Hallo Forum,
ich habe ab Januar 2016 ALG II bekommen. Ich bin Selbstständiger im kreativen Bereich. Im März 2016 habe ich eine Zusage von einem Kunden für einen festen Auftrag jeden Monat bekommen. Also habe ich im März schriftlich bei meiner Sachbearbeiterin gekündigt und keine Zahlung mehr erhalten. Letzte Zahlung Ende Februar. Eine aEKS wurde angeblich vom JC angefordert aber dann vergessen.
Meine jetztige sehr unangenehme SB hat nun die Unterlagen nachträglich angefordert. Sie beharrt darauf dass ich auch nach Februar 2016 wieterhin Zahlungen bekommen habe obwohl sie meine KTO Auszüge hat und daraus klar ersichtlich ist dass keine Eingänge von dem JC mehr gekommen ist.
Sie ist sehr hart und hat mir heute mitgeteilt dass die letzte Anweisung von JC im Mai 2016 stattfand. Mein Kontoauszug belegt klar dass das nicht wahr ist. Sie ist genervt und schreibt dass ich jetzt entweder die aEKS wie gefordert (1-6/16 statt 1-3/16) fristgerecht abgebe oder sie eine Nullerklärung macht. Sie habe keine Zeit auf meine Fragen einzugehen da sie zuviel Arbeit mit anderen Beziehern hat.
Meine Frage: Habe ich nicht das Recht dass diese "fraglichen" Zahlungen geklärt werden? Und was bedeutet Nullerklärung?
Danke
S.
Nullerklärung? Bestenfalls, dass Du null Einnahmen hattest.
Die SB hat Dir sicher den Zahlungsverlauf ausgedruckt..Auf dem ist zu sehen wann in welcher Höhe auf welches Konto gezahlt wurde. Ohne diesen Nachweis kann sie sagen was sie will....
Den besten Joke hat mal ein JC gebracht indem es die Mietkaution statt an den Vermieter auf das eigene BA Konto überwiesen hat. Zoemliches Drama, die Mieter haben dem JC brav Geld zurückgezahlt was nie beim Vermieter angekommen ist und machen das jetzt nochmal durch...
Allerdings kann man, um Geld zu retten , nicht mitten im BWZ der vorläufigen EKS so einfach abmelden. Selbst wenn man dann keine Überweisung mehr erhält ist der Gewinn der kompletten 6 Monate per abschließender EKS nachzuweisen . Die vorläufige Bewilligung bezog sich ja auch auf den 6 Monatszeitraum.
Je eben. Bestenfalls. Ich traue dem SB nicht. Was kann Nullerklärung noch bedeuten? Ausgaben werden auf Null gesetzt und meine Einnahmen werden aber gegengerechnet? Und wie ist das rechtlich, wäre diese Nullerklärung legal? Für mich hört sich das vom SB wie eine Drohung an.
Aber wie gehts jetzt weiter, einen Zahlungsverlauf habe ich natürlich nicht bekommen. Wie schon erwähnt, sie will dass ich akzeptiere was sie sagt weil sie keine Zeit hat sonst gibt´s eine Nullerklärung.
Habe ich ein Recht diesen Zahlungsverlauf zu vom SB zu bekommen? Wie geschrieben, März hatte ich den BZR gekündigt und es gingen keine Zahlungen mehr ein. Es gibt nur ein privates Konto und der SB hat alle Auszüge und kann das sehen.
Danke
S.
Hast du die Bescheide von damals noch? Kam einer nach deiner "Kündigung" im März?
Ja, Du hast ein Recht darauf! Nur so kannst Du doch Forderungen die das JC ggf gegen Dich aufstellt auch prüfen.
Wende Dich mal mit deinen Fragen bzw. mit der Bitte um den Zahlungslauf an den Teamleiter. Schriftlich!
Nein. Für 2016 nie was bekommen.
S.
Zitat von: crazy am 05. August 2021, 20:31:21
Ja, Du hast ein Recht darauf! Nur so kannst Du doch Forderungen die das JC ggf gegen Dich aufstellt auch prüfen.
Wende Dich mal mit deinen Fragen bzw. mit der Bitte um den Zahlungslauf an den Teamleiter. Schriftlich!
Super, vielen Dank. Genu das werde ich tun. Noch eine Frage, wie finde ich heraus wer der Teamleiter ist. Ich möchte vermeiden meinen SB zu fragen. Der Dame passt sowas nicht und sie wird sehr schnell ungemütlich. Ich hatte wegen einer dubiosen Forderung von ihr schonmal einen Anwalt zu Rate ziehen müssen. Als ich ihr das erklärte wurde sie ganz ernst und stellte fest dass ich keinen Anwalt brauche.
Kann ich also auch in der Zentrale danach fragen? Oder sonst wie heraufinden?
Danke
S.
In Netz auf der Seite oder alternativ einfach Teamleitung und dann die Teamnummer als Adressat
:wand: Die endgültige Festsetzung hätte innerhalb eines Jahres erfolgen müssen (hier nach der Sonderregelung des § 80 Absatz 2 SGB II - Beginn des Jahreszeitraums August 16, Ende Juli 17).
