Hallo,
ich habe Mitte Juni 21 eine neue Arbeit aufgenommen. Die Arbeitsaufnahme wurde dem JC mitgeteilt. Nach Erhalt meiner Lohnabrechnung für Juni 2021 habe ich diesem dem JC Mitte Juli 21 zugeschickt und seitdem keine weitere Reaktion oder Antwort vom JC erhalten. Seltsamerweise wurde auch noch nicht meine Lohnabrechnung für den Juli angefordert, die ich dem JC noch nicht zugeschickt habe.
Nun möchte ich mich selbst aus dem ALG 2-Bezug vom JC abmelden. Wie kann ich dies durchführen? Gibt es irgendwelche Stolpersteine?
Hast du für Juli und August noch Leistungen erhalten?
Hi Sheherazade,
nach der erneuten Mitteilung der Arbeitsaufnahme Ende Juni hat das JC einen neuen Bescheid mit einem fiktivem Einkommen erlassen, einen Änderungsbescheid. Die erste Mitteilung der Arbeitsaufnahme hat das JC scheinbar ignoriert, da es auch darauf keine direkte Antwort gab, so dass eine erneute Mitteilung notwendig wurde, um eine mögliche Überzahlung zu vermeiden. Der Änderungsbescheid wurde vor der Einsendung meiner Juni-Abrechnung erlassen und seitdem keine weitere Antwort. Für Juli gab es die vollen Leistungen und für August die aus dem Änderungsbescheid. Alle Mitteilungen wurden nachweisbar an das JC gesandt.
Die Sache ist einfach die, ich möchte weitere Überzahlungen seitens des JC verhindern und einen Schlussstrich unter das Kapitel JC ziehen.
Und warum schickst du die Juli-Abrechnung nicht mal hinterher? Mit dem halben Juni-Lohn wirst du ganz sicher nicht deinen Bedarf decken können, deshalb erfolgte der Änderungsbescheid auch mit einem fiktiven (hochgerechneten) Einkommen. Wenn das zu niedrig angesetzt wurde und du tatsächlich mehr verdient hast und du somit deinen Bedarf decken kannst, sollte das Jobcenter das wissen.
Klar kann ich die Juli-Abrechnung noch nachreichen.
Mich wundert nur, dass das JC sich nicht von sich aus meldet. Seit dem 13. Juli gibt es keine weitere Reaktion in dieser Sache, keine Anrechnung oder andere Antworten oder Nachfragen, wo die Juli-Abrechnung bleibt.
Das Netto-Einkommen für Juni beträgt ca. 690,00 EUR netto, mein Bedarf ca. 880,00 EUR. Für Juli sind es ca. 1300,00 EUR netto.
Hier wird dir auch niemand sagen können, warum die sich nicht von alleine melden, weiß ja keiner, was in deinem Änderungsbescheid noch so drin steht, wie lange dein Bewilligungszeitraum insgesamt noch geht, ob der Bescheid vorläufig ist, ob man dich irgendwo im Kleingedruckten aufgefordert hat, die Abrechnungen zeitnah einzureichen ................... :weisnich:
Der Änderungsbescheid läuft bis zum Ablauf des ursprünglichem Leistungsbescheides und ist nicht vorläufig.
Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber ich möchte wieder auf die Ausgangsfrage zurückkehren. Wie kann ich mich selbst aus dem Leistungsbezug abmelden? Was ist dabei zu beachten usw?
Btw. Ich finde es schon etwas merkwürdig, dass sich das JC nicht von sich aus meldet. Zumal sie ja mindestens die Abrechnung für Juni doch schon längst hätten bearbeiten müssen in Bezug auf mögliche Anrechnung.
Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 17:56:22
Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber ich möchte wieder auf die Ausgangsfrage zurückkehren. Wie kann ich mich selbst aus dem Leistungsbezug abmelden? Was ist dabei zu beachten usw?
Indem du endlich die Juli-Abrechnung einreichst samt Kontoauszug für den Nachweis des Zuflusses. Auf Leistungen kannst du jetzt nicht mehr verzichten (das wäre die beste Möglichkeit gewesen), weil die Leistungen für September schon unterwegs sind. Ein Verzicht käme bestenfalls für ab Oktober in Frage, wenn man dir jetzt noch mal Leistungen überweist. Mit der Verzichtserklärung solltest du gleichzeitig die Lohnabrechnungen Juli und August einreichen zusammen mit den Nachweisen des Zuflusses.
Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 17:56:22Der Änderungsbescheid läuft bis zum Ablauf des ursprünglichem Leistungsbescheides
Das war mir klar. Und endet wann?
Wieso kann nicht einfach ab für September verzichten und die Septemberleistungen einfach zurückzahlen?
