Guten Morgen,
Ich habe vorletzte Woche den "Vereinfachten Antag auf Hartz 4" ausgefüllt. Dazu habe ich eine Mitgliedsbescheinigung meiner Krankenkasse und das Schreiben aus dem hervorgeht, das mit das Sozialamt meine Leistungen eingestellt hat.
Es kamen nach 2 Tagen die Mitgliedsbescheinigung und das Schreiben der Leistungseinstellung des Sozialamtes zurück.
Dann einige Tage danach kam der Vereinfachte Antrag zurück und dazu die Aufforderung(n) folgendes noch einzureichen:
- Die vollständigen und lückenlosen Kontoauszüge der letzten 3 Monate von jedem bestehenden Konto.
- Ihrem Mitvertrag
- Die beigefügte "Mietbescheinigung" vollständig von Ihrem Vermieter ausgefüllt zurück.
- Die beigefügte Antragsbegründung vollständig zurück.
- Eine Kopie Ihres Personalausweises
- Eine Kopie Ihrer Bankkarte
- Die beigefügte Anlage EK vollständig ausgefüllt zurück.
- Bitte vervollständigen Sie den beigefügten vereinfachten Antrag (VA) an den gekennzeichneten Stellen und reichen diesen sodann wieder bei uns ein.
- Bitte füllen Sie die beigefügte Anlage VE aus und reichen diese sodann wieder bei uns ein.
Bitte reichen Sie diese bis zum 27.08.2021 ein.
Ich bin total überfordert mit diesen ganzen Unterlagen/Anlagen zu einer Beratungsstelle in meiner Nähe gegangen (weiß nicht ob ich diesen Verein hier beim Namen nennen darf?!)
Dort hat mir eine Dame dann geholfen alles auszufüllen.
JETZT KOMMT DAS PROBLEM WAS ICH HABE:
Allerdings konnte mir die Dame logischerweise nicht dabei helden die Mietbescheinigung auszufüllen. Diese müsste meine Vermieterin ausfüllen.
Diese war in der Türkei, also konnte ich diese nicht erreichen, was schon schlimm genug war...
Dann am Freitag kam sie heim und ich hab Sie angesprochen, dass Sie mir die Mietbescheinigung ausfüllen müsse fürs Jobcenter. Sie meinte dann, das Sie keine Lust dazu hätte das auszufüllen, das wäre letztes Jahr schon fürs Sozialamt eine Katastrophe für Sie gewesen und diese Mietbescheinigung (also die bom JC) sei ja auch wieder komplett anders als die vom Sozialamt.
Ausserdem müsste das JC die Mietbescheinigung ja noch aus dem Jahr 2013 haben als ich mit meiner Mitbewohnerin hier eingezogen sei.
Ich könnte wenn ich wollte diese Mietbescheinigung vom JC nehmen und alles von der Ausgefüllten Mietbescheinigung vom letzten Jahr die Sie fürs Sozialamt ausgefüllt hatte, abschreiben bzw. damit die fürs JC ausfüllen und Sie würde dann nur Unterschreiben. (Ich hatte mir letztes Jahr die Ausgefüllte Mietbescheinigung fürs Sozialamt kopiert und abgespeichert.)
Ausserdem hätte Sie gehört, dass man dem JC garkeine Mietbescheinigung geben muss. Ich sollte mich mal richtig Informieren...
Ich habe dann gerade geschaut und wollte es selbst ausfüllen bzw abschreiben...aber da die vom JC viel mehr wissen wollen, sind dort viele sachen die ich garnicht ausfüllen kann.
Muss ich die Mietbescheinigung überhaupt abgeben? Ist das Pflicht? Zählt das zur Mitwirkungspflicht?
Also ichbhabe mal so ein wenig im Forum geschaut und in google. Ich verstehe das so, das, dass Jobcenter wirklich keine Mietbescheinigung verlangen darf. Oder irre ich mich da?!
Liebe Grüße.
Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 10:35:57
Ich verstehe das so, das, dass Jobcenter wirklich keine Mietbescheinigung verlangen darf. Oder irre ich mich da?!
Doch, darf das Jobcenter, gerade bei älteren Mietverträgen.
ZitatIch könnte wenn ich wollte diese Mietbescheinigung vom JC nehmen und alles von der Ausgefüllten Mietbescheinigung vom letzten Jahr die Sie fürs Sozialamt ausgefüllt hatte, abschreiben bzw. damit die fürs JC ausfüllen und Sie würde dann nur Unterschreiben.
Dann mach das doch so, wenn sich die Zahlen nicht geändert haben und gut ist es.
Zitat von: Sheherazade am 22. August 2021, 10:45:28
Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 10:35:57
Ich verstehe das so, das, dass Jobcenter wirklich keine Mietbescheinigung verlangen darf. Oder irre ich mich da?!
Doch, darf das Jobcenter, gerade bei älteren Mietverträgen.
ZitatIch könnte wenn ich wollte diese Mietbescheinigung vom JC nehmen und alles von der Ausgefüllten Mietbescheinigung vom letzten Jahr die Sie fürs Sozialamt ausgefüllt hatte, abschreiben bzw. damit die fürs JC ausfüllen und Sie würde dann nur Unterschreiben.
Dann mach das doch so, wenn sich die Zahlen nicht geändert haben und gut ist es.
Wie ich schon schrieb, ich kann ja garnicht alles ausfüllen, weil die vom JC viel mehr wissen wollen in dessen Mietbescheinigung als die vom Sozialamt.
