Hallo,
Ich beziehe ALG 2 und gehe zudem einem Minijob nach und muss dadurch monatlich meine Lohnabrechnungen beim Jobcenter einreichen. Desweiteren soll ich den Verdienst per Kontoauszüge nachweisen.
Um meine Erkrankung nicht als Vorwand zu nehmen, nenne ich es mal, dass ich immerwieder das Einreichen "verschlafe" und die Unterlagen 2-3 Wochen zu spät einreiche. (eingereicht habe ich bis jetzt immer alles)
Heute habe ich ein Brief bekommen: "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen"
Da ich für meine Handlungen gerade stehen muss, will ich mich hier auch nicht beschweren.
Interessieren würde mich wieso ich kein Bescheid bekommen habe gegen den ich theoretisch ein Widerspruch einlegen kann bzw ob es überhaupt eine Grundlage für vorläufige Einstellung von Zahlung gibt ?
Theoretisch kann das Jobcenter damit jemanden "ausbluten" lassen...
Lad doch mal das Schreiben hierzu hoch.
Vorläufige Einstellung der Leistung ist ein Realakt, kein Verwaltungsakt.
Michael1990
Zitat von: Michael1990 am 05. August 2021, 15:13:54Interessieren würde mich wieso ich kein Bescheid bekommen habe gegen den ich theoretisch ein Widerspruch einlegen kann bzw ob es überhaupt eine Grundlage für vorläufige Einstellung von Zahlung gibt ?
Hast du doch:
Zitat von: Michael1990 am 05. August 2021, 15:13:54Heute habe ich ein Brief bekommen: "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen"
Bin neugierig ob du überhaupt noch antwortest, anwesend warst du jeden Tag ohne auf etwas einzugehen. So etwas wundert mich immer wieder bei Hilfesuchenden; seltsame Zeiten.
Ein schönes WE
FN
Ich wollte das Schreiben nicht reinstellen da es mancheinen eventuell dazu verleiten könnte auf dieses Schreiben einzugehen.
Mir ist mein selbstverschuldetes Versäumnis sehr wohl bewusst, deswegen war es auch nicht mein Ziel zu jammern oder etwas "zudrehen". Zumal nichts verloren ist, sobald ich die Unterlagen einreiche. (habe ich ja bis jetzt auch immer)
Meine Frage war interessehalber und allgemein gestellt, da eine "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen" eben kein Bescheid ist und man somit auch nicht dagegen vorgehen kann.
Und um es nochmal deutlich zu machen - Mein Ziel ist es nicht irgendeine Lösung zu finden wie ich dem entgehen kann -
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Jupp, kein VA, kein Rechtsbehelf, kein Widerspruch.
Was möchtest du denn dazu wissen?
Auf welchen Grundlagen "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen" erlaubt sind und ob diese überhaupt erlaubt sind.
Auf Grund der mangelnden Mitwirkungspflicht ( § 40 SGB II i.V.m. § 331 SGB III) darf vorläufig eingestellt werden. Hier: man weiß nicht ob du überhaupt Anspruch auf ALG2 hast, hast den Anspruch nicht nachgewiesen -> Einstellung bis zur Nachholung der Mitwirkungspflicht/Klärung. Übrigens zeitlich befristet, wie du im § 331 SGB III nachlesen kannst.
Ja, die vorläufige Einstellung ist in deinem Fall erlaubt, da du die nötigen Unterlagen nicht beigebracht hast, die zur Feststellung deiner Leistungen notwendig sind. Im Brief wurde dir die Rechtsgrundlage genannt.
Bin überholt worden
Vielen Dank Euch.
D.h. immer dann wenn es um ein Verdienst bzw Vermögen geht durch das man eventuell aus dem Bedarf fällt wird die Zahlung vorläufig ausgesetzt.Aansonsten bekommt man ein Bescheid...?
Bei mir hat es nach Ablauf der Frist übrigens 2 Werktage gedauert bis die Zahlung vorläufig ausgesetzt wurde
Hier gibt's genauere Infos: Leistungspflicht des Leistungsträgers ==> https://hartz.info/index.php?topic=10.0 (https://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Es stellt sich die Frage .wie viel verdienst du im Durchschnitt und wie hoch ist dein Bedarf ?
