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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Valdian am 06. August 2021, 18:47:51

Titel: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Valdian am 06. August 2021, 18:47:51
Guten Tag in die Runde,

ich möchte gerne Ratschlag zu dieser Fallsituation, würde mich freuen wenn ihr helfen könntet, da mich das sehr durcheinander bring:  ALG2 im August erhalten. Neuer Job Anfang September. Ein Schreiben kam heute an, dass ALG2 für den Monat September nicht mehr gezahlt wird wegen Jobbeginn. Wie soll ich nun September überstehen? Gehalt kommt ja erste Ende des Monats.

Die Sache mit dem Geldzuflussprinzip kenne ich, aber da bereits jetzt feststeht, dass kein ALG2 Anfang September bezahlt wird muss ich ein Überbrückungsdarlehen anfragen.

Meine Frage ist: Wenn das Gehalt am 2 Oktober auf dem Konto sein sollte, greift dann das Geldzuflussprinzip ein?
Danke für die Antworten.

Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: crazy am 06. August 2021, 18:50:52
Dann greift es erst für Oktober.
Du möchtest aber Geld für September, was am 31.8 bereits gezahlt werden müsste. Wenn Du laut AV eh erst Anfang Folgemonat bezahlt wirst braucht es keine Überbrückung sondern ganz normal Alg2 für September, da im September Hilfebedürftig
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Valdian am 06. August 2021, 19:06:32
Ja richtig, deshalb verstehe ich nicht, warum ein Schreiben kam mit der Mitteilung, dass Anfang September ALG und Hifebedüftigkeit eingestellt wird. Zusätzlich wurde gleich ein Darlehensantrag für September mitgesendet mit der Anforderung, dass ich die sofort zurücksenden soll und ab Oktober mit der Rückzahlung beginnen soll.

Endet mit Jobbeginn gleich meine ALG - Anspruch obwohl ich erst Ende des Monats den Lohn bekomme?  ALG2 wird doch immer Anfang des Monats für den Monat bezahlt, oder nicht? Dieser Darlehensantrag ist doch eine Fallstricke, oder nicht?

Hier stimmt doch etwas nicht, oder verstehe ich das nicht?!
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: crazy am 06. August 2021, 19:29:03
Wenn Du am 30.09 dein erstes Gehalt bekommst, endet das Alg 2 tatsächlich bereits am 31.08.
Zuflussprinzip!
Umgekehrt- kommt man aus Alg1 in Alg2 bekommt man am Ende des Monats sein Alg1 (da nachschüssig gezahlt wird) und gleichzeitig das erste Mal Alg2(weil im Voraus gezahlt wird)
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Valdian am 06. August 2021, 19:32:30
Alles klar. Kann ich denn noch Einstiegshilfe beantragen statt Darlehen? Der Vertrag mit dem Job ist schon unterschrieben und an den Jobcenter habe ich es auch schon gesendet. Ich habe noch Darlehen vom alten Job noch an den Jobcenter zu zahlen. Wenn das so weitergeht, dann naja.

Am Ende kann ich dann von dem ALG2 mein Darlehen abbezhalen und lebe dann irgendwann auf der Straße. Falls die mir dort jetzt während der Probezeit kündigen sollten.
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: crazy am 06. August 2021, 19:46:53
Mach doch einfach, mehr als Ablehnung kann doch nicht passieren.
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. August 2021, 15:47:12
Valdian

Zitat von: Valdian am 06. August 2021, 19:06:32Endet mit Jobbeginn gleich meine ALG - Anspruch obwohl ich erst Ende des Monats den Lohn bekomme?  ALG2 wird doch immer Anfang des Monats für den Monat bezahlt, oder nicht? Dieser Darlehensantrag ist doch eine Fallstricke, oder nicht?
Nein dein Anspruch endet nicht. Das JC hat das ganz korrekt falsch gemacht und kommt sehr häufig vor.
Angeblich wird das Darlehen in einen normalen Anspruch verwandelt wenn dein Lohn tatsächlich erst im Oktober auf dein Konto zufliessen sollte.

Du kannst jetzt entweder Darlehensweise beantragen oder
genauso viel, wenn nicht mehr Arbeit investieren, damit das JC die Einstellung der Leistung zurück nimmt.
Wie steht dann im Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) unter Arbeitsaufnahme.

