Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Juljul am 11. August 2021, 12:18:38

Titel: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 11. August 2021, 12:18:38
Hallo,

für eine BG wird seit Ende März 2021 ALG2 gewährt.

Anfang Juli 2021 wurde eine Gutschrift des Stromanbieters überwiesen. Etwas weniger als drei Monatsabschläge. Die Jahresabrechnung lief von Mai 2020 bis Mai 2021.
Da bei Einzug der BG (Mai 2020) nicht gesagt werden konnte, wie hoch der Verbrauch ist, hat die BG etwas mehr als üblich angesetzt. Warmwasser wird durch Durchlauferhitzer erzeugt, wofür die BG keine Erfahrungswerte hat.

Beim Weiterbewilligungsantrag müssen nun Kontoauszüge eingereicht werden. Natürlich ist dort der Betrag ersichtlich.

Die Fragen dazu:
Wird das Guthaben auf den ausgezahlten Betrag für Juli angerechnet? In voller Höhe (ca. 200 Euro)?
Hätte die BG die Überweisung der Gutschrift extra melden müssen? Falls ja, muss die BG mit einer Strafverfolgung rechnen, weil sie es nicht getan hat?


Es wurde noch nie nach Abrechnungen gefragt. Jetzt ja eigentlich auch nicht.
Der BG war nicht bekannt, dass erstattete "Stromkosten" als Einkommen zu werten sind. Vor allem, weil diese zum größten Teil nicht aus der ALG2-Leistungen bezahlt wurden.

Es geht nicht um eine Überzahlung, die es auf jeden Fall gegeben hat, da ein BG-Mitglied eine Arbeit aufgenommen hat und im Juli einen Abschlagslohn erhalten hat. Das wurde auch alles nachweislich gemeldet.

Die BG glaubt, einen Fehler und damit einen Sozialbetrug begangen zu haben. Der Stromverbrauch an sich ist wahrscheinlich etwas unter dem Durchschnittsverbrauch (1900 kwh, zwei Personen). In der vorherigen Wohnung gleicher Größe, aber ohne Durchlauferhitzer, lag der Verbrauch bei ca. 2300 kwh.

Würdet ihr raten, die Kontoauszüge kommentarlos einzureichen oder direkt auf die Rückzahlung hinzuweisen?

Für die BG ist das alles sehr neu und unangenehm. Mit der Erkenntnis, dass Strom Rückerstattungen zu melden sind und genau das aus Unwissenheit nicht getan wurde, ist es noch unangenehmer.

Die Sachbearbeiterin ist sehr freundlich und immer hilfsbereit gewesen. Sollte sie im Vorfeld kontaktiert werden wg der Gutschrift, bevor die Kontoauszüge eingereicht werden? Diese gehen ja an die Leistungsabteilung, oder?

Danke für die Unterstützung!
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Sheherazade am 11. August 2021, 12:25:20
Zitat von: Juljul am 11. August 2021, 12:18:38
Der BG war nicht bekannt, dass erstattete "Stromkosten" als Einkommen zu werten sind.

Sind sie ja auch nicht, Haushaltsstrom wird aus dem Regelsatz bezahlt, ergo sind Erstattungen auch kein Einkommen.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 11. August 2021, 12:31:12
Das habe ich gehofft, aber gelesen, dass es angerechnet wird, wenn die Stromkosten nicht durch ALG2 bestritten wurden (trifft auf 10,5 Monate zu) oder wenn die Stromkosten durch externe Warmwasserbereitung entstehen (trifft zu).

Wir erhalten ja auch 18,xx Euro extra für die Durchlauferhitzer.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Sheherazade am 11. August 2021, 12:47:37
Dann hast du was falsches gelesen.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 11. August 2021, 12:54:14
Alles klar, danke dir, Sheherrazade.

Dann schicke ich einfach nur die nachzureichenden Auszüge ab, wie geplant bevor ich auf die Idee kam "Strom Erstattung Hartz4" zu googeln.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Sheherazade am 11. August 2021, 12:55:20
Mach das. Solltest du etwas anderes mitgeteilt bekommen, meld dich einfach wieder hier.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: jens123 am 11. August 2021, 20:02:26
Auf jeden Fall ist diese Rückerstattung kein Einkommen, der Stromkunde ist ja nur in eine Art Vorleistung für zu erwartenden bzw. geschätzten Verbrauch gegangen. Im Grunde war der überzahlte Betrag ein kostenfreier Kredit für den Stromversorger, da er dafür nie eine Leistung erbracht oder Zinsen gezahlt hat.