Mit dem hochladen des Schreibens könnte wir hier besser Antworten. Nicht jede Leistungseinstellung ist rechtens.
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 08. August 2021, 10:55:21
Mit dem hochladen des Schreibens könnte wir hier besser Antworten. Nicht jede Leistungseinstellung ist rechtens.
Diese offensichtlich schon, vielleicht guckst du mal in Beitrag 4.
@Michael 1990, leider hast du das Datum unkenntlich gemacht.
Zu wann sollten die Unterlagen eingereicht werden.
Hast du die HK und BK Abrechnung vom Vermieter.
Wie hoch ist dein Bedarf und dein verdienst ?
LG Hexe
Die Fragen desTE wurden beantwortet, mehr wollte er nicht wissen.
Zitat von: Michael1990 am 08. August 2021, 08:28:26Meine Frage war interessehalber und allgemein gestellt, da eine "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen" eben kein Bescheid ist und man somit auch nicht dagegen vorgehen kann.
Und um es nochmal deutlich zu machen - Mein Ziel ist es nicht irgendeine Lösung zu finden wie ich dem entgehen kann -
Danke Hexe für deine Bemühungen, jedoch liegt hier eindeutig der Fehler bzw das Versäumnis bei mir. Die Unterlagen habe ich mittlerweile abgegeben, sodass alles passen sollte.
Ich war lediglich verwundert das es möglich ist, jemandem das Geld komplett zu sperren und das auch noch ohne Bescheid d.h. ohne die Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen (ausser natürlich der Mitwirkungsplicht nachzugehen)
Damit ich trotzdem antworte hier die Infos.
Es handelt sich um ein Minijob bei dem ich 430-450€ im Monat verdiene.
Das hochgeladene Schreiben ist vom 03.08.2021 und die 4 wöchige Frist ist am 30.07.2021 abgelaufen...
Aus meiner Frage aus Interesse wurde jetzt scheinbar doch ein Problem, deswegen würde ich euch gerne um Rat fragen.
Letzte Woche habe ich die geforderten Unterlagen eingereicht. Neben der Nebenkostenabrechnung auch meine Kontoauszüge. Gestern habe ich dann einen nicht ganz erfreulichen Brief bekommen.
Im ersten Brief wurde mir anhand der Kontoauszüge (Lohnabrechnungen waren schon eingereicht) mein Anspruch nachgezahlt und ist somit erledigt.
Im zweiten Brief wurde die Nebenkostenabrechnung scheinbar nicht akzeptiert und ich soll noch einige Unterlagen nachreichen.
Die für mich essenziellste Frage ist, wieso meine Grundsicherung noch immer vorläufig eingestellt ist? Mit den Kontoauszügen und der Nachzahlung seitens des Jobcenters sollte mein Einkommen ausreichend geklärt sein und ich weiterhin Anspruch haben.
Die scheinbar nicht ausreichenden Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung darf doch maximal zur Folge haben, dass lediglich die Nebenkosten nicht mehr gezahlt werden.
Zu den geforderten Unterlagen:
Ich habe den Brief gestern erhalten und soll sämtliche Unterlagen innerhalb 11 Tagen von meinen Vermietern anfordern und beim Jobcenter abgeben.
11 Tage finde ich sehr sportlich zumal die Angelegenheit nicht mal in meiner Macht steht. Kann ich hier eine Fristverlängerung beantragen?
Darf das Jobcenter überhaupt solche Unterlagen vom Vermieter fordern und was ist eine "schriftliche Erklärung" die meine Vermieter abgeben sollen?
Und zu letzt eine hoffentlich nicht eintretende Situation:
Wenn ich Aufgrund ausbleibenden Mietzahlungen eine fristlose Kündigung bekomme. Darf die Miete der neuen Wohnung nur die Kosten der jetzigen Wohnung betragen oder kann ich mir Wohnungen mit dem maximal zulässigen Mietsatz suchen?