Zitat von: Valdian am 06. August 2021, 19:32:30
Am Ende kann ich dann von dem ALG2 mein Darlehen abbezhalen und lebe dann irgendwann auf der Straße. Falls die mir dort jetzt während der Probezeit kündigen sollten.
Das zahlt man in Raten ab und ist kein Grund auf der Straße zu landen.

MfG FN
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Valdian am 09. September 2021, 20:00:53
Guten abend,

ich möchte nochmal das Thema aufgreifen. Das Jobcenter hat mir im Prinzip das Darlehen aufgrund meiner Bedürftigkeit aufgedrängt, anstatt das Zuflussprinzip, worauf ich Anspruch habe, anzuwenden und die ALG2 Bezüge zum 31.08 aufgehoben.

Da ich jetzt mit dem Darlehen diesen Monat über die Runde komme, und das Darlehen sofort im Oktobr zurückzahlen muss, frage ich mich wie das ist, wenn das Gehalt zum 01.10 auf meinem Konto überwiesen wird.

Muss ich auch in diesem Fall das Darlehen zurückzahlen? Denn offensichtlich hat das Jobcenter nicht das Zuflussprinzip angewendet.

Könnt ihr mir bitte dazu was sagen? Vielen Dank!

Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: crazy am 09. September 2021, 20:07:24
Nein, dann meldest Du mit Kontoauszug deinen ersten Lohn und Du musst nicht zahlen, da Du im September noch Hilfebürftig warst.
Im.Übrigen kann man die Rückzahlung auch in Raten vereinbaren
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Yavanna am 09. September 2021, 20:08:14
Ob das Zuflussprinzip korrekt angewendet, kann man erst beurteilen,  wenn der Lohn da ist.  Was steht im Arbeitsvertrag?
Ist das Geld am 30.9. da, musst du das Darlehen zurückzahlen.  Dafür kannst du Ratenzahlung mit der Kasse vereinbaren.  Ist das Geld am 1.10. da, wird aus dem Darlehen ein Zuschuss und muss nicht zurück gezahlt werden.
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Valdian am 09. September 2021, 20:45:30
Ich danke Euch für die Antworten.

Ich dachte, dass das Zuflussprinzip beim Darlehen nicht angewendet wird, habe mich wohl geirrt. D

Warum muss der Arbeitgeber jetzt eine Einkommensbscheinung ausfüllen und an den Jobcenter senden ? Im Vertrag den ich dem Jobcenter gesendet habe steht doch mein Gehalt. Ausserdem habe ich auch noch eine EK erhalten, den ich ausfüllen soll.

Worauf sollte ich achten? Ich bin etwas besorgt, weil ich diese Aufforderungen nicht verstehe.










Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: crazy am 09. September 2021, 20:50:09
muss er nicht. Du bekommst vom AG eine Lohn/Gehaltsabrechnung. Die reichst Du ggf noch ein zusammen mit dem Kontoauszug auf dem die Buchung drauf ist
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Valdian am 09. September 2021, 20:53:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2021, 15:47:12
Valdian

Zitat von: Valdian am 06. August 2021, 19:06:32Endet mit Jobbeginn gleich meine ALG - Anspruch obwohl ich erst Ende des Monats den Lohn bekomme?  ALG2 wird doch immer Anfang des Monats für den Monat bezahlt, oder nicht? Dieser Darlehensantrag ist doch eine Fallstricke, oder nicht?
Nein dein Anspruch endet nicht. Das JC hat das ganz korrekt falsch gemacht und kommt sehr häufig vor.
Angeblich wird das Darlehen in einen normalen Anspruch verwandelt wenn dein Lohn tatsächlich erst im Oktober auf dein Konto zufliessen sollte.

MfG FN

Ja, hier is offenbar etwas schief gelaufen, aber @crazy schrieb, wenn Gehalt im Oktober überwiesen wird, muss ich es nicht zurück zahlen.



@crazy Vom AG auszufüllen: Der AG ist auf Verlangen des JC zur Ausstellung dieser Bescheinigung verpflichtet nach §§§ - so steht das auf dem Formular. Warum ich die Anlage EK ausfüllen soll, verstehe ich gar nicht. Was wollen die noch festellen?

Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: JensM1 am 10. September 2021, 14:33:21
ZitatWarum ich die Anlage EK ausfüllen soll, verstehe ich gar nicht. Was wollen die noch festellen?