Dann eben so viel wie möglich plus dem, was du selbst weißt - auch Vermieter können nicht immer alles ausfüllen. Hauptsache, die Zahlen stimmen überein mit deiner derzeitigen tatsächlichen Miete.
Und warum steht z.B. hier, das man nicht dazu Verpflichtet ist, eine Mietbescheinigung beim JC einzureichen?
https://openright.de/hartz4check/mietbescheinigung-jobcenter/ (https://openright.de/hartz4check/mietbescheinigung-jobcenter/)
Normalerweise gilt: Entweder Mietvertrag ODER Mietbescheinigung. Bei älteren Mietverträgen dann nur die Mietbescheinigung, da sich in der Zwischenzeit einige Angaben geändert haben können.
Deine Entscheidung.
Zitat von: Sheherazade am 22. August 2021, 11:15:51
Normalerweise gilt: Entweder Mietvertrag ODER Mietbescheinigung. Bei älteren Mietverträgen dann nur die Mietbescheinigung, da sich in der Zwischenzeit einige Angaben geändert haben können.
Deine Entscheidung.
Stimmt, dass macht schon Sinn.
Aber angenommen meine Vermieterin hätte gesagt: Nö, ich fülle die nicht aus!
Was hätte ich dann tun sollen?
Das hat Sie Quasi getan, ich habe dann halt mehrmals gesagt das Ich dann keine Meite zahlen kann falls Sie die Mietbescheinigung nicht ausfüllt. Daraufhin meinte Sie das dann das ich das abschreiben sollte von letzten Jahr fürs Sozialamt und sie würde es unterschreiben.
Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 11:22:08Was hätte ich dann tun sollen?
Dann teilst du dem Amt das so mit, damit sind deine Grenzen der Mitwirkung erreicht. Dann muss das JC genau aufzählen was noch an relevanten Daten fehlt und andere Unterlagen dazu anfordern (z.B. die letzte Abrechnung der BK).
Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 10:35:57Dann am Freitag kam sie heim und ich hab Sie angesprochen, dass Sie mir die Mietbescheinigung ausfüllen müsse fürs Jobcenter. Sie meinte dann, das Sie keine Lust dazu hätte das auszufüllen, das wäre letztes Jahr schon fürs Sozialamt eine Katastrophe für Sie gewesen und diese Mietbescheinigung (also die bom JC) sei ja auch wieder komplett anders als die vom Sozialamt.
Es ist ihr gutes Recht, das Ausfüllen einer Mietbescheinigung zu verweigern. Das JC kann keinen Vermieter dazu verpflichten, dieses Formular auszufüllen. Die Grenzen deiner Mitwirkung sind damit erreicht, siehe @Fylou.
Falls dem JC Daten fehlen, die nicht aus dem Mietvertrag hervorgehen - z. B. die aktuellen Nebenkosten -, dann reichts du die letzte Neben- und Heizkostenabrechnung mit ein. Dazu das letzte Mieterhöhungsschreiben. Damit sollte es gut sein. Ansonsten soll das JC dir schriftlich mitteilen, welche Daten konkret es noch benötigt, um deinen Leistungsanspruch zu prüfen und zu berechnen.
Zitat von: blaumeise am 22. August 2021, 11:56:56
Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 10:35:57Dann am Freitag kam sie heim und ich hab Sie angesprochen, dass Sie mir die Mietbescheinigung ausfüllen müsse fürs Jobcenter. Sie meinte dann, das Sie keine Lust dazu hätte das auszufüllen, das wäre letztes Jahr schon fürs Sozialamt eine Katastrophe für Sie gewesen und diese Mietbescheinigung (also die bom JC) sei ja auch wieder komplett anders als die vom Sozialamt.
Es ist ihr gutes Recht, das Ausfüllen einer Mietbescheinigung zu verweigern. Das JC kann keinen Vermieter dazu verpflichten, dieses Formular auszufüllen. Die Grenzen deiner Mitwirkung sind damit erreicht, siehe @Fylou.
Falls dem JC Daten fehlen, die nicht aus dem Mietvertrag hervorgehen - z. B. die aktuellen Nebenkosten -, dann reichts du die letzte Neben- und Heizkostenabrechnung mit ein. Dazu das letzte Mieterhöhungsschreiben. Damit sollte es gut sein. Ansonsten soll das JC dir schriftlich mitteilen, welche Daten konkret es noch benötigt, um deinen Leistungsanspruch zu prüfen und zu berechnen.
Die Nebenkosten sind immernoch die gleichen. Die Vermieterin hat weder Miete noch Nebenkosten erhöht. Ein Selbsterstelltes Schreiben, hatte ich auch beigefügt als ich den Antrag abgegeben hatte in dem steht, das im gesamten Haus nur EINE Wasseruhr ist und keine Geräte an den Heizungen zum ablesen angebracht sind. Somit ist es nicht möglich für die Vermieterin eine Heiz und Nebenkosten Abrechnung zu erstellen. Bisher war mit dem Betrag von XXX€ immer alles beglichen.
So habe ich dem JC das schon immer mitgeteilt, und dann war es auch immer ok. Das JC will ja auch keine Heiz und Nebenkostenabrechnug mehr haben. (Das selbst erstellte Schreiben was ich gerade erwähnte, haben die auch nicht zurück geschickt) Wie gesagt, mit dem selbsterstellten Schreiben war immer alles ok.
Zitat von: Steve-O am 23. August 2021, 08:43:17. Bisher war mit dem Betrag von XXX€ immer alles beglichen.
