hauchdünnes Eis das jederzeit durchbrechen kann - Balance auf dem Drahtseil
gut ich bin hier schon einen schritt weiter gekommen nun. es ist ziemlich komplex wie es vor gericht ablief, ich hab bisher hier nicht alles schildern koennen und es ist schwer auch ganz objektiv zu beschreiben, wie es genau vor gericht lief. ich habe immer wieder die maske unter der nase gehabt vor gericht. ich denke wenn ich direkt die maske komplett verweigert haette, dann waere die verhandlung ohne mich gelaufen. es ist klar, dass 99% der menschen die ein attest haben, nicht direkt umkippen wenn sie die maske 2 minuten tragen. aber es geht auch eben darum mit dem attest die maske absetzen zu duerfen, wo es andere vielleicht nicht duerfen. aber das ist jetzt eher ein medizinisches thema, weniger ein juristisches. ich will ja auch niemanden angst machen wenn ich ohne maske unterwegs bin. an der schule muessen wir nun auch keine maske mehr tragen.
vor gericht war das auch kein thema, wie ich es mit der maske oder dem attest handhabe im beruf. ich denke es macht hier auch sein einfach nichts zu sagen. es ist schoen zu sehen wie zutraulich die kinder sind wenn man sie nicht wie die meisten anderen erzieher noetigt die maske doch wirklich 100% dicht an der nase zu tragen. aber klar wer weiss wie viele omas der kleinen schon gestorben sind, weil die kids so schwierigkeiten haben die 1,5 meter einzuhalten :D entschuldigt den zynismus, ich kann aber nicht mehr anders.
edit: danke harry! genau, dadurch dass das attest nicht als ungueltig erklaert worden ist, muss es doch demnach gueltigkeit besitzen. da es nicht als ungueltiges gesundheitszeugnis deklariert worden ist, kann ich demnach nicht wegen verwendung eines ungueltigen gesundheitszeugnisses belangt werden! sehr gutes argument!
ich bin froh dass du mir das sagst, auch wenn wir unterschiedliche einstellungen zu corona(maßnahmen) etc haben.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:44:51edit: danke harry! genau, dadurch dass das attest nicht als ungueltig erklaert worden ist, muss es doch demnach gueltigkeit besitzen. da es nicht als ungueltiges gesundheitszeugnis deklariert worden ist, kann ich demnach nicht wegen verwendung eines ungueltigen gesundheitszeugnisses belangt werden! sehr gutes argument!
DEIN Argument! Das Attest war nicht Gegenstand der Verhandlung sondern deine Straftat. Habe ich schon mal erklärt.
Die jetzt mögliche erscheinende Substanz des Attestes ist mir Erhebung der Anklage gegen Dr. Weber hinfällig. Es ist und bleibt ein Gefälligkeitsattest
Wir kommen jetzt langsam in den Bereich juristischer Spitzfindigkeiten um eine korrekte Substanz herbei zu zaubern. Natürlich gäbe es auch noch andere Rechtsmöglichkeiten. Aber die stehen in keinem Verhältnis mehr zur Sache.
Darum benenne ich sie auch nicht, sonst kriegt dieser Thread noch 50 Seiten.
Bei juristischen Tricksereien mache ich nicht mit!
Zum letzten Mal. Du bewegst dich auf hauchdünnem Eis das dein Geld kostet aber zu 99 % keinen Erfolg bringt.
Und ich gehe jetzt essen. 98 Antworten für diese Bagatelle weil ein Schöffe stur schaltet.
Genau. Es ist ein Gefälligkeitsattest, bei dem Dich der Arzt weder körperlich untersucht hat noch irgendwelche Kenntnisse über Deinen Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen durch vorherige Besuche hatte. Der Richter wird genau diese Frage stellen: Warum hast Du kein Attest von Deinem Hausarzt austellen lassen? Sondern stattdessen bei den Ärzten für Aufklärung angerufen, die schon seit Monaten mit diversen Aussagen in der Kritik stehen. Und dann noch ein Arzt aus Hamburg ... 700 km entfernt.
Jetzt bin ich hier auch raus.
... noch dazu ein Arzt, der auch schon Allergien gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe ausgestellt hat...
Wie tief kann man in seiner Abwehr, sich und andere zu schützen, eigentlich noch sinken?
Wenn er die Strafe auch nicht in Raten zahlen kann (nachweisbar)!
bleibt ihm die Möglichkeit einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit zu stellen.
Aber auch für Ratenzahlungsanträge gibt es Vorschriften.
oder alternativ
50 Tage abzusitzen. :flag:
Zitat von: Deadpool am 13. Juli 2021, 18:26:12
... noch dazu ein Arzt, der auch schon Allergien gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe ausgestellt hat...
Nicht dein Ernst :schock:
Doch: https://taz.de/!1209708/
Ist schon der Hammer. Ich konnte allerdings nichts dazu finden, wie das weitergegangen ist vonseiten der Ärztekammer.
Das ist ja ein Ding! Er stellt farbige Menschen mit Katzen gleich!
Und wie sieht es umgekehrt aus?
Entwickeln dann farbiger (oft tiefschwarze) Menschen Allergien gegen Weiße?
Der spinnt gewaltig dieser Dr. Weber. Meine persönliche Meinung!
Zitat von: blaumeise am 14. Juli 2021, 12:09:40
Ist schon der Hammer. Ich konnte allerdings nichts dazu finden, wie das weitergegangen ist vonseiten der Ärztekammer.
Offensichtlich gar nicht! Sonst würde er ja jetzt nicht mehr praktizieren.
https://www.zm-online.de/news/politik/gefaelligkeitsatteste-gegen-die-maskenpflicht-sind-strafbar/
Das ist ein Jahr alt.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90114224/massenhafte-maskenatteste-die-dramatischen-folgen-fuer-coronaleugner-aerzte.html
TE jordan höre auf das was hier geschrieben wurde dann bist du garantiert auf dem richtigen Weg
Ich habe mir alle Beiträge vom TE nochmal durchgelesen.
Dass seine eigene Prozessführung Mist war, weiß er zwischenzeitlich.
Aber auch die Anklage steht auf sehr "wackeligen Beinen" und ist recht schnell zum Einsturz zu bringen.
Die Berufungsbegründung muss sein neuer RA zwingend selber schreiben, denn deren Inhalt muss er ja vor dem LG vertreten.
Ein genereller Freispruch ist m.E. bei jetziger Sach- und Rechtslage nicht drin,
aber ein "In dubio pro reo" dürfte ohne Probleme möglich sein und das ist ja auch ein Freispruch - wenn auch 2. Klasse.
Verdient hat der TE einen solchen Ausgang aber sicher nicht.
ok das macht mir mut! ich habe heute beim amtsgericht angerufen und mir wurde gesagt, dass meine berufung eingegangen ist. die urteilsbegruendung wird maximal 5 wochen nach dem urteil versandt. dann ist also jetzt die zeit einen strafverteidiger zu suchen. der arzt hat mir schon vor der gerichtsverhandlung eine rechtsanwaeltin empfohlen aus fuerth, mit der ist er wohl per du. als sie von kosten grob um 1500 euro sprach habe ich jedoch gesagt ich probier es lieber selbst. im nachinein kann man also sagen "doppelt oder nix" :lachen:
harry, ich glaube du hast ein sehr gutes gespuer fuer sowas: lieber einen strafverteidiger aus deinen links (also hier aus stuttgart), oder sollte es besser die empfohlene aus fuerth sein? mein arzt scheint ja eine gewisse erfahrung zu haben mit der justiz :lachen: bei allem lachen distanziere ich mich aber selbstverstaendlich von rechtem gedankengut! wenn das wahr ist was in der presse steht ueber das attest das bescheinigt eine frau hat angst vor schwarzen menschen, dann ist das schon ziemlich boese.
wie hoch schaetzt du die kosten fuer einen rechtsanwalt ein? zum damaligen zeitpunkt waeren es ja schon grob 1500 euro. nun koennte ich mir vorstellen, dass es noch mehr kostet wenn schon die erste instanz durch ist (amtsgericht). schaut sich das landgericht eigentlich das beweisverfahren vom amtsgericht ueberhaupt an? oder waere das dann schon eine art "vorverurteilung"?
@jordan2sheepy
Wie willst du die Kosten für den Rechtsanwalt/Berufung aufbringen?
Zitat von: AlterGaul am 15. Juli 2021, 15:53:12
Wie willst du die Kosten für den Rechtsanwalt/Berufung aufbringen?
Wichtig ist zuerst einmal die Berufungsbegründung. Bei gleichen Fehlern wie vor dem AG ist auch der Berufungsverlust vorprogrammiert.
Zitat von: jordan2sheepy am 15. Juli 2021, 15:47:25als sie von kosten grob um 1500 euro sprach
Diese Summe entspricht einem Streitwert von ca. 6.000 €.
Wenn die RAin 1.500 € verlangt zieht sie dich über den Tisch oder verlangt Honorarvereinbarung. Das ist ja ein ganz kluger Haufen
Man müsste seinen Vortrag vor dem AG kennen um zu entscheiden ob die Berufung durchschlägt oder § 321a ZPO. Wir wissen zu wenig!
Dieser Antrag muss in einer Notfrist von 2 Wochen gestellt werden!
der termin beim AG war am 02.07., das heisst die 2 wochen waeren morgen um! also so wie ich § 321a ZPO verstehe wuerde mit der ruege erreicht werden dass das verfahren vor dem amtsgericht mit der bestehenden richterin und dem gleichen staatsanwalt weiter fortgefuehrt wird oder?
vor dem amtsgericht habe ich wohl zu viel geplaudert, als ich das gefuehl hatte man laesst mir das "ich sage kaum was" nicht durchgehen.
Zitat von: jordan2sheepy am 15. Juli 2021, 15:47:25schaut sich das landgericht eigentlich das beweisverfahren vom amtsgericht ueberhaupt an?
Du musst erreichen, dass eine neue Tatsachenfeststellung erreicht wird. Nicht jeder Einwand ist zulässig
Zitat von: jordan2sheepy am 15. Juli 2021, 16:06:48vor dem amtsgericht habe ich wohl zu viel geplaudert,
Das was du geplaudert hast ist für den 321a wichtig.
Aber durch zuviel plaudern dürfte der § wegfallen.
Zitat von: jordan2sheepy am 15. Juli 2021, 16:06:48als ich das gefuehl hatte man laesst mir das "ich sage kaum was" nicht durchgehen.
Du warst zu keiner Rede verpflichtet. Man kann auch auf sein rechtliches Gehör verzichten.
ich hab ja schon mal akteneinsicht beantragt und bekommen (vor der verhandlung). vielleicht kann ich das protokoll auch zu gesicht bekommen/kopieren? naja gut der rechtsanwalt wuerde sowieso akten anfordern beim gericht.
Zitat von: Gast50147 am 15. Juli 2021, 16:15:57Du musst erreichen, dass eine neue Tatsachenfeststellung erreicht wird. Nicht jeder Einwand ist zulässig
Dein RA braucht ja Gründe für seine Berufungsschrift. Welche kannst du ihm vorgeben? Damit steht und fällt alles.
Bei dir greift aber § 531 Abs. 2 ZPO - jedenfalls bei meiner Begründung
also so wie ich die rechtsmittelbelehrung verstanden habe wird die berufung so oder so zugelassen, egal ob und wie diese begruendet wird (https://ibb.co/0cMxqcr)
Zitat von: jordan2sheepy am 15. Juli 2021, 16:32:13wird die berufung so oder so zugelassen, egal ob und wie diese begruendet wird
Nein, das ist falsch!
An die Berufungsbegründung werden etliche Voraussetzungen geknüpft.
Bei dir greift aber § 531 Abs. 2 ZPO - jedenfalls bei der Begründung die ich abgeben würde wäre ich an deiner Stelle.
***
Ich denke es ist an der Zeit das Gespräch an dieser Stelle zu beenden, zumal dein Weg zum LG bereits vor deiner Threaderöffnung feststand.
Insofern war der Thread für dich praktisch nutzlos, denn ein guter RA weiß das alles.
Aufgeklärt bist du geworden, weit mehr als normalerweise üblich, teilweise sogar in die landgerichtliche Ebene.
Jetzt ist dein RA gefragt eine Berufung so zu begründen dass sie durchgreift und neuer Tatsachenvortrag das erstinstanzliche Urteil, zumindest teilweise aufhebt.
Eine nochmalige Beweisaufnahme scheint mir bei einen gezielten Sachvortrag nicht mehr erforderlich.
Vielleicht kommt ja auch noch ein anderer User hinzu der dir eine detaillierte Aufklärung für das Berufungsverfahren gibt.
Ich mache das nicht, denn das wäre dann eine fast echte, aber verbotene Rechtsberatung.
Letztmals rate ich dir von der Berufung ab, denn die kostet nur Zeit, Nerven und Geld und das ist der minimale Erfolg nicht wert.
Und nie vergessen: Der Berufungsschuss kann auch nach hinten los gehen.
Dann bleibt nur noch die Überprüfung des LG Urteils durch das OLG auf Rechtsfehler,
d.h. ob das Recht richtig vom LG angewandt wurde)
Eine Neuauflage des Verfahrens vor dem OLG gibt es dann nicht mehr.
Zitat von: Deadpool am 13. Juli 2021, 21:16:37
Doch: https://taz.de/!1209708/
Krass... Da fehlen mir grad etwas die Worte...
heute kam die schriftliche urteilsbegruendung. (siehe anhang)
wuerde mich nochmal sehr um rat freuen, inwieweit diese angreifbar ist, sofern nochmal mehr daraus gelesen werden kann als das was ich mitgeteilt habe. einen anwalt werde ich so schnell wie moeglich einschalten. wie lange ist denn die frist um die berufungsbegruendung einzulegen?
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Zitat von: jordan2sheepy am 15. Juli 2021, 15:47:25
dann ist also jetzt die zeit einen strafverteidiger zu suchen.
Das hast Du doch nicht gemacht?
Zitat von: Gast50147 am 13. Juli 2021, 17:16:37
Nimm die Anfechtung zurück und vergiss Berufung und Revision.
Das ist in der Situation der beste Rat den man geben kann.
Und den Rat hast Du auch nicht befolgt?
Ich hab das Urteil vollständig gelesen ... da gibt es meiner Meinung nach überhaupt nichts, was nur einen Hauch nach Berufung aussieht.
Alleine die Passage in der Urteilsbegründung, dass der TE über eine Stunde ohne zu Murren die Maske auf hatte zeigt doch, dass er offensichtlich ein Gefälligkeitsattest haben wollte. Daher finde ich 50 TS noch zu niedrig...hier hätte man sich echt "cleverer" anstellen können.
Zitat von: Oberhausener1989 am 11. August 2021, 09:41:18
hier hätte man sich echt "cleverer" anstellen können.
Sich einsichtig zu zeigen, wäre clever gewesen, zumal das Gericht ganz offensichtlich noch bereit war, ein gewisses Maß an leichter Fehlleitung und Irrungen anzunehmen. Aber dann hat der TE an den falschen Stellen geschwiegen und an anderen Stellen an den ganz offensichtlichen Unwahrheiten festgehalten.
Zitat von: Sheherazade am 11. August 2021, 09:46:46
Zitat von: Oberhausener1989 am 11. August 2021, 09:41:18
hier hätte man sich echt "cleverer" anstellen können.
Sich einsichtig zu zeigen, wäre clever gewesen, zumal das Gericht ganz offensichtlich noch bereit war, ein gewisses Maß an leichter Fehlleitung und Irrungen anzunehmen. Aber dann hat der TE an den falschen Stellen geschwiegen und an anderen Stellen an den ganz offensichtlichen Unwahrheiten festgehalten.
Entweder so, oder halt mit einem cleveren Anwalt vorher eine Strategie festgelegt. Aber die Querdenker sind weder in dem einen bzw. noch in dem anderen "gut".
Zitat von: jordan2sheepy am 10. August 2021, 21:25:37wuerde mich nochmal sehr um rat freuen, inwieweit diese angreifbar ist, sofern nochmal mehr daraus gelesen werden kann als das was ich mitgeteilt habe.
Ich würde mir den Aufwand, die Zeit und das Geld sparen. Du hast geschwiegen, als es um den Inhalt des Telefonats mit dem Arzt ging, ob eine Anamnese stattgefunden hat - was ausschlaggebend gewesen wäre -, was willst du jetzt noch retten? Der Arzt ist eh unten durch und unglaubwürdig, ich sehe für dich keine Chance mehr.
hoffentlich meldet sich hier harry noch. also ich habe immer wieder die maske unter die nase und die richterin meinte sie muss ueber die nase und ich habe gesagt dass ich es soweit es geht versuche und habe sie immer wieder unter die nase rutschen lassen, was auch von ihr kritisiert worden ist. schade, dass dies nicht in der urteilsbegrueudung steht.
mir war eben auch nicht klar, dass es entlastend wirken koennte, wenn ich sage um was es genau im gespraech ging, da ich mir dachte ich muss nicht meine unschuld beweisen sondern mir muss ganz klar die schuld bewiesen werden. dies waere nach den auf dem tisch liegenden fakten unmoeglich. aber dem war nun eben nicht so.
Zitat von: jordan2sheepy am 11. August 2021, 11:01:46mir war eben auch nicht klar, dass es entlastend wirken koennte, wenn ich sage um was es genau im gespraech ging,
Na ja, Thema war doch, dass
ein für seine Gefälligkeitsatteste bekannter Arzt dir ein Attest ausgestellt hat. Da wäre der nächste entlastende Gedanke gewesen, ob er bei dir zumindest grundlegende ärztliche Regeln angewandt hat und nach Symptomen, Krankheiten usw. gefragt hat, sodass das Ausstellen eines Attestes gerechtfertigt gewesen wäre.
So naiv hat die Richterin dich offenbar nicht eingeschätzt, dass dir das nicht klar war..
ich habe eben nur gesagt dass mir die medizinischen formvorschriften von attesten nicht bekannt sind und waren.
wird bei berufung das beweisverfahren komplett neu gefuehrt? dann wuerde ich das mithilfe des anwalts machen und mehr die klappe halten :lachen: muesste dann sogar der polizist als zeuge wieder neu geladen werden? von dem was er gesagt hat habe ich nichts angezweifelt oder so.
wird bei der berufung ueberhaupt das alte verfahren samt urteilsbegruendung gewuerdigt/gelesen oder zurueck auf 0 gesetzt?
Zitat von: jordan2sheepy am 11. August 2021, 11:01:46hoffentlich meldet sich hier harry noch.
Was soll harry noch dazu sagen? Er hatte Dir einen guten Rat gegeben, nachdem nach und nach alle Fakten auf dem Tisch lagen.
Zitat von: Gast50147 am 13. Juli 2021, 17:16:37
Nimm die Anfechtung zurück und vergiss Berufung und Revision.
Das ist in der Situation der beste Rat den man geben kann.
Das Ding ist zu 99,99999999999999999999999% durch und das auch vollkommen zurecht.
Zitat von: jordan2sheepy am 10. August 2021, 21:25:37wie lange ist denn die frist um die berufungsbegruendung einzulegen?
Und darauf noch eine Antwort zu geben: 2 Monate nach Zustellung des Urteils. Und zur Begründung selbst nochmal § 520 ZPO:
Zitat von: § 520 Berufungsbegründung
(1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen.
(2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird oder wenn der Berufungskläger erhebliche Gründe darlegt.
(3) Die Berufungsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Berufungsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Berufungsgericht einzureichen. Die Berufungsbegründung muss enthalten:
1.
die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (Berufungsanträge);
2.
die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt;
3.
die Bezeichnung konkreter Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten;
4.
die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, auf Grund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 zuzulassen sind.
(4) Die Berufungsbegründung soll ferner enthalten:
1.
die Angabe des Wertes des nicht in einer bestimmten Geldsumme bestehenden Beschwerdegegenstandes, wenn von ihm die Zulässigkeit der Berufung abhängt;
2.
eine Äußerung dazu, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen.
(5) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Berufungsbegründung anzuwenden.
Du schweigst über den Inhalt des Arztgespräches, darüber ob eine ausreichende Anamnese erstellt wurde, die Dauer des Gesprächs und willst den Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden. Somit konnte nicht zu deinen Gunsten ermittelt und geprüft werden.
Ich meinen Augen sind da 50 Tagessätze zu 30€ noch sehr nett vom Richter.
Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 11:30:44Was soll harry noch dazu sagen?
NICHTS! Du bist bei @ onehitwonder in besten Händen.
Vorausgesetzt du überprüfst seine Aussagen mit dem Gesetzbuch :lol:
Seine über google kopierten §§ genügen natürlich nicht.
Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 09:27:52Ich hab das Urteil vollständig gelesen ... da gibt es meiner Meinung (und die ist maßgeblich :wand:) nach überhaupt nichts, was nur einen Hauch nach Berufung aussieht.
Relativ gute Chancen hast du mit einer gut formulierten Berufung, aber ich werde keine Berufungsbegründung für deinen RA schreiben.
Mir ist klar dass du dich von einem Berufungsverfahren nicht abhalten lässt.Unser TE hat nämlich ein etwas übersteigertes Rechtsempfinden.
Bei richtiger Prozessführung vor dem SG wäre die Strafsumme mit Sicherheit auf max. 500 € festgelegt worden.
Warne dich nochmal vor einer Berufung. Ein RA verkauft sein Wissen für teures Geld und er ist nur so gut wie das Material das du ihm in die Hand geben kannst.
Denke dran. Du bist der Herr des Verfahrens nicht der RA.
Du musst die Verhandlung führen und die Richtung vorgeben, der RA ist nur die kostspieliger, vor dem LSG notwendiger Dritter, denn den interessiert der Ausgang nicht.
Sein Geld kriegt er immer! Ohne weitere Kosten hier erstmal 446,96 €. Der lacht sich ins Fäustchen.
Zitat von: Gast50147 am 11. August 2021, 14:13:34Relativ gute Chancen hast du mit einer gut formulierten Berufung
Wie, jetzt doch?
Zitat von: Gast50147 am 15. Juli 2021, 16:34:25
Letztmals rate ich dir von der Berufung ab, denn die kostet nur Zeit, Nerven und Geld und das ist der minimale Erfolg nicht wert.
Oder nur, weil dein erklärter Erzfeind dir mal zugestimmt hat?
Diese Chancen waren schon immer gegeben. Abgeraten habe ich weil sich die Sache nicht lohnt. Auch finanziell nicht. Es wird u.U. ein Gutachten geben und das dürfte locker um die 1000 € liegen und das zahlt der TE als Vorschuss.
Zum Schluss geht es fast Null zu Null auf. Dafür lohnt kein Prozess.
Chancen zu haben und Chancen bis auf´s letzte auszureizen ist zweierlei. Der finanzielle Erfolg ist wichtig und den sehe ich nicht gegeben
Zitat von: Sheherazade am 11. August 2021, 14:19:13Oder nur, weil dein erklärter Erzfeind dir mal zugestimmt hat?
Ich habe keine! Allenfalls Gegenspieler aber wegen solcher Kinkerlitzchen bei anderen Meinungen doch keine Feinde.
Du warst auch schon mal besser. Wünsche dir schönen Tag.
ENDE!
(OT):
Zitat von: Gast50147 am 11. August 2021, 14:13:34
Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 09:27:52Ich hab das Urteil vollständig gelesen ... da gibt es meiner Meinung (und die ist maßgeblich :wand:) nach überhaupt nichts, was nur einen Hauch nach Berufung aussieht.
Ich möchte hier mal anmerken, dass der rote Text von harry eingefügt wurde ... und nicht in meinem Text vorkommt. So konstruiert man Fakenews!
Wozu hab ich da wohl "meiner Meinung nach" geschrieben? Ich kann keine Rechtsberatung abgeben und präsentiere nicht wie manch andere Meinungen als Fakten.
@jordan2sheepy: Wenn Du unbedingt die Berufung durchziehen willst, such Dir jetzt einen Anwalt und berede den Sachverhalt mit dem Anwalt.
Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 15:00:02
@jordan2sheepy: Wenn Du unbedingt die Berufung durchziehen willst, such Dir jetzt einen Anwalt und berede den Sachverhalt mit dem Anwalt.
Das rate ich dir zwar nicht wie bereits begründet.
Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 15:00:02Ich hab das Urteil vollständig gelesen ... da gibt es meiner Meinung (und die ist maßgeblich :wand:) nach überhaupt nichts, was nur einen Hauch nach Berufung aussieht.
Hier siehst du seine Meinung (rot ist von mir eingetragen weil die Meinung unmaßgeblich ist) denn die Berufungsgründe ergeben sich bereits aus der Urteilsbegründung.
Oder wie sollte die Richterin ohne Zeugenvernehmung die Unrichtigkeit des Attestes feststellen können - gar nicht.
Und das ist nur ein Beispielspunkt!Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 15:00:02Ich kann keine Rechtsberatung abgeben und präsentiere nicht wie manch andere Meinungen als Fakten
Und wie hast du das in deiner # 99 festgestellt > Genau. Es ist ein Gefälligkeitsattest?
Alles unsubstantiierte Vermutungen als ..... sprich nichts rechtliches trägst du in einem Hilfethread vor.
Was Fake News betrifft: Hier gabe es bis vor Kurzen einen User namens Last Man Standing, so einen richtigen Rechthaberer. Den hat der Admin gelöscht wegen ständiger Falschmeldungen an die User. Wer das wohl war? :lol:
Jetzt fange ich mal an mit zu wehren @ onehitwonder.