Etwaige Absetzbeträge wie Fahrtkosten u. ä. m., aber macht in der Fallkonstellation (Aufhebung) kaum Sinn, vermutlich Anlage EK und Einkommensbescheinigung "weil man es bei Arbeitsaufnahme immer so macht"...

Ansonsten siehe Vorposter. Darlehen beantragen falls notwendig, ansonsten einfach Zufluss und Gehaltsabrechnung abwarten, beides einreichen und fertig. Falls Darlehen und Zufluss in 10/21 wird dein Anspruch 09/21 mit dem Darlehen verrechnet, evtl. bekommst du - falls Darlehen geringer als Anspruch - noch eine Nachzahlung. In keinem Fall AG um Vorschuss in 09/21 bitten, der würde dann natürlich auch angerechnet werden.

Falls Darlehen und Gehalt in 09/21 kannst du eine ratenweise Rückzahlung beantragen, Details dazu stehen auf dem Darlehensbescheid.
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. September 2021, 17:38:00
Valdian

Zitat von: Valdian am 09. September 2021, 20:53:42
Zitat von: Zitat von: Valdian am 06. August 2021, 19:06:32
        Endet mit Jobbeginn gleich meine ALG - Anspruch obwohl ich erst Ende des Monats den Lohn bekomme?  ALG2 wird doch immer Anfang des Monats für den Monat bezahlt, oder nicht? Dieser Darlehensantrag ist doch eine Fallstricke, oder nicht?

Zitat von: Fettnäpfchen
« am: 07. August 2021, 15:47:12 »

Valdian 
Nein dein Anspruch endet nicht. Das JC hat das ganz korrekt falsch gemacht und kommt sehr häufig vor.
    Angeblich wird das Darlehen in einen normalen Anspruch verwandelt wenn dein Lohn tatsächlich erst im Oktober auf dein Konto zufliessen sollte.

    MfG FN
Zitat von: Valdian am 09. September 2021, 20:53:42Ja, hier is offenbar etwas schief gelaufen, aber @crazy schrieb, wenn Gehalt im Oktober überwiesen wird, muss ich es nicht zurück zahlen.

Du hattest fast einen Monat Zeit um es anders zu regeln und ich habe was die Rückzahlung angeht inhaltlich das selbe wie crazy geschrieben.

jetzt läuft das mit dem Darlehen und geht seinen Weg mit den normalen Anforderungen die so JC verlangen.
und ansonsten wurden deine weiteren Fragen ja schon von anderen Usern nochmal beantwortet.

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2021, 15:47:12Angeblich wird das Darlehen in einen normalen Anspruch verwandelt wenn dein Lohn tatsächlich erst im Oktober auf dein Konto zufliessen sollte.
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2021, 15:47:12Das zahlt man in Raten ab und ist kein Grund auf der Straße zu landen.

MfG FN
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Valdian am 10. September 2021, 18:28:24
Fettnäppchen,

dir und anderen lieben Dank für Eure Hilfe. Ich habe noch ein anderes Darlehen beim JC laufen und habe eine hohe Rechnung - Nebenkostennachzung für die Wohnung heute erhalten. Ich habe quasi fast kein Geld mehr im Oktober. Bereits jetzt keine Geld, ohne überhaupt Gehalt erhalten zu haben. Das tut richtig weh.  Ich werde jetzt mal den AG bitten, dass er mir das Geld verspätet also im Oktober zahlt, wäre schön wieder mal normal Lebensmittel einzukaufen.
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. September 2021, 18:46:49
Valdian

Zitat von: Valdian am 10. September 2021, 18:28:24und habe eine hohe Rechnung - Nebenkostennachzung für die Wohnung heute erhalten.
Die vom JC übernommen wird wenn deine Whg in der Angemessenheit liegt da du NOCH im ALG Bezug bist. Allerdings solltest du die SOFORT beim JC einreichen.
Zitat
Kopf mit Adresse und BG Nr.123456789
S.g.D.u.Herren
Anbei meine BK (o. NK) Abrechnung von 20.. zu Ihrer Berechnung
MfG Valdian

Zitat von: Valdian am 10. September 2021, 18:28:24Ich werde jetzt mal den AG bitten, dass er mir das Geld verspätet also im Oktober zahlt, wäre schön wieder mal normal Lebensmittel einzukaufen.
Lieber nicht wer weiß was das JC dann macht. Du hast die Summe der NK Abrechnung nächsten Monat vom JC denn dies muss das JC im Folgemonat leisten, hier gilt keine sechs Monatsfrist.*
Und das andere Darlehen zahlt man ja in der Regel mit 10% vom RL

* Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Zitat
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

MfG FN
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Valdian am 10. September 2021, 19:59:49
Fettnäpchen,

das hört sich nach einer klugen Sache an, die du da vorschlägst. Möchte ich gerne so machen. Der Vermieter hat für die Zahlungsfrist der NK 2020 (da war ich das ganze Jahr beim JC angemeldet) mitte Oktober angelegt, d.h. da hätte ich das Gehalt und müsste das doch selbst zahlen. So war jetzt meine Annahme.

Bitte klare mich auf. Wenn der JC die Nebenkostenabrechnung von 2020 übernimmt, dann würde ich das Darlehen in Raten umwandeln und käme im Oktober mit dem Gehalt noch klar.

Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Valdian am 10. September 2021, 22:19:41
Ich muss mich nochmal melden hier.

Im Internet lese ich, dass JC nicht die Nebenkostennachzahlung übernimmt, wenn Rechnung im Oktober fällig ist und ich aus dem Leistungsezug mit Gehaltszufluß im Oktober raus bin, ganz egal ob die Nebenkostenrechnung heute ankam.

In dem Sinne würde dass was du vorher geschrieben hast Fettnäpchen nicht stimmen. Oder?
LG
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Yavanna am 11. September 2021, 07:40:54
Leider ja, NK Abrechnungen werden nach Fälligkeit betrachtet
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. September 2021, 18:37:02
Valdian

Zitat von: Valdian am 10. September 2021, 19:59:49Bitte klare mich auf
Also entweder wie vorgeschlagen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. September 2021, 18:46:49Die vom JC übernommen wird wenn deine Whg in der Angemessenheit liegt da du NOCH im ALG Bezug bist. Allerdings solltest du die SOFORT beim JC einreichen.

   
ZitatKopf mit Adresse und BG Nr.123456789
    S.g.D.u.Herren
    Anbei meine BK (o. NK) Abrechnung von 20.. zu Ihrer Berechnung
    MfG Valdian
Oder
Du hast jetzt Post und überweist die Summe und das JC hat das zu bezahlen denn noch bist du im Bezug. Allerdings kenne ich den Wortlaut der Abrechnung nicht vll. steht da tatsächlich das erst im  Oktober zu zahlen ist.
Daher zumindest aus meiner Sicht:
Eine Zahlungsfrist besagt ja nicht das du erst im Oktober zahlen darfst sondern das ab da die Mahnungen kommen. Also sind das Kosten die du während deines Bezugzeitraumes hast.

Wenn du finanziell nicht in der Lage bist selber sofort zu zahlen kommt unteres zum tragen dabei bitte selber Prüfen*

Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
Zitat
Betriebskostennachzahlung nach Leistungsbezug, wenn man während des abgerechneten Zeitraumes ALG II bezogen hatte
Lt. BSG muss auch eine Betriebskostennachforderung für Zeiträume ohne Leistungsbezug vom JC übernommen werden, wenn diese nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit fällig wird (B 14 AS 121/10 R, bekräftigend in B 14 AS 40/14 R) - vorausgesetzt es handelt sich um die selbe Wohnung.
Somit muss - der allgemeinen Rechtsauffassung des BSG folgend - als Nachteil hingenommen werden, dass eine Betriebskostennachforderung für Zeiträume mit Leistungsbezug nicht vom JC übernommen wird, wenn im Monat der Fälligkeit kein Leistungsanspruch (mehr) besteht.
* Zu prüfen ist dabei allerdings, ob im Fälligkeitsmonat der - den Bedarf einmalig erhöhenden - Betriebskostennachforderung Anspruch auf ALG II besteht, was einen eigenständigen Leistungsanspruch begründen würde, der de facto auch die Übernahme der Betriebskostennachforderung umfasst.

MfG FN
Titel: Re: Rückerstattung und Darlehen
Beitrag von: crazy am 12. September 2021, 08:50:00
Durch die Abrechnung erhòht sich die Hilfebedürftigkeit!
Wenn also mit dem Einkommen nur knapp Hilfebedürftigkeit beendet kann durch die eingereichte Abrechnung im.Oktober noch Hilfebedürftigkeit bestehen