Zahlst du eine Pauschale? Wie viele Wohnungen hat das Haus? Bis auf wenige Ausnahmen MUSS deine VM eine Abrechnung erstellen wenn du Vorauszahlungen leistest; bei Pauschalen nicht.
Am Besten machst du es wie deine VM meinte: du füllst aus was geht, den Rest ergänzt sie und wenn dann noch was fehlt soll das Jc sagen was und warum das wichtig wäre.
Zitat von: Gast34764 am 23. August 2021, 09:53:48
Zitat von: Steve-O am 23. August 2021, 08:43:17. Bisher war mit dem Betrag von XXX€ immer alles beglichen.
Zahlst du eine Pauschale? Wie viele Wohnungen hat das Haus? Bis auf wenige Ausnahmen MUSS deine VM eine Abrechnung erstellen wenn du Vorauszahlungen leistest; bei Pauschalen nicht.
Am Besten machst du es wie deine VM meinte: du füllst aus was geht, den Rest ergänzt sie und wenn dann noch was fehlt soll das Jc sagen was und warum das wichtig wäre.
Also ich bezahle monatlich 150€ Miete UND 75€ Für Heiz und Nebenkosten. Also 225€ und alles war bisher immer damit beglichen und es gab nie Probleme. Ob das eine Pauschale ist, weiß ich nicht. Jedenfalls habe ich das wie oben beschrieben immer auf einen separaten Zettel geschrieben und das hat dem jc dann immer gereicht (nur 1 wasseruhr im haus, keine Lesegeräte an den Heizungen etc.)
Sie will ja garnichts ausfüllen oder ergänzen...Ihre Worte waren: NÖ, ICH HAB KEINEN BOCK DAS AUSZUFÜLLEN!
Und erst als ich sagte das ich ihr dann im schlimmsten Fall keine Miete und zahlen kann meinte sie nur, das ich das von der Mietbescheinigung vom letzten Jahr, die SIE ausgefüllt hatte für das Sozialamt als ICH dort hin musste, auf die Mietbescheinigung vom JC übertragen soll. Das würde sie dann NUR Unterschreiben.
Ich kann aber garnicht alles übertragen und sehr sehr vieles weiß ich garnicht...bei manchen sachen frage ich mich auch warum das JC entsprechende sache überhaupt wissen will...
z.B. wann das Haus erbaut wurde und wieviel die Gesamtlänge des Hauses beträgt.
Zitat von: Steve-O am 23. August 2021, 10:11:11
Also ich bezahle monatlich 150€ Miete UND 75€ Für Heiz und Nebenkosten. Also 225€ und alles war bisher immer damit beglichen und es gab nie Probleme. Ob das eine Pauschale ist, weiß ich nicht. Jedenfalls habe ich das wie oben beschrieben immer auf einen separaten Zettel geschrieben und das hat dem jc dann immer gereicht (nur 1 wasseruhr im haus, keine Lesegeräte an den Heizungen etc.)
Hast du keinen Mietvertrag?
Zitat von: Sheherazade am 23. August 2021, 10:13:56
Zitat von: Steve-O am 23. August 2021, 10:11:11
Also ich bezahle monatlich 150€ Miete UND 75€ Für Heiz und Nebenkosten. Also 225€ und alles war bisher immer damit beglichen und es gab nie Probleme. Ob das eine Pauschale ist, weiß ich nicht. Jedenfalls habe ich das wie oben beschrieben immer auf einen separaten Zettel geschrieben und das hat dem jc dann immer gereicht (nur 1 wasseruhr im haus, keine Lesegeräte an den Heizungen etc.)
Hast du keinen Mietvertrag?
Doch, klar habe ich den.
Dann verstehe ich nicht, wieso du noch nicht mal weißt, ob du eine Pauschalmiete hast oder nicht.
Zitat von: Sheherazade am 23. August 2021, 10:17:27
Dann verstehe ich nicht, wieso du noch nicht mal weißt, ob du eine Pauschalmiete hast oder nicht.
Weil das nirgends steht im Mietvertrag.
Es steht nur dort: 300€ Kaltmiete und 150€ Nebenkosten sind monatlich zu zahlen, insgesamt 450€
Das hat die Vermieterin jeweils neben "Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gemäß Ziffer 3* eingetragen.
Sehr verworrenes Ding. Bei einer Vorauszahlung müsste sie nämlich eine Abrechnung erstellen, denn du zahlst Abschläge und die müssen gegengerechnet werden. Bei einer Pauschale nicht, da ist alles abgegolten.
Betriebskostenvorschuss währe so eine Vorauszahlung, damit muss sie eine Aufstellung der Kosten machen. Aber das wird dann interessant, wenn das JC die Abrechnungen haben will.
Zitat von: Gast34764 am 23. August 2021, 10:28:45
Sehr verworrenes Ding. Bei einer Vorauszahlung müsste sie nämlich eine Abrechnung erstellen, denn du zahlst Abschläge und die müssen gegengerechnet werden. Bei einer Pauschale nicht, da ist alles abgegolten.
Betriebskostenvorschuss währe so eine Vorauszahlung, damit muss sie eine Aufstellung der Kosten machen. Aber das wird dann interessant, wenn das JC die Abrechnungen haben will.
Junge, junge...ich bin völlig fertig gerade...
Keine Panik. Erst einmal kümmerst du dich um das JC und die Bescheinigung. Und dann warte ab was kommt.