Bist ja schon wieder verwarnt worden!
es ist zumindest fuer alle hier spannender wenn ich in berufung gehe :lachen:
werde dann noch diese woche einen RA aufsuchen
mein dank fuer die hilfe gilt onehitwonder und harry selbstverstaendlich auch wenn ich hier am ende der verlierer bin (und aus 1500 euro kosten vlt 3000 euro werden :flag:)
Viel Glück, du kannst es brauchen :flag:
@harry: Es wäre nett, wenn du das viele Rot in deinen Beiträgen weglassen könntest. Das ist mehr irritierend, als dass es irgendeinen Nutzen hat.
also ich habe nun laenger mit einem anwalt fuer strafrecht telefoniert. dieser wuerde 700 euro plus kosten, und dazu kaemen dann noch die gerichtskosten im berufungsverfahren etc.
weil die geldstrafe ja nicht so hoch ist versteht er, dass es sich fuer mich nicht lohnt ihn zu beauftragen.
er meinte ich muss die berufung nicht begruenden. wenn die staatsanwaltschaft nicht auch in berufung geht (und das tut sie oft aus taktischen gruenden), dann kann sich zumindest die strafe nicht erhoehen.
das landgericht bekommt dann den fall und es gibt eine neue hauptverhandlung. wenn dort dann der richter vorschlaegt den arzt als zeugen zu vernehmen, werde ich dem zustimmen. auch wuerde ich ihn von der schweigepflicht entbinden, wenn das gericht das wuenscht. ich sollte halt mehr mit der staatsanwaltschaft mitspielen statt mich so zu verweigern.
dann gibts halt wohl einen weiteren verhandlungstag und das ganze zieht sich in die laenge.
sowieso wuerde es nun wohl montate dauern bis der fall dann das landgericht bekommt und einen neuen termin fuer eine hauptverhandlung bestimmt.
bleibt also weiter spannend. wenn ich dann auch vor dem landgericht eine ohrpfeige gekomme lasse ich es halt sein.
der anwalt meinte bei einem fall mit koerperverletzung war sich auch die richterin und alle beteiligten einig dass verfahren gegen eine opferschaedigungssumme einzustellen. aber die staatsanwaltschaft stimmte dem nicht zu. er sagte das um zu verdeutlichen wie nah beieinander eine einstellung oder verurteilung sind. das ist wohl sehr fragil alles. das macht mir aber wiederrum mut, dass ich das naechste mal einen anderen richter bekomme bzw ein staatsanwalt der vielleicht es gut sein laesst, wenn ich offen zugebe wie es ist (dass ich probleme habe stundenlang die maske zu tragen und deswegen ein attest wollte und bekommen habe). wenn dann wieder alle meinen das ist ein unrichtiges gesundheitszeugnis, das ich da verwendet habe, dann bitte, dann ist es halt so.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17ch sollte halt mehr mit der staatsanwaltschaft mitspielen statt mich so zu verweigern.
Woher kommt auf einmal die Einsicht?
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17wenn ich offen zugebe wie es ist (dass ich probleme habe stundenlang die maske zu tragen und deswegen ein attest wollte und bekommen habe
Das wird nicht interessieren, denn das Attest spricht nicht von einer zeitlich begrenzten Tragedauer. Es bescheinigt eine generelle Befreiung und die hast du genutzt. Du wurdest an einem U-Bahn-Steig erwischt...fährst du stundenlang U-Bahn oder warum hattest du da keine Maske auf? Auf offener Straße musstest du keine Maske tragen und kannst "Pause" machen.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17
er meinte ich muss die berufung nicht begruenden. wenn die staatsanwaltschaft nicht auch in berufung geht dann kann sich zumindest die strafe nicht erhoehen.
Die Berufung sollte immer detailliert begründet sein. Der LG-Richter will ja wissen was du an dem AG-Urteil auszusetzen hast, also welche Rechtsfehler es nach deiner Ansicht enthält. Erst dann kann er beurteilen was Sache ist und ggf. das AG-Urteil abändern/aufheben.
Noch läuft ja scheinbar die Berufungsfrist.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17(und das tut sie oft aus taktischen gruenden)
Es gibt auch eine Anschlussberufung sogar nach Fristablauf. :grins:
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17
das landgericht bekommt dann den fall und es gibt eine neue hauptverhandlung. wenn dort dann der richter vorschlaegt den arzt als zeugen zu vernehmen, werde ich dem zustimmen.
Dann zahlst du aber als Vorschuss (bevor er geladen wird) dessen Reisekosten hin und zurück, wenn er weiter entfernt ist sein Essen und ggf. sogar eine Übernachtung.
Das wird teuer! Ein RA verrechnet um die 100 €/Stunde.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17
dann gibts halt wohl einen weiteren verhandlungstag
Für diese lapidare Sache sicher nicht. Es sei denn das LG will ein Gutachten über deinen Zustand. Dann zahlst halt nochmal so rund 1000 € :lol:
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17wie nah beieinander eine einstellung oder verurteilung sind.
Eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 kannst du nur über das Attest erreichen, weil du keine medizinischen Kenntnisse hast und darum gutgläubig warst. Das musst du aber glaubwürdig !! vortragen.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17(dass ich probleme habe stundenlang die maske zu tragen und deswegen ein attest wollte und bekommen habe)
Das musst du hieb und stichfest beweisen. Gutachten? Amtsarzt? Es geht nicht um stundenlanges tragen, sondern um generelles Nichttragen dürfen wegen gesundheitlicher Probleme die durch die Maske entstehen. (könnten).
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17wenn dann wieder alle meinen das ist ein unrichtiges gesundheitszeugnis,
Das muss die Anklage beweisen - auch hieb- und stichfest.
Letztmals lass die Finger von einer Berufung. Die mögl. Gesamtkosten stehen in keinem Verhältnis zur Strafe von 1500 €.
Und dass es so teuer geworden ist lag an deinem Verhalten vor dem AG.P.S. Zufällig erwischt bei der Maskenpause (wg. Luftnot) wäre eine Lüge :ok: :lachen:
Ich würde auch eine Begründung empfehlen. Auch wenn der Anwalt formal recht hat, im Strafprozess muss die Berufung anders als im Zivilprozess nicht begründet zu werden.
BTW: Du hast Dich hoffentlich zu Beginn des Telefonats mit dem RA über die Kosten des Telefonats verständigt.
@ jordan2sheepy dass du in Berufung gehst ist für mich klar nach deinen Ausführungen hier.
Du hast die "taktische Berufung" falsch interpretiert.
Eine taktische Berufung der STA lässt dir keinen Spielraum mehr, denn dann ist alles offen - nach unten aber auch nach oben und der STA kann nachlegen.
Du musst auf alle Fälle
unbedingt eine Reflexberufung verhindern denn dann gilt mit der taktischen Berufung reformatio in peius nicht mehr.D.h. du legst die Berufung am letzten Tag der Berufungsfrist nachts um 22-23 Uhr, also lange nach Dienstschluss, in den Fristenbriefkasten des Gerichts persönlich ein.
Kein Fax weil du keine entsprechende Signatur besitzt.
Damit verhinderst du eine Reflexberufung der Staatsanwaltschaft und das Verschlechterungsverbot kann der STA nicht mehr aushebeln.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17wenn dort dann der richter vorschlaegt den arzt als zeugen zu vernehmen
Den Entlastungszeugen Dr. Weber musst schon du zur Ladung beantragen.
Es gibt aber auch ein Beweisverwertungsverbot :schock:
Auf welcher Grundlage würdest du eine Begründung empfehlen?
Man beachte:
Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes stets zu empfehlen. :zwinker:
Danke für die Aufmerksamkeit.
Habe ich ihm geschrieben. Fein recherchiert @ kämpfer.
Er ist aber zu 50 Tagessätzen verurteilt. Siehe Eingangsbeitrag.
Aus § 313
Das gleiche gilt, wenn der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist und die Staatsanwaltschaft eine
Geldstrafe von nicht mehr als dreißig Tagessätzen beantragt hatte.
Zitat von: Gast50147 am 13. August 2021, 18:40:53
D.h. du legst die Berufung am letzten Tag der Berufungsfrist nachts um 22-23 Uhr, also lange nach Dienstschluss, in den Fristenbriefkasten des Gerichts persönlich ein.
Kein Fax weil du keine entsprechende Signatur besitzt.
Damit verhinderst du eine Reflexberufung der Staatsanwaltschaft und das Verschlechterungsverbot kann der STA nicht mehr aushebeln.
Hatte der TE nicht schon längst Berufung eingelegt? Ich meine schon.
Zitat von: onehitwonder am 13. August 2021, 18:46:50Hatte der TE nicht schon längst Berufung eingelegt? Ich meine schon.
Sollte dem tatsächlich so sein, kann ihm keiner mehr helfen.
10 Seiten Thread behalte ich nicht im Gedächtnis.
Nachdem er aber erst jetzt mit einem RA telefoniert hat, ist davon auszugehen, dass die Berufungsfrist noch läuft.
Dem TE wurde alles und mehr als genug so erklärt, sodass er alle Aussagen auf Richtigkeit überprüfen kann.
Mehr kann man nicht für ihn tun.Wir sind hier ein Hilfeforum und keine Anwaltskanzlei!
Zur Not gibt es ja auch die Sprungrevision :lachen: :ironie:
Zitat von: Gast50147 am 13. August 2021, 18:45:48
Habe ich ihm geschrieben. Fein recherchiert @ kämpfer.
Er ist aber zu 50 Tagessätzen verurteilt. Siehe Eingangsbeitrag.
Aus § 313
Das gleiche gilt, wenn der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist und die Staatsanwaltschaft eine
Geldstrafe von nicht mehr als dreißig Tagessätzen beantragt hatte.
Kein Problem, deine Aussage war ja Gold richtig.
Sollte dem tatsächlich so sein, kann ihm keiner mehr helfen.So sehe ich das auch.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06ich habe nun gestern meine anfechtung abgegeben damit die frist gewahrt ist. die urteilsbegruendung wuerde ich dann hier veroeffentlichen.
Gegessen.
User harry hat alles wesentliche geschildert! Der Sachverhalt ist damit geklärt.
Zitat von: jordan2sheepy am 11. August 2021, 15:22:32
es ist zumindest fuer alle hier spannender wenn ich in berufung gehe
Tu Dir selbst einen Gefallen und zieh die Berufung zurück.
Manche dreschen gern leeres Stroh
Zitat von: onehitwonder am 13. August 2021, 22:31:01Tu Dir selbst einen Gefallen und zieh die Berufung zurück.
Die Gerichtskosten fallen bereits bei Einreichung der Berufung an.Die zahlt er immer.
Wenn TE Pech hat, geht nun auch der STA in Berufung oder aus Zeitdruck (je nachdem wann Berufungsfrist ausläuft) in eine sog. Reflexberufung.
Sowas macht ein STA auch noch 5 Minuten vor Dienstschluss.
Der TE hat leider ein maßlos übersteigertes Rechtsempfinden und dafür ist er zahlungsbereit. Er schreibt ja dass es ihm egal ist ob aus 2500 € 3000 € werden
Zitat von: Ronald BW am 14. August 2021, 06:14:14
Manche dreschen gern leeres Stroh
Scheint ein Hobby von onehitwonder zu sein.
@ kämpfer: Der war gar nicht gemeint.
Kannst du dein Gulag-Capo-Verhalten wenigstens aus dem Hilfebereich raushalten?
Zitat von: Gast50147 am 14. August 2021, 12:20:22
Zitat von: onehitwonder am 13. August 2021, 22:31:01Tu Dir selbst einen Gefallen und zieh die Berufung zurück.
Die Gerichtskosten fallen bereits bei Einreichung der Berufung an.
Die zahlt er immer.
Wenn TE Pech hat, geht nun auch der STA in Berufung oder aus Zeitdruck (je nachdem wann Berufungsfrist ausläuft) in eine sog. Reflexberufung.
Sowas macht ein STA auch noch 5 Minuten vor Dienstschluss.
Der TE hat leider ein maßlos übersteigertes Rechtsempfinden und dafür ist er zahlungsbereit. Er schreibt ja dass es ihm egal ist ob aus 2500 € 3000 € werden
Hatten wir doch schon zu Anfang des Threads festgestellt, dass die STA auch noch in die Berufung gehen kann. Und dann kann das Urteil auch härter ausfallen. Selbst wenn dem TE die Gerichtskosten egal sind. Volle Zustimmung zu Deiner Einschätzung des TE ... war er nicht laut eigener Aussage auch Schöffe?
[quote author=Sheherazade link=topic=126069.msg1494313#msg1494313 date=1628938138]
@ kämpfer: Der war gar nicht gemeint.
Kannst du dein Gulag-Capo-Verhalten wenigstens aus dem Hilfebereich raushalten?
[/quote]
Ich musste ein fehlerhaften Beitrag (#146) von onehitwonder korrigieren, oder unterstützt dU nicht korrekte Aussagen im Hilfebereich, wäre mir neu. :smile:
Fehler sind dazu da um gemacht zu werden :weisnich:
In so einem Forum treffen viele Meinungen aufeinander und ein Fragesteller (wie ich) sollte alle prüfen, was ja über google kein Problem macht.
Ich habe alles geprüft und hatte mit meiner sog. Zwischenfinanzierung Erfolg :clever:
@kämpfer: Es reicht langsam, du nervst.
Zitat von: kämpfer am 14. August 2021, 12:56:17
[quote author=Sheherazade link=topic=126069.msg1494313#msg1494313 date=1628938138]
@ kämpfer: Der war gar nicht gemeint.
Kannst du dein Gulag-Capo-Verhalten wenigstens aus dem Hilfebereich raushalten?
Ich musste ein fehlerhaften Beitrag (#146) von onehitwonder korrigieren, oder unterstützt dU nicht korrekte Aussagen im Hilfebereich, wäre mir neu. :smile:
[/quote](OT): #146 ist wohl von Dir selbst. :lachen:
Zitat von: onehitwonder am 14. August 2021, 13:44:37
Zitat von: kämpfer am 14. August 2021, 12:56:17
[quote author=Sheherazade link=topic=126069.msg1494313#msg1494313 date=1628938138]
@ kämpfer: Der war gar nicht gemeint.
Kannst du dein Gulag-Capo-Verhalten wenigstens aus dem Hilfebereich raushalten?
Ich musste ein fehlerhaften Beitrag (#146) von onehitwonder korrigieren, oder unterstützt dU nicht korrekte Aussagen im Hilfebereich, wäre mir neu. :smile:
(OT): #146 ist wohl von Dir selbst. :lachen:
[/quote]
Dir vergeht das lachen gleich:
@onehitwonder schrieb Beitrag #144
Ich würde auch eine Begründung empfehlen. Auch wenn der Anwalt formal recht hat, im Strafprozess muss die Berufung anders als im Zivilprozess nicht begründet zu werden.
Deine Aussage war fehlerhaft wie ich es im Beitrag #146 geschrieben habe. Wenn du schon zu Hilfethemen schreibst, sollten deine Auskünfte schon stimmen, klar.
@harry Dein Beitrag (#145) hatte sich überschnitten.
@blaumeise du musst mich noch ein wenig ertragen. :smile:
Somit sind Unklarheiten beseitig.
Man muss zwischen Strafprozess und Bagatell-Strafverfahren unterscheiden.
Natürlich muss ich in einem Mordprozess formaljuristisch nicht begründen warum ich den anderen umgebracht habe.
Aber in so einem "Kindergarten-Prozess" ist eine Detailbegründung unabdingbar zur Entlastung.
Das Urteil kann frühestens am 07.08. beim TE eingegangen sein.
Die Berufung hat er bereits abgegeben.
Der STA hat damit genügend Zeit für eine "taktische Anschlussberufung".
Und dann?? Dann gibt es eine neue Verhandlung und der TE gilt von vorn herein als uneinsichtig!
Der TE hat jede Entscheidungsgrundlage nach 14 Seiten Thread erhalten.
Ich klinke mich jetzt aus.
Die Aussage "
Auch wenn der Anwalt formal recht hat, im Strafprozess muss die Berufung anders als im Zivilprozess nicht begründet zu werden." ist
nicht fehlerhaft. Was hast Du daran korrigiert, Du Held?
Zitat von: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/39-strafrecht-2-begruendung-der-berufung_idesk_PI17574_HI11461197.html
Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes stets zu empfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der von § 317 StPO gesetzten Frist beim Gericht des ersten Rechtszuges eingereicht werden. Die Fristversäumung ist aber bedeutungslos, da die Abgabe von Berufungsgründen auch noch in der Berufungshauptverhandlung möglich ist. Allerdings muss der Verteidiger damit rechnen, dass die Berufung verworfen wird, wenn er die Frist des § 317 StPO verstreichen lässt und dem Berufungsgericht keine Stellungnahme angekündigt hat.
moment ich habe die anfechtung (also wunsch in berufung zu gehen) innerhalb einer woche nach muendlicher verkuendung des urteils eingereicht. nun habe ich diese woche dienstag die schriftliche urteilsbegruendung erhalten.
jetzt werde ich eine berufungsbegruendung schreiben, nach meiner faehigkeit (und eurer auch schon bereits geleisteten hilfe! <3) so gut wie moeglich so "wasserdicht" zusammenbauen, dass ich waehrend der neuen verhandlung moeglichst gar nichts sagen brauche. weil schauspielern mir nicht gerade gut gelingt wie man unschwer in der hauptverhandlung erkennen konnte.
also moeglichst schriftlich was einreichen und dann waehrend der verhandlung auf "ich moechte zu den vorwuerfen schweigen" sagen, ist glaub fuer mich das beste.
ich schaue, dass ich von wo anders vor ort (und von einem "medial unauffaelligem" arzt) ein attest herbekomme, und eventuell mein nasen-problem noch mehr diagnostiziert bekomme, dass ich weiter nachweisen kann, dass ich eben wirklich schwierigkeiten habe eine maske zu tragen.
kindergarten-prozess, schoenes wortspiel, so wahr! :lachen:
edit: mit dem anwalt hier vor ort mit dem ich telefoniert habe habe ich kein preis fuer die "beratung" ausgemacht. ich denke da kommt aber auch keine rechnung. haette er mich doch warnen muessen oder? ^^
Lache - schlimmer gehts nimmer !!
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 14:57:43dass ich waehrend der neuen verhandlung moeglichst gar nichts sagen brauche.
Das dümmste was du machen kannst !!
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 14:57:43"ich moechte zu den vorwuerfen schweigen"
Das kannst du in einem Ermittlungsverfahren vor Polizei oder Ermittlungsrichter sagen um dich nicht selbst zu belasten.
Außerdem hast du dich bereits vor dem AG eingelassen und diese deine Aussagen werden verwertet.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 14:57:43ich schaue, dass ich von wo anders vor ort (und von einem "medial unauffaelligem" arzt) ein attest herbekomme,
Dann hängst du erst richtig in der Sch...ße.
Das müsste dann ein "Betrüger-Arzt" sein der das Attest rückdatiert.
Aber nachdem du das vor dem AG nicht vorgelegt hast, gehen dann die Ermittlungen erst richtig los und du hast ein 2tes Strafverfahren am Hals.
Das ist dann aber kein Kindergarten-Prozess mehr. Dann brauchst du einen hochkarätigen RA der den Zeugen ins Kreuzverhör nimmt.
Denn dieser Arzt wird ganz bestimmt geladen und der hat in deinem 2. Verfahren kein Aussageverweigerungsrecht.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 14:57:43ich denke da kommt aber auch keine rechnung
Wenn du dem Telefon-RA deinen Namen und Anschrift gegeben hast kommt eine Rechnung.
Zitat von: onehitwonder am 14. August 2021, 14:44:45Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor,
Liegen wegen Urteil nicht vor!
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 14:57:43jetzt werde ich eine berufungsbegruendung schreiben, nach meiner faehigkeit
Dazu bist du gar nicht in der Lage nach allem was du bereits an Mist gebaut hast (sorry aber ist leider so)
Stelle wenigstens die von dir selbst verfasste Begründung
vor Absendung hier rein
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 14:57:43also moeglichst schriftlich was einreichen und dann waehrend der verhandlung auf "ich moechte zu den vorwuerfen schweigen" sagen, ist glaub fuer mich das beste.
Nun ja, das Schweigen hat dich schon einmal reingeritten. Aber tu, was du für richtig hältst.
Und von Einsicht immer noch keine Spur zu sehen.
also mit "neuem attest" meine ich ein normal gueltiges und erworbenes attest mit dem datum der vorsprache beim arzt. wenn dieser normale arzt dann mir ein attest schreibt, dann kann das schon entlastend wirken denke ich.
ich bin ja auch jugendschoeffe und habe einer richterin von meinem fall erzaehlt und sie meinte damals schon dass ich mir ja noch ein attest holen koennte wenn ich einen normalen arzt finde, damit ich eben damit glaubhaft machen kann, dass ich wirklich schwierigkeiten mit der mund-nase-bedeckung habe.
also mit "ganz schweigen" denke ich rueckwirkend: wenn ich es KOMPLETT durchgezogen haette nichts zu sagen, und nur schriftlich mein klinikum-bericht eingereicht haette, wo eben steht dass ich die allergien und nasenprobleme habe, dann haette es vlt gut ausgehen koennen. erst durch mein gelaber denke ich wollten die etwas gegen meine "gesinnung" tun. dass ganze verweisen auf studien und gutachten aus einem urteil (zb das gutachten von Prof. Dr. med. Ines Kappstein, indem steht die masken richten mehr schaden als nutzen an https://openjur.de/u/2334639.html) hat die wohl auf die palme gebracht. in deutschland ist das nunmal weiterhin ein rotes tuch.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 14:57:43weil schauspielern mir nicht gerade gut gelingt wie man unschwer in der hauptverhandlung erkennen konnte.
Du sollst nicht schauspielern, du sollst die Wahrheit sagen.
Eigentlich müsste man mal das Thema hier an entsprechende Stelle weiterleiten, du gibst ja quasi öffentlich zu dass du lügen willst.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 15:33:50wenn dieser normale arzt dann mir ein attest schreibt, dann kann das schon entlastend wirken denke ich.
Der Arzt kann nur den IST-Zustand attestieren. Das bring dir für dein zurückliegendes Delikt gar nichts.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 15:33:50nd habe einer richterin von meinem fall erzaehlt und sie meinte damals schon dass ich mir ja noch ein attest holen koennte wenn ich einen normalen arzt finde,
Hast du aber nicht getan, geschweige denn sonstige Bemühungen deine angeblichen gesundheitlichen Einschränkungen zu beweisen. Abgesehen vom Attest des chronischen Schnupfens. Komisch, meine chronische Sinusitis macht da keine Probleme. Man kann übrigens ganz wunderbar durch den Mund atmen, die Nase ist nicht das alleinige Atemorgan.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 15:33:50wo eben steht dass ich die allergien und nasenprobleme habe
Und in Masken sind die allergieauslösenden Stoffe drin? Interessant.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 15:33:50denke ich wollten die etwas gegen meine "gesinnung" tun
Es wurde im Rahmen der Gesetze gehandelt und begründet. Wenn du eine persönliche Befangenheit nachweisen kannst, dann viel Erfolg.
Zitat von: Gast34764 am 14. August 2021, 15:46:51
Der Arzt kann nur den IST-Zustand attestieren.
Der Arzt kann natürlich auch feststellen, ob die Erkrankung chronisch ist, also bereits seit längerer Zeit besteht.
TE hat aber vor dem AG in der Verhandlung 1 volle Stunde lang die Maske tragen können; eine generelle Befreiung von MNS wird daher auch vor dem LG sicher nicht bejaht.
@ jordan2sheepy ich habe jetzt den ganzen Thread nochmal gelesen.
Jeder Jurastudent im 2. Semester weiß rechtlich mehr als du Schöffe :schaem:.
Besonders @ Steve79 schreibt rechtlichen Unsinn. :wand:
Die Berufungsverhandlung findet vor einer kleinen Strafkammer des LG statt, aber die ist mit einem Berufsrichter besetzt und der schaut etwas genauer hin als ein AGrichter.
Das Attest Dr. Weber ist zweifellos angreifbar !! Aber nicht von dir, allenfalls durch eine gewieften RA. Möglich ja aber Wahnsinn!
Ihr (du und steve79) bastelt euch hier etwas zusammen das kaum Bestand haben wird und schafft damit gleichzeitig einen unabsehbaren Kostenfaktor der den Rahmen der Vernunft sprengt.
Und das bei rd. 1000 € eigenem Einkommen!
also in der urteilsbegruendung steht es so, dass ich keine anzeichen gegeben hab, dass die maske stoert. das war aber waehrend der verhandlung anders, da ich die maske immer wieder unter die nase rutschen lies und mich die richterin auch darauf hinwies, dass ich sie wieder hoch machen soll. ich habe auch gesagt, dass ich es soweit es geht versuche die maske moeglichst korrekt zu tragen waehrend der verhandlung. allerdings steht das natuerlich nicht in der urteilsbegrueudng drin! :teuflisch: meint ihr ich kann das protokoll einsehen? akteneinsicht durfte ich ja auch nehmen ohne anwalt. im protokoll koennten nochmal dinge stehen die nicht ausreichend in der urteilsbegrueundung zu finden sind.
Zitat von: onehitwonder am 14. August 2021, 14:44:45
Die Aussage "Auch wenn der Anwalt formal recht hat, im Strafprozess muss die Berufung anders als im Zivilprozess nicht begründet zu werden." ist nicht fehlerhaft. Was hast Du daran korrigiert, Du Held?
Zitat von: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/39-strafrecht-2-begruendung-der-berufung_idesk_PI17574_HI11461197.html
Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes stets zu empfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der von § 317 StPO gesetzten Frist beim Gericht des ersten Rechtszuges eingereicht werden. Die Fristversäumung ist aber bedeutungslos, da die Abgabe von Berufungsgründen auch noch in der Berufungshauptverhandlung möglich ist. Allerdings muss der Verteidiger damit rechnen, dass die Berufung verworfen wird, wenn er die Frist des § 317 StPO verstreichen lässt und dem Berufungsgericht keine Stellungnahme angekündigt hat.
Dann finde den Fehler.
@Blaumeise
Ich finde es garnicht verkehrt im Forum mir Forum mit Farben zu arbeiten, man sollte schon alles nutzen was möglich ist.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 16:34:02meint ihr ich kann das protokoll einsehen?
Selbstverständlich kannst du das Sitzungsprotokoll anfordern und wirst es auch bekommen.
Das Protokoll ist ein Beweismittel.
Allerdings muss nicht jede Handlung protokollierungspflichtig sein.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 14:57:43
ich schaue, dass ich von wo anders vor ort (und von einem "medial unauffaelligem" arzt) ein attest herbekomme, und eventuell mein nasen-problem noch mehr diagnostiziert bekomme, dass ich weiter nachweisen kann, dass ich eben wirklich schwierigkeiten habe eine maske zu tragen.
Und auch das wird Dir nicht helfen. Du hast ein unrichtiges Gesundheitszeugnis benutzt ... und dafür bist Du verurteilt worden. Da kannst Du jetzt mit korrekten Attesten ankommen wie Du lustig bist.
Zitat von: onehitwonder am 14. August 2021, 17:02:21Du hast ein unrichtiges Gesundheitszeugnis benutzt ... und dafür bist Du verurteilt worden.