Liebe Grüße
Michael
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Du bist Mieter?
Da stehen Posten auf der Rechnung, die ein Mieter nicht zahlt bzw welche z.B.in deinem MV extra drinstehen müssten.
Wäschepflege
Einrichtung
Verwaltungskosten
z.B.
Logisch, wenn extern abgerechnet wird ist auch die Abrechnung Brunata etc vorzulegen. Zur Kontrolle ob es Abweichungen zur Gesamtabrechnung des Vermieters gibt. Da wird sich Heizkosten siehe Brunata Summe o.ä.stehen.
Du bist schon länger Hilfebedürftig? Dann sollten doch die Abrechnungen 19/18 schon vorliegen.
Ansonsten ist nur relevant was während Leistungsbezug anfällt
Ja ich bin Mieter und lebe in einem Mehrparteienhaus.
Wäschepflege und Einrichtung ist im Mietvertrag extra aufgeführt. Dieser Posten wurde vom Jobcenter jedoch nie übernommen und ist soweit auch in Ordnung. Andere müssen ja auch extra in ein Wäschesalon fahren. Da habe ich es bequemer.
Ich habe um ehrlich zu sein noch nie eine Wasser- und Heizungsabrechnung bzw Nachweise über Gebäudeversicherungen erhalten. Egal wo ich zur Miete war (war immer privat) Und bin auch nie auf die Idee gekommen das zu kontrollieren (auch als ich noch selbst verdient und gezahlt habe)
Dann werde ich das beim Vermieter beantragen.
Ich würde gerne nochmal in die Runde fragen ob jemand irgendeine Hilfestellung hat.
Wenn ich mir so manchen Widerspruch bzw manches Schreiben hier im Forum anschaue wird dort immer sehr viel mit Paragraphen und Gesetzen argumentiert.
Ich bin Laie und werde das sehr wahrscheinlich nicht hinbekommen.... Reicht es auch ganz normal zu schreiben oder werden es die Sachbearbeiter eh nicht ernst nehmen ?
Ich würde in etwa so schreiben:
Die benötigten Unterlagen habe ich bei meinem Vermieter erbeten und werde diese nach Erhalt schnellstmöglich an Sie weiterleiten. Ich bitte um einen Fristaufschub, da die von Ihnen angesetzte Frist von 12 Tagen sehr kurz ist.
Durch die eingereichten Lohnabrechnungen und Kontoauszüge als Nachweis für den Lohnzufluß auf mein Konto und ihrerseits nachgezahlten Beträge ist ausreichend geklärt, dass ich Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts habe. Deswegen bitte ich Sie die vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen rückgängig zu machen.
das noch als Ergänzung schreiben?
Fehlende Nachweise zur Nebenkostenabrechnung dürfen höchstens zur Folge haben, dass die Zahlung der Nebenkosten eingestellt wird
Zitat von: Michael1990 am 18. August 2021, 08:52:57Die benötigten Unterlagen habe ich bei meinem Vermieter erbeten und werde diese nach Erhalt schnellstmöglich an Sie weiterleiten. Ich bitte um einen Fristaufschub, da die von Ihnen angesetzte Frist von 12 Tagen sehr kurz ist.
"... und ich keinen Einfluss darauf habe, wann mein Vermieter mir die benötigten Unterlagen zukommen lässt."
Das würde ich noch ergänzen. Denn du kannst nicht einreichen, was du nicht hast. Es steht nicht in deiner Macht, dem Vermieter Dampf zu machen. Du hast zwar das Ganze verbummelt, aber momentan sind die Grenzen deiner Mitwirkung erreicht.
Zitat von: Michael1990 am 18. August 2021, 08:52:57das noch als Ergänzung schreiben?
Fehlende Nachweise zur Nebenkostenabrechnung dürfen höchstens zur Folge haben, dass die Zahlung der Nebenkosten eingestellt wird
Bist du denn sicher, dass das überhaupt stimmt? Ich würde es weglassen, denn bis jetzt hast doch du das Zusenden der benötigten Unterlagen hinausgezögert. Daher würde ich mir so was erst mal verkneifen.