Falls überhaupt, könnte das JC wohl nur einen anteiligen Betrag verrechnen, wenn ein Stromzuschuss für die WW-Aufbereitung gezahlt wurde.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Shan am 18. August 2021, 18:42:53
Selbst mit Durchlauferhitzer hat man nichts von der Gutschrift abzudrücken. Das bisschen was man für den Boiler zusätzlich bekommt deckt sicher nicht die realen Kosten, die bei Wohnungen mit zentraler Warmwasserversorgung in voller Höhe übernommen werden. Ich hatte früher in meiner alten Wohnung immer hohe Gutschriften weil ich jährlich gewechselt habe und immer noch schön Neukundenrabatte auf die Rechnung mitgenommen habe.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50147 am 19. August 2021, 08:55:32
Zitat von: Shan am 18. August 2021, 18:42:53hohe Gutschriften weil ich jährlich gewechselt habe und immer noch schön Neukundenrabatte auf die Rechnung mitgenommen habe.
Der Neukundenrabatt ist aber Einkommen und wird auf den RS angerechnet - soviel ich weiß
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Sheherazade am 19. August 2021, 09:32:59
Nein, nur bei Auszahlung.

Zitat von: Shan am 18. August 2021, 18:42:53immer noch schön Neukundenrabatte auf die Rechnung mitgenommen habe.

Hierbei gibt es kein Einkommen.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50147 am 19. August 2021, 09:50:35
Das hast du vermutlich gelesen
Bundessozialgericht vom 15.10.2020

Das Bundessozialgericht hat die Revision des Klägers abgelehnt. Der Strombonus ist als zugeflossenes und in der Verwendung nicht gebundenes Einkommen anzurechnen. Der Kläger erhielt den Bonus als einmalige Wechselprämie – unabhängig vom Stromverbrauch. Insofern sei die Prämie nicht auf Einsparungen beim Haushaltsverbrauch zurückzuführen und dadurch auf Hartz IV anzurechnen (BSG, Urteil v. 14.10.2020, Az.: B 4 AS 14/20 R).

Das betrifft aber nur den Wechselbinus, nicht das Guthaben aus überzahlten Abschlag der aus dem Regelsatz erfolgt.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Sheherazade am 19. August 2021, 10:20:20
Und wenn du mal Quellen verlinken würdest, könnten alle anderen auch lesen, was du überlesen hast und wir müssten hier nicht wieder seitenweise schreddern um deine Falschaussagen zu korrigieren.

ZitatDieser Bonus ist dem Girokonto der Ehefrau des Klägers am 2.5.2018 gutgeschrieben worden. Zu diesem Zeitpunkt war das Alg II für den Monat Mai 2018 bereits ausgezahlt.

Quelle (http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KSRE188630205&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint)

@ Shan hat geschrieben, dass der Bonus auch auf der Rechnung verrechnet wurde, er schrieb nicht von Auszahlung.

Außerdem steht es sogar in deinem Beitrag
Zitat von: Gast50147 am 19. August 2021, 09:50:35Der Strombonus ist als zugeflossenes und in der Verwendung nicht gebundenes Einkommen anzurechnen.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: onehitwonder am 19. August 2021, 10:25:30
Hier geht ja wieder einiges durcheinander, weil zwei User unterschiedliche Sachverhalte beschreiben.

Zitat von: Juljul am 11. August 2021, 12:18:38Anfang Juli 2021 wurde eine Gutschrift des Stromanbieters überwiesen.
Der TE redet von Gutschrift auf dem Girokonto. Das ist selbstverständlich Einkommen.


Zitat von: Shan am 18. August 2021, 18:42:53hohe Gutschriften weil ich jährlich gewechselt habe und immer noch schön Neukundenrabatte auf die Rechnung mitgenommen habe
Verrechnungen eines solchen Bonus mit der nächsten Rechnung sind kein Einkommen.


EDIT: Sheherazade war schneller.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50147 am 19. August 2021, 10:28:16
Zitat von: onehitwonder am 19. August 2021, 10:25:30Verrechnungen eines solchen Bonus mit der nächsten Rechnung sind kein Einkommen.
Doch - bei Auszahlung was meist am Jahresende der Fall ist.

Zitat von: Sheherazade am 19. August 2021, 10:20:20Und wenn du mal Quellen verlinken würdest
Wenn dir die BSG Entscheidung als Quelle nicht reicht ist das echt dein Problem.
Zitat von: Gast50147 am 19. August 2021, 09:50:35(BSG, Urteil v. 14.10.2020, Az.: B 4 AS 14/20 R).
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Sheherazade am 19. August 2021, 10:31:48
Blödsinn. Rückzahlungen aus Haushaltsstrom sind ohnehin kein Einkommen.