Aber nicht rechtskräftig. Er kann in Berufung gehen oder auch mit der Sprungrevision gegen das AG Urteil vorgehen. Empfehle ich aber nicht.
Die Sprungrevision (
wie der Name schon sagt) überspringt das Berufungsgericht.
Aber ... wird die Sprungrevision abgelehnt, hat der TE die Instanz der Berufung übersprungen und diese damit verloren. Das AG Urteil ist dann rechtskräftig.
Das ist eine rein strategische Entscheidung für seine Verteidigung die er nur selber treffen kann. Von der Qualität her machts keinen Unterschied.
Aber unserem TE ist rechtlich alles zuzutrauen :grins:
Der ganze Aufwand wegen 1500 € die man (auf Antrag) mit Raten abzahlen kann ist der schiere Wahnsinn.
Zitat von: onehitwonder am 14. August 2021, 17:02:21
Zitat von: jordan2sheepy am 14. August 2021, 14:57:43
Und auch das wird Dir nicht helfen. Du hast ein unrichtiges Gesundheitszeugnis benutzt ... und dafür bist Du verurteilt worden. Da kannst Du jetzt mit korrekten Attesten ankommen wie Du lustig bist.
Grundsätzlich ist eine Berufung oder Sprungrevision möglich.
Ratenzahlung würde auch empfehlen. Berufung oder Sprungrevision davon würde ich aber persönlich abraten.
Ich meine, dass der Thread seine Aufgabe bereits voll erfüllt hat.Der TE wurde von uns über alle Einzelheiten der Rechtsmöglichkeien und Risiken aufgeklärt.
Zusammenfassung: Der TE hat in dieser Rechtslage 3 Möglichkeiten
a) das AG Urteil zu akzeptieren mit Ratenzahlung (würde ich tun)- Er nicht
b) mit einer sehr genauen Begründung in Berufung gehen (großes Risiko)
c) sich auf einen direkten Rechtsirrtum zu berufen (geringe aber vorhandene Erfolgsaussicht)
d) statt Berufung das AG Urteil mit der Sprungrevision anzugreifen.
Hier sollten dann alle ihm bekannten Rechtsfehler die das AG Urteil enthält explizit benannt werden.
Das OLG prüft dann sehr genau. Sind Rechtsfehler vorhanden wird das Urteil aufgehoben.
Sind keine erkennbar wird die Revision verworfen und damit das AG Urteil rechtskräftig.
Das OLG ist aber keine Tatsacheninstanz, d.h.dass das OLG (Revisionsgericht) den bereits festgestellten Sachverhalt nicht überprüft. Lediglich Verfahrensfehler und materiell rechtliche Fehler und die richtige Rechtsanwendung werden überprüft. Allerdings gilt auch bei der Revision das Verschlechterungsverbot, während es in der Berufung dann nicht gilt wenn der STA auch in Berufung geht
(= taktische Berufung um dir vor dem LG keinen Freiraum zu geben)
Eine Berufungsverhandlung ist dann wegen Übersprung nicht mehr möglich.
Das AG Urteil ist angreifbar, die Erfolgsaussichten mager wegen seiner bisherigen Einlassungen vor dem AG.
Unter Vorbehalt:
Anzumerken wäre noch, dass sowohl für den TE wie auch für den ominösen / nebulösen Dr. Weber nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt. Ein Unschuldiger (kann zwar) stellt aber in aller Regel solange kein unrichtiges Attest aus bis ihm bis die Unrichtigkeit in einem Strafprozess rechtskräftig nachgewiesen ist.
Die hierzu gemachten Angaben des AG dürften einer Inhaltskontrolle nicht stand halten (meine persönliche Meinung).
Ich habe den § 313 für nicht anwendbar erklärt, weil er bei dem Rechtsstand nicht mehr relevant ist.
@ kämpfer hat dennoch richtig recherchiert, aber zu einem zu späten Zeitpunkt.
Aber.... unser TE hat den § nicht mal gelesen/geprüft, wie mit Sicherheit auch die anderen benannten Rechtsausführungen nicht.
Die Fragen und Antworten des TE machen jetzt auf mich einen "trolligen" Eindruck, denn das Ganze wäre durch den Anwaltszwang Sache eines RA, nicht aber eines Hilfeforum. Wir greifen hier lediglich der RA-Tätigkeit vor.
P.S. die 700 € plus Gerichtskosten die der Telefon-RA genannt hat sind Abschreckdaten denn diese Kosten weichen weit weit vom RVG ab,
d.h. der RA hatte kein Interesse an einem Mandat.
Zitat von: Gast34764 am 14. August 2021, 15:46:51Du sollst nicht schauspielern, du sollst die Wahrheit sagen.
Es ist allgemein bekannt dass nirgendwo mehr gelogen wird als vor Gericht.
Eine verlogene Verteidigungslinie aufzubauen ist gutes Recht des TE denn er versucht damit die Anklage zu Fall zu bringen, was wohl jeder tun würde.
das sind ja ganz schoen viele handlungsoptionen, danke @harry!
ich hab mir den § 313 nun durchgelesen aber bin langsam schwer von begriff, bzw. psychisch gerade auch ziemlich down. albtraeume wegen sozialen problmen und nicht schlafen koennen weil vor dem fenster die stadtbahn bis halb 2 nachts und morgens ab halb 5 mit 95 db vorbeirauscht... aber das soll nicht das thema hier sein.
also meine frage waere ob ich die berufungsbegruendung nun zwingend benoetige, damit es ueberhaupt zur neuen hauptverhandlung kommt? nicht dass das fehlen nach § 313 abs. 2 dazu fuehrt, dass dieser weg verbaut wird.
dann klingt die moeglichkeit "c) sich auf einen direkten Rechtsirrtum zu berufen (geringe aber vorhandene Erfolgsaussicht)" auch sehr gut.
ich stelle mir das so vor: ich schreibe an das amtsgericht folgenden zweizeiler: sehr geehrte damen und herren, hiermit begruende ich meine anfechtung zum urteil wie folgt: Für mich wie auch für Dr. Weber gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Ein Unschuldiger kann solange kein unrichtiges Attest ausstellen, bis ihm bis die Unrichtigkeit in einem Strafprozess rechtskräftig nachgewiesen ist.
Die hierzu gemachten Angaben des AG dürften einer Inhaltskontrolle nicht stand halten. ich bitte daher um sorgfaeltige pruefung."
wer wuerde sich in diesem fall dem moeglichen irrtum annehmen? schaltet sich hier schon das OLG an wegen sprungrevision? (das LG wuerde uebersprungen werden weil keine hauptverhandlung mehr stattfinden muss?)
bei dieser moeglichkeit c) wuerde das urteil nicht auf "Verfahrensfehler und materiell rechtliche Fehler und die richtige Rechtsanwendung" überprüft werden sondern nur auf diese "kurzpruefung" wegen offensichtlicher fehler: die begruendung dass wenn der arzt nicht verurteilt ist wegen ausstellen richtiger gesundheitszeugnisse, dann kann ich nicht wegen gebrauch unrichtiger gesundheitszeugnisse belangt werden, wenn es von ihm ist!
Zitat von: jordan2sheepy am 15. August 2021, 12:19:40ich stelle mir das so vor: ich schreibe an das amtsgericht folgenden zweizeiler:
Du schreibst diesen Blödsinn bitte nicht.
Ich äußere mich zur Sache später in ca. 30 Minuten noch ein leetztes Mal.
Bis dahin erkläre mir warum du die Klagebegründung unbedingt selber scheiben willst wenn es doch Sache eines RA ist
der anwalt moechte wie gesagt 700 euro haben. oder kann ich einfach zu einem anwalt und sagen "hier sind 100 euro. schreibst du mir das professionell?" da wuerde ich dich gerne buchen!
am 20.08. telefoniere ich nochmal mit dem arzt. mal sehen was der sagt.
Das beantwortet meine Frage nicht
Zitat von: Gast50147 am 15. August 2021, 12:27:10Bis dahin erkläre mir warum du die Klagebegründung unbedingt selber scheiben willst wenn es doch Sache eines RA ist
ach meinst du es ist zwingend sache eines rechtsanwalts auf einen rechtsirrtum aufmerksam zu machen? sorry das ich so auf dem schlauch stehe :(
Also nochmal, diesmal langsam zum mitdenken.
Dein Angebot dich vor Gericht zu vertreten muss ich ablehnen, denn ich bin nicht aktivlegitimiert und zugelassen.
Ja, ein RA ist zwingende Voraussetzung in oberen Instanzen.
Seine Kostennote erfolgt nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Ausnahme wenn eine Honorarvereinbarung getroffen wird.
______________________________________________
Die Entscheidung ob Berufung oder Sprungrevision liegt bei dir nach anwaltlicher Einschätzung an die du nicht gebunden bist.
Du bist der Herr des Verfahrens und gibst die Marschrichtung vor - nicht der RA.
Vorsicht: ein RA kann auch ein Mandat während der Verhandlung niederlegen.
Mit Dr. Weber würde ich nicht mehr telefonieren. Er ist Querdenker wie du :sad:
______________________________________________
In der Berufung kannst du neue Tatsachen z.B. Rechtsirrtum vortragen,
bei der Sprungrevision geht das nicht.
Da wird das AG Urteil auf falsche Rechtsanwendungen überprüft.
Sind Fehler vorhanden wird das Urteil vom OLG aufgehoben,
sind keine vorhanden wird die Revision abgewiesen und das AG Urteil wird rechtskräftig.
Vorsicht: Dem Rechtsirrtum sind enge Grenzen gesetzt !!
______________________________________________
Bei der Berufung wird keine Begründung vorausgesetzt. Die angeblichen Fehler des AG kannst du aber nur mit einer sehr detaillierten Begründung angreifen.
Auf welcher Grundlage sollte der LG Richter sonst entscheiden?
Bei der Sprungrevision ist eine sehr substantiierte Begründung zwingend erforderlich. Gründe können nicht mehr nachgeschoben werden
§ 313 ist bei dem Rechtsstand nicht relevant.
_______________________________________________
Ein neues korrektes Attest entlastet dich dann wenn die Erkrankung als chronisch bezeichnet wird, denn dann war sie bereits zum Zeitpunkt der polizeilichen Überprüfung vorhanden.
Von einem rückdatierten Attest durch Dr. Weber rate ich dringendst ab !!!
Dieser Schuß bringt dir schnell eine Bewährungsstrafe ein.
_______________________________________________
Ein möglicher Rechtsirrtum ist nur in der Berufung vorzutragen, nicht in der Revision. Über vorhandenen (oder nicht) Rechtsirrtum entscheidet das LG.
Die Revision wäre hier die allerletzte Möglichkeit wenn das LG Fehler macht
_______________________________________________
Das alles ist jetzt zum 3. Mal ausführlich geschrieben.
Nachdem Anwaltszwang herrscht sind das alles Aufgaben des RA.
Dein Vorhaben, einem RA 100 € anzubiten für das Schreiben einer Klagebegründung vergiss bitte, denn ohne RA gibt es auch keine Berufung und eine Revision sowieso nicht.
________________________________________________
Mehr als bisher hier schon getan wurde, kann keiner mehr für dich tun,
auch dann nicht wenn sich hier ein niedergelassener RA tummeln sollte.
Wir bewegen und jetzt schon über dem Abgrund einer verbotenen Rechtsberatung.
Sei froh dass der Admin dass Ganze nicht gelesen hat.
P.S. Mich wundert nur dass diese ganzen Querdenker nicht schon längst Verfassungsbeschwerde eingelegt haben wo sie doch ihre Grundrecht gröblichst verletzt sehen :lachen:
Zitat von: kämpfer am 14. August 2021, 16:39:39@Blaumeise
Ich finde es garnicht verkehrt im Forum mir Forum mit Farben zu arbeiten, man sollte schon alles nutzen was möglich ist.
Dann hast du dies hier wohl nicht gelesen: Bitte verzichtet auf unnötige Formatierungen von Beiträgen! ==> https://hartz.info/index.php?topic=267.0 (https://hartz.info/index.php?topic=267.0)
Also ich verabschiede mich endgültig aus diesen Thread und wünsche dem TE dass er die richtige Entscheidung trifft.
Für Berufung/Sprungrevision drücke ich dir die Daumen (wohl vergebens)?
Es ist alles besprochen worden - auch Nutzen, Risiken und Erfolgsaussichten.
Weiteres wären nur Wiederholungen die nicht mehr zielführend sein können.
@ jordan2sheepy mach´s gut und besser als beim letzten Prozess.
Um klar zu sehen reicht oft ein Wechsel der Blickrichtung.(A. de Saint-Exupéry)
Am besten für dich halte ich die Ratenzahlung der 1500 €-Strafe.
:flag: :flag:
habe schon post vom landgericht erhalten, siehe anlage.
also es wuerde wohl prozesse beim landgericht abkuerzen und beschleunigen wenn ich eine berufungsbegruendung einreiche.
dann wird gefragt ob ich einem aerztlichen gutachter zur untersuchung zur verfuegung stehen wuerde. meine persoenlichen medizinischen gesundheitsschwierigkeiten sind meiner ansicht nach ausreichend um befreit zu werden von der maskenpflicht, da ich staendig eine verstopfte nase habe und mit offenem mund unter der maske kommt dann doch zu wenig frischluft rein. aber das steht und faellt letztendlich mit dem gutachter, was er dazu sagt. er kann ja auch messen inwieweit ich normal atmen kann nehme ich an.
im schreiben vom landgericht steht jetzt nix davon drin, ob ich den arzt walter weber nicht doch von der schweigepflicht entbinden wuerde. das wuerde ich bei der neuen hauptverhandlung nun doch bejahen. sollte ich das vorab in meiner antwort ans landgericht schreiben?
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
LG bietet letzte Chance - allerletzte !!! Danach geht nichts mehr !!!
Ich äußere mich nicht mehr weil mir gleich von 2 "Damen" Geltungssucht vorgehalten wurde.
Ich kann jetzt aus erster Hand berichten von einem aktuellen Fall von vor 2 Wochen:
Tagessatz von 5€ wurde einem Hartz4Empfänger gegeben.
Möglich ist alles von 1-30.000€
1€ jedoch nur in Ausnahmefällen (Häftlinge)
danke dir, steve79, dann werde ich auch wegen der hoehe nochmal rummosern, und auch meinen aktuellen bewilligungsbescheid einreichen. damit kann das landgericht dann anfangen was es will.
sowieso muss einfach das landgericht selber wissen, was es will.
ich werde jetzt in der naechsten woche mir die finger wund tippen. schreiben, dass ich mich schon von einem aerztlichen gutachter untersuchen lassen kann, aber dass ich dann nicht mehrere tausend euro bezahlen will, wenn das ganze zu meinen lasten ausgeht. dass ich sozusagen nur durch ein nasenloch atmen kann wird er dann feststellen. wenn er meint das ist ein zu grosses hindernis, dass ich durch eine maske atme: super. dann brauche ich keine maske und die staatskasse zahlt das gutachten.
aber wenn er zu dem ergebnis kommt, dass das schon zumutbar ist mit der maske, diese zumindest 1-2 stunden am stueck zu tragen, was ist dann? dann ist das attest ungueltig und ich habe das gutachten und die strafe zu zahlen?
meinem kumpel und mir kam der vergleich, dass man beim kauf von klamotten aus china ja vlt bezichtigt werden koennte wegen arbeitsbedingungen in china (kinderarbeit usw). da muesste man dann auch haftbar gemacht werden koennen. primark traegt vlt keine strafe (so wie mein arzt dr. walter weber), aber die nutzer/kaeufer der kleidung (bzw des attestes).
vlt helfen diese argumente, ich werde es glaub echt der richterin ueberlassen, was sie machen will.
harry, ich verzweifel hier gerade :(
Zitat von: jordan2sheepy am 30. August 2021, 23:07:22
meinem kumpel und mir kam der vergleich, dass man beim kauf von klamotten aus china ja vlt bezichtigt werden koennte wegen arbeitsbedingungen in china (kinderarbeit usw). da muesste man dann auch haftbar gemacht werden koennen. primark traegt vlt keine strafe (so wie mein arzt dr. walter weber), aber die nutzer/kaeufer der kleidung (bzw des attestes).
Das wird das Gericht auch nicht überzeugen.
Zitat von: jordan2sheepy am 30. August 2021, 23:07:22
... ich werde es glaub echt der richterin ueberlassen, was sie machen will.
Dir bleibt nichts anderes übrig
Zitat von: jordan2sheepy am 30. August 2021, 23:07:22
meinem kumpel und mir kam der vergleich, dass man beim kauf von klamotten aus china ja vlt bezichtigt werden koennte wegen arbeitsbedingungen in china (kinderarbeit usw). da muesste man dann auch haftbar gemacht werden koennen. primark traegt vlt keine strafe (so wie mein arzt dr. walter weber), aber die nutzer/kaeufer der kleidung (bzw des attestes).
Es gibt kein Gesetz, das den Kauf von Bekleidung aus China mit Strafe bedroht. Es gibt aber ein Gesetz, das den Gebrauch unrichtiger Gesundheitserzeugnisse mit Strafe bedroht.
Ich hab mal aus Neugir den ganzen Thread gelesen.
So wie du es vorhast vor allem in deiner Antwort 191 hast du das Verfahren schon verloren bevor du die Eingangstür zum Gericht aufmachst.
Zitat von: jordan2sheepy am 30. August 2021, 23:07:22vlt helfen diese argumente, ich werde es glaub echt der richterin ueberlassen, was sie machen will.
Da möchte ich 100,-- € wetten, das die das Urteil vom AG bestätigt.
Wie kann man nur so blauäugig sein? :wand:
Was ich überhaupt nicht verstehe ist warum du dich da abtust wenn du doch vor dem LG sowieso einen RA brauchst. Ohne RA geht vor dem LG nichts wenn es zur Verhandlung kommt.
Aber so wie das Gericht schreibt kannst du doch eine Verhandlung jetzt noch abwehren und es kommt gar nicht dazu.
also mit "der richterin ueberlassen" meinte ich ob die sagt ein gutachten soll angefordert werden. ich haette halt gehofft dass wer die musik bestellt auch bezahlt, aber hier ist es halt nicht so.
ich bleibe eben dabei, dass nach meinem rechtsverstaendnis ich nicht haftbar gemacht werden kann fuer ein attest dass mir ein arzt ausstellt, wenn ich nachweisbar (klinikum stuttgart) atembeschwerden habe. es ist nicht meine aufgabe zu beurteilen wie schlimm die atembeschwerden sind, und ob dafuer ein attest legitim ist oder nicht. die diagnose stellt der arzt und nicht ich!
so werde ich eben argumentieren. und sagen dass ich die untersuchung durch einen gutachter selbstverstaendlich akzeptiere aber nicht fuer die kosten aufkommen werde. bewillgungsbescheid wird dann mitgesandt.
wie auch schon harry meinte, solange der arzt nicht verurteilt ist oder wird wegen ausstellung unrichtiger gesundheitszeugnisse, und ueber das attest nicht als solches geurteilt wird, darf ich nicht wegen gebrauch eben solches verurteilt werden.
vor dem landgericht brauche ich sowie ich es verstehe keinen anwalt. ich finde eben auch keinen der es fuer ~300 euro macht. mehr bezahlen ist unverhaeltnismaessig.
Zitat von: jordan2sheepy am 31. August 2021, 23:07:52
vor dem landgericht brauche ich sowie ich es verstehe keinen anwalt.
:hae:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilprozessrecht/anwaltspflicht (https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilprozessrecht/anwaltspflicht)
Zitat von: jordan2sheepy am 31. August 2021, 23:07:52
vor dem landgericht brauche ich sowie ich es verstehe keinen anwalt.
Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten ebenso wie vor dem BGH herrscht Anwaltszwang gem. § 78 ZPO.
Der RA muss bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen sein.
Seine Kosten richten sich nach dem RVG je nach obsiegen zu unterliegen.
Wir haben jetzt 14 Seiten Thread und der TE ist praktisch bis ins letzte Detail aufgeklärt, beharrt aber auf seine unmaßgebliche Schwurbelmeinung die zwangsläufig zum Prozessverlust führen muss.
Würde er den Text des LG-Schreibens an ihn lesen und verstehen, müsste auch er erkennen, dass ihm das LG eine letzte Chance gibt ohne große Kosten aus der Sache raus zu kommen.
Jedes weitere Wort meinerseits in diesem Thread wäre sinnlos.
Was soll die ZPO mit den Verfahrensanforderungen eines Strafprozesses - für den die StPO gilt - zu tun haben?
Komische Frage. :coffee: Weil dem sein Strafprozess durch seine Berufung vor dem Landgericht statt findet.
Und die ZPO regelt eben, dass vor Landgericht ein RA dabei sein MUSS sonst geht vor dem LG nichts.
Das LG ist doch das Strafgericht :smile: Guck mal:
Zivilprozessordnung
§ 78 Anwaltsprozess
(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Zitat von: Gast50787 am 01. September 2021, 13:26:04
Komische Frage. :coffee: Weil dem sein Strafprozess durch seine Berufung vor dem Landgericht statt findet.
Und die ZPO regelt eben, dass vor Landgericht ein RA dabei sein MUSS sonst geht vor dem LG nichts.
Ja, im Zivilprozess. Hier geht es aber um einen Strafprozess und für den gilt nicht die ZPO, sondern die StPO.
Zitat von: Gast50147 am 15. August 2021, 11:28:36
Unter Vorbehalt aus meiner Antwort # 179:
Anzumerken wäre noch, dass sowohl für den TE wie auch für den ominösen / nebulösen Dr. Weber nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt. Ein Unschuldiger (kann zwar) stellt aber in aller Regel solange kein unrichtiges Attest aus bis ihm bis die Unrichtigkeit in einem Strafprozess rechtskräftig nachgewiesen ist.
Das ist überholt und zählt nicht mehr!
Das habe ich geschrieben bevor die Urteilsbegründung des AG hier rein gestellt wurde und ich das Schreiben vom LG jetzt sehe.
Aus der Urteilsbegründung des AG ergibt sich nämlich, dass das Attest des Dr. Weber nicht die rechtlichen Anforderungen an ein Befreiungsattest erfüllt und deswegen ungültig und die Verwendung missbräuchlich ist.
Insofern ist auch der Einwand "Rechtsirrtum" zweischneidig, der sehr eng auszulegen ist
Dafür kann zwar der TE nichts, aber er muss es jetzt halt ausbaden.
also so wie ich die rechtsmittelbelehrung verstehe die mir nach der hauptverhandlung beim AG ausgehaendigt worden ist, brauche ich keinen anwalt vor dem landgericht. dies mag bei erstverhandlungen vor dem LG so sein, aber hier war die erstverhandlung ja beim AG.
ich hab die rechtsmittelbelehrung mal angehaengt.
zudem habe ich nochmal die urteilsbegrueudung gesichtet und hier steht was von "ausgerechnet waehlte er einen arzt, der in der oeffentlichkeit wegen des ausstellens von sog. gefaelligkeitsattesten" in der kritik stand. was ja bloedsinn ist, da das zum "tatzeitpunkt" noch gar kein grosses thema war in der presse im juni 2020. dann heisst es weiter "die unrechtmaessigkeit des gebrauchs von unrichtigen gesundheitszeugnissen ist allgemein bekannt. zudem haette der angeklagte durch eine einfache recherche im internet auch als juristischer laie herausfinden koennen und muessen, dass die nutzung sogenannter gefaelligkeitszeugnisse", die ohne eine fachgerechte untersuchung ausgestellt werden bzw. inhaltlich unwahr sind, nicht rechtens ist."
also ich glaube um juni 2020 hat sich das gros der bevoelkerung noch nicht fuer die thematik um "gefaelligkeitsattest" interessiert. das werde ich mal in meiner berufungsbegruendung aufnehmen.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Zitat von: jordan2sheepy am 02. September 2021, 14:54:46
also ich glaube um juni 2020 hat sich das gros der bevoelkerung noch nicht fuer die thematik um "gefaelligkeitsattest" interessiert.
Das Gros der Bevölkerung nicht, aber du offensichtlich.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02
ich wurde auf den arzt dr. walter weber aus hamburg durch die seite der aerzte fuer aufklaerung aufmerksam und habe dort nachgefragt, ob es in stuttgart einen arzt gibt, der mir ein attest verschreiben kann, weil ich atemprobleme habe. dann hat sich dr. walter weber aus hamburg gemeldet (ihm gehoert auch die stiftung aerzte fuer aufklaerung), wir haben telefoniert, ich nannte ihm meine beschwerden (ich leide unter einer rhinokonjunktivitis allergica perennialis), und er hat mir das attest zugesandt. ich habe dafuer nichts bezahlen muessen.
Denn bereits Mitte Mai 2020 konnte man in den Medien u. a. folgendes lesen und hören
ZitatEr bekräftigt: "Ich sehe von dem Virus gar keine Gefahr ausgehen" und nennt Covid-19 einen "Schnupfen-Virus", gegen den er "heiße Zitrone und Bettruhe" empfiehlt. Und er ist nicht der einzige, der sich so entschieden gegen die gängige Forschung stellt. Einen ähnlichen Standpunkt vertritt die neu gegründete Gruppe "Ärzte für Aufklärung", die vor allem aus Homöopathen, Alternativmedizinern und Gegnern der Schulmedizin besteht.
Quelle (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Coronavirus-Die-breite-Front-der-Verharmloser,corona2936.html)
Von daher ist es schlicht unglaubwürdig, dass du angeblich nichts gewusst haben willst. Es ist eher anzunehmen, dass du gezielt in diesen Gruppierungen nach einer Lösung für dein "Problem" gesucht hast.
ja ok, das kann das landgericht so sehen und auch auslegen, wenn es das moechte. und tatsaechlich hat die mainstreampresse ja schon mitte letzten jahres die aerzte fuer aufklaerung erwaehnt! das wusste ich nicht.
ich hab noch ne frage: das hauptverhandlungsprotokoll muesste ich jetzt beim landgericht einsehen koennen oder? weil es nicht mehr beim amtsgericht vorliegt, oder?
Warum nutzt du nicht die Chance die das LG dir buchstäblich aufdrängt.