Die Dame ist also ein bisschen spät dran.
Zitat von: crazy am 05. August 2021, 20:55:08
In Netz auf der Seite oder alternativ einfach Teamleitung und dann die Teamnummer als Adressat
Vielen Dank Crazy,
jetzt habe ich alle Briefe und Mails vom JC angeschaut und es steht nirgendwo eine Teamnummer/name darauf. Und auf den Webseiten des JC finde ich keinen Hinweis wie ich meinen Teamleiter ausfindig mache oder zumindest die Teamnummer.
S.
Zitat von: Deadpool am 05. August 2021, 21:21:21
:wand: Die endgültige Festsetzung hätte innerhalb eines Jahres erfolgen müssen (hier nach der Sonderregelung des § 80 Absatz 2 SGB II - Beginn des Jahreszeitraums August 16, Ende Juli 17).
Die Dame ist also ein bisschen spät dran.
Nein das wurde schon geklärt, ich wurde frühzeitig bereits aufgefordert. Habs aber vergessen einzureichen. Dadurch dass ich aufgefordert wurde gibt es keine Verjährung.
Danke
S.
Eigentlich oben rechts. Da sollte eigentlich Team x123 stehen
Vielleicht kann Deapool helfen?
Zitat.Nein das wurde schon geklärt, ich wurde frühzeitig bereits aufgefordert. Habs aber vergessen einzureichen. Dadurch dass ich aufgefordert wurde gibt es keine Verjährung.
Danke
Na, da frag mal, wo das im SGB II stehen soll. Und zwar in der Fassung vor dem 1.8.16. Oder ging dein Bewilligungszeitraum über August 16 hinaus?
Zitat von: seifert55 am 05. August 2021, 21:46:34jetzt habe ich alle Briefe und Mails vom JC angeschaut
Zeig mal so einen Briefkopf.
Zitat von: crazy am 05. August 2021, 22:18:29
Eigentlich oben rechts. Da sollte eigentlich Team x123 stehen
Vielleicht kann Deapool helfen?
Nein, nichts bezgl. Team. Nur noch "Mein Zeichen" und BG-NUmmer.
Was ist Deapool?
Danke
S.
Der User ...der kennt sich aus
Zitat von: Deadpool am 05. August 2021, 22:19:33
Zitat.Nein das wurde schon geklärt, ich wurde frühzeitig bereits aufgefordert. Habs aber vergessen einzureichen. Dadurch dass ich aufgefordert wurde gibt es keine Verjährung.
Danke
Na, da frag mal, wo das im SGB II stehen soll. Und zwar in der Fassung vor dem 1.8.16. Oder ging dein Bewilligungszeitraum über August 16 hinaus?
Zitat von: seifert55 am 05. August 2021, 21:46:34jetzt habe ich alle Briefe und Mails vom JC angeschaut
Zeig mal so einen Briefkopf.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Du hast die Teamnummer geweißt. Das ist "Mein Zeichen", die 3 Zahlen ist das Team, der Buchstabe gehört zu einem Mitarbeiter.
Na, da frag mal, wo das im SGB II stehen soll. Und zwar in der Fassung vor dem 1.8.16. Oder ging dein Bewilligungszeitraum über August 16 hinaus?
Danke,
also genau so wurde mir das von ihr erklärt. Hätte der JC mich innerhalb von einem Jahr nicht zur Abgabe der aEKS für 2016 aufgefordert, wäre die Sache verjährt und der JC könnte nichts nachforden.
Aber die SB sagt ich hätte eine Aufforderung innerhalb der Frist bekommen und ich wäre der nicht nachgekommen. Somit kann dann die Sache nicht verjähren und der JC kann das jederzeit, auch wie jetzt in 2021 nachfordern.
Ich schreibe also jetzt einen Brief an den Teamleiter wegen dem Zahlungsverlauf. Wenn du meinst die Aufforderung zur Abgabe der aEKS für 2016 wäre nicht richtig, sollte ich das vielleicht im Brief mitanführen.
Danke
S.
Für Bewilligungszeiträume die vor dem 1.8.16 endeten gilt der neue 41a SGB II noch gar nicht. Und die Aufforderung zur Abgabe von Unterlagen hemmt auch nicht die Jahresfrist.
Zitat von: Deadpool am 05. August 2021, 23:59:09
Für Bewilligungszeiträume die vor dem 1.8.16 endeten gilt der neue 41a SGB II noch gar nicht. Und die Aufforderung zur Abgabe von Unterlagen hemmt auch nicht die Jahresfrist.
Ich habe dies darüber gefunden: "Die Ein-Jahres-Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Jobcenter die Überzahlung auffällt". Gab es diese Regelung vor August 16 noch nicht?
Danke
S.
Immer schlecht, wenn man ohne Quellenangabe zitiert. Aber das dürfte nicht zur Jahresfrist des § 41a SGB II gehören, sondern zur Jahresfrist des § 45 SGB X. Das ist was ganz anderes.