Ist es jetzt mal gut mit deiner Rechthaberei? Laufend beantwortest du nicht gestellte Fragen und schredderst regelmäßig jeden Thread damit.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50147 am 19. August 2021, 10:38:12
Es reicht @ Sheherazade mit deinen Aggressionen.
TE schrieb hat gelesen dass Anrechnung erfolgt;
ich habe geschrieben, dass TE vermutlich den Bonus meint und ansonsten keine Anrechnung erfolgen wird.
Völlig korrekte Antworten - also mäßige dich mit Ausdrücken wie Blödsinn.
Greifst du mich nochmal an melde ich dich.
Ich habe deine dummen Angriffe auf meine Person jetzt satt.

Du jedenfalls bist nicht in der Lage mir einen Fehler nachzuweisen.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Sheherazade am 19. August 2021, 10:45:56
In Antwort 8 antwortest du aber nicht dem TE. Für den TE war schon am 11. August alles klar.

Und wenn du Deutlichkeit nicht von Aggressivität unterscheiden kannst, solltest du noch an dir arbeiten.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50787 am 19. August 2021, 11:04:40
Alles ganz einfach:
Strom wird aus RS bezahlt, ein Guthaben am Jahresende gehört dem LE,
wechselt er aber den Anbieter und erhält dafür einen Bonus kassiert den das JC.
Das hat das BSG schon 2020 entschieden.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 19. August 2021, 11:39:24
Also,

es gab weder einen Bonus noch einen Rabatt. Als wir einzogen im Mai 2020 mussten wir den Stromanbieter wechseln, da der bisherige hier nicht liefert. Wir haben uns für einen Anbieter entschieden, der nicht sonderlich viel wirbt (weil wir eben keine Werbung bezahlen wollen) und der dennoch einen guten Ruf unter den Ökos hat. Besonders günstig ist er nicht, Neukundenrabatte oder -boni gibt es nicht.

Wie eingangs beschrieben, haben wir selbst bestimmt, dass der Abschlag aus einem überdurchschnittlichen Verbrauch vorab berechnet wird. Zu diesem Zeitpunkt haben wir nicht daran gedacht, zehn Monate später ALG2 zu beantragen. Bis auf ab letzte Märztage 2021 haben wir den Abschlag aus ALG1 und Vermögen bezahlt.

Wir wollten nicht bei der Jahresabrechnung böse überrascht werden, da wir noch nie in einer Wohnung mit Durchlauferhitzern gewohnt haben und auch niemanden kennen, der das hat, sodass wir schlecht einschätzen können, wie viel Strom diese extra verbrauchen. Es war eine Überraschung zu sehen, dass wir weniger als der Durchschnitt und weniger als in der vorherigen Wohnung verbraucht haben.

So kam die Gutschrift zustande (Anfang Juli). Mir ist diese auch erst aufgefallen als ich für die Weiterbewilligung die Kontoauszüge ausgedruckt habe (Mitte August). Den Geldeingang der Gutschrift habe ich nicht gemeldet. Sowie ich den § verstehe, muss ich das auch nicht, da Haushaltsenergie. Wie ein User schrieb, hatte ich wohl etwas falsch gelesen, dass ich es melden müsste. Hätte ich das Falsche übrigens Anfang Juli gelesen, hätte ich die Gutschrift gemeldet.

Ich würde es unfair finden, wenn wir die Strom-Überzahlung aus einem Jahr abgeben müssten, obwohl wir nur knapp 1,5 Monate in diesem Abrechnungszeitraum ALG2 bezogen haben. Aber auch das wäre nicht meine Hauptsorge, sondern ob es zu einer Strafe kommt, dass wir die Auszahlung nicht eigenständig gemeldet haben.

Bis jetzt kam auch noch keine Antwort. Es muss auch einiges berechnet werden, da ein Mitglied eine Tätigkeit aufgenommen hat, welches uns wahrscheinlich nicht mehr berechtigt sein lässt. Hier war der erste Lohnzufluss (als Abschlagszahlung) auch im Juli. Das wurde sofort korrekt gemeldet.