Du bist selber Schuld wenn du vorm LG auf den Allerwertesten fällst.
also wuerdest du die berufung auf die hoehe des strafmasses reduzieren? weniger tagessaetze waeren eben gut weil es sicher "Haertere faelle" gibt, wie zb ein selbstausgefuelltes attest, oder ein gefaelschtes attest also das so aussieht als haette es ein arzt unterschrieben dabei hat man einfach seine unterschrift nachgemacht.
waere super ich koennte die tagessaetze und die tagessatzhoehe ohne dass es eine neue verhandlung gibt (denn die neue verhandlung frisst geld/gerichtsgebuehren).
geht diese art der berufung? :flag:
Zitat von: jordan2sheepy am 02. September 2021, 16:28:18also wuerdest du die berufung auf die hoehe des strafmasses reduzieren?
Wie das genau vor sich geht und was man da machen muss und schreibt weiß ich nicht.
Zitat von: jordan2sheepy am 02. September 2021, 16:28:18"Haertere faelle" gibt, wie zb ein selbstausgefuelltes attest, oder ein gefaelschtes attest
Des wäre aber Urkundenfälschung und die wird saftig bestraft.
Zitat von: jordan2sheepy am 02. September 2021, 16:28:18
tagessaetze JA geht und die tagessatzhoehe NEIN geht nicht
Die Höhe vom Tagessatz richtet sich nach dem gesamten Einkommen.
Damals als ich in ALG II war, durfte aber die Höhe nur mit 10 € festgelegt werden.
War eine Verkehrssache damals bei mir
Zitat von: Kaputt am 05. September 2021, 16:06:26
Die Höhe vom Tagessatz richtet sich nach dem gesamten Einkommen.
Damals als ich in ALG II war, durfte aber die Höhe nur mit 10 € festgelegt werden.
War eine Verkehrssache damals bei mir
Wenn man den Richter darauf hinweist, dass das unbedingt zum Leben notwendige nicht genommen werden darf kann er eigentlich nicht mehr als 5€ machen.
Wobei man vom Existenzminimum eigentlich alles braucht und demnach 0€ Tagessatz hätte. Weniger als 1€ ist aber vom Gesetz her nicht möglich. Und die 1€ sind auch nur begrenzt auf bestimmte Ausnahmen.
Und das Existenzminimum ist ja bereits von der Berechnung her 20% zu niedrig, demnach hätte man Minus 2-3€ Tagessatz.
Rechtslage und Lebensrealität stimmen selten überein.
Zitat von: Steve79 am 06. September 2021, 21:31:05kann er eigentlich nicht mehr als 5€ machen.
Aha und das bei 1.000,- € Gesamteinkommen. Weiter träumen.
Er braucht natürlich gar nichts zahlen und kann die Strafe auch absitzen
Tagessätze heißen nicht umsonst so. Meistens wird 1/30 des Netzoeinkommens genommen. Miete und Co sind irrelevant, es ist eine Strafe und die soll weh tun.
Wären also hier 900€ netto, passt doch.
Zitat von: Gast50874 am 07. September 2021, 10:07:10Miete und Co sind irrelevant,
Das ist falsch. Miete zählt zum Gesamteinkommen. Das Nettoeinkommen ist irrelevant.
Ich rede aber von ALG2-Beziehern: dort sind 5€ die Vorgabe, 10€ wird aber fast immer (fälschlicherweise) angewendet.
Bei niedrigem Einkommen ist man leider fast immer noch schlechter dran als wenn man gar nichts tut. So auch vor Gericht: nicht selten 30-40€ Tagessatz, obwohl man nur 100-200€ mehr hat als wenn man nicht arbeiten würde.
Aber bei vielen Richtern lohnt es sich auf die finanzielle Notlage aufmerksam zu machen, dann können die den Tagessatz durchaus senken. Zu empfehlen ist eine absolute Übertreibung aber ruhig vorgetragen.
Er ist aber kein H 4 Mann sondern Aufstocker. Mal erst genau lesen bitte
Alles was du das Monat über einnimmst wird zusammen gezählt und durch 30 Tage geteilt. Das ist dann der Tagessatz in €
Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 10:23:07Das ist falsch. Miete zählt zum Gesamteinkommen. Das Nettoeinkommen ist irrelevant.
Die Ausgaben für Miete und Co. sind irrelevant.
Auch wenn man falsches mehrfach behauptet wird es nicht richtig.
Solche Beiträge führen einen TE auf eine falsche Schiene und sind daher abzulehnen.
Zitat von: Gast50874 am 07. September 2021, 12:09:59Die Ausgaben für Miete und Co. sind irrelevant.
Tagessatz berechnen: Was zählt alles als Einkommen?
Als Nettoeinkommen zählen alle Einkünfte, die der TE hat (Mieteinnahmen, BAföG, ALG-II
Einkünfte müssen nicht in bar zur Verfügung stehen –
wird die Miete ,,vom Amt" bezahlt, ist auch das anzurechnendes Einkommen.
Zitat von: Kaputt am 07. September 2021, 11:58:22Alles was du das Monat über einnimmst wird zusammen gezählt und durch 30 Tage geteilt
Mir wird sowas nicht geglaubt
Blöd wenn man nicht zwischen Einkommen und Ausgaben unterscheiden kann.
Zitat von: Gast50874 am 07. September 2021, 12:09:59Die Ausgaben für Miete und Co. sind irrelevant.
Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 12:23:20wird die Miete ,,vom Amt" bezahlt, ist auch das anzurechnendes Einkommen.
Ihr habt alle recht und zwar jeder von seiner Sichtweise aus.
Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 12:23:20Als Nettoeinkommen zählen alle Einkünfte, die der TE hat (Mieteinnahmen, BAföG, ALG-II Einkünfte müssen nicht in bar zur Verfügung stehen – wird die Miete ,,vom Amt" bezahlt, ist auch das anzurechnendes Einkommen.
Ist richtig und gilt aus Sicht eines Leistungsempfängers.
Zitat von: Gast50874 am 07. September 2021, 12:09:59Die Ausgaben für Miete und Co. sind irrelevant.
Ist auch richtig und zwar aus Sicht desjenigen, der keine oder nur aufstockende Leistungen vom Amt erhält, denn in dem Fall gilt, dass die Ausgaben für "Miete und Co." nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden können.
:zwinker:
Wie gesagt: Vor 3 Wochen aus erster Hand: 5€ Tagessatz für ALG2 Empfänger.
https://www.rademacher-rechtsanwalt.de/assets/files/tagessatzhoehe.pdf
Wenn der TE das gelesen und verstanden hat ist er zudem anwaltlich aufgeklärt (deckungsgleich mit meiner Einschätzung der Rechtslage) und er hat den Weg der ihm vor dem LG Erfolg verspricht.
Allerdings ist es keine Kommentierung der h.M. und ob er abzugsfähige Kosten hat ist nicht bekannt.
Fundstellen: V 1., Abs. 2 S. 1 = alle Sozialleistungen also auch Miete
V 2. = Nettoeinnahmen hat oder haben könnte!!
Einfacher zu lesen:
https://strafbefehl-info.de/tagessatz-tagessaetze/
Zitat von: Steve79 am 07. September 2021, 14:29:15
Wie gesagt: Vor 3 Wochen aus erster Hand: 5€ Tagessatz für ALG2 Empfänger.
Und? Du scheinst es nicht zu verstehen, dass es hier um einen Aufstocker geht, der ein monatliches Einkommen von 1.000,- € hat.
Im Übrigen:
OLG Braunschweig (Strafsenat), Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14 ---> 15,- € sind nicht zu beanstanden, bei monatlichem Einkommen von 450,-.
Und nochmal, weil es offenbar immer wieder verdrängt wird: Der TE hat mehr als das zweifache monatliche Einkommen.
OLG Urteile greifen zwar nicht in allen Bundesländern wegen der richterlichen Unabhängigkeit.
Mit 50 Tagessätzen scheint mir aber die Schuld zu schwer bemessen.
Immerhin ist nur 1 Fall des Nichttragens der Maske nachweisbar ist und der Gebrauch eines fehlerhaften Attestes ist einem medizinischen Laien nur bedingt anzulasten.
Bei einem einsichtigen (reumütigen) Schriftsatz an das LG dürfte er Erfolg haben
(obwohl ich selbst wohl die Berufung zurücknehmen würde)
Nimmt er aber Bezug auf die bisher ergangene Rechtsprechung / Urteile usw. wird er wohl keinen Erfolg haben
Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 15:32:29OLG Urteile greifen zwar nicht in allen Bundesländern wegen der richterlichen Unabhängigkeit.
Mir war klar, dass du nicht ein einziges Mal zustimmen kannst. Muss dich ja echt triggern, wenn du Beiträge von mir liest.
Selbst im gleichen Bundesland "greifen" OLG-Urteile nicht, weil die richterliche Unabhängigkeit auch für die untergeordnete Gerichtsbarkeit gilt und kein AG- und LG-Richter dazu verpflichtet ist, sich dem Urteil des OLG anzuschließen.
Mir ging es auch nur darum, dass es obergerichtliche Entscheidungen zu der Thematik "Tagessatzhöhe" gibt, die der Info "aus erster Hand" von @Steve79 widersprechen. Und im Zweifelsfall orientiere ich mich eher an obergerichtlicher Rechtsprechung mit nachlesbarem Inhalt als an "aus erster Hand" ohne weitere Informationen oder Hintergründe.
Zitat von: Gast48661 am 07. September 2021, 15:40:16Mir war klar, dass du nicht ein einziges Mal zustimmen kannst. Muss dich ja echt triggern, wenn du Beiträge von mir liest.
Ich habe dir in meiner Antwort # 224 mit 2 Links zugestimmt wie bereits vorher mehrmals in verschiedenen Antworten an TE.
Du übersiehst das TE mehrfach geschrieben hat, dass er unbedingt vor das LG will, egal welche Kosten dabei entstehen und gleichgültig wie es ausgeht.
Diesen Entschluss hatte er bereits vor Threaderöffnung gefällt.
Der TE hat eine eigene, aber unrichtige Rechtsauffassung und @ steve79 unterstützt ihn dabei.
Mir ist das egal denn ich habe ihn bis ins Detail aufgeklärt.
Ich schreibe ihm auf keine Berufungsbegründung.
TE ist erwachsen und muss selber wissen was er tut.
Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 15:48:20Du übersiehst das TE mehrfach geschrieben hat, dass er unbedingt vor das LG will, egal welche Kosten dabei entstehen und gleichgültig wie es ausgeht.
Ich übersehe das nicht, nur ist es ja offensichtlich so, dass der TE ohnehin nicht davon abzubringen ist. Insofern arbeite ich mich nicht an Unbelehrbaren ab. :zwinker:
Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 15:48:20Der TE hat eine eigene, aber unrichtige Rechtsauffassung und @ steve79 unterstützt ihn dabei.
D'accord. Aber vielleicht ist ja wenigstens @Steve79 einsichtig. Beim TE dürfte das nicht mehr eintreten.
Zitat von: Gast48661 am 07. September 2021, 16:03:00dass der TE ohnehin nicht davon abzubringen ist. Insofern arbeite ich mich nicht an Unbelehrbaren ab
Ja, diesen meinen Fehler der Einarbeitung in diese Sache habe ich auch erkannt.
Zitat von: Gast48661 am 07. September 2021, 16:03:00Aber vielleicht ist ja wenigstens @Steve79 einsichtig.
Das glaubst du aber selber nicht. Lese nur mal die wenigen Beiträge von steve79
Hier ist einer:
https://hartz.info/index.php?topic=126069.msg1486458#msg1486458
https://hartz.info/index.php?topic=126069.msg1499324#msg1499324
https://hartz.info/index.php?topic=126069.msg1499359#msg1499359
Zitat von: Gast50147 am 07. September 2021, 16:19:20Das glaubst du aber selber nicht.
Könntest du auch wieder recht haben. Naja, für weitere Ergüsse steht Popcorn schon bereit. :grins:
Mir ist das alles klar wie das vor sich geht.
Mehrere User unterstützen ihn noch in seiner völlig falschen Rechtsanschauung.
Und unser TE sucht sich natürlich das für ihn passende aus und geht damit vors LG.
Für mich ist der Thread jetzt aber endgültig zu Ende. Schönen Abend dir bei Popcorn
ich bin froh ueber jeden beitrag, und entschuldigt bitte, dass ich nicht immer gleich antworte. zur zeit habe ich viele probleme und schaffe es wegen "viel" arbeit beim nachhilfeinstitut nicht mal zum klinikum stuttgart um dort zu versuchen ein attest zu bekommen ((das klinikum stuttgart hat mir damals diese probleme mit der nase diagnosiziert)). ich hoffe ich schaffe es donnerstag, da kommt allerdings jemand vormittags zum prufen des trinkwassers sodass ich zuhause sein muss bis es durch ist. und ab 11 uhr kann man nicht mehr in die richtige abteilung ins klinikum.
ich will mich beeilen mit dem schriftsatz an das LG, weil sie sagten bitte innerhalb 2 wochen antworten, und moechte mich biegsam zeigen in meiner "kindlich trotzigen" haltung. harry meinte auch am anfang schon, wenn es rein um finanzen geht (und nicht um zb meine coronamaßnamenkritik-ideologie), dann waere es sinnvoll einfach zu zahlen.
ich wuerde eine neue hauptverhandlung nur mit psychischen nebenwirkungen ueberstehen, und eine finanzielle verschlechterung kann ich mir mal abgesehen von den ~400 euro mehrkosten ans LG kaum psychisch-finanziell leisten.
harry dein tipp waere doch immer noch es einfach zu zahlen, aber du siehst auch chancen durch die tagessatzhoehe (nicht die anzahl der tagessaetze, oder? mich hatte es irritiert dass du geschrieben hast "tagessaetze JA geht und die tagessatzhoehe NEIN geht nicht" -> es ist doch genau andersrum oder?) die strafe ohne neue hauptverhandlung zu reduzieren oder? waere das eine revision dann und keine berufung?
bei der hauptverhandlung vor dem AG habe ich meinen bewilligungsbescheid in den haenden gehabt und eben gesagt "bedarf 997 euro, zuschuss alg 2 in hoehe von 200 euro" und auf die frage was miete kostet "550 euro" gesagt. in deinem dokument (https://www.rademacher-rechtsanwalt.de/assets/files/tagessatzhoehe.pdf) stand ja auch dass es ueblich ist dass es kurz gehalten wird diese verhandlung um die tagessatzhoehe. die richterin wollte den bewilligungsbescheid allerdings nicht ausgehaendigt haben.
wuerde es sinn machen einen aktuellen bewilligungsbescheid dem LG zu schicken? da stehen ja saemtliche einkuenfte/berechnungen drin. und nochmal die frage: die akteneinsicht kann ich beim LG erhalten oder? dort liegt nun die akte und das amtsgericht ist schon raus, oder?
ich wuerde gerne wie Steve79 auch meint weniger tagessaetze haben, weil die tat nicht soo schlimm ist und kein uebliches "gebrauch unrichtiger gesundheitszeugnisse", es ist minderschwerer als standardfaelle, denke ich. aber das scheint nur durch eine neue haupverhandlung zu gehen?
Jetzt hat es mir die Sprache verschlagen! Zig mal habe ich dir alles erklärt und du als Schöffe hast es immer noch nicht begriffen.Und wieder wird deutlich, dass du unbedingt vor das LG ziehen willst.
Bester Rat: Nimm dir einen versierten RA - alleine gehst du unter vor dem LG.
Und Vermögen hast du ja:
https://hartz.info/index.php?topic=121896.msg1497505#msg1497505
Zitat von: Steve79 am 06. September 2021, 21:31:05
Wenn man den Richter darauf hinweist, dass das unbedingt zum Leben notwendige nicht genommen werden darf kann er eigentlich nicht mehr als 5€ machen.
Wobei man vom Existenzminimum eigentlich alles braucht und demnach 0€ Tagessatz hätte.
Und das Existenzminimum ist ja bereits von der Berechnung her 20% zu niedrig, demnach hätte man Minus 2-3€ Tagessatz.[/quote]
Was dümmeres als den Beitrag von @ steve79 habe ich nie vorher gelesen.
Demnach hast du ja beim LG ein Guthaben von 3 € mal 50 Tagessätze :lachen:
Also höre auf @ steve79 und sende dem LG deine Kontonummer damit die dein Guthaben 150 € endlich an dich auszahlen :lol:
Das ist dann "gelebte Demokratie" :heul:
Zitat von: steve79 am 05. September 2021, 16:06:26
Wenn man den Richter darauf hinweist, dass das unbedingt zum Leben notwendige nicht genommen werden darf kann er eigentlich nicht mehr als 5€ machen.[/quote]
Das unerlässliche zum Leben beträgt 70 % d.h. bei 1000 € Einnahmen 700 € minus 550 € Miete bleiben für Lebenshaltung 150 € pro Monat.
Wieso gerade 70%?
Ich finde eigentlich sind Sozialstunden am schlimmsten, denn man muss pro Tagessatz 6 Stunden ableisten.
Und es gibt fast keine guten Stellen zum Ableisten. Es ist meistens knüppelharte schmutzige Arbeit und man muss mit teilweise richtigen Verbrechern arbeiten und nicht nur Maskenpflichtverbrecher
ach waere das auch moeglich sozialstunden? ich arbeite gerne, koennen auch niedrigere arbeiten sein. (ok, hauptsache keine dixi klos reinigen xD)
das geld waere schon bezahlbar, aber ich habs psychologisch lieber so, dass ich ne gesamtgesellschaftlich nuetzliche arbeit leiste. will mein nachhilfejob eh bald kuendigen, weil die nun immer coronatests verlangen. ich habs satt mich von so nem staebchen penetrieren zu lassen. irgendwie gibts hier keine spuck- o. lollitests mehr.
aber gut, sowas kann ich auch vor dem landgericht einfach mal fragen. soll sich doch die richterin mit meinen fragen rumschlagen. da darf dann die staatsanwaltschaft zuhoeren. DIE haben es letztlich zu so einem kindergartenprozess hoch eskaliert :lachen:
Ja, viele Mörder pflastern lieber Straßen als einzusitzen.
Zitat von: jordan2sheepy am 08. September 2021, 23:15:15DIE haben es letztlich zu so einem kindergartenprozess hoch eskaliert
Genau. Die StA ist jetzt dafür verantwortlich, dass du mit einem erschlichenen Attest durch die Gegend gelaufen bist. :lachen:
@RedChili
Ich halte es für nicht völlig ausgeschlossen, dass TE sich wirklich im Recht fühlt.
Natürlich ist das so. Aber wenn er der überwiegenden Mehrheit im Forum keinen Glauben schenkt, sondern dank einem einzelnen Unterstützer meint, dass es was bringt, weiter zu prozessieren, dann wird ihm halt das LG erklären, dass er auf dem Holzweg ist. Kriegt er dann sogar schriftlich mit Rechtskraftbescheinigung. :grins:
denke das kommt extrem auf den richter an. das ist halt im deutschen rechtssystem so, da gibt es einzelfallentscheidungen und verweise auf andere urteile bringen nicht viel. die gutachten die im weimarer urteil Az.: 9 F 148/21 im volltext veroeffentlicht sind und beschreiben, dass man es medizinisch durchaus so bewerten kann, dass die masken nicht wirksam sind, hat die richterin auch nicht gejuckt. das ist halt politisch gerade so. ein julian assage kann davon ein lied singen :cool:
Also, ich finde es gut, was du machst @jordan2sheepy.
Selten hat mich ein Thread so gut unterhalten und wenn am Ende noch ein bisschen Gemeinnützigkeit bei rumspringt umso besser. Go for it :clever: und berichte bitte, bitte weiter.
Achja, je nach Einsatzstelle wirst du dennoch eine Nasenpenetration erhalten. Ich bin ehrlich daran interessiert, ob eine Umwandlung in Sozialstunden in diesem Fall überhaupt möglich wäre. Denn eigentlich hast du ja genügend Geld um deine Strafe zu zahlen. Und die Gerichtskosten... lassen die sich auch umwandeln? Vielleicht mag Harry dazu doch noch etwas sagen. Lese seine Beiträge echt gerne (außer die gelegentlichen Verabschiedungen, die finde ich schade).
So oder so, auch eine Geldstrafe ist ja irgendwie gemeinnützig.
Die Antworten # 236 und 238 sind an Einfältigkeit nicht mehr steigerungsfähig.
Ich kann nur den Kopf schütteln über die Rechtsansichten mancher Erwachsener.
Zitat von: justine1992 am 08. September 2021, 23:16:23
Ja, viele Mörder pflastern lieber Straßen als einzusitzen.
Auf Mord steht Haftstrafe nie etwas anderes.
Zitat von: justine1992 am 09. September 2021, 09:47:53
Ich halte es für nicht völlig ausgeschlossen, dass TE sich wirklich im Recht fühlt.
TE fühlt sich im Recht ohne im Recht zu sein. Das tut fast jeder.
Zitat von: jordan2sheepy am 08. September 2021, 23:15:15
waere das auch moeglich sozialstunden? ich arbeite gerne, koennen auch niedrigere arbeiten sein.
Dazu braucht man kein LG.
Da ist ein Antrag an das AG auf Strafumwandlung nötig. Wer Geld hat zahlt und die Umwandlung wird nicht genehmigt.
Zugrunde gelegt wird hier der Pfändungsfreibetrag nach der Tabelle.
Liegt man unter 1.000 € wird die Umwandlung in aller Regel genehmigt.
Eine Genehmigungspflicht hat das AG nicht. Vor allem wenn er Raten zahlen kann.
Zitat von: Gast48661 am 07. September 2021, 16:03:00
Aber vielleicht ist ja wenigstens @Steve79 einsichtig. Beim TE dürfte das nicht mehr eintreten.
Mit seinen Ratschlägen lässt er den TE ins offene Messer rennen.
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 11:41:14Und die Gerichtskosten... lassen die sich auch umwandeln?
Gerichtskosten kann man nicht abarbeiten, aber einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 11:41:14
Denn eigentlich hast du ja genügend Geld um deine Strafe zu zahlen.
Habe ich meine Zweifel daran
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 11:41:14
Vielleicht mag Harry dazu doch noch etwas sagen. Lese seine Beiträge echt gerne (außer die gelegentlichen Verabschiedungen, die finde ich schade).
TE wurde 3 mal im Detail aufgeklärt und ihm sämtliche Möglichkeiten aufgezeigt.TE ist leider völlig uneinsichtig und irgendwann muss mal Schluss sein mit einem Thread
Lieber Harry,
ich sprach von genügend Geld, nicht genügend monatliches Einkommen. Zumal er ja ohnehin seinen Job kündigen möchte. Zählt Erspartes bei dem Antrag auf Umwandlung nicht?
Die Strafe könnte doch auch gepfändet werden, wenn das ersparte Geld auf dem Konto liegt.
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 12:55:48Zählt Erspartes bei dem Antrag auf Umwandlung nicht?
Nein, das Gesetzt spricht vom mtl. Nettoeinkommen, wobei das nicht das Nettoeinkommen ist, welches auf der Lohnabrechnung steht und auch nicht der RS allein
Zitat von: Juljul am 09. September 2021, 12:55:48Die Strafe könnte doch auch gepfändet werden, wenn das ersparte Geld auf dem Konto liegt.
Als erstes kommt der Antrag auf gemeinnützige Arbeit. Dafür sehe ich wenig Chancen bei 1.000 € Einnahmen und 30 € Tagessatz.
Dann folgt der Antrag auf Ratenzahlung. Dieser wird wohl genehmigt werden, d.h. der TE zahlt jeden 1. d.M. mind. 50 € an die Landeskasse.
Zahlt TE auch nach Mahnungen nicht kann natürlich Vollstreckung eingeleitet werden.
Staatsschulden sind immer vorrangig und auch in einer Inso nicht enthalten.
Ob die Landesjustizkasse beim Arbeitgeber oder bei der Bank vollstreckt kann sie sich aussuchen. Auch Erzwingungshaft ist möglich um die Zahlung zu realisieren.
Das ist alles möglich aber derzeit hypothetisch. Der sollte seine ca. 50 € abdrücken und das war es.
Eine Reduzierung der Tagessätze wäre mit superguter, reumütiger Begründung vor dem LG zwar
möglich aber nicht garantiert.Gerichtskosten vor dem LG sind bereits angefallen und die Kosten für Hin- und Rückfahrt muss man hinzuzählen. Ich meine der Aufwand lohnt sich nicht besonders unter Berücksichtigung seiner Einlassungen vor dem AG.
Das Verfahren vor dem LG kann sehr teuer werden wenn - wie bereits angedeutet - das LG einen Gutachter beizieht. Dafür zahlt TE einen Vorschuss von gut 1.000 €.
Finde es erschreckend wie immer auf die getreten wird in der Gesellschaft die versuchen zu arbeiten.
Wenn TE nix machen würde dann hätte er 5€ Tagessatz und Sozialstunden wären null Nullproblemo (allerdings wie gesagt 6 Stunden pro Tagessatz lohnt sich bei 5€ mal so gar nicht)
Ich kann nur empfehlen wirklich mit der Staatsanwaltschaft zu reden und die finanzielle Lage nicht nur zu erklären, sondern richtig selbstbemitleidend zu dramatisieren. Schulden erwähnen, Belastungen erwähnen und Perspektivlosigkeit erwähnen und mangelnde Aufstiegschancen.
Und:
Sozialstunden sind fast immer möglich einfach mal fragen. Ich rate allerdings dringend davon ab, ist wirklich nicht schön dort.
Zitat von: Steve79 am 09. September 2021, 20:51:11Finde es erschreckend wie immer auf die getreten wird in der Gesellschaft die versuchen zu arbeiten.
Einfach an Gesetze halten, dann muss man auch keine Geldstrafen bezahlen.
Zitat von: Steve79 am 09. September 2021, 20:51:11sondern richtig selbstbemitleidend zu dramatisieren.
Bei dem Polster auf der Bank wird der SA nur laut lachen. Private Schulden sind kein Freibrief für geringere Strafen! Das sollte man sich vorher überlegen.
Es kann ja nicht sein, dass man mit Schulden von Strafen befreit wird. Wo kommen wir denn da hin.
https://hartz.info/index.php?PHPSESSID=66995138868882b40a048f5095bad99a&topic=121896.msg1497505#msg1497505
... dass ich hier jetzt einen bewilligungsbescheid von 10/2021 bis 03/2022 vorliegen habe. bei mir sind nur ~200 euro monatlich weil ich aufstocker bin.
jedoch habe ich vermoegen ueber die normale grenze, allerdings unter der erheblichen grenze ...
