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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Maxi99 am 20. August 2021, 10:05:23

Titel: Riesterrente Auszahlung Einmalbetrag
Beitrag von: Maxi99 am 20. August 2021, 10:05:23
Hallo zusammen,

ich habe erfahren, daß die Riesterrente, sofern sie unter einem monatlichen Minimalbetrag liegt (ca. €34,-) in einem Betrag ausgezahlt wird. Zu Beginn der Riester"zeit" war die Rente mit 67 noch kein Thema. Der Auszahlungstermin liegt jetzt also vor dem eigentlichen Rentenbeginn. Der Rentenbeginn steht jetzt noch nicht fest-entweder wird sich das ändern oder es wird in die Rente gedrängt. Riester soll ja nicht auf H4 angerechnet werden. Ob das wohl auch für den Einmalbetrag gültig ist? Auch vor erreichen des "normalen" Rentenbeginns?

Danke für Informationen.

tschues
Maxi99
Titel: Re: Riesterrente Auszahlung Einmalbetrag
Beitrag von: Quinky am 20. August 2021, 11:04:37
Aus dem geschützten Riestervermögen wird bei Einmalzahlung normales Vermögen. Es wird auf jeden Fall kein Einkommen, ABER:
Wenn durch die Einmalzahlung Dein normales Vermögen (Riester und vorhandenes Vermögen) oberhalb Deines Vermögensfreibetrages für normales Vermögen (150xLebensjahre plus 750€) liegt, wird der oberhalb liegende Betrag auf das ALGII angerechnet (Achtung bei verheirateten oder eheähnlicher Gemeinschaft ohne Kinder wird der gemeinsame Freibetrag berücksichtigt, EGAL auf welchen Namen das Vermögen vorhanden ist).

Gruß
Ernie
Titel: Aw: Riesterrente Auszahlung Einmalbetrag
Beitrag von: NRWMaster am 17. Februar 2023, 16:08:23
Gibt es hier Änderunge beim Bürgergeld ?