Ich hoffe, dass ich das jetzt etwas besser verständlich erklären konnte und lasse euch auf jeden Fall wissen, ob diese Gutschrift in irgendeiner Weise angerechnet wird.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50787 am 19. August 2021, 11:50:50
Zitat von: Juljul am 19. August 2021, 11:39:24Bis auf ab letzte Märztage 2021 haben wir den Abschlag aus ALG1 und Vermögen bezahlt.
Ich bin da bestimmt kein Experte. Aber ALG 1 zählt schon mal nicht, denn das ist eine Versicherungsleistung und kein Sozialgeld.
Und wenn ihr den Rest aus vorhandenem Vermögen bezahlt habt, steht die Gutschrift m.E. Euch zu.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: justine1992 am 19. August 2021, 11:55:41
Zitat von: Sheherazade am 11. August 2021, 12:25:20
Zitat von: Juljul am 11. August 2021, 12:18:38
Der BG war nicht bekannt, dass erstattete "Stromkosten" als Einkommen zu werten sind.

Sind sie ja auch nicht, Haushaltsstrom wird aus dem Regelsatz bezahlt, ergo sind Erstattungen auch kein Einkommen.
Das war die erste Antwort. Die ist richtig. Uneingeschränkt.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50787 am 19. August 2021, 12:01:37
Zitat von: justine1992 am 19. August 2021, 11:55:41Das war die erste Antwort. Die ist richtig. Uneingeschränkt.
Schmunzel, das steht jetzt schon x-mal da.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 19. August 2021, 12:02:01
Zitat von: Gast50147 am 19. August 2021, 10:38:12

ich habe geschrieben, dass TE vermutlich den Bonus meint und ansonsten keine Anrechnung erfolgen wird.


Danke für deinen Boni-Hinweis, aber nein, ich habe u. a. das hier gelesen:
Zitat
Alte Guthaben gelten als Einkommen

Eine Ausnahme für das Stromguthaben gibt es allerdings: Wenn es noch aus der Zeit vor dem Bezug von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) stammt, wird es sehr wohl als Einkommen angerechnet, da es nämlich nicht aus den Regelleistungen bezahlt wurde. Das traf im verhandelten Fall aber nicht zu, da die Frauen bereits seit 2005 Hartz IV bezogen.

aus: https://www.t-online.de/finanzen/beruf-karriere/beruf/id_49186784/stromkosten-hartz-iv-empfaenger-duerfen-erstattung-behalten.html

Dann habe ich noch einen Artikel über ein Gerichtsurteil gelesen, dass eine Gutschrift des Stromversorgers dann angerechnet wird, wenn im Rahmen der KdU Mehrkosten durch Durchlauferhitzer übernommen wurden. Das ist bei uns passiert mit diesem Zuschlag.
Diesen Artikel finde ich leider nicht mehr.

Danke an alle, die dazu beigetragen haben, meine spontane Panik "Ich hätte etwas sofort melden müssen, jetzt hohe Strafe" gemildert haben.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50147 am 19. August 2021, 12:06:20
@ Juljul der Link stammt aus 2011 !!
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50787 am 19. August 2021, 12:16:38
Schau mal was in deinem Link steht:
Keine Strafe fürs Stromsparen

Das Jobcenter wollte die Hälfte davon als Einkommen anrechnen und die Hartz-IV-Bezüge entsprechend kürzen. Dagegen klagten die Betroffenen durch alle Instanzen, bis sie vom Bundessozialgericht nun Recht bekamen. Die Richter meinten, die Klägerinnen dürften nicht für ihre Sparsamkeit bestraft werden.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 19. August 2021, 12:46:33
@harry

OMG wie peinlich  :schaem:  Hatte bei der google recherche ein Zeitfenster von drei Jahren gesetzt - oder anscheinend auch nicht.

Okay, dann bin ich noch mehr beruhigt und rechne weder mit der komplette Abgabe der Gutschrift noch mit einer Anhörung.

@Alibaba

Das habe ich gelesen, aber auch den von mir zitierten Satz. Genau das trifft bei uns zu. Wir haben den größten Teil ohne ALG2 bezahlt.

Um ehrlich zu sein kann ich mir gar nicht erklären, wie es überhaupt zum Stromsparen kam. Zum Teil haben wir zwar neue Küchengeräte, waren aber auch ein Jahr fast nur zu Hause. Eigentlich müsste der Verbrauch gestiegen sein. Ich befürchte, wir haben in der vorherigen Wohnung den Allgemeinstrom gezahlt. Das hatte ich damals schon vermutet. Aber nun, egal.


Euch allen echt vielen Dank!

