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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Reqiquant am 05. August 2021, 12:24:02

Titel: Ablehnung Antrag wegen übersteigendem Erwerbseinkommen im Folgemonat
Beitrag von: Reqiquant am 05. August 2021, 12:24:02
Hallo,

kurz und bündig:

1. ALG II Antrag wurde gestellt von November bis April.
2. Anfang März wurde eine Stelle angetreten.
3. Die Auszahlung des Gehalts erfolgte erst Anfang April. Sowohl seitens des AG als auch was den Eingang auf dem Konto des AN betrifft.
4. Das Amt lehnt die Zahlung von ALG II für den März ab wegen des übersteigenden Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit.

Keine Ahnung ob es zwischenzeitlich Änderungen gab, aber meines Wissens ist der Monat des Zugangs des Gehalts entscheidend, nicht ab wann eine Stelle angetreten wurde.
Titel: Re: Ablehnung Antrag wegen übersteigendem Erwerbseinkommen im Folgemonat
Beitrag von: blaumeise am 05. August 2021, 12:30:26
Zitat von: Reqiquant am 05. August 2021, 12:24:02meines Wissens ist der Monat des Zugangs des Gehalts entscheidend, nicht ab wann eine Stelle angetreten wurde.
Das stimmt. Es gilt das Zuflussprinzip: https://hartz.info/index.php?topic=41.0 (https://hartz.info/index.php?topic=41.0)

Ich würde Widerspruch gegen den Bescheid einlegen - falls die Frist schon abgelaufen ist, einen Überprüfungsantrag stellen - und auf das Zuflussprinzip hinweisen.
Titel: Re: Ablehnung Antrag wegen übersteigendem Erwerbseinkommen im Folgemonat
Beitrag von: Reqiquant am 05. August 2021, 12:32:02
Danke! Sicherheitshalber wollte ich noch einmal nachfragen, da ich mir da nicht mehr so sicher war.
Titel: Re: Ablehnung Antrag wegen übersteigendem Erwerbseinkommen im Folgemonat
Beitrag von: onehitwonder am 05. August 2021, 12:33:44
Zitat von: Reqiquant am 05. August 2021, 12:24:02Das Amt lehnt die Zahlung von ALG II für den März ab wegen des übersteigenden Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit.
Die Zahlung für den März (also Ende Februar) oder die Zahlung im März (die für April bestimmt ist)?
Titel: Re: Ablehnung Antrag wegen übersteigendem Erwerbseinkommen im Folgemonat
Beitrag von: Sheherazade am 05. August 2021, 12:38:28
Zitat von: Reqiquant am 05. August 2021, 12:24:02
1. ALG II Antrag wurde gestellt von November bis April.

Also Bewilligungszeitraum vom 01.11. bis 30.04.? Dann ist das Einkommen mit Zufluß im April auch anzurechnen.
Titel: Re: Ablehnung Antrag wegen übersteigendem Erwerbseinkommen im Folgemonat
Beitrag von: blaumeise am 05. August 2021, 12:42:21
Aber nur im April, nicht schon im März, da es erst im April zugeflossen ist.
Titel: Re: Ablehnung Antrag wegen übersteigendem Erwerbseinkommen im Folgemonat
Beitrag von: Sheherazade am 05. August 2021, 12:51:42
Das ist korrekt, aber ich hoffe, TE liest noch mal alles richtig nach in seinen Bewilligungs- und Ablehnungsbescheiden, offenbar hat er da einiges durcheinander gebracht.
Titel: Re: Ablehnung Antrag wegen übersteigendem Erwerbseinkommen im Folgemonat
Beitrag von: Reqiquant am 31. August 2021, 23:21:13
Zitat von: Sheherazade am 05. August 2021, 12:51:42
... offenbar hat er da einiges durcheinander gebracht.
Warum auch immer... Hier hat eher das Amt versucht, mal wieder Recht zu beugen. Mittlerweile ist auch das, mal wieder, durch. Danke für die Hilfe!