Ich halte es für eine reine, völlig realitätsfremde Rechthaberei wegen 1.500 € Strafe ein Risiko von ca./rd. 1.500 € einzugehen.
(Gerichtskosten, Hin-u. Rückfahrt evtl. Gutachten ca. 1.000 € wie bereits vom Gericht vorgeschlagen)
Eine Herabsetzung der Tagessätze ist zwar möglich aber lange nicht garantiert.
Zitat von: Steve79 am 09. September 2021, 20:51:11Ich kann nur empfehlen wirklich mit der Staatsanwaltschaft zu reden und die finanzielle Lage nicht nur zu erklären, sondern richtig selbstbemitleidend zu dramatisieren.
Viel Spaß dabei. Ein Angeklagter soll also vor der Entscheidung des LG mit der Staatsanwaltschaft beim LG einen Deal schließen. Hakt es jetzt völlig aus??
also die 2 wochen sind fast rum, ich muss dem landgericht schreiben.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.08.2021.
Ich erkläre mich natürlich dazu bereit mich dem Gutachter für eine Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist es für mich nicht absehbar, zu welchem Ergebnis das Gutachten kommen würde. Bedingt durch meine Rhinokonjunktivitis allergica perennialis ist es wohl eine denkbare und medizinisch vertretbare Ansicht mir eine Maskenbefreiuung auszustellen. Genauso gut könnte aber auch der Gutachter argumentieren, dass ich durch vermehrte und regelmäßige Maskenpausen keine gesonderte Befreiuung benötige. Insofern möchte ich die Kosten auch im Falle der Erfolgslosigkeit nicht bezahlen."
jemand einwaende? :D
:lachen: :lachen: :lachen: :lol:
@jordan2sheepy: Wen willst du eigentlich alles veräppeln?
mein schreibtisch ist voll mit so viel zeug!!! ich kann irgendwie nicht mehr :( also reumuetig schreiben dass ich den schuldspruch anerkenne und dann nur darum bitte die tagessaetze und tagessatzhoehe niedriger haben moechte wegen existenzminimum? ist das der tipp von euch oder? dann braucht es keine neue hauptverhandlung oder?
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 12:34:48ist das der tipp von euch oder?
Du hast gar nichts gelesen, was Dir hier geschrieben wurde?
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 12:23:41jemand einwaende? :D
Dies ist ein Laien-Forum: Meine Laien-Meinung: Der Text ist klasse!
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 12:23:41
also die 2 wochen sind fast rum, ich muss dem landgericht schreiben.
Ich erkläre mich natürlich dazu bereit mich dem Gutachter für eine Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist es für mich nicht absehbar, zu welchem Ergebnis das Gutachten kommen würde. Bedingt durch meine Rhinokonjunktivitis allergica perennialis ist es wohl eine denkbare und medizinisch vertretbare Ansicht mir eine Maskenbefreiuung auszustellen. Genauso gut könnte aber auch der Gutachter argumentieren, dass ich durch vermehrte und regelmäßige Maskenpausen keine gesonderte Befreiuung benötige. Insofern möchte ich die Kosten auch im Falle der Erfolgslosigkeit nicht bezahlen."
jemand einwaende? :D
Der Text ist Schei.e!! Ein GA wird vom LG erst in Auftrag gegeben wenn du den Vorschuss von ca. 1.000 € bei der Gerichtskasse eingezahlt hast.
Selbst wenn das GA ein Masken tragen verneint, kann es keinen Freispruch geben, weil
die Verwendung eines falschen Attestes ist bewiesen und aktenkundig ist.
Wenn überhaupt käme eine Einstellung nach 153 in Frage aber auch da bezahlst du das GA aus eigener Tasche.
Langsam macht es Spaß :mail: Sind ja auch erst 18 Seiten und 256 Antworten :lol:
Andererseits halte ich persönlich die Schuld mit 50 Tagesätzen für überbewerter und nicht für schuldangemessen.
Zitat von: justine1992 am 10. September 2021, 12:36:35Dies ist ein Laien-Forum: Meine Laien-Meinung: Der Text ist klasse!
Auch eine Laien-Forum sollte eine einigermaßen rechtskonforme Auskunft geben die für einen TE nützlich ist und den bereits bestehenden Schaden nicht noch optimiert.
Auch eine Laien-Forum sollte eine einigermaßen rechtskonforme Auskunft geben
Harry :sehrgut:
"Andererseits halte ich persönlich die Schuld mit 50 Tagesätzen für überbewerter und nicht für schuldangemessen." und das ist doch dann auch das womit ich arbeiten kann in meiner berufung oder? also das ich meine berufung darauf reduziere und schreibe dass ich keine neue hauptverhandlung brauche. dann kostet es wohl auch nicht diese gerichtskosten fuer die neue hauptverhandlung und es bleibt alles schriftlich. die staatsanwaltschaft hat bisher keine berufung eingelegt, also verschlechtern kann sich meine situation wohl nicht.
Die STA hat noch bis 28.09. Zeit in die Reflexberufung zu gehen
aber harry ganz ehrlich du siehst ich weiss mir nicht selbst zu helfen und ich verstehe auch nicht was du machen wuerdest. ich bin kein jurist und kann nicht absehen welche nachteile es zb hat dem LG gar nicht erst zu antworten.
edit: also ich habe jetzt ganz easy die rufnummer angerufen die auf dem schreiben stand. die frau konnte mir schnell und einfach zur seite stehen. bin ueberrascht dass sie in meinem fall wohl echt drin ist! sie meinte ich solle das ruhig so schreiben, und das wuerde dann eh der vorsitzende entscheiden in der hauptverhandlung erst, wegen gutachten einholen.
ich koennte jetzt auch noch sagen ich will nur tagessatzhoehe UND tagessatzanzahl verringern. es gaebe aber trotzdem eine neue verhandlung. es wuerde dann aber eben auch nur um diese rechtsfolgen gehen. dann meinte ich, dass ich halt chancen sehe doch noch einen freispruch/einstellung durch neues beweisverfahren zu erlangen. ob denn dann die gerichtskosten viel hoeher waeren, habe ich gefragt. sie meinte, dass sie das nicht weiss.
ich hab dann noch erzaehlt, dass ich mir sorgen mache dass dann der polizist nochmal geladen werden muss, obwohl es nicht noetig ist, weil ich da nichts bestreite. und dann meinte die frau am telefon wieder, dass ich ruhig das schreiben kann, denn der vorsitzende koennte dann entscheiden wen er nochmal als zeugen laedt.
harry, du weisst sowas vielleicht: wenn ich nun sage die koennen gerne dr. weber also den arzt als zeugen laden, muss ich dann auch seine ganze anreise+verpflegung+verdienstausfall bezahlen, wenn ich verurteilt werde oder das verfahren eingestellt wird und es kein freispruch gibt? nach dem motto "wer die musik bestellt bezahlt sie auch" wuerde ich sagen sie DUERFEN ihn laden und ich wuerde ihn auch von der schweigepflicht entbinden, aber ich will ihn halt nicht bestellen also bezahlen.
achso und bisher ist die STA auch nicht in reflexberufung gegangen. ich habe so das gefuehl, dass sie das nicht tun wird, weil die dame am telefon auch meinte, dass sich es nicht verschelchtern kann eben weil die STA nicht in berufng gegangen ist. ich denke die haette mich darauf hingewiesen, sollte die STA noch in reflexberufung gehen. aber ihre erfahrung sagt wohl NEIN, das haetten die dann schon gemacht.
ach und harry, wuerdest du den aktuellen bewilligungsbescheid mitsenden? dass die auch schriftlich was haben, dass ich geringverdiener bin? dann kann der richter schon vorher sich gedanken machen wegen tagessatzhoehe. waere vlt einfacher fuer ihn, als da innerhalb minuten ueberschlagend bei der hauptverhandlung was auszuwaehlen.
Ich hätte mich schon vor dem AG ganz anders, vor allem einsichtig, verhalten. Aber das ist Schnee von gestern.
Deine Schuld ist mit der Verwendung eines falschen Attestes bewiesen.
Also geht es nur noch um die Strafzumessung, denn ein Freispruch kommt nicht in Frage.
Vorbehaltlich: !!
Ich würde jetzt nur noch auf die Anzahl der Tagessätze los gehen.
Mögliche Argumentation/Begründung:
Dass das Attest dem Zweck dient im Falle von, bei dir oft vorkommenden, Luftmangel die Maske abnehmen zu können, mit dem Hinweis dass dir dein Eigenschutz und der Schutz der Allgemeinheit sehr wichtig ist und du die Maske praktisch in jedem Geschäft und bei jeden persönlichen Kontakten trägst.
Du bist kein Impfverweigerer (sonden wartest nur die Folgen der Impfstoffe ab) und schon gar kein Querdenker.
Das Abnehmen der Maske war ein Fehlverhalten. Aber nachdem du Coronafrei warst und bist war kein Mensch gefährdet weil du streng darauf geachtet hast das niemand in der Nähe war.
Darum hältst du die Schuldbewertung von 50 Tagessätzen für zu hoch und beantragst eine Reduzierung auf 20 Tagessätze (dazu schreiben!) falls das rechtlich möglich ist. Das ist zwar saudumm zeigt aber deine rechtliche Unkenntnis.
Das ganze in naiver, leicht blöder Formulierung !!
Keinesfalls mit Rechtsprechung, Urteilen oder sonstigen Alternativen argumentieren.
Solche Richter mögen vorwitzige Personen, welche ihnen die Rechtsprechung erklären wollen überhaupt nicht und dazu bist du auch nicht in der Lage.
In einer mündlichen Verhandlung würde ich persönlich natürlich rechtlich argumentieren und das Attest angreifen, ebenso wie gegen Dr. Weber mit Strafantrag vorgehen.
Das würde dann zwar ein sehr harter Prozess aber mit relativ guten Gewinnchancen wenn ein Arzt wissentlich ein falsches Attest an den medizinischen, rechtlichen Laien raus gibt zur Verwendung.
Hier zur Anzahl der Tagessätze nachzulesen:
Der Grund hierfür liegt darin, daß - insbesondere wenn kleinere und mittlere Einkommen betroffen sind - das Strafübel
bei steigenden Tagessatzzahlen progressiv wächst. Hieran ändert auch eine (in den meisten Fällen wohl gebotene) Bewilligung von Ratenzahlungen durch das Gericht nichts (vgl. dazu LK/HÄGER, - so auch im Münchner Kommentar)
Wenn du vorerst hier deine gesamten Ausgabe wie Unterhalt, Schulden, Versicherungen usw. darlegst könnten man u.U. (vorbehaltlich Prüfung) auch den Tagessatz mindern.
vergleiche hierzu:
Tagessatzhöhe durch Revisionsgericht BayObLG, Beschl. v. 12.1.1988 - RReg 2 St 468/87 - StV 1988, 389; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.10.2013 – 3 StR 167/13 Rn. 41 - BGHSt 59, 34
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 13:51:25ich bin kein jurist und kann nicht absehen welche nachteile es zb hat dem LG gar nicht erst zu antworten.
Das LG bestätigt das erstinstanzliche Urteil. Was soll es ohne Begründung entscheiden?
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 13:51:25
harry, du weisst sowas vielleicht: wenn ich nun sage die koennen gerne dr. weber also den arzt als zeugen laden, muss ich dann auch seine ganze anreise+verpflegung+verdienstausfall bezahlen, wenn ich verurteilt werde oder das verfahren eingestellt wird und es kein freispruch gibt?
JA - zu was der vernommen werden soll ist mir allerdings ein Rätsel
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 13:51:25wuerde ihn auch von der schweigepflicht entbinden, aber ich will ihn halt nicht bestellen also bezahlen.
Dr. Weber wird als Entlastungszeuge auf deinen Antrag hin geladen und darum zahlst du ihn auch,. Ausnahme wäre nur ein Freispruch.
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 13:51:25ob denn dann die gerichtskosten viel hoeher waeren
Das weiß nur der Kostenbeamte
Lese meinen Beitrag Antwort # 261 und handle danach oder lass es sein !!Noch besser für dich: Nimm die Berufung zurück und selbst das kostet noch Geld.Und ganz ehrlich @ jordan - jetzt mag ich nicht mehr. Ich komme mir langsam veralbert vor
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.08.2021, zu dem ich hier Stellung beziehe.
Ich möchte meine Berufung auf die Anzahl der Tagessätze und die Höhe der Tagessätze reduzieren.
Vor dem Tatzeitpunkt habe ich beim Masketragen durch meine Rhinokonjunktivitis allergica perennialis Luftnot verspürt und an der U-Bahnhofunterführung das Bedürfnis nach frischer Luft gehabt, sodass ich meine Alltagsmaske absetzte. Für diesen Einsatzzweck hat mir Dr. Weber das Attest ausgestellt, sodass ich dieses der Polizei vorzeigte.
Zum Tatzeitpunkt war ich coronafrei, und habe durch das strenge Achten auf Abstand zu anderen Personen niemanden gefährdet, daher bitte ich meinen Fehler des Nichttragens mit nur 20 Tagessätzen zu verurteilen.
Im Alltag achte ich darauf beim Betreten von Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Räumlichkeiten die Maske so häufig wie möglich zu tragen. Von dem unrichtigen Gesundheitszeugnis von Dr. Walter Weber mache ich selbstverständlich keinen weiteren Gebrauch mehr.
Des Weiteren bitte ich um eine Reduzierung der Tagessatzhöhe auf 10 Euro, weil mein Existenzminimum bereits nur durch Aufstockung durch Arbeitslosengeld 2 gesichert ist. Anbei habe ich als Nachweis den aktuellen Bewilligungsbescheid des Jobcenters beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen"
ist das so gut?
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 15:42:04"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.08.2021, zu dem ich hier Stellung beziehe.
Ich möchte meine Berufung auf die Anzahl der Tagessätze und die Höhe der Tagessätze reduzieren.
Vor dem Tatzeitpunkt habe ich beim Masketragen durch meine Rhinokonjunktivitis allergica perennialis wieder erhebliche Luftnot verspürt und an der U-Bahnhofunterführung dringend frische Luft benötigt, sodass ich meine Alltagsmaske absetzte. Für diesen Einsatzzweck hat mir Dr. Weber das Attest ausgestellt, sodass ich dieses der Polizei vorzeigte.
Zum Tatzeitpunkt und durchgehend bis jetzt bin ich coronafrei, und habe durch das strenge Achten auf großen Abstand zu anderen Personen niemanden gefährdet, daher bitte ich meinen Fehler des Nichttragens mit nur 20 weniger Tagessätzen zu verurteilen.
Im Alltag achte ich immer darauf beim Betreten von Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Räumlichkeiten die Maske so häufig wie möglich immer zu tragen.
Des Weiteren bitte und beantrage ich eine Reduzierung der Tagessatzhöhe auf 10 Euro, nach Ermessen des Gerichts weil mein Existenzminimum bereits nur durch Aufstockung durch mit Arbeitslosengeld 2 gesichert ist. Anbei habe ich als Nachweis den aktuellen Bewilligungsbescheid des Jobcenters beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen"
Das gestrichene weg lassen, statt dessen die rote Schrift einfügen
Zitat von: Steve79 am 08. September 2021, 23:07:08
Wieso gerade 70%?
Sanktionen sind bis zu 30% ohne Kompensation durch Sachleistungen zulässig, ebenso ist das die maximale Höhe von Aufrechnungen. Das zeigt, dass der Gesetzgeber den unerlässlichen Teil des Regelbedarfs bei 70% der jeweiligen Regelbedarfsstufe sieht.
DANKE! morgen werfe ich das denen beim landgericht in den briefkasten rein. bin einfach nur noch froh wenn das vom tisch ist.
wobei mir gerade ein grober fehler auffaellt: ich schreibe ja, dass ich bitte und beantrage meinen fehler des nichttragens mit einer geringeren anzahl von tagessaetzen zu verurteilen. aber dafuer werde ich ja gar nicht verurteilt sondern wegen verwendung unrichtiges attest. das sollte mir halt nicht auf die fuesse fallen.
aber vlt meintest du genau sowas wegen naiv/duemmlicher begruendung :D
Das Vorgehen gegen die Anzahl der Tagessätze habe ich dir erstmals vor genau 1 Monat in meiner Antwort #5 empfohlen und dann wieder in meiner Antwort # 66 Abs. 8.
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 16:17:11dass ich bitte und beantrage meinen fehler des nichttragens mit einer geringeren anzahl von tagessaetzen zu verurteilen. aber dafuer werde ich ja gar nicht verurteilt sondern wegen verwendung unrichtiges attest.
Das nicht tragen ist aber die Grundlage der Verurteilung.Lass das Attest jetzt aus dem Spiel du weißt genau dass es erschlichen ist
und du damit vorsätzlichen Gesetzesbruch begehen wolltest und getan hast.Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 16:17:11ber vlt meintest du genau sowas wegen naiv/duemmlicher begruendung
Rechtlich gesehen ist der ganze Text naiv-dümmlich :lol: aber vielleicht erfolgreich.
Für viel Erfolg drücke ich die Daumen, aber der Strafrahmen liegt zum Teil im Ermessen des Gerichts.
Jedenfalls war es eine schwere Geburt einem
gerichtserfahrenen Schöffen wie dir die einfachsten Regeln der Gesetzestexte und der Rechtsprechung nahe zu bringen :lachen:
das peinliche ist auf meinem jobcenter bescheid stehen 35 euro einkommen im monat durch die taetigkeit als schoeffe, demnach sieht das landgericht das nun auch :lachen:
ich hatte bisher nur 3 tatsaechliche jugendschoeffenfaelle, dabei bin ich schon das 2te jahr schoeffe. die ganzen termine werden immer abgesagt, weil die verfahren wohl eingestellt werden oder irgendwer absagt, keine ahnung.
also bei der neuen hauptverhandlung gehts dann ja eh nur noch um die anzahl der tagessaetze und der -hoehe. wenn dann also die staatsanwaltschaft nicht auch jetzt in reflexberufung geht kann sich die situation nur verbessern oder? nur wenn sich nichts erheblich bessert komme ich nochmal hier an und frage wie ich am besten vor dem OLG oder BVG vorgehe :D :lachen:
Egal ob Troll oder echt: He loves to entertain us! :grins:
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 17:02:56das peinliche ist auf meinem jobcenter bescheid stehen 35 euro einkommen im monat durch die taetigkeit als schoeffe,
Dann schreibe dazu dass du in 2 Jahren nur 3 mal Schöffe warst, somit in 2 Jahren 105,- € erhalten hast und du das letzte mal am ..... Schöffe warst.
Bezüglich der Anfrage des LG nach Gutachter lege das Attest vom Klinikum Stuttgart bei und schreibe dazu, dass du dir finanziell einen GA nicht leisten kannst.
Übrigens wird auch bei einer Reduzierung der Sätze die Verurteilung durch das AG dem Grunde nach anerkannt.
Zitat von: Gast40555 am 10. September 2021, 17:06:14Egal ob Troll oder echt: He loves to entertain us!
I think his financial plight makes him helpless
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.08.2021, zu dem ich hier Stellung beziehe.
Ich möchte meine Berufung auf die Anzahl der Tagessätze und die Höhe der Tagessätze reduzieren.
Vor dem Tatzeitpunkt habe ich beim Masketragen durch meine Rhinokonjunktivitis allergica perennialis wieder erhebliche Luftnot verspürt und an der U-Bahnhofunterführung dringend frische Luft benötigt, sodass ich meine Alltagsmaske absetzte. Für diesen Einsatzzweck hat mir Dr. Weber das Attest ausgestellt, sodass ich dieses der Polizei vorzeigte.
Zum Tatzeitpunkt und durchgehend bis jetzt war ich coronafrei, und habe durch das strenge Achten auf großen Abstand zu anderen Personen niemanden gefährdet, daher bitte und beantrage ich meinen Fehler des Nichttragens mit weniger Tagessätzen zu verurteilen.
Im Alltag achte ich immer darauf beim Betreten von Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Räumlichkeiten die Maske immer zu tragen.
Des Weiteren bitte und beantrage ich eine Reduzierung der Tagessatzhöhe nach Ermessen des Gerichts, weil mein Existenzminimum nur mit Arbeitslosengeld 2 gesichert ist. Anbei habe ich als Nachweis die aktuellen Bewilligungsbescheide des Jobcenters beigefügt.
Sie haben auch um Antwort gebeten, ob ich einer Untersuchung eines Gutachters zustimmen würde. Dies würde ich natürlich tun, aber ich kann mir auf Grund meiner finanziellen Situation keinen Gutachter leisten.
Mit freundlichen Grüßen"
das ich nur paar mal schoeffe ware schreibe ich dem LG nicht, ich hoffe das war ein scherz harry. ich kann hier leider kaum noch zwischen scherz und realitaet unterscheiden leute, tut bitte so als wuerdet ihr mit einem autisten schreiben ^^
Zitat von: Gast40555 am 10. September 2021, 17:06:14
Egal ob Troll oder echt: He loves to entertain us! :grins:
Ich schwanke auch, zwischen Chips und Erdnüssen.
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 17:47:48das ich nur paar mal schoeffe ware schreibe ich dem LG nicht, ich hoffe das war ein scherz harry.
Das war kein Scherz!
Wenn im Bewilligungsbescheid des JC monatlich 35 € stehen hast du für das LG auch 35 € mehr Einkommen.
Schreibst du aber dass du nur 3 mal Schöffe warst sind es praktisch einmalige Zuwendungen die nicht die monatliche Regel sind.
Andererseits kann man die vorhalten, gerade als Schöffe müsstest du Bescheid wissen was die Maske betrifft.
Etwas 2-schneidig das Ganze - lass es heraußen würde ich empfehlen
So wie in deiner Antwort # 272 schicke es weg. Ist zwar nicht das wahre aber für einen völligen Laien gut Wäre ich an deiner Stelle würde ich es auch so schreiben.
Zitat von: blaumeise am 10. September 2021, 17:50:06Ich schwanke auch, zwischen Chips und Erdnüssen.
Zitat von: blaumeise am 10. September 2021, 12:32:57@jordan2sheepy: Wen willst du eigentlich alles veräppeln?
Warum betrachtest du ihn als Troll?? Ich würde mehr auf hilflose Person tippen, die sich ihr eigenes Recht basteln wollte und dabei noch hier Unterstütztung fand!
Was er bisher vor hatte kommt einem juristischen Suizid gleich und das LG hätte ihn ausgelacht oder die STA wäre auch noch in Berufung gegangen.
Der TE ist doch an seinem Mist selber schuld.
Das nicht tragen einer Maske ist ja eigentlich nur eine Ordnungswidrigkeit die so mit ca. 50,-- € bestraft wird.
Hätte er sein Attest in der Hose stecken lassen wär gar nichts weiter passiert als ein Bußgeldbescheid.
Wenn er aber so dumm ists ein falsches Attest einem Polizisten zu zeigen, dann kommt es natürlich zur Anzeige und zum Strafbefehl.
Aber jetzt ist das Kindchen schon in den Brunnen gefallen und er kann nur noch hoffen dass das LG seine Strafe reduziert.
werfe heute nachmittag noch meine berufungsbegrueudung beim LG ein, dann hoffe ich dass es recht frueh einen termin gibt fuer die neue verhandlung um die tagessaetze/-hoehe, wo ich ziemlich reumuetig und entschuldigend auftreten werde.
vermutlich waere es besser gelaufen wenn ich das attest nur dem ordnungsamt nachgereicht haette nachdem ich dann ein bussgeldbescheid bekommen haette. dieses war zum damaligen zeitpunkt glaub noch nicht so gedrillt darauf atteste nach fragwuerdigem zustandekommen zu pruefen.
Geständnis abgeben und keinen konfrontativem Einsatz deinerseits.
Der Ermessensspielraum in Strafverfahren vor dem LG ist riesig.
Mit einem Geständnis nimmst du dem STA den Wind aus den Segeln
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 17:47:48m Alltag achte ich immer darauf beim Betreten von Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Räumlichkeiten die Maske immer zu tragen.
Na dann pass auch dass hier keiner der SA mal mitliest:
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 21:54:36
da ich schon ueber ein jahr mit meinen liebsten (auch schuelern) kaum abstand halte und die maske kaum ernst nehme (unter der nase sieht v.a. bei suessen stupsnasen eh besser aus ;)), bin ich auch hier fuer einige wohl ein asymptomatischer superspreader. aber dafuer zumindest kein testspreader, also wegen mir muss niemand in quarantaene :lachen:
Das alles ist doch eine ganz klare Sache. Seine HA hat ihm keine Bescheinigung ausgestellt weil er es nicht für notwendig gesehen hat.
Also hat sich TE bei einem zweifelhaften Dr. telefonisch so ein Attest bestellt. Ach noch kostenlos.
Und bei einer Kontrolle bei nicht getragener Maske ist das ganze aufgeflogen.
Für jeden Staatsanwalt ein gefundenes Fressen, wegen Gebrauch eines falschen Attestes.
Hätte der TE vor dem Amtsgericht gesagt "ich hab Schei.. gebaut hätte er sich 2/3 der Kosten sparen können.
Zitat von: Kaputt am 12. September 2021, 17:07:31Das alles ist doch eine ganz klare Sache.
Ganz so klar ist rechtlich gesehen die Sache nicht.
1. Gilt auch für den dubiosen Arzt die Unschuldsvermutung solange er nicht verurteilt ist
2. Haben Gericht den Inhalt und die rechtlichen Anforderung an ein solches Attest
zuerst verschieden ausgelegt bis sich die Rechtsprechung etwas gefestigt hatte.
Das Problem sind die Einlassungen des TE vor dem AG und der Geldmangel in der Berufung.
So bleibt ihm nichts anderes übrig als klein beizugeben und auf Reduzierung der Strafzahlung zu hoffen. Persönlich denke ich die wird abgesenkt.
Zitat von: Gast50874 am 12. September 2021, 15:41:18
Na dann pass auch dass hier keiner der SA mal mitliest:
naja das war ja noch vor der katastrophalen delta variante. jetzt durch die extrem uebergefaehrliche, toedliche und ultra aggressive mu/my variante denke ich hat auch der letzte verschwoerungstheoretiker begriffen dass hier nur eine nulltoleranz gegenueber maskenwirkungsleugnern hilft um unser aller ueberleben zu sichern :lachen:
die staatsanwaltschaften haben nicht nur meinen kindergartenprozess zu fuehren #p!mmelgate :cool:
Glaube dass das LG die Strafe auf 30 vielleicht sogar auf 20 Tagessätze abmildert.