Zitat von: Gast34764 am 23. August 2021, 10:58:59
Keine Panik. Erst einmal kümmerst du dich um das JC und die Bescheinigung. Und dann warte ab was kommt.
Ich habe jetzt mit einer Beratungsstelle (darf den Namen wie gesagt glaub hier nicht nennen) Telefoniert. Dort wurde mir geraten, die Mietbescheinigung vom letzten Jahr (die fürs Sozialamt war) zu kopieren, dazu ein kleines Schreiben anfertigen:
Die Vermieterin möchte die MB nicht ausfüllen. Die ganzen Jahre blieb die Miete Unverändert. Es gibt keine Änderungen gegenüber der als Anlage beigefügten Mietbescheinigung.
Zusätzlich soll ich das Bewilligungsschreiben vom Sozialamt des letzten Jahre kopieren und zufügen.
Also ich bin gerade etwas erstaunt.
Am Dienstag den 24.08.2021 habe ich meinen Antrag mit allen Unterlagen usw. Per Einschreiben ans Jobcenter geschickt. Dieser kann also erst am 25.08 dort eingegangen sein.
Gestern 25.08.2021 habe ich vom JC eine Einladung zur Identitätsprüfung bekommen, diese soll am 07.09.2021 stattfinden. Wegen Corona findet diese nur im Eingangsbereich statt und es können keine fragenzur Antragstellung etc. Gestellt und beantwortet werden.
Dann eben (26.08.2021) kam noch ein Schreiben vom JC, von meiner alten SB. Ich soll am 03.09.2021 um 08:30uhr erscheinen.
Sie möchte mit mir über meine Berufliche Situation sprechen...mitvdem Hinweis, das sollte ich krank sein an diesem Tag, müsste ich mich mit meinem/meiner Ansprechpartner/in Telefonisch in Verbindung setzen.
Und sollte ich Arbeitsunfähig Erkrankt sein, würde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichen. Ich müsste mir dann von meinem Arzt eine Bescheinigung haben, aus der hervorgeht das ich nicht in der Lage bin zu diesem Termin zu erscheinen.
Wenn ich in der Vergangenheit erkrankt war auch wegen meiner Psyche sage ich mal, hat mir KEIN ARZT so eine EXTRA Bescheinigung gegeben, weil jeder der Ärzte meinte das Definitiv eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung IMMER ausreichen würde.
Wegen der Identitätsprüfung würde ich hab noch einmal nachfragen ob man das nicht zeitgleich mit dem Meldetermin machen kann.
Generell darf das JC nicht pauschal eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Und selbst wenn dann nur gegen Kostenübernahme. Hast du den ein Problem mit dem Termin oder warum machst du dir da so einen Kopf drum?
Zitat von: Gast34764 am 26. August 2021, 14:22:55
Wegen der Identitätsprüfung würde ich hab noch einmal nachfragen ob man das nicht zeitgleich mit dem Meldetermin machen kann.
Generell darf das JC nicht pauschal eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Und selbst wenn dann nur gegen Kostenübernahme. Hast du den ein Problem mit dem Termin oder warum machst du dir da so einen Kopf drum?
Ich habe mit der SB ein Riesen Problem, weil die daran anknüpft, was ihr Vorgänger mit mir abgezogen hat. Ich habe diese SB bekommen, weil mich ihr Vorgänger Beleidigt, Erpresst, Genötigt usw. hat. Desweiteren hat er einfach meinen Umschlag geöffnet mit den Unterlagen für den Ärztlichen Dienst. Dies konnte ich nur beweisen, weil mir eine Dame am Empfang damals einen JC Eingangsstempel auf den Umschlag gemacht hat bevor Sie dem SB gefragt hat ob er sich "die Unterlagen für den Ärztlichen Dienst" mal "anschauen" will. Will jetzt nicht alles erzählen, kann man hier irgendwo nachlesen da ich alles hierberichtet hatte.
Fakt ist, ich hatte nur ein Gespräch dieser SB bevor ich zum Sozialamt musste. Und ihre erste Frage war (mit voller Absicht natürlich): Herr XY was für eine Krankheit bzw was für Krankheiten haben Sie denn?
Auf meine Frage ob dies jetzt ein schlechter Scherz sei, meinte Sie nur: Es wäre ihr gutes Recht über meine Krankheit(en) Bescheid zu wissen, damit Sie mich entsprechend Vermitteln könne...
Einfach nicht Nachvollziehbar, weil eh so gut wie feststand das ich nicht arbeiten kann und in den nächsten Tagen vorerst nichts mehr mit dem jc zu tun haben würde.
Davon abgesehen weiß ich durch dieses forum, dass die SB und auch sonst niemanden beim JC meine Krankheiten und meine Ärztlichen Unterlagen etwas angehen.
Desweiteren verlangt Sie (hat sie mir damals gesagt bei dem gespräch) das bei ihr NUR vor Ort die Eingliederungsvereinbarungen unterschrieben werden! Ohne Ausnahme!
Wenn nicht folgt eine Sanktion.
Als ich ihr dann sagte, dass ich dieses Handeln schon kenne und das meine Anwältin dem JC Klipp und klar mitgeteilt hat, dass ich das Recht habe so eine Eingliederungsvereinbarung zu Hause in ruhiger Umgebung zu studieren. Meinte Sie nur:
Das können Sie direkt aus Ihrem Kopf streichen, sowas gibt es bei uns nicht und bei mir so oder so nicht.