Zitat von: Deadpool am 06. August 2021, 00:06:32
Immer schlecht, wenn man ohne Quellenangabe zitiert. Aber das dürfte nicht zur Jahresfrist des § 41a SGB II gehören, sondern zur Jahresfrist des § 45 SGB X. Das ist was ganz anderes.
Ok.
ich habe folgendes also im Internet nachgelesen (Anhang). Das würde also bedeuten dass der JC für 2016 garnichts einfordern darf richtig? Dann beginne ich meinen Brief an den Teamleiter erst garnicht mit der Anforderung des Zahlungsverlaufes sondern gleich damit dass nichts mehr angefordert oder rückwirkend entschieden werden kann.
Ich möchte in meinem Brief möglichst nichts falschmachen.
Danke
S
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Ja, meines Erachtens ist das völliger Nonsens, was diese SB da macht. Aber wie gesagt: wenn der Bewilligungszeitraum vor dem 1.8.16 endete.
Zitat von: Deadpool am 06. August 2021, 00:35:18
Ja, meines Erachtens ist das völliger Nonsens, was diese SB da macht. Aber wie gesagt: wenn der Bewilligungszeitraum vor dem 1.8.16 endete.
Ja, der BWZ ging von 01 - 06 / 16 wobei ich ja wie ganz am Anfang erwähnt nur bis 03 / 16 ALGII bekommen.
Aber du meinst es ist Nonsens. Aber bist du sicher dass das so stimmt? Also wenn der JC sich weigert, kann ich dann guten Gewissens einen Anwalt einschalten?
Danke
S.
Ich bin mir sicher.
Im Verwaltungsverfahren gibt es keine Anwaltskosten erstattet. Wenn das JC eine endgültige Festsetzung und Erstattung (also Bescheide) in die Welt setzt, dann kannst du getrost einen Anwalt beauftragen. Aber bitte einen, der weiß, dass erst zum August 16 das SGB II geändert wurde.
Zitat von: Deadpool am 06. August 2021, 10:34:21
Ich bin mir sicher.
Im Verwaltungsverfahren gibt es keine Anwaltskosten erstattet. Wenn das JC eine endgültige Festsetzung und Erstattung (also Bescheide) in die Welt setzt, dann kannst du getrost einen Anwalt beauftragen. Aber bitte einen, der weiß, dass erst zum August 16 das SGB II geändert wurde.
Vielen Dank.
S.
Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage: Wenn die jetzt tatsächlich aus 2016 ein Einschreiben nachweisen können, dass mir damals eine Aufforderung zur Abgabe der aEKS zugestellt würde, ist alles dahin oder? Und ich muss dann doch alles nachreichen? Denn meine SB hat ja gesagt, es wäre nicht verjährt weil ich diese äü0-
Danke
S
Nein. Wenn du darauf nicht reagiert hast, hätten sie innerhalb der Jahresfrist nach Aktenlage endgültig festsetzen müssen. Nach alter Rechtslage hätten sie schätzen müssen.
Hallo Forum,
jetzt kann ich updaten. Ich hatte beide Probleme schriftlich dem Teamleiter mitgeteilt. Was den ursprünglichen Punkt anbelangt, nämlich dass ich in 2016 nur drei Monate ALGII Bezug hatte, dem die SB ja widersprochen hatte obwohl nachweislich keine weiteres ALGII auf meinem KTO einging, wurde anscheinend bestätigt. Jedenfalls bekam ich heute vom JC eine Mitteilung die besagt dass für die Mitteilung an die Rentenkasse der Zeitraum der Bewilligung des BZ in 2016 von 6 Monaten auf 3 Monate geändert wurde.
Sonst habe ich noch nichts bekommen. Meine SB ist ja 4 Wochen in Urlaub und kommt am 11. wieder.
Wegen dem zweiten Problem, nämlich dass die aEKS für 2016 nicht mehr eingefordert werden kann weil der BZ vor dem 1.8.16 lag, habe ich noch nichts bekommen.
Ich berichte bald wieder.
Vielen Dank
S
Zitat von: Deadpool am 05. August 2021, 21:21:21
:wand: Die endgültige Festsetzung hätte innerhalb eines Jahres erfolgen müssen (hier nach der Sonderregelung des § 80 Absatz 2 SGB II - Beginn des Jahreszeitraums August 16, Ende Juli 17).
Die Dame ist also ein bisschen spät dran.
Hallo,
endlich hab ich nun Post vom JC bekommen. Aber was bedeutet nun "es erfolgt keine endgültige Festsetzung"? Bleibt die Abrechnung für 2016 also weiter offen?
Danke
S
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Das JC teilt dir mit, was ich geschrieben habe: das es für eine endgültige Festsetzung jetzt zu spät ist.
Die Abrechnung 2016 ist nicht mehr offen, weil die vorläufige Bewilligung inzwischen Kraft Gesetzes die endgültige Festsetzung darstellt.