Das ist jetzt zwar OT, aber wenn ich gerade schon dabei bin:
Ich schicke alles immer mit Einwurf Einschreiben. Ist das wirklich notwendig?
Der Lohn diesen Monats floß am Dienstag zu, die Abrechnung dazu (ist auch die erste Abrechnung, die alles seit Arbeitsaufnahme enthält) ging am Mittwoch zu. Gibt es da Fristen, die Einsendung einzuhalten? Bequem wäre Dienstag abzuschicken, aber das wäre wohl zu spät.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50787 am 19. August 2021, 12:59:41
Zitat von: Juljul am 19. August 2021, 12:46:33Wir haben den größten Teil ohne ALG2 bezahlt.
Du meinst das hier in deinem Link: Alte Guthaben gelten als Einkommen
Zitat von: Juljul am 19. August 2021, 11:39:24Bis auf ab letzte Märztage 2021 haben wir den Abschlag aus ALG1 und Vermögen bezahlt.

Da gibt es Leute hier die das besser beurteilen können als ich.
Zur Not den Moderator fragen, der kennt sich perfekt aus.

Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 19. August 2021, 13:05:26
Alles klar.

Ich habe das x-mal verstanden. Und wollte nur erklären, wie ich zu meiner falschen Annahme kam.

Warum dieser Thread weitergeführt wurde, weiß ich nicht  :flag:
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Gast50787 am 19. August 2021, 13:09:47
Schau mal Antwort # 26 erst an bevor du dich verabschiedest,
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 19. August 2021, 13:34:21
Hmm, Antwort #26 sah anders aus als ich Antwort #27 schrieb.

Keine Ahnung, ich wollte den Thread nicht unnötig aufblähen. In der Tat wurden meine Fragen nach dem Erstellen beantwortet.

Ich warte es jetzt einfach ab.

In die Juli-Berechnung fließt ja auch nochmal der Lohnfluss ein. Hier habe ich den Threadtitel nicht gut gewählt. Wir werden also sowieso fast alles zurückzahlen. August ebenso, nur dass es keinen anderen Geldeingang außer Lohn und Retouren gab.
Unser JC scheint sowieso etwas anders zu sein als die, über die ich hier lese. Uns wird regelrecht Geld angeboten.

Mir ging es hauptsächlich darum, ob ich die Gutschrift hätte melden müssen. Jetzt schreibe ich schon wieder viel mehr als notwendig *entschuldigt bitte*
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 08. September 2021, 11:45:57
Hallo,

die Berechnungen sind nun da und wie ihr voraus gesagt habt, taucht die Strom Gutschrift nirgendwo auf.

Wir haben aber Anhörungen erhalten für die Überzahlungen aus Juli und August, welche durch Arbeitsaufnahme eines BG Mitglieds entstanden. Die Anrechnungen scheinen zu stimmen: Jeweils der Nettolohn minus 300 Euro Freibetrag.

Daher würden wir dazu gar keine Stellungnahme abgeben und nach Aktenlage entscheiden lassen. Da gibt es auch nicht viel zu entscheiden. Ich will einfach die Juli und August Bezüge so schnell wie möglich zurückzahlen.

Soll ich telefonisch Bescheid geben, dass wir uns nicht schriftlich äußern bzw. dass die Zufluss-Daten richtig sind?
Oder muss schriftlich erklärt werden, wie es zu den Überzahlungen gekommen ist? Denn eigentlich müsste das allen Beteiligten klar sein: Sie haben weitergezahlt, obwohl auf drei Wegen und nachweisbar die Arbeitsaufnahme mitgeteilt wurde.

Oh man, ich bin so unsicher  :help:
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Sheherazade am 08. September 2021, 11:56:11
Zitat von: Juljul am 08. September 2021, 11:45:57
Soll ich telefonisch Bescheid geben, dass wir uns nicht schriftlich äußern bzw. dass die Zufluss-Daten richtig sind?
Oder muss schriftlich erklärt werden, wie es zu den Überzahlungen gekommen ist?

Welche Optionen sind hier
ZitatWir haben aber Anhörungen erhalten für die Überzahlungen aus Juli und August, welche durch Arbeitsaufnahme eines BG Mitglieds entstanden.
genannt? Gibt es ein Ankreuzfeld "Trifft zu" oder so ähnlich? Dann nutze diesen Weg, auch das Jobcenter hat gerne schriftliche Nachweise. Dann nimmt die Bearbeitung seinen Lauf und ihr bekommt entsprechende Rückzahlungsbescheide.
Titel: Re: Gutschrift des Stromanbieters
Beitrag von: Juljul am 08. September 2021, 12:13:55
Ah genau, beide haben einen Vordruck dazu erhalten. Vielen Dank, dann machen wir das so.