Denke das reicht erstmal als Antwort.
Allerdings geht es mir viel mehr darum, dass ich mich frage weshalb ich dort hin soll bevor ich überhaupt Leistungen bewilligt bekommen habe (die Identitätsprüfung verstehe ich ja noch, aber nicht den termin) und dann wird einem auch noch förmlich Gedroht, dass man beim nicht erscheinen Leistungskürzungen bekommt von 10% oder 20% ?!
Also ich weiß immer noch nicht ob ich heulen oder lachen soll... Aber vielleicht verstehe ich auch mal wieder etwas falsch...
Dieses Forum bzw. Die Leute hier, haben mir damals...ist schon ewig her...immer super geholfen und mir wurde immer wieder eingetrichtert, bei allem was mit dem jc zu tun hat, ÄUßERSTE VORSICHT walten zu lassen. Und ganz ehrlich, nach dem was dieser Laden mir schon alles angetan hat...Diese Ständigen Unnötigen Schikanen, Beleidigungen, Erniedrigungen, Nötigung Erpressungen und und und...haben mich noch mehr Krank gemacht, ja dieser laden bzwseine leute haben mich förmlich Zerbrochen...
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 09:12:53Allerdings geht es mir viel mehr darum, dass ich mich frage weshalb ich dort hin soll bevor ich überhaupt Leistungen bewilligt bekommen habe (die Identitätsprüfung verstehe ich ja noch, aber nicht den termin) und dann wird einem auch noch förmlich Gedroht, dass man beim nicht erscheinen Leistungskürzungen bekommt von 10% oder 20% ?!
Ab dem Tag an dem du ALG2 beantragst kannst du ins JC eingeladen werden. Das hat nichts damit zu tun wann das Geld drauf ist, sondern zu welchem Datum du es beantragt hast. Da es immer auf den 1. des Monats zurückwirkt wäre es aktuell z.B. der 01.08.
Wenn du aktuell nicht krankgeschrieben bist dann brauchst du dir auch keinen Kopf um die Wegeunfähigkeitsbescheinigung zu machen. Die darf nicht einfach pauschale verlangt werden. Aber darum kümmert man sich wenn es der Fall ist, zerbricht dir da doch nicht unnötig den Kopf drüber :empathy:
Hast du jemanden den du als Beistand mitnehmen kannst? Vielleicht hilft dir das. Ansonsten bist du doch gut informiert: nichts vor Ort unterschreiben, nicht unter Druck setzen lassen und Gesundheitsfragen hat der ärztliche Dienst zu klären. Klar wir ein SB fragen welche Einschränkungen bestehen; ob du darauf antwortest ist deine Sache. Man muss keine Diagnosen nennen.
Zitat von: Gast34764 am 27. August 2021, 09:27:09
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 09:12:53Allerdings geht es mir viel mehr darum, dass ich mich frage weshalb ich dort hin soll bevor ich überhaupt Leistungen bewilligt bekommen habe (die Identitätsprüfung verstehe ich ja noch, aber nicht den termin) und dann wird einem auch noch förmlich Gedroht, dass man beim nicht erscheinen Leistungskürzungen bekommt von 10% oder 20% ?!
Ab dem Tag an dem du ALG2 beantragst kannst du ins JC eingeladen werden. Das hat nichts damit zu tun wann das Geld drauf ist, sondern zu welchem Datum du es beantragt hast. Da es immer auf den 1. des Monats zurückwirkt wäre es aktuell z.B. der 01.08.
Wenn du aktuell nicht krankgeschrieben bist dann brauchst du dir auch keinen Kopf um die Wegeunfähigkeitsbescheinigung zu machen. Die darf nicht einfach pauschale verlangt werden. Aber darum kümmert man sich wenn es der Fall ist, zerbricht dir da doch nicht unnötig den Kopf drüber :empathy:
Hast du jemanden den du als Beistand mitnehmen kannst? Vielleicht hilft dir das. Ansonsten bist du doch gut informiert: nichts vor Ort unterschreiben, nicht unter Druck setzen lassen und Gesundheitsfragen hat der ärztliche Dienst zu klären. Klar wir ein SB fragen welche Einschränkungen bestehen; ob du darauf antwortest ist deine Sache. Man muss keine Diagnosen nennen.
Hm...ich finde es seltsam das ich dort hin soll, obwohl noch nichts bewilligt worden ist, es ist ja immernoch "in arbeit". Wenn überhaupt, dann bekomme ich die Leistungen bewilligt ab dem 1.9.2021 da ich diesen Monat noch vom Sozialamt Leistungen bekommen habe, weil ich sonstv"mittellos" gewesen wäre.
Aber da glaube ich nicht dran, ich kenne das JC nach all den Jahren....die SBs kennen sich untereinander und sprechen auch über alles was in ihren 4 Wänden abläuft, jeder weiß über alles bescheid. Das ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache. Ich habe schon sehr oft vor corona dort im Wartebereich gesessen und habe die SBs untereinander reden hören über ihre ""Kunden" und auch nach den ganzen Geschehnissen damals bei mir, wegen dem Ärztlichen Dienst und dem JC, wo mir hier im Forum geraten wurde, alle Unterlagen und den Gesundheitsfragebogen persönlich beim Ärztlichen Dienst abzugeben (wofür ich dann im Nachhinein 2x jeweils fast 2 Std (hin und rückfahrt) in kauf nehmen musste und die Dame vom Ärztlichen Dienst sich Verplappert hat, dass mein SB ihr gesagt hat das sie nichts von mir annehmen soll...usw....usw...usw...), weiß ich 1000% das dort alle unter einer Decke stecken. Auch das Sozialamt mit dem JC bzw. deren Angestellte.