Mit 50 Tagessätzen ist die Schuld einfach zu hoch bewertet, weils eigentlich eine Ordnungswidrigkeit ist.
Negativ auswirken tut sich klar, dasss das Attest telefonisch von einem zwielichtigen Arzt benutzt wurde.
Fürs Gericht schauts halt so aus, dass er Maske tragen könnte.
Aber weil er das pardout nicht will sich deshalb so ein Attest besorgt hat.
Verdient hätte er eher eine Verdopplung wenn man sich diesen Thread noch mal komplett durchliest.
Warum das? Man sollte auch nix übertreiben
Zitat von: Gast40555 am 13. September 2021, 12:25:37
Verdient hätte er eher eine Verdopplung wenn man sich diesen Thread noch mal komplett durchliest.
mit der einstellung hast du gute chancen zur zeit karriere bei deutschen behoerden zu machen. :lol:
gesinnungsurteile sind in sachen corona imho eher die regel als die ausnahme.
Zitat von: Gast40555 am 13. September 2021, 12:25:37
Verdient hätte er eher eine Verdopplung wenn man sich diesen Thread noch mal komplett durchliest.
Bist du fehlerfrei?? Ich glaube nicht!! Also wirf auch nicht den 1. und nicht den 2. Stein
Zitat von: Gast40555 am 13. September 2021, 12:25:37Verdient hätte er eher eine Verdopplung
Einfach nur
boshaft bist du
Ich stehe zu meiner Meinung.
Zitat von: Gast50147 am 13. September 2021, 17:14:22
Zitat von: Gast40555 am 13. September 2021, 12:25:37
Verdient hätte er eher eine Verdopplung wenn man sich diesen Thread noch mal komplett durchliest.
Bist du fehlerfrei?? Ich glaube nicht!! Also wirf auch nicht den 1. und nicht den 2. Stein
Recht hat er. Der TE hat in voller Kenntnis seines Betruges einen ihm fremden Arzt um ein falsches Attest gebeten und der Arzt hat dies in Kenntnis, dass er ein falsches Attest ausstellt erledigt.
Ein Attest vom.Hausarzt war wohl.aussichtslos
Ich denke schon, dass er vor einem Jahr in einer >600.000 Einwohner Stadt durchaus einen Allgemeinmediziner gefunden hätte, der ihm zumindest bestätigt, dass seine Nase hin und wieder verstopft ist und es deshalb aus medizinischen Gründen notwendig ist, bei Bedarf Masken-Pausen einzulegen. Gibt ja sogar einen Bericht einer Klinik über den Nasenzustand.
Aktuell ist das ja auch seine Begründung, dank Harry.
Hey TE, wie machst du das eigentlich in der Zukunft? Dein Problem mit der Maske wird ja nicht plötzlich verschwunden sein.
Dein Stipsnasen-Kommentar empfinde ich übrigens als ekelhaft.
Zitat von: crazy am 14. September 2021, 08:01:57
Recht hat er. Der TE hat in voller Kenntnis seines Betruges einen ihm fremden Arzt um ein falsches Attest gebeten und der Arzt hat dies in Kenntnis, dass er ein falsches Attest ausstellt erledigt.
Das ist unbestreitbar! Dafür wurde er auch bestraft mit gleich 1.500 €.
Vor dem LG geht es doch nur noch darum die Strafhöhe abzusenken.
Persönlich meine ich auf ein schuldangemessenes Maß zu reduzieren.
Mit 50 Tagessätzen halte ich die Schuld für zu hoch / streng bewertet, aber das ist auf sein Verhalten vor dem AG zurückzuführen.
Ich denke, dass seine jetzige dargelegte Einsichtsfähigkeit die Strafe mindert.
Ich hatte überlesen, dass noch Vermögen vorhanden ist.
In dem Fall würde ich nichts riskieren. Kosten können schnell explodieren.
also ich handhabe die probleme mit der maske so dass ich pausen einlege und dann raus gehe oder halt schaue dass oben noch recht viel luft rein kommt. nasenbauformbedingt geht das sogar recht gut ;)
mein kommentar mit den stupsnasen war frech, den wuerde ich gerne zurueck rufen. es geht ja bei den masken auch nicht um aesthetik. ich moechte auch die sorgen und aengste anderer ernst nehmen.
ich weiss meine art ist sehr sprunghaft und dynamisch, sry dafuer.
edit: wegen antrag auf gemeinnuetzige arbeit wuerde ich dann nochmal fragen wenn der prozess soweit durch ist. im park muell aufsammeln stelle ich mir ganz nuetzlich vor. aber reinigen von raststaetten wcs waere schon irgendwie heftig. mein respekt an die menschen die das machen.
In Krankenhäusern und Altenheimen sind i.d.R. Spülen in der Küche oder sonstige Reinigungsarbeiten.
Vorab braucht man noch Medizinische Nachweise die teilweise Geld kosten und eklig sind wie z.B. man muss eine Kotprobe einschicken.
Im Tierheim ist es richtig schlimm: dort muss man mit einem Schlauch die Käfige von Urin und Kot abspritzen und kriegt dadurch auch was auf die Kleidung. Der Gestank ist auch übel.
Grundsätzlich geht es überall wo es gemeinnützig ist aber die allermeisten Stellen sind sehr wählerisch und gute Stellen als Erwachsener sehr schwierig zu kriegen.
Dann kommt man eben mit Straftätern in Kontakt ist auch nicht jedermanns Sache.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. September 2021, 22:05:40also ich handhabe die probleme mit der maske so dass ich pausen einlege und dann raus gehe oder halt schaue dass oben noch recht viel luft rein kommt.
Das ist aber ein Widerspruch zum Attest, das bescheinigt dass wegen Krankheit keine Maske getragen werden kann.
Für das Einlegen von Pausen braucht man kein Attest von einem Arzt der bekannt dafür ist, dass er Scheinatteste ausstellt.
Und eine Maske die oben genug Luft rein lässt, bietet ehkeinen Schutz. Die muss schon fest am Gesicht anliegen.
So wie es sich jetzt liest war ja der ganze Prozess und auch die Berufung für die Katz. Du hast hier bloß das Glück gehabt an einen zu geraten der sich auskennt.
hab nun schon meinen verhandlungstermin beim LG bekommen. (siehe anlage)
mal sehen ob noch eine reflexberufung der staatsanwaltschaft kommt. aber ich denke nicht, weil ich ja auf harrys rat meine berufung reduziert habe auf tagessatzanzahl u. -hoehe.
wobei ich mich wunder, dass im schreiben steht ich koennte noch beantragen einen zeugen zu laden. davon sollte ich tunlichst die finger lassen, ich weiss :lachen:
bei dem termin versuche ich mich klar auf die seite der coronaversteher-fraktion zu stellen und bringe wenn vorhanden nochmal einen aktuelleren hartz iv bescheid mit, oder?
das mit der gemeinnuetzigen arbeit lass ich besser sein, nachdem was du so geschrieben hast steve79 ^^ ich arbeitete zum teil im jugendhaus bei der hausaufgabenbetreuung, dort kam auch immer einer der gemeinnuetzige arbeit leisten musste. er hatte dann auch backoefen zu reinigen und den hof zu kehren etc. aber ich denke als jugendlicher straftaeter bekommt man wie du schon sagtest nochmal bessere jobs als so wie ich als vermeintlicher gewiefter maskenattesterschleicher ;)
Grund für Beitragsänderung durch Ottokar: Anhänge entfernt da nicht (ausreichend) anonymisiert.
Zitat von: jordan2sheepy am 23. September 2021, 16:25:44weil ich ja auf harrys rat meine berufung reduziert habe auf tagessatzanzahl u. -hoehe.
Von einer Reduzierung der Höhe der Tagessätze, also 30 €, habe ich nichts geschrieben.
Diese ist auf Grund des Gesamteinkommens berechenbar.
Aber der Antrag schadet nicht.
Schade ist, dass du kein Geld hasst um die Zeugenauslagen vorzustrecken.
Hier wäre eine prima Gelegenheit diesen Dr. Weber in der Luft zu zerreißen.
moment moment, geld ist dafuer schon eventuell da! wieso sollte der arzt da zerrissen werden? er hatte mir damals selbst angeboten ob es nicht sinn machen wuerde ihn als zeugen dazuzuholen.
du bringst hier ja eine ganz neue strategie vor. ich wuerde nur ungern dem arzt schaden wollen, wobei es mich schon etwas stoert, dass er gar nicht mehr auf meine mails reagiert oder die kosten fuer meinen prozess uebernehmen moechte mit seiner stifftung (aerzte fuer aufklaerung). die anwaeltin die der arzt mir empfohlen hat (Gisa Tangermann aus fuerth), hat mir bei einem telefonat gesagt, ich solle doch mal den arzt fragen ob er sich nicht an den kosten fuer sie als rechtsanwaeltin beteiligen moechte. schliesslich haette er auch was davon, wenn der prozess fuer mich gut ausgeht, da er sonst ja eventuell eben als "aussteller unrichtiger gesundheitszeugnisse" dran kommen koennte. er ist darauf dann aber nicht eingegangen, als ich meinte es kostet grob 1500 euro laut der rechtsanwaeltin.
der arzt meinte vor gut nem monat dass er mich mal freitag vormittag anruft, aber hat es nicht getan. er scheint auch ganz schoen durch zu sein mit seinem job als arzt und praxisdurchsuchung etc. er ist ja auch nicht mehr der juengste.
Bleiben wir mal auf dem Teppichboden. Beim jetzigen Stand der Dinge schätze ich dass eine Reduzierung der Tagessätze auf ca. 20 bis max. 30 bei Einsichtsfähigkeit, also auf eine Strafe zwischen 600 und 900 € erkannt werden wird.
Alles weitergehende wäre ein kostspieliges aufbauschen dieses Pipifax-Verfahrens.
Ich werde mich hüten hier die Vorgehensweise gegen diesen Weber zu erörtern.
Das war deine Eingangsfrage >> wer ahnung hat wegen tagessatzberechnung, bitte hilfe! << und das ist ziemlich erfolgreich im Griff. Lass es dabei bewenden rate ich!
Sei vor dem LG einsichtig und ruhig etwas demütig und gib zu dass du Mist gebaut hast und du wirst mit größter Sicherheit Erfolg haben.
gut, ja... wuerde eh meine eigene wuerde menschliche ehre verletzen wenn ich mich auf einmal gegen den arzt richten wuerde!
Zitat von: jordan2sheepy am 23. September 2021, 17:05:42wobei es mich schon etwas stoert, dass er gar nicht mehr auf meine mails reagiert oder die kosten fuer meinen prozess uebernehmen moechte mit seiner stifftung (aerzte fuer aufklaerung).
Wundert dich das etwa? Vielleicht kriegst du vor Gericht einen Bonus wegen Naivität.
er hat mir 2 kopien geschickt von gleich gelagerten faellen, da hat die staatsanwaltschaft eben schon das verfahren eingestellt bevor es zur hauptverhandlung gekommen ist. habe diese schreiben auch vor der hauptverhandlung beim AG ans gericht gesandt, aber hat nix gebracht. dr. weber dachte halt es wird bei mir auch eingestellt :(
ich denke dem dr. weber passiert nix weiter, sonst haette man davon ja schon was inzwischen gehoert in der presse was die praxisdurchsuchungen ergeben haetten, oder?
seine zulassung hat er wohl noch, sonst wuerde er denke ich den offenen brief von anfang september zb nicht mitunterzeichnen. (https://www.rundschau.info/offener-brief-von-aerzten-epidemische-lage-nationaler-tragweite/)
@ jordan2sheepy
Es heißt ja auch "Ärzte für Aufklärung" -
NICHT "Ärzte für Prozessführung :lachen:
Zitat von: jordan2sheepy am 23. September 2021, 17:36:00er hat mir 2 kopien geschickt von gleich gelagerten faellen, da hat die staatsanwaltschaft eben schon das verfahren eingestellt bevor es zur hauptverhandlung gekommen ist.
Das hast du ja selber durch deine Ablehnung (Kopf schütteln) verhindert.
Die Richterin wollte ja nach § 153 einstellen.
@harry, das war jordan2sheepys Satz, nicht meiner. Machst du das bitte noch kenntlich? Danke.
Der Angeklgte ist medizinischer Laie und war der Meinung das er aufgrund bestimmter Einschränkungen keine Maske tragen könne,bzw. dies gesundheitlich problematisch sei.
Deshalb hatte er sich an einen zugelassenen Arzt gewandt. Der vorwurf das dies nur phonetisch geschehen sei und der Arzt den Patienten nicht persönlich untersucht hat ist erst einmal völlig unrelevant. hier ist darauf hinzuweisen das die Bundesregierung selbst die Krankschreibung via Telefon propagiert hatte.
Die Patienten wurden krankgeschrieben ohne das der Arzt der die AU ausgestellt hatte den Patienten jemals gesehen hatte.
Der Mann hat also eine Maskenbefreiung von einem ordentlich zugelassenen Arzt erhalten und es gab keine Gründe für den Patienten die rechtmäßigkeit der Bescheinigung anzuzweifeln.
Für eine Maskenbefreiung könnten auch psychosomatische Gründe sprechen usw.
Das hat alles eher mit der momentane moralischen Hysterie zu tun. Meine drei Kids sind alle die ganze Zeit überwiegend in der Schule gewesen, niemand hat da eine Maske getragen,kein Schüler kein Lehrer, keine Luftaustauschgeräte, stoßlüften und so ein Blödsinn,etwas größere Abstände beim Mittagessen und das wars. Ach ja Kontaktsport auch nicht.
Einige Schüler wurden positiv getestet, niemand ist dort gestorben oder langanhaltend erkrankt. (Das gilt für die gesammte Schule)
Das nur mal so als persönliche Erfahrung.
Zitat von: Jan Mustermann am 09. Oktober 2021, 13:55:24Der Mann hat also eine Maskenbefreiung von einem ordentlich zugelassenen Arzt erhalten und es gab keine Gründe für den Patienten die rechtmäßigkeit der Bescheinigung anzuzweifeln.
Du bist klug! :sehrgut: Natürlich weiß ich auch und habe es auch deutlich gemacht, dass er über das Attest aus der Schei.. raus gekommen wäre.
Aber das hätte er vor dem AG vortragen müssen.
Man könnte es auch jetzt vor dem LG problemlos nachschieben, aber das ist die Sache nicht wert.
Kommt es dabei nämlich zu einem Gutachten, was ziemlich sicher ist, zahlt er erst einmal gut 1500 - 2000 € für so einen Wisch.
Er ist zu 1500 € verurteilt. Ich gehe davon aus, dass die Strafe auf 600 - 900 € reduziert wird. Soll er es als Lehrgeld verbuchen.
danke fuer deinen comment jan mustermann. darf man fragen in welcher stadt ihr euch befindet? an meiner schule an der ich arbeite ist leider das volle programm am laufen: maskenpflicht, keine durchmischung mit anderen stufen, bodenmarkierungen und so weiter...
ein glueck arbeite ich da nicht vollzeit, wuerde es gar nicht aushalten.
bin mal auf den 20. okt gespannt, dort findet der termin vor dem LG statt. also reumuetig zeigen und mich ans script halten. reine schadensbegrenzung. die staatsanwaltschaft ist also schon mal nicht in reflexberufung gegangen wie es aussieht, daher koennen sich schon mal nicht die 1500 euro erhoehen. hoffe die anzahl der tagessaetze reduziert sich noch, damit ich nicht bei irgendeinem anders gearteten verstoss doch noch einen eintrag ins fuehrungszeugnis bekomme (wenn es kumulativ 90+ tagessaetze gibt waere ich den job an der schule wohl los). harry, weisst du wie lange diese tagessaetze die ich nun bekomme gueltig sind (im sinne eines fuehrungszeugniseintrages wenn noch iwas anderes dazu kommen sollte in zukunft)
Die Strafe wird in jedem Fall im Zentralregister eingetragen.
Die Löschung erfolgt nach 5 Jahren ab Urteil wenn noch nichts drin steht und nichts neues hinzu kommt. Dann beträgt die Frist 10 Jahre.
Aus juristischer Sicht bis du durch den Eintrag vorbestraft auch wenn es nicht im Führungszeugnis erscheint.
Neue Eintragungen verhindern grundsätzlich das Löschen bereits vorhandener, Einträge. Die Fristen werden nicht separat betrachtet!
Bei einfachen Sachen wenn nichts weiter eingetragen ist / wird kannst du Antrag auf vorzeitige Löschung stellen wenn die Schuld getilgt ist.
Die Speicherfristen sind von mehreren Faktoren abhängig. Sie betragen zwischen 5 und 20 Jahren.
danke also 5 jahre unter dem radar bleiben :cool:
gibt ein neues urteil vom landesarbeitsgericht berlin zu einem lehrer der ein attest von einem oesterreichischen arzt hat und seine maske partout nicht tragen wollte oder konnte:
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1133910.php
so wie ich es verstehe ging es dabei "nur" die kuendigung. dass das attest eventuell ein unrichtiges gesundheitszeugnis ist wird nicht weiter untersucht, oder gab zumindest keine ausreichende erfolgsaussicht fuer die staatsanwaltschaft, oder? der lehrer hat nun seinen job verloren aber immerhin ist er nicht vorbestraft ^^
Zitat von: Gast50588 am 09. Juli 2021, 12:16:45
50 Tagessätze für so ein Maskenvergehen sind echt viel, fast zuviel.
aber wenn das stimmt
Zitat von: Nirvana am 09. Juli 2021, 12:04:24weil dieser überregional dafür bekannt war und ist, in Sachen Corona Gefälligkeitsatteste auszustellen.
dann kann es auch schnell passieren dass das Landgericht ein höheres Strafmaß fest setzt.
Richtig.
Zitat von: Beyondbeyond am 13. Oktober 2021, 16:44:57Richtig.
Falsch! Der STA ist nicht in Berufung gegangen also kann es kein höheres Strafmaß geben.
Rein theoretisch könnte der STA noch in Reflexberufung gehen.
Aber auch dann wird es auf Grund unserer demütig-reumütigen halbdoofen Berufungsbegründung mit Sicherheit kein höheres Strafmaß geben.
Die jetzigen 50 Tagessätze bewegen sich ja schon am Rand der noch vertretbaren Schuldschwere und die 30 € sind nicht verhandelbar.
ist bei der berufungsverhandlung eigentlich ueberhaupt noch die staatsanwaltschaft vertreten, oder sitzt da nur ein richter?
meine miete erhoeht sich ab 01/22 um ueber 20 euro. das schreiben nehme ich am besten auch noch zur verhandlung mit, oder?
Morgen ist dein "großer Tag". Das LG entscheidet über deine Berufung in der Maskenaffäre.
Ich drück dir beide Daumen für einen durchschlagenden Erfolg :sehrgut: und hoffe dass unsere reumütig-einfache Begründung die Strafe hoch abmildert :clever:
lieber harry, liebe community,
die verhandlung ist gut verlaufen, ich wurde nun zu 25 tagessaetzen zu je 25 euro verurteilt.
das macht 625 euro. ich muss nicht die kosten des berufungsverfahren tragen, das traegt die staatskasse yuhu.
es mir auf der rueckfahrt vom gericht an genau derselben ubahnstation was extrem irres passiert, dass man mir das kaum glauben kann. aber dazu ein anderes mal mehr. (ich weiss das klingt sehr nach effekthascherei, aber ist es eig nicht! :D)
vielen dank fuer den rat den ball flach zu halten und naiv duemmlich zu tun. in der muendlichen urteilsbegrueudung sagte der richter, dass ich gewissermassen reingefallen bin auf den arzt dr. weber.
Dann mal Glückwunsch zum guten Ausgang des Verfahrens. :sehrgut:
Freut mich selber, dass meine saudumme Begründung gewirkt und du 900 € gespart hast.
Nimm als Erfahrung mit, dass der persönliche Umgang mit einem Richter entscheidungserheblich ist (Ausnahme Großprozesse mit Deals).
Rund 20 Seiten Thread = 45 € Ersparnis pro Seite :lachen: :ironie:
Mit der Reduzierung des Tagessatzes auf 25 € ist der Richter aber echt über seinen eigenen Schatten gesprungen.
Denn die Höhe des einzelnen Tagessätze wird nach den Einnahmen berechnet und 25 € stimmen damit nicht überein.
Aber jetzt kannst du ja ohne Maske wieder tief durchschnaufen. :lol:
also der richter hat ganz schoen viel abgefragt, sogar wie teuer denn meine monatskarte ist um zur arbeit zu kommen usw. nicht nur ob ich ledig bin sondern ob ich auch in einer partnerschaft lebe oder er vlt was vergessen hat zu fragen was wichtig waere zu meinen persoenlichen umstaenden.
sogar ob ich sonst gesundheitliche vorgeschichte habe und zb ob ich alkohol oder drogen nehme.
das war schon psychisch aufwuehlend so die karten auf den tisch zu legen. dabei wird einem selbst auch klar wer man so ist und so weiter.
die schoeffinnen (2 damen, dachte immer es muessen mann und frau sein) haben mich sehr wohlwollend angeguckt und ich denke mal auch ein gutes wort beim richter eingelegt.
was ich hier gestern noch erzaehlen wollte: das ganze hat ja an der ubahnstation begonnen, also da kam die polizei und ich hatte keine maske....
jetzt fahre ich von gericht mit dem fahrrad gestern nach hause und dachte mir die letzten stationen nehme ich das fahrrad mit in die bahn. das praktische ist man braucht dabei nicht vom rad absteigen bis zum gleis, weil es einen stufenfreien weg gibt.
jedenfalls habe ich meine bahn verpasst und schiebe das bike dann so am gleis und sehe alle mit maske (ich hatte meine natuerlich auch auf), und dann glaube ich meinen augen kaum: mein hausarzt lief und steht da stolz ohne maske rum!!!! ich hab mir dann schnell die gerichtsunterlagen in die hand genommen (waren vorne im rucksack im fahrradkorb drin) und bin zu dem arzt und sagte:
ich: "sie sind doch dr. xxxxx oder?"
er: "ja, um was gehts?"
ich: "ich bin patient bei ihnen... und ich habe eben einen gerichtstermin gehabt weil ich angeblich ein falsches gesundheitsattest habe. ich wollte eigentlich von ihnen eine maskenbefreiung. wie ich sehe haben sie ja auch keine maske auf hehe. aber ich konnte sie nicht erreichen, deswegen habe ich einen anderen arzt gefragt aus hamburg."
er: "irre. melden sie sich mal auf meiner website zum termin an, mich wuerde das interessieren."
ich: "ok ich schreibe dann dass wir uns hier getroffen haben"
jedenfall habe ich naechsten dienstag den termin bei ihm. dann kann er mir eventuell ein regulaeres attest ausstellen. ich hab ja die diagnose aus dem klinikum stuttgart mit meinen nasenproblemen. waere jedenfalls super wieder ein attest zu haben. damit ich eben im fall der faelle bei luftnot die maske kurz absetzen darf :)
bin gespannt... wenn er mir das attest direkt ausstellt naechste woche dienstag haette ich noch die moeglichkeit revision einzulegen. aber das muss dann ein rechtsanwalt machen. wo die kosten dann wieder enormes sprengpotenzial haetten :D ich sollte nun echt meinen frieden finden. 625 euro + gerichtskosten vom amtsgericht sind ja jetzt nicht die welt <3 45 euro ersparnis pro threadseite sind auch ne schoene rechnung @harry :3 ist echt gold wert was du hier machst. der ganze prozess ist fuer mich auch sehr lehrreich. und ja, persoenlicher umgang mit richtern/staatsanwaelten scheint echt auch einfluss zu haben. justizia ist nicht ganz blind, sie hat nur eine leichte sehschwaeche ;)
In offizielle Revision musst du nicht gehen.
Hast du ein ordentliches Attest kannst du die Wiederaufnahme des Prozesses beantragen. Damit wird ein (hier kleiner) "Justizirrtum" (nennt sich wirklich so) korrigiert.
Im vorgelagerten Additionsverfahren prüft das Gericht deine neuen Beweise auf Zulässigkeit für die Wideraufnahme und im folgenden Probationsverfahren
die Begründetheit des Antrages.
Selbst wenn das Urteil durch Rechtsmittelverzicht bereits rechtskräftig ist, durchbricht die Wiederaufnahme die Rechtskraft und wird nicht vollstreckt, d.h. du musst nichts zahlen bis das neue Verfahren abgeschlossen ist.
Geht es zu deinen Gunsten aus (anzunehmen?!) bist du praktisch frei gesprochen.
Voraussetzung ist dass du neues Beweismittel (= neues korrektes Attest) ins Verfahren nach §359 ff StPO (= neues Verfahren) einbringst.
Auch im Wiederaufnahmeverfahren gilt das Schlechterstellungsverbot sog. der Rechtssatz reformatio in peius.
Könnte nur besser werden, denn verurteilt bist du ja schon.
Ein Risiko für dich bstünde also nicht.
Aber Vorsicht: Das Wiederaufnahmeverfahren ist im Strafrecht mit erheblichen Aufwand verbunden und das LG Urteil muss rechtskräftig sein Sonst könnte die Wiederaufnahme ja nicht die Rechtskraft durchbrechen.
Im neuen Verfahren besteht aber nach § 366 Abs. 2 StPO Anwaltszwang, d.h. der Antrag kann nicht von dir sondern nur von einem RA eingereicht werden.