Allenfalls kannst du beantragen, dass die Leistungen vorläufig wieder bewilligt werden, bis das mit den Vermieter-Unterlagen geklärt ist. Den Lohnzufluss hast du ja inzwischen nachgewiesen.
Danke Blaumeise,
an irgendeiner Stelle hier im Forum habe ich gelesen, dass in solchen Fällen maximal die volle NK ausbleiben darf und die Kaltmiete bzw der Regelsatz weiterhin gezahlt werden muss.
Vielleicht kann sich noch jemand dazu melden. Ansonsten schreibe und verschicke ich mein Schreiben so wie ich geschrieben habe mit dem von Blaumeise vorgeschlagenen Zusatz
Schick erstmal.ab.
Eigentlich dürften nicht mal NK/HK gekürzt werden. Du bist ja zur Zahlung verpflichtet. Lediglich muss geklärt werden ob die letzte Abrechnung zu Nachzahlung.oder Guthaben führt.
Oder haben sich die Vorauszahlungen geändert auf Grund der letzten Abrechnung?
Nee, es hat sich nichts geändert und bis jetzt wurden die NK Abrechnungen immer akzeptiert.
Ich gebe das Schreiben morgen auf dem Weg zur Arbeit ab und melde mich sobald ich Neuigkeiten habe
Guten Morgen,
da der Schriftverkehr seitens des Sachbearbeiters immer sehr zügig war und ich auf mein letztes Schreiben mit der Bitte die vorläufig eingestellte Zahlungen wieder rückgängig zu machen keine Antwort bekommen habe habe ich schon geahnt was mich heute erwartet.
Es wird weiterhin das komplette Geld d.h. Regelsatz + Kaltmiete und Nebenkostet einbehalten.
Aktuell ist von meiner Seite folgendes passiert:
geforderte Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Nebenkostenabrechnung des Vermieters habe ich eingereicht.
detallierte bzw sämtliche zur NK Erstellung benötigten Unterlagen habe ich soweit bei meinem Vermieter angefordert, jedoch noch nicht erhalten und dementsprechend nicht eingereicht.
Auch wenn ich irgendwo selbst Schuld bin da ich alles auf den letzten Drücker und auch gerne mal zwei, drei Tage später abgebe, hoffe ich dass ihr vielleicht doch ein Tipp habt wie ich am Besten bzw eher am Schnellsten aus der blöden Situation komme?
Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 07:09:30Es wird weiterhin das komplette Geld d.h. Regelsatz + Kaltmiete und Nebenkostet einbehalten.
Woher hast du diese Information? Kam etwas Schriftliches vom JC?
Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 07:09:30geforderte Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Nebenkostenabrechnung des Vermieters habe ich eingereicht.
Wann?
Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 07:09:30detallierte bzw sämtliche zur NK Erstellung benötigten Unterlagen habe ich soweit bei meinem Vermieter angefordert, jedoch noch nicht erhalten und dementsprechend nicht eingereicht.
Wann? Und hast du das JC hierüber informiert?
Hallo BigMama,
zu 1.
Ein Schreiben oder sonstiges habe ich nicht erhalten. Somit gehe ich davon aus, dass das Schreiben mit der vorläufig eingestellten Zahlung weiterhin aktuell ist. Desweiteren war das Jobcenter bis jetzt immer ein sehr pünktlicher Zahler und heute ist nichts auf dem Konto (Der Lohn vom Minijob ist drauf)
zu 2.
Am 07. August habe ich sämtliche geforderten Unterlagen eingereicht.
zu3.
Das Jobcenter habe ich am 20 August schriftlich informiert (meinen Vermieter etwa 2 Tage davor), dass ich beim Vermieter die detallierten Unterlagen angefragt habe und nun drauf warte
Hey Michael,
ich weiss nicht ob das weiterhilft, aber ich hatte heute auch noch nichts "drauf". Hast du Infos erhalten oder etwas schriftliches vom Jobcenter das die Zahlung eingestellt/nicht weitergeführt wurde ? Wenn nicht kann es auch sein das sich wie alle Jahre mal die Auszahlung einfach verschiebt.