Alles was in den letzten Jahren passiert ist, war nur um mich Fertig zu machen. Das ist eine Tatsache.
Nun gut. Einen Beistand darf man nicht mitbringen wegen Corona. Steht dick in den jeweiligen Einladungsschreiben.
Davon ab hatte ich eh nie jemanden der mit mir dort hin gehen wollte. Habe auch schon auf Rat dieses Forums hier ,mehrmals einen Beistand gesucht, aber ohne Erfolg.
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Wenn überhaupt, dann bekomme ich die Leistungen bewilligt ab dem 1.9.2021 da ich diesen Monat noch vom Sozialamt Leistungen bekommen habe, weil ich sonstv"mittellos" gewesen wäre.
Und die Termine sind doch im September?
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Nun gut. Einen Beistand darf man nicht mitbringen wegen Corona. Steht dick in den jeweiligen Einladungsschreiben.
Soweit ich das hier in anderen Themen gelesen habe darf der Beistand nicht abgelehnt werden. Aber wenn du eh niemanden hast... :scratch:
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Alles was in den letzten Jahren passiert ist, war nur um mich Fertig zu machen. Das ist eine Tatsache.
Wenn du mit so einer Haltung da hin gehst (quasi Opferrolle) kann da nichts positives bei raus kommen. Ich kann es nachvollziehen dass man da frustriert ist, aber genau das kommt auch beim SB an. Anders, wenn man da mit Selbstbewusstsein hingeht und zeigt, dass man über seine Rechte und Pflichten Bescheid weiß. Und das tust du ja offensichtlich.
Zitat von: Gast34764 am 27. August 2021, 10:14:03
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Wenn überhaupt, dann bekomme ich die Leistungen bewilligt ab dem 1.9.2021 da ich diesen Monat noch vom Sozialamt Leistungen bekommen habe, weil ich sonstv"mittellos" gewesen wäre.
Und die Termine sind doch im September?
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Nun gut. Einen Beistand darf man nicht mitbringen wegen Corona. Steht dick in den jeweiligen Einladungsschreiben.
Soweit ich das hier in anderen Themen gelesen habe darf der Beistand nicht abgelehnt werden. Aber wenn du eh niemanden hast... :scratch:
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Alles was in den letzten Jahren passiert ist, war nur um mich Fertig zu machen. Das ist eine Tatsache.
Wenn du mit so einer Haltung da hin gehst (quasi Opferrolle) kann da nichts positives bei raus kommen. Ich kann es nachvollziehen dass man da frustriert ist, aber genau das kommt auch beim SB an. Anders, wenn man da mit Selbstbewusstsein hingeht und zeigt, dass man über seine Rechte und Pflichten Bescheid weiß. Und das tust du ja offensichtlich.
Wo kann ich das mit dem Beistand nachlesen? Also in den beiden Einladungsschreiben steht Klipp und klar, daß auf Grund der Corona Pandemie kein Beistand mitgeracht werden darf.
Ich zitiere:
Der Termin ist aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz ohne eine Begleitperson/ mit max. einem Dolmetscher / Erziehungsberechtigten wahrzunehmen.
Ich habe nach allem was die ganzen Jahre Passiert ist, Angst davor das die beim JC wieder irgendwelche Dinge Aushecken bzw. mich weiter so schikanieren wie es zuletzt war. Und vor Geldsperrungen oder sonstigem habe ih so oder so immer Angst. Wie gesagt, die haben ja schon immer alles versucht bei mir. Und bis solche Dinge dann geregelt waren vergingen Monate. Ich habe Angst aus der Wohnung zu fliegen wenn ich die Miete nicht zahle usw.
Egal ob ich in manchen Dingen weiß das ich was nicht unterschreiben MUSS oder nicht. Die Angst ist da.
ZitatDas Erscheinen in einer Behörde mit einem Beistand ist ein unabdingbares Recht, welches auch nicht durch Corona eingeschränkt werden darf (§ 13 Abs. 4 SGB X). Sollte eine solche Maßgabe von Jobcentern erfolgen, ist die Aufforderung, nicht mit Beistand zu erscheinen, als Verwaltungsakt anzusehen gegen den Widerspruch eingelegt werden kann, welcher nach § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet: die Betreffenden können mit Beistand erscheinen, wird der Besuch dann von Seiten der Behörde abgebrochen, ist eine Sanktion rechtswidrig.
Quelle (https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2671/)
Steve-O
und wenn du mit Beistand bzw. der Beistand des Hauses verwiesen wird gehst du gleich mit oder zum Chef.
Frage doch mal bei Caritas und Co. nach ob diese eine Begleitperson haben, einen Betreuer wirst du ja nicht haben der könnte auch mit
und dann gibt es noch http://www.wirgehenmit.org/ falls das noch existiert oder einfach mal googeln ob in deiner Nähe jemand seine Hilfe anbietet.
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 09:12:53
Desweiteren verlangt Sie (hat sie mir damals gesagt bei dem gespräch) das bei ihr NUR vor Ort die Eingliederungsvereinbarungen unterschrieben werden! Ohne Ausnahme!
Wenn nicht folgt eine Sanktion.