Im Erfolgsfall zahlt dem seine Kosten die Landeskasse.
wa wa warte mal, das heisst wenn ich naechsten dienstag ein attest bekommen sollte, dann besteht tatsaechlich noch die chance aus der strafrechtsnummer ganz raus zu kommen? das ist ja total super.
zusaetzlich zu dem attest koennte ich ja sogar bitten meinen ueblichen hausarzt (der mir das attest dann ja auch hftl ausstellt) als zeugen anzumelden, falls das die ganze sache noch plausibler machen wuerde vor gericht. er koennte dann sagen, dass die telefonische erreichbarkeit des arztes wirklich eingeschraenkt war damals und dass die praxis vor ort tatsaechlich mal zu hatte, obwohl die oeffnungszeiten eigentlich durchgaengig ohne mittagspause sind.
also das hat die staatsanwalt mir auch vorgeworfen, dass ich es noch oefter als 2-3x telefonisch und persoenlich versuchen haette sollen, bevor ich mich an einen internetarzt wende. dass ich fuer meine mutter auch mal bei docdirect ein arztbesuch online vereinbart hatte und daher kein schlechtes gefuehl hatte mit einem arzt aus hamburg fernmuendlich zu kommunizieren zwecks meiner gesundheit interessierte dann allerdings niemanden mehr.
wichtige frage schon mal: gilt die revisionsfrist von einer woche auch bei dem sogenannten wiederaufnahmeverfahren? wenn ja muesste ich gleich nach attesterstellung schnell diesen antrag stellen am selben tag.
edit: sehe gerade du schreibst dass das LG urteil erstmal rechtskraefig sein muss. das heisst es besteht da schon mal kein zeitdruck durch eine frist. im gegenteil, ich kann dieses wiederaufnahmeverfahren erst beginnen lassen wenn das neue urteil jetzt rechtskraeftig ist.
nach rechtsmittelverzicht wurde beim LG weder ich noch die staatsanwaltschaft gefragt. ich habe ein din a4 blatt ausgehaendigt bekommen mit dem rechtsmittel der revision. also dieses blatt bezieht sich nur auf revision. (von wiederaufnahmeverfahren steht da gar nix. aber muss es ja auch nicht. ich sag es nur der vollstaendigkeit halber ;))
Zitat von: jordan2sheepy am 21. Oktober 2021, 13:00:15
die schoeffinnen (2 damen, dachte immer es muessen mann und frau sein)
Irrtum. Es müssen nur 2 Schöffen sein. Bei Schwurgerichtsverfahren sind es 3 Richter und 2 Schöffen. Hintergrund ist, dass bei der Urteilsberatung ein Ungleichgewicht vorhanden sein muss, damit es eindeutig wird. Das Geschlecht spielt in den Kammern absolut keine Rolle.
Eine Revision kommt für dich nicht in Frage, denn dabei wird nur geprüft ob das LG das Recht richtig angewandt hat. Und das hat es!
Ich sage es dir jetzt schon!
Ich schreibe dir keinen Wiederaufnahmeantrag zum kopieren vor
den du dann nur noch den RA vorlegen brauchst um Geld zu sparen.
Das macht mir zu viel Arbeit wegen den Schlüssigkeiten im Additions- und Probationsverfahren.
Unter Umständen käme da ein Strafantrag gegen Dr. Weber noch in Betracht.
achso dann wuerde den strafantrag aber eher die staatsanwalt stellen gegen dr. weber oder? ich wuerde dies sehr ungern tun, weil ich dr. weber fuer einen kompetenten arzt halte.
aber gut, wenn das die bedingung ist, dass dem wiederaufnahmeantrag stattgegeben wird... wobei ich denke dr. weber hat in seiner bubble (nicht abwertend gemeint! oder sagen wir eher in seinem netzwerk) gute faehige anwaelte. bisher darf er ja auch weiter praktizieren und hat durch seine attestausstellungen kein schaden genommen oder wurde rechtskraeftig verurteilt wie es aussieht.
harry, ich muss dir einen obolus zukommen lassen fuer deine expertise die mir so viel geholfen hat! bitte lass mich wirklich auch was geben <3
dass das wiederaufnahmverfahren dann nur zu meinen gunsten laufen kann und mir nicht zum nachteil beruhigt ungemein. aber ok, wenn die gerichts- u. anwaltkosten dann in einen 4stelligen euro bereich gehen und am ende dann doch vielleicht das urteil bestehen bleibt ist natuerlich auch mehr verloren als gewonnen.
Zitat von: jordan2sheepy am 21. Oktober 2021, 14:28:15und am ende dann doch vielleicht das urteil bestehen bleibt ist natuerlich auch mehr verloren als gewonnen.
Im beiden Vorverfahren wird die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags geprüft und je nachdem zugelassen oder der Antrag verworfen.
Kosten richten sich immer nach Streitwert. Der RA nach der RVG.
Eine neue Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren kann nur besser nie schlechter ausfallen.
Zitat von: jordan2sheepy am 21. Oktober 2021, 14:28:15weil ich dr. weber fuer einen kompetenten arzt halte.
Seine Kompetenz hat dich ja nur 625 € gekostet. :lachen:
Zitat von: jordan2sheepy am 21. Oktober 2021, 14:28:15harry, ich muss dir einen obolus zukommen lassen fuer deine expertise die mir so viel geholfen hat! bitte lass mich wirklich auch was geben
Lach - gib mir meine Ruhe wieder, das reicht! :sleep:
Hier geht es ehrenamtlich zu !! :sehrgut:
tja, mein arzt den ich da ohne maske am ubahnsteig antraf hat mir heute beim termin gesagt, dass das ganze so politisch aufgewirbelt ist, dass er mir kein attest ausstellen kann ohne sich selbst zu gefaehrden.
er gab mir den tipp das schreiben vom klinikum stuttgart vorzulegen wenn ich mal die maske absetzen muesste. ich weiss zumindest, dass in alten corona verordnungen immer stand "wer glaubhaft machen kann eine mund-nasen-bedeckung nicht anziehen zu koennen ist von der pflicht ausgenommen". ob das immer noch so ist in neueren corona-verordnungen keine ahnung. aber es kann fuer mich nicht schade dieses dokument digital mitzufuehren, wenn ich mal die maske unter der nase trage und wieder patrouilliert wird. ^^
in diesem sinne ist das thema nun auch fuer mich abgeschlossen. vielen dank fuer alle die mitgelesen und mir geholfen haben. ich hoffe, dass ich dies an andere stelle wieder zurueck geben kann <3
Zitat von: jordan2sheepy am 26. Oktober 2021, 21:16:03dass das ganze so politisch aufgewirbelt ist, dass er mir kein attest ausstellen kann ohne sich selbst zu gefaehrden.
Größeren Blödsinn hatte er nicht auf Lager?
Entweder du bist krank und kannst deshalb keine Maske tragen,
oder die Maske ist trotz Krankheit tragbar.
Mit Politik hat das gar nichts zu tun. Und weshalb er sich selbst gefährdet durch ein krankheitsbedingt notwendiges Attest bleibt auch sein Geheimnis.
Zitat von: Gast50147 am 27. Oktober 2021, 09:32:45Und weshalb er sich selbst gefährdet durch ein krankheitsbedingt notwendiges Attest bleibt auch sein Geheimnis.
Jepp. Entweder er kann es medizinisch begründen, dann ist das Attest berechtigt, oder er kann es eben nicht. Dann darf er natürlich auch keins ausstellen.
es gibt neuigkeiten: ich habe revision eingelegt! dr. weber hat mir auf den letzten druecker finanzielle unterstuetzung zugesagt und wir gehen nun gegen das urteil vor! dr. weber ist inzwischen 77 jahre alt und ich finde es toll, das er obwohl er wohl selbst fein raus ist aus der nummer einfach fuer das recht kaempft! (also so versteh ich das?! ^^)
er hat auch einen artikel auf dem rubikon herausgebracht ("Die Widerstandshemmung | Von Walter Weber"). auf apolut gibt es den artikel auch als podcast.
der anwalt hat mit mir telefoniert. sobald das urteil dann da ist macht er sich dann an die arbeit zwecks revisionsbegruendung.
Zitat von: jordan2sheepy am 31. Oktober 2021, 00:17:42dr. weber hat mir auf den letzten druecker finanzielle unterstuetzung zugesagt
Obwohl er Dich immer noch nicht kennt, geschweige denn untersucht hat? Obwohl Dir Dein Hausarzt kein Attest ausstellt? Hast Du ihm das gesagt?
Ehrlich, findest Du das seriös?
Ihr seid ja alle miteinander verrückt. Noch blöder kann sich nicht mal ein RA mehr anstellen.
Jetzt hat der LG-Richter dir eine goldene Brücke gebaut und den Tagessatz um 50 % reduziert und noch dazu die Höhe gemindert und ihr haltet ihm Justizirrtum vor.
Auf eines macht euch alle gefasst:
Der Gerichtssaal ist bei dem Verfahren wie eine römische Arena!
In dem Prozess wird mit eisenharten Bandagen gekämpft und das Gericht wird ALLE Rechtsmittel ausnutzen, die du lange noch nicht kennst.
Da gibt es nur noch Sieg oder Niederlage. Dazwischen gibt´s nicht mehr.
Dieser RA ist doch ein :zensiert:
Der große Verlierer zum Schluss bist DU !!
das ist dann das justizministerium, das der staatsanwalt vorgaben macht oder?
oder ist das alles nur eine verschwoerungstheorie? :grins:
bis wann muss eig die staatsanwaltschaft reflexrevision einlegen? also ich frage weil ich ja hoffe dass das verschlechterungsverbot greift wenn sie es nicht tut.
Ihr verkennt völlig die Sache- und Rechtslage. Das Revisionsgericht ist KEIN Tatgericht.
Sachrügen und Verfahrensrügen gegen die Tatgerichte müssen zeitaufwändig akribisch begründet werden. Ohne dem kein Erfolg.
Das kostet Kohle :wand:
Dürfte wohl Deutschlands einziger Revisionsprozess wegen einer Maske sein :lol:
die akte ist am ende dicker als ein 50er pack op-masken :D
der arzt sprach von "wir uebernehmen die kosten.
ob er die anwaelte fuer aufklaerung meint?
ist jedenfalls so spannend was hier ab geht.
der knatterharte (so sieht er zumindest aus xD) anwalt dirk sattelmaier hat ein interview bei rt deutsch gegeben. ich moechte hier kurz einen auszueg posten, wenn das erlaubt ist:
"Was hat sich seit Einführung der epidemischen Lage an den Gerichten geändert?
...Das fängt schon bei der Maskenpflicht in Gerichtssälen an, die es nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eigentlich nicht geben dürfte. Die Gerichte machen hier eine Ausnahmemöglichkeit des § 176 GVG seit nunmehr über einem Jahr zur Regel. Das darf nicht sein. Der Rechtsstaat zeigt so kein Gesicht mehr, was er meines Erachtens aber zwingend tun muss, wenn er jemanden verurteilt.
Können Sie uns ein paar Beispiele aus Ihrer alltäglichen Praxis vor Gericht nennen?
Ich selber bin bereits zweimal von Richterinnen dazu genötigt worden, die Maske aufzuziehen. Ansonsten hat man mir mit "der Räumung des Gerichtssaales" gedroht, was nicht anderes als meine gewaltsame Entfernung aus dem Saal bedeutet hätte. Derartige Ordnungsmaßnahmen sieht das GVG für Rechtsanwälte aber gar nicht vor. Wir sind Teil der Rechtspflege, weshalb uns ein besonderer Schutz zuteilwird. Und das hat seinen guten Grund. Aber dieser Grundsatz wird von manchen Gerichten mit Füßen getreten, was erschreckend ist. So etwas gab es vor "Corona" definitiv nicht."
ich weiss, das hat nix mit meinem fall zu tun. dennoch muss man zugeben ist diese situation einmalig. vor dem LG durfte ich uebrigens meine maske waehrend des dialogs mit dem richter und der staatsanwaltschaft ausziehen, falls das wen interessiert ^^
RA Sattelmaier ist Vorsitzender des Vereins ,,Anwälte für Aufklärung e.V.
Das Ganze soll wohl eine Art Beruhigungstherapie für dich sein weil du auf deren Welle schwimmst.
Würde das alles stimmen, müssten diese RAe. von dir eine Vollmacht haben um die Prozessakten komplett vom AG und LG (als Grundvoraussetzung für eine Revision) anfordern zu können.
Wie sonst sollten sie dem LG sonst eine Sachrüge überhaupt vorhalten können
Die tatrichterlichen Feststellungen sind seit dem LG abgeschlossen.
Und nach § 176 i.V.m. § 178 GVG ist m.E. die Anordnung durch den Vorsitzenden eine Maske zu tragen nicht zu beanstanden.
(siehe hierzu Artl.2 Abs.2 GG) weil ddeine Handlungsfreiheit nach Art.2 Abs. 1 dadurch nicht eingeschränkt wird und damit das Interesse der Allgemeinheit Vorrang hat.
Zitat von: jordan2sheepy am 31. Oktober 2021, 11:52:55vor dem LG durfte ich uebrigens meine maske waehrend des dialogs mit dem richter und der staatsanwaltschaft ausziehen, falls das wen interessiert ^^
Klaro - weil die Anklagebank gut 6 Meter vom Richtertisch entfernt steht. :blum:
Zitat von: jordan2sheepy am 31. Oktober 2021, 11:52:55Maskenpflicht in Gerichtssälen an, die es nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Da hat der RA nur die Abs. 1 und 2 Art. 2 GG vergessen
Zitat von: jordan2sheepy am 31. Oktober 2021, 11:52:55Ich selber bin bereits zweimal von Richterinnen dazu genötigt worden, die Maske aufzuziehen. Ansonsten hat man mir mit "der Räumung des Gerichtssaales" gedroht, was nicht anderes als meine gewaltsame Entfernung aus dem Saal bedeutet hätte.
Und warum hat er da keine Verfahrensrüge los gelassen und auf seine persönlichen Freiheiten nach dem GG und der Verfassung gepocht?
Antwort: Weil keine Erfolgsaussichten bestanden und er sich als RA blamiert hätte !!
Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 12:12:02.
Würde das alles stimmen, müssten diese RAe. von dir eine Vollmacht haben um die Prozessakten komplett vom AG und LG (als Grundvoraussetzung für eine Revision) anfordern zu können.
also es ist
nicht dirk sattelmaier der mich vertritt!
ja das kommt alles noch:
"Sehr geehrter Herr x,
in Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit nehme ich Bezug auf
unser Telefonat. Für das entgegengebrachte Vertrauen und die
Übertragung des Mandats bedanke ich mich verbindlich.
Wir waren so verblieben, dass Sie am 27.10.2021 selbst noch
Revision beim Landgericht in Stuttgart einlegen. Ich werde
mich dann beim Gericht legitimieren. Dazu würde ich Ihnen
noch in einem gesonderten Schreiben eine Vollmacht übersen-
den. Wenn das Urteil in vollständiger Fassung vorliegt, kann
dann unsererseits die Revisionsbegründung verfasst werden.
Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 11:25:49
Dürfte wohl Deutschlands einziger Revisionsprozess wegen einer Maske sein :lol:
siehe meine angehaengte datei :grins:
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Eine Aufklärung - allerdings die letzte - gebe ich dir noch denn jetzt
artet das ganze aus !!
Der RA - wer auch immer - ist überhaupt nicht aktivlegitimiert!
Das Verfahren vor dem OLG führst du, bzw. der RA in deinem Namen.
Er sagt am Telefon die Kosten übernehmen wir.
Dann lass dir mal eine schriftliche Deckungszusage geben und dich darin von jeder Kostenhaftung frei stellen, sonst zahlst nämlich du :heul: ggf. auch GA.
Nach der Revision gibt es nur noch die Verfassungsbeschwerde. Frage mich warum der RA Sattelmeier damals keine erhoben hat. :schaem:
Beachte die engen Fristen! 1 Woche nach Entscheidungsverkündung musst du - auch ohne Begründung Revision einlegen, innerhalb 1 Monats nach Zugang des Urteils bei dir MUSS der RA eine Begründung nachreichen.
Nächster Punkt: Das OLG prüft lediglich dein LG Urteil auf Rechtsfehler und geht dabei von der Feststellung des AG bzw. LG aus.
Diese Feststellungen sind auch für das OLG verbindlich !!
Missverständnisse, Hör- oder Denkfehler lassen sich nicht mehr einwenden und finden kein Gehör.
Das OLG ist keine Tatsacheninstanz mehr !!
Die Grundlagen für einen Revisionserfolg hätten schon beim AG / LG durch Beweisanträge und/oder Verfahrensrüge(n) erfolgen sollen.
Dein neuer RA kann prüfen lassen ob die unteren Instanzen das Verfahrensrecht beachtet haben und den gesamten Sachverhalt rechtlich einwandfrei gewürdigt haben.
Er kann noch eine Plausibilitätsprüfung der vorinstanzlichen Feststellungen verlangen. Habe ich alles schon 2 mal geschrieben!
Es gibt aber auch viele Fallstricke bei der Sache.
Mit 1 Satz: Deine bisher nicht vorgetragenen Verteidigungsargumente in den unteren Instanzen muss er raus finden und in der Revisionsbegründung absolut überzeugend und substantiiert vortragen. Es macht sehr viel Arbeit.
Dazu braucht er um erfolgreich zu sein die gesamten Akten vom AG und LG !!
Warum er so ein aufwändiges Verfahren für dich als Fremden kostenlos durchführt, anstatt es für sich (Sattelmeier) selber zu tun bleibt sein Geheimnis. :wand:
Nicht mal ein Erfolgshonorar habt ihr vereinbart.
Durch deine Vollmacht ist der RA kostenmäßig abgesichert und berechtigt nach RVG dir gegenüber abzurechnen sofern du keine Deckungszusage vpn ihm vorher erhältst.
Extreme Vorsicht halte ich hier für zwingend geboten !!!
Mit mir würde er das Spielchen so nicht treiben :ok:
Hähä und das Bildchen willst als Beweis nehmen, dass selbst die Verfassungsrichter keine Masken tragen?
Da sind bloß gleich 2 Haken dabei! Es fehlt das Datum wann das Bild entstanden ist (wahrscheinlich vor der Pandemie).
Und der ganze Richtertisch ist fotografiert bloß den Präsidenten Habarth sieht man nicht. Dem sein Face ist aus den Nachrichten bekannt.
Dem wollten sie erst vor einigen Tagen was wegen Befangenheit am Zeug flicken weil er mit der Merkel zu Abend gegessen hat.
Mit dem Bildchen fällst garantiert auf den Hintern :grins:
haha nein, das bild habe ich nur angehaengt weil ich es irre finde wie viele amtspersonen in meinen kindergartenprozess die finger drin haben. ganz so schlimm ist es bei mir nicht, aber so kommt es wahrscheinlich noch :lachen: es zeigt ganz gut wie bisher unbescholtene buerger kriminalisiert werden durch irgendwelche laecherlichkeiten und keiner der amtspersonen aufsteht (wobei es es krista (Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. ...) gibt).
das neue urteil das ich gestern bekommen habe liest sich wie ein kurzer abriss aus meinem leben. das ist hochpersoenliches zeug, deswegen wollte ich es nicht hochladen. ich schau mal dass ich einen grossen teil schwaerze und hier hochlade die tage!
Da bin ich jetzt drauf gespannt. Persönliches musst du sogar schwärzen
Zitat von: jordan2sheepy am 05. November 2021, 10:23:07weil ich es irre finde wie viele amtspersonen in meinen kindergartenprozess die finger drin haben.
na halt Richter und Staatsanwalt und ggf. ein RA. Mehr brauchts doch nicht
hab das urteil des landgerichts in die anlage. mein anwalt hat es nun auch von mir zugesandt bekommen und kann sich an die arbeit machen. hoffe er meldet sich die tage mal und sagt was sache ist. dann schaue ich auch drauf dass ich abgesichert bin @harry danke fuer die warnung! also ein mandat/vollmacht muss ich ja noch hoffentlich schriftlich erteilen und da sollte auch drin stehen dass dr. weber die kosten uebernimmt. kostentechnisch ist da glaub nun viel ungeahntes sprengpotential drin.
neben richter sind noch schoeffen dabei gewesen, und urkundsbeamtin/sekretäre.... und vor dem AG natuerlich noch der polizist als zeuge.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Ich hab deinen Thread auch komplett gelesen.
Da hat doch der "Harry" wieder rechtgehabt obwohl sie ihn immer versuchen ihn so nieder zu machen. Mir hat er auch super geholfen.
Durch die Rechtsbeschränkung hast du ein Geständnis deiner Masken-Dummheit abgelegt. Und darum wurde die Strafe hoch abgemildert bloß die Rechtskraft der Schuld hat das LG an der Aufhebung und Einstellung gehindert.
Menno menno das hättest alles vorm AG schon haben können.
Und jetzt? ziehst vors OLG? Weswegen? Was willst da erreichen?
es haette wirklich sein koennen dass das verfahren eingestellt worden waere, wenn ich die berufung nicht reduziert haette auf die strafe. aber das konnte man nicht voraussehen. das was harry vorgeschlagen hatte war eine sichere nummer die genauso funktioniert hat wie er vorhergesagt hat!
das mit dem OLG mache ich nur auf anraten des arztes, weil er mir eine kostenzusage gegeben hat und er halt zb auch in youtube interviews so ungefaehr sagt er hat die aufgabe nach hippokratischem eid ("Die Erhaltung u. Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein") unabhaenig von dritten zu sein usw. er will nicht dass die justiz sagt er habe falsche gesundheitszeugnisse ausgestellt, so denke ich. auch wenn es gerade eigentlich glaub gar keine praktischen gruende hat, aber das weiss ich nicht, was bei seiner praxisdurchsuchung im februar nun rausgekommen ist. wie gesagt ist er inzwishen 77 jahre alt und ich finde es loeblich dass er aus ideologischen gruenden sich in gefahr begibt. er hat eben nicht mehr so viel zu verlieren, wobei ich auch glaube ein entzug der approbation kann auch im hohen alter wenn man gar nicht mehr praktizieren will in wenigen jahren auch seelisch einem ganz schoen zusetzen. der arzt hat schon so vielen menschen geholfen, auch durch seine krebs-buecher. und wenn der staat jetzt so um sich schlaegt ist das etwas wogegen es sich zu kaempfen lohnt aus seiner sicht. also so denke ich, sind seine ueberlegungen!
Ja und was soll das OLG zu deinen Gunsten entscheiden?
Zitat von: jordan2sheepy am 05. November 2021, 11:05:10er will nicht dass die justiz sagt er habe falsche gesundheitszeugnisse ausgestellt,
Dann muss er aber auf Unterlassung klagen und nicht in einem fremden Verfahren.
Zitat von: jordan2sheepy am 05. November 2021, 11:05:10das mit dem OLG mache ich nur auf anraten des arztes, weil er mir eine kostenzusage gegeben hat
Damit bist du dann der Prozessführer (Herr des Verfahrens) und der RA würde deiner Weisung unterliegen und du könntest ihn sogar im Verfahren aus dem Mandat entlassen
Der schickt dir jetzt eine Vollmacht, die unterschreibst du und bist damit der zahlungspflichtige Auftraggeber des RA.
Da müsste drin stehen: Keine Kostenansprüche einschl. aller Nebenkosten an Herrn Jordan für OLG Verfahren.
Und die Kostenzusage hat dir der Arzt gegeben nicht der RA und das kann der Arzt im Namen des RA gar nicht zusagen
ok dann ergibt meine denkweise keinen sinn. danke dir fuer den hinweis dass in der vollmacht so ein passus drin stehen muss bevor ich was unterschreibe. ich traue dem braten eigentlich schon, aber ich kann auch ruhiger schlafen wenn ich abgesichert bin.
@harry, was meinst du mit "sonst zahlst nämlich du :heul: ggf. auch GA." was heisst GA.?
Garantiere dir dass das OLG dir nix einbringt. Das ist nämlich ein rein schriftliches Verfahren und da kann ein RA gar nicht für den Arzt tätig werden weil sowas nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
Da, ich habe dir was raus gesucht. Steht aber iwo schon geschrieben hier.
Die Revision in Strafsachen unterscheidet sich grundlegend von der ersten Instanz und dem Berufungsverfahren. Die Revision ist keine neue Tatsachinstanz, sondern das Revisionsgericht überprüft das Strafurteil allein auf Rechtsfehler. Der BGH bzw. das OLG geht von dem Sachverhalt aus, den das Landgericht (oder das Amtsgericht) festgestellt hat.
Diese in den Gründen des Strafurteils genannten Feststellungen sind für das Revisionsgericht verbindlich. Beispielsweise lässt sich mit der Revision nicht einwenden, dass ein Sachverständiger oder ein Zeuge im Strafverfahren vor dem Gericht tatsächlich etwas anderes gesagt hat und von den Richtern missverstanden worden ist.
Da zählt auch nicht ob das Attest vielleicht doch richtig gewesen sein könnte oder es nicht war.
Schaut fast so aus als wollen die dich über den Kamm scheren.
Habe das LG Urteil und Begründung gelesen.
Das LG hat das Recht korrekt angewandt.
Mehr kann das OLG auch nicht feststellen.
Zeige mir bevor du aktiv wirst mal die Revisionsbegründung.
Interessiert mich sehr !!!
Übrigens: Auch das bereits getätigte Einreichen der Revision beim OLG
- auch ohne Begründung - kostet bereits Geld :blum:
Ach man, Jordan, ich weiß gar nicht, was ich trauriger finde....
... dass du das Verfahren weiter ziehen willst?
obwohl Tagessätze wie auch Tageshöhe stark reduziert wurden
obwohl deine besonderen Nasen-Umstände berücksichtigt wurden (die nicht mal dein eigener Hausarzt berücksichtigen wollte)
obwohl du glaubhaft Reue gezeigt hast und eigentlich gar nichts bereust
obwohl du in einem Berufsfeld tätig bist, deren Zielgruppe sich mehrheitlich noch nicht vor einer Infektion per Impfung schützen kann
obwohl hier in über 20 Seiten eine Beratung geleistet wurde, die zu der Reduzierung geführt hat. Dir wurde hier eins zu eins deine Strategie geliefert. Und zwar kostenlos.
oder
... dass derjenige, der hier maßgeblich an dieser Strategie beteiligt war, sich aus dem Forum verabschiedet hat?
An deiner Stelle würde ich ganz schnell die Kostenfrage schriftlich und verbindlich klären. Wer zahlt wieviel von was?
Du hast mit dem Anwalt bereits telefoniert. Somit ist schon mal eine erste Gebühr (max. um die 240 Euro) fällig. Dafür braucht es vorab kein unterschriebenes Mandat.
Ist ja nett, wenn der 77jährige Arzt, der angeblich nichts mehr zu verlieren hat, dir telefonisch mitteilt, aufkommen zu wollen. Was genau meint er? Eine Erstberatung? Gerichtsgebühren? Das komplette Anwaltshonorar?
Und was ist, wenn er sich daran gar nicht mehr erinnern kann?
Die bisherige Deckungszusage scheint doch noch recht unspezifisch. Bewiesen werden kann sie auch nicht, oder habe ich etwas überlesen?