Möchte dir keine Hoffnung machen, aber es kann sein das es sich einfach um eine generelle Verzögerung handelt. Solltest du nicht schon eine Bestätigung seitens der Hotline/Sachbearbeiterin haben das es ein andersweitiges Problem ist.
Zitat von: DadDelve am 31. August 2021, 07:49:46
... aber ich hatte heute auch noch nichts "drauf".
Der 31. August endet um 23:59 Uhr; das Geld muss am 01. September um 00:00 Uhr zur Verfügung stehen. Zur Panik besteht also kein Grund.
Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 07:41:01Am 07. August habe ich sämtliche geforderten Unterlagen eingereicht.
Dann empfehle ich dir beim JC anzurufen um die Angelegenheit zu klären. Insbesondere sollte dir jemand erläutern, wieso du keine Regelbedarf bekommst, wenn die Höhe nun mit Hilfe der Lohnabrechnung genau berechnet werden kann.
So kurzes Feedback meines Telefonat´s
Laut der Dame gibt es "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistung" ausschließlich als Gesamtpaket d.h. unabhängig davon wieso man diese verhängt bekommt, wird immer die komplette Zahlung eingestellt. Somit auch der Regelbedarf und die Kaltmiete.
Meiner Mitwirklungspflicht bin ich laut Aussage nicht nachgekommen weil ich "alles behaupten d.h. meine Mitwirkung nicht beweisen kann" und solange sämtliche Unterlagen nicht eingegangen sind, wird auch nichts rückgängig gemacht.
Wenn mein Vermieter im Urlaub ist, gerade eine halbe Weltreise macht oder sich einfach Zeit lässt, ist es mein Problem...
Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 13:12:26Meiner Mitwirklungspflicht bin ich laut Aussage nicht nachgekommen weil ich "alles behaupten d.h. meine Mitwirkung nicht beweisen kann" und solange sämtliche Unterlagen nicht eingegangen sind, wird auch nichts rückgängig gemacht.
Wenn mein Vermieter im Urlaub ist, gerade eine halbe Weltreise macht oder sich einfach Zeit lässt, ist es mein Problem...
Allerdings bist du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und kannst nichts dafür das Dritte nicht mitmachen.
Da kommt dann ins Spiel dass das JC leisten muss, entweder vorläufig oder auf Antrag als Darlehen. nachzulesen in der Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) aber das wurde eigentl. schon am 08. von Blaumeise verlinkt.
und für die Grenzen der Mitwirkung ist dieser § zuständig https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html
MfG FN
Ich hoffe die ganzen unterschiedlichen Fragen gehen hier nicht unter.
Mittlerweile habe ich die Unterlagen von meinem Vermieter erhalten und letzte Woche Dienstag persönlich in den Briefkasten des Jobcenters geworfen.
Samstag habe ich ein Brief von der Krankenkasse erhalten, dass ab dem 31.08.2021 mein Versicherungsverhältnis nicht geklärt ist.
Heute habe ich beim Jobcenter angerufen und durfte wieder mit einer "sehr netten" Dame reden.
Meine Unterlagen sind noch nicht eingescannt und dementsprechend kann man nicht nachvollziehen ob ich die Unterlagen überhaupt eingeworfen habe.
Das ich so schnell ein Brief von der Krankenkasse erhalten habe glaubt mir die Dame nicht da es nicht üblich ist.
Langsam bin ich genervt....
Welche Schritte kann ich aktuell einleiten da mich die Situation sehr belastet und ich absolut keine Lust mehr habe mit den "netten" Damen zu telefonieren
Michael1990
Zitat von: Michael1990 am 14. September 2021, 09:30:32Welche Schritte kann ich aktuell einleiten da mich die Situation sehr belastet und ich absolut keine Lust mehr habe mit den "netten" Damen zu telefonieren
Telefonieren
oder den Vorgesetzten kontaktieren
oder schreiben
oder zum SG und einen EA stellen. Beim Gericht gibt es auch Rechtspfleger die da uU helfen
oder zum RA und evtl. über Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0)
MfG FN