Als ich ihr dann sagte, dass ich dieses Handeln schon kenne und das meine Anwältin dem JC Klipp und klar mitgeteilt hat, dass ich das Recht habe so eine Eingliederungsvereinbarung zu Hause in ruhiger Umgebung zu studieren. Meinte Sie nur:
Das können Sie direkt aus Ihrem Kopf streichen, sowas gibt es bei uns nicht und bei mir so oder so nicht.
Wenn das der Fall ist nimmst du wenn möglich die EinV trotzdem mit, also am besten entgegennehmen und sofort in deine Mappe/Tasche und nicht mehr raus rücken. Dann sagst du das du ca drei Wochen zur Prüfung brauchst da du dazu erst noch einen Termin machen musst und das "nicht kurzfristiger machbar sein dürfte".
Kommt was unverschämtes richte der SB aus weitere Kommentare dazu bekommt sie von deiner RA. und wenn ein Beistand dabei ist sollte das eigentlich gar nicht vorkommen denn da werden solche SB gerne mal vorsichtiger ausser die Hybris ist ausgewachsen.
MfG FN
Du kannst auch jeden x-beliebigen anderen ALG-II-Empfänger, den du gerade vor der Tür triffst, fragen, ob er mit zu deinem Termin reinkommt, daneben sitzt und zumindest so tut, als ob er aufmerksam zuhört. Wenn er auch noch mitschreibt, umso besser. Sagen muss er ja nichts.
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:26:00Ich zitiere:
Der Termin ist aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz ohne eine Begleitperson/ mit max. einem Dolmetscher / Erziehungsberechtigten wahrzunehmen.
Einen Beistand darfst du in jedem Fall mit hineinnehmen. Das SGB X ist durch Corona nicht außer Kraft gesetzt, auch wenn die JC in ihren Briefen es gern zweideutig formulieren.
Hallo liebe Mitglieder,
ich wollte nochmal um eure hilfe bitten.
Ich habe am Freitag morgen mit 2 SBs in einem Raum gesessen. mit meiner alten SB und meinem Zukünftigen neuen SB ( die nächsten Gespräche werden aber erstmal noch mit EIDEN SBs stattfinden...ist das Rechtens?
Naja jedenfalls habe ich es hinbekommen die Eingliederungsvereinbahrung zu bekommen, diese wollen die mitte der Woche wieder haben. Ich wollte die aber hier gern erst überprüfen lassen.
Ich habe damals von Oldhoefi hier aus dem forum hilfe bekommen, sie hat ein schreiben damals aufgesetzt, damit die vom JC meine Handynummer...email...und meine daten aus ihrem bewerberpool löschen.
So wie ich das verstehe wollen die mich wieder in diesen Bewerbungspool setzen so das wieder sämtliche Firmen meine Adresse usw. haben. Muss man dies mitlerweile zulassen? ( Falls ich damals etwas falsch verstanden habe, steinigt mich bitte nicht)
Weil ich bin immer noch nicht gesund, bin seit 2012 erkrankt, war ja schon jetzt 3 mal bei deren ÄD und jetzt halt nach dem letzten mal dann in der Erwerbsminderungsrente. Ich bin also nicht Gesund und soll jetzt wieder den Gesundheistfragebogen für den ÄD ausfüllen und deren Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben (werde definitiv wie immer die aus diesem forum nehmen!) und jetzt zu einem nächten Problem:
Der neue SB meinte zu mir, ich hätte bis zum 17.9. zeit um alles auszufüllen uns zu besorgen an unterlagen etc. (das steht auch so in der EGV drin also das ich bis zum 17.9. zait habe!)
Ich war aber so Aufgeregt und habe dann den fehler gemacht und gesagt, dass ich das bis mitte nächster Woche also mittwoch/Donnerstag alles fertig hätte und abgeben würde.
Mir ist das erst nach dem Gespräch klar geworden das dies dumm war. Jetzt soll ich jedenfalls alles mitte dieser woche abgeben, also die EGV und den Gesundheitsfragebogen muss ich mit der Post per Einschreiben an den ÄD senden, weil der ÄD zu hat, also keine Kunden einlass haben dort wegen Corona. Meine beiden SBs meinten, ich müsste dann aber den Gesundheitsfragebogen auch echt am mittwoch lossenden, weil sie würden sich jetzt darauf verlassen, da Sie dann rücksprache mit dem ÄD halten würden um das Quasi zu genehmigen.
Ich würde aber gern dann doch meine Zeit bis zum 17.9. in Anspruch nehmen. Allein schon weil ich ja unterlagen von meine Ärzten holen muss usw.
Habt ihr vielleicht einen Rat was ich tun kann/könnte?!
Liebe grüße.
Die EGV ist im anhang!
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 10:09:03
Weil ich bin immer noch nicht gesund, bin seit 2012 erkrankt, war ja schon jetzt 3 mal bei deren ÄD und jetzt halt nach dem letzten mal dann in der Erwerbsminderungsrente.
Wenn du in Erwerbsminderungsrente bist, wieso wollen die das alles von dir haben?
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2021, 11:15:55
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 10:09:03
Weil ich bin immer noch nicht gesund, bin seit 2012 erkrankt, war ja schon jetzt 3 mal bei deren ÄD und jetzt halt nach dem letzten mal dann in der Erwerbsminderungsrente.
Wenn du in Erwerbsminderungsrente bist, wieso wollen die das alles von dir haben?
Mir wurden doch die Leistungen vom Sozialamt gestrichen, und sollte mich beim jc melden, darum geht das ja hier alles.