Du bist der Auftraggeber des Anwalts. Damit bist du auch zahlungspflichtig, unabhängig davon, wer dir diese/alle Kosten dann vielleicht mal ersetzt.
Dein Vertrauensvorschuss gegenüber eines Arztes, dem du nicht ein einziges mal persönlich begegnet bist, ist schon ziemlich enorm. Kann alles gut laufen, gönne ich dir (weil ich ein Herz für Pädagogen habe), kann aber auch finanziell nicht so gut laufen. Ist dir das bewusst? Nach der Reduzierung wirktest du eigentlich recht zufrieden.
Ich will dir echt nichts schlechtes und wünsche dir auch weiterhin alles Gute!
hi lieber Juljul,
ich hab vorhin schon mich gewundert dass hier nur noch Gast50147 steht und ich weiss gar nicht was mit harry passiert ist! ich bin ihm extremst dankbar und er laesst sich nicht mal was schenken.
mein job steht eventuell mehr oder weniger auf dem spiel, ich traue mich nicht mich impfen zu lassen und morgen findet irgendein gespraech statt, vor dem ich schon angst habe...
ich wurde jetzt schon so viel gewarnt wegen kostenexplosion, also ich werde anfang der woche mal auch mit dem anwalt telefonieren und genau diese sorge aeussern. ich hab jedoch ein gutes bauchgefuehl. ich hab durch die corona pandemie aufrichtige leute indirekt kennengelernt (also autoren, aerzte, journalisten, rechtsanwaelte), in die ich sehr viel vertrauen setze. von diesen angelogen zu werden ist zu diesem moment undenkbar, das wuerde nicht passen zu diesen menschen, die ich mehr oder weniger auf schritt und tritt verfolge (zb corona-ausschuss).
harry, ich kann leider gar nicht rueckverfolgen, wo du steckst oder wieso du gegangen bist. ich denke du bist hier nicht nur mir ans herz gewachsen!
ich habe schriftliche belege in form von kurzen emailtexten von allen parteien.
Hey Jordan,
ich kenne die Regelung in deinem Bundesland nicht. Sehr wohl aber die allgemeine Diskussionen um eine Pflichtimpfung für bestimmte Berufsgruppen. Für mich geht es schon seit Wochen in Richtung Ausgrenzung, was einer Impfpflicht nahe kommt. Sehe ich sehr kritisch, genauso wie den Zustand des Gesundheitswesen, der ja nicht erst seit 2019 katastrophal ist.
Du bist doch sicherlich gut vernetzt mit den Leuten, die du indirekt kennengelernt hast. Vielleicht gibt es Leitfäden für ein Hinhalten oder ähnliches.
Vielleicht ist das Gespräch aber auch ganz anderer Natur. Lass es mich bitte wissen, wenn es wirklich wegen einer Impfung anberaumt wurde. Es würde mich wundern. Vielleicht geht es eher darum, dass aufgefallen ist, dass du die Sache mit der Maske sowohl bei dir als auch bei den SuS (falls die eine Pflicht haben sollten) nicht ganz so ernst nimmst.
Ich wohne derzeit übrigens im 2G-Bundesland, bin allen Empfehlungen gefolgt und habe dennoch Verständnis für Menschen, die eine andere Meinung haben als ich. Die gibt es hier im 2G-Bundesland schon recht oft. Ich schätze den Austausch mit ihnen sehr, weil auch mein Horizont erweitert wird und ich für Ängste und Bedenken sensibilisiert werde. Es gibt viele wie mich, die nicht über einen Kamm scheren. Aber am Ende des Tages erwarte ich zumindest den Versuch des Verständnisses für mich und generell eine Differenzierung in jeglicher Betrachtungsweise.
Das einfach mal nebenbei und nicht speziell an dich gerichtet. Für das Gespräch wünsche ich dir Besonnenheit :)
Was du zu harry sagst: :yes: :ok:
Vielleicht kommt er ja wieder oder irgendjemand, der hier schon lange ist, kann kurz sagen, warum er kein Mitglied mehr sein wollte.
Zu deinem Vertrauen: Ich wünsche dir, dass du Recht behälst. Du kennst sicherlich das Sprichwort "Bei Geld hört die Freundschaft auf"
Wenn du etwas (was genau? frage dich selbst, musst du hier nicht beantworten) per Mailtexte belegen kannst, ist das schon mal gut. Ich würde dennoch nicht telefonieren, sondern das mit den Kosten schriftlich machen. Konkrete Fragen, worauf du auch eine konkrete Antwort zu erwarten hast. Wenn die nicht kommt, kannst du ja schauen, was du daraus ableitest. Da dürfte schnell Gewissheit herrschen.
Komm gut in die Woche - trotz Gespräch.
@ Jordan ich empfehle dir dich nach den Antworten 345 und 346 zu richten.
@ Harry war echter Profi und hat meine Sache im Handumdrehen geregelt und ich habe viel Geld gespart und es kam zu keinem Prozess. Durch die Auflistung der Fehler des Amtes durch Harry wurde der Bescheid aufgehoben.
Welche schriftliche Erklärung aller Kosten und was sie beinhalten muss steht hier schon geschrieben: "Keine Ansprüche gegen Jordan" nämlich und empfehle dass du handschriftlich ergänzt auf der Vollmacht "Unter Verwahrung jeder Kostenlast".
Wegen dem Harry hat es Zoff für nix gegeben. Er hatte den Denkfehler dass ein Ex-Alkoholiker nach jahrelanger Abstinenz gesund ist was aber nicht stimmte. Bloß wer weiß schon dass 1 mal Alk. lebenslang Alk. heißt wenn man mit Alkoholismus nichts zu tun hat.
Dafür ist er vom Moderator mit recht scharfer Wortwahl kritisiert worden.
Als Konsequenz wohl hat er Minuten später seinen Account gelöscht.
Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 09:21:20Er hatte den Denkfehler dass ein Ex-Alkoholiker nach jahrelanger Abstinenz gesund ist was aber nicht stimmte. Bloß wer weiß schon dass 1 mal Alk. lebenslang Alk. heißt wenn man mit Alkoholismus nichts zu tun hat.
Nein, das war nicht sein Fehler. Sein Fehler war, dass er mit seiner Empfehlung so getan hat, als würde er sich auskennen. Und sich dann mit seinen Ausflüchten immer, immer weiter reingeritten hat - statt einfach einzusehen, dass er sich nicht mit allem auskennt. Und dann eben auch mal still zu sein.
Ist doch alles vorbei. Alles lange Vergangenheit. Jedenfalls hat keiner ihm je einen rechtlichen Fehler vorhalten können wenn man die vielen Threads so gern liest wie ich.
Aber schei...egal er ist ja weg und einigen sind glücklich darüber.
Zitat von: Juljul am 08. November 2021, 00:22:43Du hast mit dem Anwalt bereits telefoniert. Somit ist schon mal eine erste Gebühr (max. um die 240 Euro) fällig.
Stimmt nicht ganz.
Im RVG ist festgelegt, dass die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt Privatleute zwischen 15 und 190 Euro je nach Aufwand zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer kosten darf.
Ja, genau so habe ich das auch in Erinnerung @kaputt. Wollte das mit dem kleinen Zusatz "max." in der Klammer verdeutlichen.
Danke, dass du da nochmal gezielter darauf hingewiesen hast. Mir ist auch aufgefallen, dass ich eine komplette Threadseite aus Versehen übersprungen habe :wand: Sonst hätte ich da gar nicht so auf die Kostensache gepocht.
Rein aus Interesse, könnte mir jemand mitteilen, ob den Ablauf richtig verstanden habe?
1. Verfahren vor dem Amtsgerichts mit Ergebnis: 50 Tagessätze zu je 30 Euro
2. Berufung durch Jordan
3. Verfahren vor dem Landgericht mit Ergebnis: 25 Tagessätze zu je 25 Euro
ab jetzt
4. Einlegen der Revision durch Jordan
4.1 Dadurch geht das Verfahren zum OLG
4.2 Das OLG prüft nicht, ob Jordan zu Unrecht verurteilt wurde, sondern ausschließlich, ob es bei den vorherigen Verfahren Formfehler seitens des Gerichts gegeben hat
4.3 Übereinstimmung der rechtskenntnis-habenden User hier: die Verfahren wurden korrekt geführt.
Sollte dieser Ablauf so hinhauen,
Lieber Jordan,
was genau versprichst du dir von der Revision?
Und an alle, was wäre dann der nächste Schritt, wenn das OLG auch feststellt, dass die Revision keinen Erfolg hat? Nennt man bestimmt anders, aber ich hoffe, ihr wisst, was ich meine.
Zitat von: Juljul am 08. November 2021, 12:49:5225 Tagessätze zu je 25 Euro ab jetzt
Nein nicht ab Berufung sondern ab Beginn. Das LG hat das Urteil vom AG abgeändert.
Zitat von: Juljul am 08. November 2021, 12:49:52ob es bei den vorherigen Verfahren Formfehler seitens des Gerichts gegeben hat
prüft nur ob das Gesetz von der Vorinstanz richtig angewendet wurde
Zitat von: Juljul am 08. November 2021, 12:49:52
Und an alle, was wäre dann der nächste Schritt, wenn das OLG auch feststellt, dass die Revision keinen Erfolg hat?
Letzter Schritt ist die Verfassungsbeschwerde aber die wird garantiert nicht angenommen
Danke dir, Kaputt :sehrgut:
Durch sein maßlos übersteigertes Rechtsempfinden fällt er halt auf den A...
Was solls? Nicht unser Problem! Wer nicht hören will muss fühlen (alter Spruch)
Ich hatte vor Jahren mal eine Revision. Da kommt es knallhart auf die Begründung an. Da müssen Fehler der unteren Instanz hieb- und stichfest
belegt ja bewiesen werden aber so dass jeder Zweifel ausgeschlossen ist.
Nur dann hat man Erfolg.
Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 13:24:52Durch sein maßlos übersteigertes Rechtsempfinden fällt er halt auf den A...
Das wird ein teures hinfallen. Die Anwälte greifen da richtig gut zu.
Wenn dann noch ein Gutachten gebraucht wird, wird es richtig teuer.
Ich zitiere den Admin aus einem anderen Thread:
Zitat von: Ottokar am 09. November 2021, 10:20:25
Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 14:27:44
Zitat von: Ottokar am 07. November 2021, 18:37:41oder suchen gezielt solche Foren auf, um die Bedürfnisse ihrer antisozialen Persönlichkeit zu befriedigen und rennen dann weg, bevor sie für ihr widerliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können.
Mich geht das zwar alles nichts an aber das empfinde ich als Frechheit.
Ich habe das runter geladen. Da entspricht nichts aber rein gar nichts der Wahrheit und von widerlichen Verhalten zu reden ist schlicht ein LÜGE in Bezug auf @ Harry der so vielen hier geholfen hat - auch mir.
Aber dein Moderatorenkommentar spricht echte Bände für jeden Leser der die Threads von H. verfolgt hat.
Du musst es ja wissen, da du ja Harry bist, oder soll ich dich besser Alibaba, Tippsucher, oder Barak nennen? Oder bevorzugst du Phoenix?
Wieviele Mitgliedskonten hast du hier eigentlich noch?
@alle
Tja Leute, ihr wurdet kräftig verarscht von Harry, aka Phoenix, Kaputt, Alibaba, Tippsucher, Barak ...
Hier hantierte mal ein echter Troll mit mindestens 5 Benutzerkonten und hat so seine Beiträge durch vermeitlich andere Personen bestätigt und gepusht, um Meinungen zu manipulieren und gezielt Stimmung gegen bestimmte Personen zu machen.
Wenn das so stimmt, und ich gehe davon aus, dass ein Admin mit Zugriff auf Datenbanken das nicht einfach mal so behaupten kann, trete ich aus dem Harry-Fanclub aus. Das ändert nichts daran, dass er hier sehr geholfen hat.
Das ist wirklich traurig :(
also jungs ich habe nun antwort vom rechtsanwalt:
"...Danach empfehle ich Ihnen, die eingelegte Revision
zurückzunehmen. Dies aus folgendem Grunde:
Wie ich dem Berufungsurteil entnommen habe, hatten Sie die
Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Dies ist
möglich. In diesem Falle wird nicht mehr das gesamte erstinstanzliche
Urteil zur Überprüfung gestellt, sondern nur die
Rechtsfolge. Die Feststellungen zum objektiven und subjektiven
Tatbestand der Verwendung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses
wurden damit im Berufungsverfahren nicht mehr angegriffen.
Es wurde lediglich geltend gemacht, dass die Bestrafung zu ,,hart" ausgefallen ist. Dem ist das Landgericht
dann ja auch teilweise gefolgt.
Vor diesem Hintergrund macht es natürlich keinen Sinn, im
vorliegenden Fall aus grundsätzlichen Erwägungen weiter vorzugehen,
denn ein Revisionsgericht könnte sich vorliegend
ausschließlich noch mit dem Rechtsfolgenausspruch beschäftigen.
Zur Frage des Attestes von Herrn Dr. Weber würde das
Revisionsgericht gar nicht mehr kommen.
Ich habe deshalb hier keinerlei Fristen unter Kontrolle genommen.
Freundliche Grüße"
es ist also so wie ihr es auch schon gesagt habt. ziehe also heute meine revision zurueck und hoffe dass da nicht noch weitere kosten entstanden sind durch das einlegen. wer nun den kleinen rat des rechtsanwalts bezahlt: ich hoffe natuerlich wie ausgemacht dr. weber oder halt der rechtsanwalt zahlt seine aufwendungen selbst aus reiner ideoelogie im kampf gegen merkwuerdige entwicklungen der justiz.
wer lust auf ein interview hat mit dem gruender des corona ausschusses dem empfehle ich auf apolut in der serie m-pathie: Dr. Reiner Fuellmich ,,Die Justiz ist im Eimer".
auf der arbeit ging es tatsaechlich um corona, aber der hintergrund war ein anderer. aber das ist mir jetzt zu persoenlich. jedenfalls wurde mir nicht gaenzlich der kopf abgerissen :lol: ich denke die frage stellt sich sicher in vielen betrieben: wie mit den unterschiedlichen ansichten ueber corona umgehen. betriebsfrieden nicht gefaehrden etc. in den schulen ist das thema innerhalb der schuelerschaft ja auch da, da kann man als paedagoge natuerlich weiterhin weg sehen, das klappt auch recht gut, also die schueler untereinander gehen wirklich gut mit unterschiedlichen meinungen um, die schaffen es damit auszukommen. da koennen wir erwachsenen noch lernen :D
harry bin ich persoenlich selbstverstaendlich nach wie vor sehr dankbar. dass du vlt unter mehreren accs hier auftritt aendert nichts an deiner hilfe die du mir hier geleistet hast!
Zitat von: jordan2sheepy am 09. November 2021, 13:30:32
wer lust auf ein interview hat mit dem gruender des corona ausschusses dem empfehle ich auf apolut in der serie m-pathie: Dr. Reiner Fuellmich ,,Die Justiz ist im Eimer".
Grandiose Empfehlung.
Meiner Meinung nach ist der ein großer Lügner und Schwurbler. Hat sich auf Kosten der Querdenker ziemlich bereichert und gelogen bis sich die Balken biegen. Dazu ist Transparenz nicht so wirklich seine Stärke, denn bisher hat er soweit ich es gelesen habe noch nichts gesagt, wofür er die "Spenden" verwendet hat. Des Weiteren lügt er in seinen Klagen oder Nichtklagen.
https://rtnewsde.pro/inland/208859-walter-weber-ueber-maskenprozess-richterin/
Walter Weber im Maskenprozess: Richterin sehr erstaunt, wie der Staat mit Ärzten umgegangen ist
11 Juni 2024 20:44 Uhr
Die Richterin sei sehr erstaunt, welchen Repressionen Ärzte und Patienten in der Coronazeit ausgesetzt waren, erklärte der angeklagte Dr. Weber. Der Gründer der Ärzte für Aufklärung startet eine Umfrage zu Hausdurchsuchungen. Sein Strafverteidiger Künnemann berichtet aus der Praxis.
Seit Anfang Mai läuft der Gerichtsprozess gegen den Internisten Dr. Walter Weber vor dem Landgericht Hamburg. Dem Gründer der "Ärzte für Aufklärung" wird zur Last gelegt, er habe in 57 Fällen sogenannte falsche Maskenbefreiungsatteste ausgestellt. Für das Verfahren gegen den 80-jährigen Mediziner wurden insgesamt 18 Prozesstage anberaumt.
Am Montag äußerte sich der Arzt zum laufenden Verfahren. In einer öffentlichen Erklärung teilte er seine Wahrnehmung über die Vorsitzende Richterin Dr. Nele Behr mit. Demnach schien die Richterin bislang nicht gewusst zu haben, wie teilweise schwer erkrankte Patienten von ihren Hausärzten "behandelt" wurden.
Wenn Patienten aufgrund ihrer den Ärzten bekannten schweren Erkrankungen, infolge derer sie keine Mund-Nase-Bedeckung tragen konnten, um ein Maskenattest baten, wurden sie regelmäßig von ihren Hausärzten ohne Anhörung abgewiesen. Sinngemäß hätten Ärzte dies vielfach auch damit begründet, dass sie dem Anliegen der Patienten nicht nachkämen, weil sie sich vor einer Hausdurchsuchung fürchteten. Dr. Weber beschrieb das Staunen der Richterin über die Vorgänge in den Arztpraxen: "Bei den Terminen schien die Richterin Frau Dr. Behr sehr erstaunt zu hören, dass selbst langjährige Patienten mit z. T. bekannten schweren Erkrankungen von ihren Ärzten 'abgewimmelt' wurden bei dem Wunsch nach einem Masken-Befreiungs-Attest, z. T. ohne Anhörung, z. T. mit der sinngemäßen Bemerkung 'ich möchte keine Hausdurchsuchung haben!'"
Keine medizinische Indikation, sondern Angst vor Repressionen bestimmte ärztliches Handeln
Mit anderen Worten, viele Ärzte lehnten die Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten nicht aufgrund ihrer fachlichen Bewertung der Gesundheitssituation des Patienten ab, sondern ihr ärztliches Handeln gründete in der Angst vor staatlichen Repressionsmaßnahmen und Strafen. Wie groß muss die Sorge dieser Ärzte gewesen sein, wenn sie damit sogar gegen das sogenannte Genfer Ärztegelöbnis handelten – früher bekannt als Hippokratischer Eid? Diese 1948 verfasste Deklaration wird weltweit von vielen Ärzten nach ihrer Approbation geleistet. In Deutschland gehört das Gelöbnis zur ärztlichen Berufsordnung.
Im Oktober 2017 wurde der Eid auf der Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) um ein wesentliches Element erweitert: die Autonomie des Patienten gegenüber seinem behandelnden Arzt. Damals hatte der Neurologe Prof. Hans-Peter Vogel vom wissenschaftlichen Fachausschuss der Bundesärztekammer erklärt: "Denn das Wohl und der Wille des Patienten müssen nicht immer übereinstimmen." – "In den letzten Jahrzehnten ist es auch rechtlich zu einer Stärkung des Patientenwillens gekommen. So können Entscheidungen getroffen werden, die gegen sein aus ärztlicher Sicht wohlverstandenes Interesse sind." In der aktuellen Version des vom Weltärztebund 1948 erstmals verabschiedeten Genfer (Ärzte-)Gelöbnisses heißt es unter anderem:
"Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren." – "Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden."
Nach Interpretation der Autorin dieses Beitrags hieße das: Sogar in den Fällen, in denen die Ausstellung eines Maskenattests medizinisch umstritten sein könnte, wären die Ärzte nach dem Genfer Gelöbnis verpflichtet, im Zweifel die Autonomie des Patienten vor das Fachwissen zu stellen – wie zum Beispiel bei der Anfrage nach einem Maskenbefreiungsattest. Erst recht müssten sie diese Atteste ausstellen, wenn die Befreiung von der Maskenpflicht aus ärztlicher Sicht indiziert wäre.
Schließlich sind sie nach dem Genfer Gelöbnis "selbst unter Bedrohung" verpflichtet, ihr medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten anzuwenden. Aber die tatsächliche Bedrohung durch polizeiliche Hausdurchsuchungen und durch den Staat war für viele Ärzte offensichtlich und nachvollziehbar so bedrohlich und angstbehaftet, dass sie quasi entgegen dem Genfer Gelöbnis handelten. Wie Dr. Weber erklärte, hätten manche Ärzte ihre Ablehnung von Attestausstellungen gegenüber ihren Patienten sinngemäß genau so dargestellt.
Strafverteidiger Ivan Künnemann erläutert die Ängste der Ärzte
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Ivan Künnemann, erläuterte am Dienstag im Telefoninterview mit der Autorin die Angst der behandelnden Ärzte aus seiner juristischen Praxis:
Vielfach habe der Anwalt erlebt, dass Patienten, die wegen Maskenverweigerung als Angeklagte vor Gericht standen, nur deshalb frei gesprochen wurden, weil sie schwerwiegende Befunde von Fachärzten und Kliniken vorlegten. Aus den Befunden sei unzweifelhaft hervorgegangen, wie schwer solche Patienten an Lungen- oder Herzerkrankungen litten.
Eine Behinderung der Atmung durch eine Maske habe für diese Angeklagten eindeutig ein hohes gesundheitliches Risiko bedeutet. Weil die behandelnden Fachärzte meistens nicht bereit gewesen seien, ihnen die Maskenatteste auszustellen, hätten die Patienten sich in ihrer Not an kritische Ärzte gewendet. Aufgrund der eingereichten Befunde und damit offensichtlich belegten medizinischen Notwendigkeit einer Maskenbefreiung seien solche Patienten vor Gericht frei gesprochen worden. Der Strafverteidiger von Dr. Weber erklärte:
"Vielfach sind Patienten, die über ein Maskenattest von einem kritischen Arzt verfügten, im ihren Strafverfahren frei gesprochen worden. Warum? Weil sie gesundheitlich schwer wiegende Befunde von Kliniken und Fachärzten vorlegen konnten. Dennoch war keiner der behandelnden Ärzte bereit, die Patienten von der Maske zu befreien."
Zum Teil hätten Ärzte von schwer erkrankten Patienten das Maskenattest nicht ausgestellt, weil sie der Meinung gewesen seien, das Coronavirus sei so gefährlich, dass die Patienten trotz hohem gesundheitlichen Risiko eine Maske tragen müssten. Zum Teil hätten die Ärzte aber auch nach Erfahrung des Anwalts die Atteste nur deshalb nicht ausgestellt, weil ihre Angst vor einer Hausdurchsuchung zu groß gewesen sei. Dazu müsse man wissen, so der Anwalt: "Es gab Hausdurchsuchungen bei Ärzten, die gerade mal ein Attest ausgestellt hatten." In einem anderen Fall vor Gericht habe der Arzt vier Maskenbefreiungsatteste ausgestellt.
Neue Initiative von Dr. Weber: Wie viele Ärzte, Heilpraktiker, Psychologen und Patienten mussten in Deutschland Hausdurchsuchungen erleben?
Bis heute sei überhaupt nicht bekannt, wie viele Hausdurchsuchungen insgesamt in Deutschland bei Menschen in Heilberufen und bei Patienten stattgefunden hätten, erklärte Künnemann. Der Aufruf von Dr. Walter Weber sei im Sinne der Aufklärung daher von großer Bedeutung. Weber bittet in seiner Mitteilung vom Montag darum, dass sich alle Menschen, die in der Coronazeit eine Hausdurchsuchung erleben mussten, bei ihm melden. Der Gründer der Ärzte für Aufklärung appelliert:
Darum mein Wunsch, dass alle Ärzte, Heilpraktiker, sonstige in Pflegeberufen tätige Menschen und Patienten, die in den letzten Jahren eine Hausdurchsuchung hatten bzw. Maskenatteste ausgestellt haben, sich melden bei bzw. schreiben an: walterw@drwalterweber.de."
Die Sammlung von Informationen über Hausdurchsuchungen sei deshalb wichtig, so Dr. Weber, weil deutsche Richter anscheinend keine oder kaum Vorstellung darüber hätten, wie der deutsche Staat in der Coronazeit mit Ärzten und Patienten umgegangen sei. Nach Informationen der Ärzte für Aufklärung hätten fast alle Ärzte, die Maskenatteste ausstellten, teilweise brachiale Hausdurchsuchungen erlebt.
Viele dieser Ärzte seien verklagt worden und stünden vor Gericht. Über die Zustände müssten die Richter aufgeklärt werden, erklärte Dr. Weber: "Ich glaube, die Richterschaft in Deutschland hat keine oder wenig Ahnung, was in den letzten Jahren beim Umgang des Staates im Rahmen der sog. Corona-Maßnahmen insbesondere bei den Ärzten, den medizinischen Berufen und natürlich auch den Patienten abgelaufen ist. Es wird Zeit, diese Information zu erheben und an die Richterschaft als eigenständige Gewalt unserer Demokratie weiterzugeben."
Dr. med. Walter Weber praktiziert als Internist und Onkologe in Hamburg. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Psychosomatik und Krebsbehandlung. Für sein Strafverfahren wegen angeblichen "Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse" wurden insgesamt 18 Verhandlungstage angesetzt. Die nächsten Verhandlungen finden am 19. Juni und am 25. Juni jeweils um 9:15 Uhr im Hamburger Landgericht statt.
Zitat von: AlterGaul am 09. November 2021, 16:29:11Zitat von: jordan2sheepy am 09. November 2021, 13:30:32wer lust auf ein interview hat mit dem gruender des corona ausschusses dem empfehle ich auf apolut in der serie m-pathie: Dr. Reiner Fuellmich ,,Die Justiz ist im Eimer".
Grandiose Empfehlung.
Meiner Meinung nach ist der ein großer Lügner und Schwurbler. Hat sich auf Kosten der Querdenker ziemlich bereichert und gelogen bis sich die Balken biegen. Dazu ist Transparenz nicht so wirklich seine Stärke, denn bisher hat er soweit ich es gelesen habe noch nichts gesagt, wofür er die "Spenden" verwendet hat. Des Weiteren lügt er in seinen Klagen oder Nichtklagen.
Tja Fullmilch hat eventuell das eine oder andere verdient. Andere haben eben millionen gemacht andere wiederum haben mit den sogenannten unfehlbaren Astbestschutzmasken mal ein paar Milliarden an Rechnungen noch zu zahlen... Die Liste ist ellenlang