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 11:35:38
Mir wurden doch die Leistungen vom Sozialamt gestrichen, und sollte mich beim jc melden, darum geht das ja hier alles.
Hier im Thread geht es um Mietbescheinigungen und Termine, aber ich habe es schon gefunden,
hier (https://hartz.info/index.php?topic=126169.msg1488101#msg1488101) ist einer der älteren Threads mit deinem Problem der unbescheinigten Erwerbsminderung.
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2021, 11:48:27
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 11:35:38
Mir wurden doch die Leistungen vom Sozialamt gestrichen, und sollte mich beim jc melden, darum geht das ja hier alles.
Hier im Thread geht es um Mietbescheinigungen und Termine, aber ich habe es schon gefunden, hier (https://hartz.info/index.php?topic=126169.msg1488101#msg1488101) ist einer der älteren Threads mit deinem Problem der unbescheinigten Erwerbsminderung.
Sorry.
Kann vielleicht dennoch jemand helfen oder hat Ratschläge?
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung
Das Bundessozialgericht hatte nämlich schon vor Jahren entschieden (Az: B 14 AS 65/11), dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Wir empfehlen daher, diese zu verweigern. Falls das Jobcenter sanktioniert, ist hier Widerspruch und eventuell Klage einzureichen. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund des Urteils des BSG sehr hoch. Wir empfehlen aber auch im ersten Schritt, dem Jobcenter mit
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 10:09:03
Der neue SB meinte zu mir, ich hätte bis zum 17.9. zeit um alles auszufüllen uns zu besorgen an unterlagen etc. (das steht auch so in der EGV drin also das ich bis zum 17.9. zait habe!)
Wenn die Frist zur Abgabe bis 17.09. ist und das so auch in der EGV drin steht, dann ist das auch so, unabhängig davon, was du da beim Termin gesagt hast.
Zitat von: Sheherazade am 07. September 2021, 13:52:18
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 10:09:03
Der neue SB meinte zu mir, ich hätte bis zum 17.9. zeit um alles auszufüllen uns zu besorgen an unterlagen etc. (das steht auch so in der EGV drin also das ich bis zum 17.9. zait habe!)
Wenn die Frist zur Abgabe bis 17.09. ist und das so auch in der EGV drin steht, dann ist das auch so, unabhängig davon, was du da beim Termin gesagt hast.
Ich mache mir wegen diesem Punkt sorgen:
Meine beiden SBs meinten, ich müsste dann aber den Gesundheitsfragebogen auch echt am mittwoch lossenden, weil sie würden sich jetzt darauf verlassen, da Sie dann rücksprache mit dem ÄD halten würden um das Quasi zu genehmigen.
Weil die SBs meinten, wenn ich das nicht machen würde, dann gäbe es Probleme. Allerdings weiß ich nicht WELCHE Probleme :weisnich: ob damit ne Sanktion wegen nicht mitwirken oder was auch immer gemeint ist weiß ich nicht.
Kann sich einer die EGV anschauen? Ist die OK oder ist da was dran auszusetzen?
Liebe Grüße
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 16:55:14Meine beiden SBs meinten, ich müsste dann aber den Gesundheitsfragebogen auch echt am mittwoch lossenden, weil sie würden sich jetzt darauf verlassen, da Sie dann rücksprache mit dem ÄD halten würden um das Quasi zu genehmigen.
Ruf doch einfach morgen an bei deiner SB und sag, dass du es zeitlich doch nicht schaffst, aber zum ursprünglichen Datum (17.09.) die notwendigen Unterlagen einreichen wirst. Falls du dir sicher bist, dass du es bis zu dem Datum schaffst.
Bis jetzt hast du die EinV noch nicht mal unterschrieben, also bist du bis jetzt nicht mal verpflichtet, das Datum 17.09. einzuhalten.
Zitat von: blaumeise am 07. September 2021, 19:16:24
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 16:55:14Meine beiden SBs meinten, ich müsste dann aber den Gesundheitsfragebogen auch echt am mittwoch lossenden, weil sie würden sich jetzt darauf verlassen, da Sie dann rücksprache mit dem ÄD halten würden um das Quasi zu genehmigen.
Ruf doch einfach morgen an bei deiner SB und sag, dass du es zeitlich doch nicht schaffst, aber zum ursprünglichen Datum (17.09.) die notwendigen Unterlagen einreichen wirst. Falls du dir sicher bist, dass du es bis zu dem Datum schaffst.
Bis jetzt hast du die EinV noch nicht mal unterschrieben, also bist du bis jetzt nicht mal verpflichtet, das Datum 17.09. einzuhalten.
Und was ist, wenn ich die SB oder meinen neuen SB nicht ans Telefon bekomme? Reicht das dann der Person zu sagen die am Hörer ist?
Ich wollte erstmal wissen ob die EinV so ok ist, deshalb hab ich sie hier hochgeladen. Weil (eine wissen das hier im Forum) in vergangenen Zeiten waren die EinV ja immer völlig daneben. Zum Glück hatte ich die hier immer prüfen lassen.
Hoffe da schaut noch jemand ganz genau drüber.
Also ich habe jetzt Angst das die beiden SBs mir irgendwie ne Sanktion oder sonstiges reinwürgen. Weil die extra den ÄD bescheidgeben wollten weil ich gesagt hatte das ich den Gesundheitsfragebogen etc. Mitte dieser Woche fertig hätte usw.
Wie ich schon schrieb, ansonsten gäbe es Probleme, klang wie eine Drohung.