Wie schreibe ich das Schreiben für den Verzicht, welchen Wortlaut? Die Juli-Abrechnung kann ich da nachreichen, kein Problem.
Der Bescheid läuft bis 30.04.22.
Verzichten kannst du nur für die Zukunft. September Geld ist schon unterwegs. Verzichte ab Oktober und verlange eine endgültige Bewilligung mit deinem nachgewiesenen Einkommen.
Für mich liegt der September noch in der Zukunft und meist gab es das Geld vom JC erst am letzten Banktag des Monats. Für September ist dies der 31.08., der ein Dienstag ist.
Gutschrift auf dem Konto und Zahllauf im Jobcenter sind zwei verschiedene Dinge
Inwiefern hat mich als ALG 2-Empfänger dieser Fakt zu interessieren? Sie könnten ja auch schon Anfang des Jahres alle Überweisungen als Terminüberweisung festlegen und dann?
Ich werde es dennoch mit einer Abmeldung zum 31.08.21 machen und diese per Fax einreichen. Sollte gerichtsfest sein.
Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 19:03:00
Ich werde es dennoch mit einer Abmeldung zum 31.08.21 machen und diese per Fax einreichen. Sollte gerichtsfest sein.
Das wird nicht funktionieren, weil sich die Gerichte dazu bereits mehrfach positioniert haben.
Das kann man wo nachlesen? Was kann ich dafür, dass das JC nicht aus dem Quark kommt? Sie hätten mich schon längst abmelden können, also spätestens seit 13. Juli.
Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 19:14:00
Das kann man wo nachlesen? Was kann ich dafür, dass das JC nicht aus dem Quark kommt? Sie hätten mich schon längst abmelden können, also spätestens seit 13. Juli.
Warum sollte Dich das JC "abmelden"?
Dann moser weiter rum. September Geld wird ausgezahlt werden und wenn du keinen Anspruch darauf hast, musst du es zurück zahlen.
Du bist dir doch anscheinend sicher. Leg das Geld zur Seite und warte ab.
Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 19:14:00
Das kann man wo nachlesen? Was kann ich dafür, dass das JC nicht aus dem Quark kommt? Sie hätten mich schon längst abmelden können, also spätestens seit 13. Juli.
Nö...Du hattest ein EK für Juni von 690, abzüglich Freibeträge also noch Bedürftig. Woher soll der SB wissen, dass Du am 31.07 1300 Netto auf dem Konto hattest und damit aus dem Bezug fällst? Vielleicht hattest Du auch Glück, dein AG hat es zu Dir aufs Konto erst zum 1.08 geschafft?
Schick den Wisch hin
Naja mal reinreichen und
Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 19:03:00Ich werde es dennoch mit einer Abmeldung zum 31.08.21 machen und diese per Fax einreichen. Sollte gerichtsfest sein.
Nein
zum 01.09.21 weil das der Folgemonat ist.
und ob das am 28. noch klappt nachdem das Geld angewiesen ist ist auch noch nicht sicher. Bzw dürfte ein Riesenaufwand werden das durchzusetzen. Egal wier sehr du am 28ten im Recht bist.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
MfG FN
Zitat von: Yavanna am 27. August 2021, 20:40:40
Du bist dir doch anscheinend sicher. Leg das Geld zur Seite und warte ab.
Habe ich irgendwo etwas geschrieben, die Leistungen für September behalten zu wollen? Ich möchte sie erst gar nicht ausgezahlt bekommen.
Zitat von: crazy am 27. August 2021, 21:38:46
Nö...Du hattest ein EK für Juni von 690, abzüglich Freibeträge also noch Bedürftig. Woher soll der SB wissen, dass Du am 31.07 1300 Netto auf dem Konto hattest und damit aus dem Bezug fällst?
Die Anrechnung des Juni-Einkommens ist noch nicht erfolgt. Es gab bisher keinen Bescheid dazu, wie ich auch zu Beginn schrieb.
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. August 2021, 18:13:53
zum 01.09.21 weil das der Folgemonat ist.
und ob das am 28. noch klappt nachdem das Geld angewiesen ist ist auch noch nicht sicher. Bzw dürfte ein Riesenaufwand werden das durchzusetzen. Egal wier sehr du am 28ten im Recht bist.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Wenn ich mich zum 01.09. abmelde, dann sage ich doch, dass ich zum 01.09., also für September, keine Leistungen mehr wünsche.
Zu Punkt 2 der genannten Rechtsquelle, wo und wie umgehe ich mit einem Verzicht der Leistungen irgendwelche Rechtsvorschriften oder wer wird dadurch belastet?
Langsam denke ich der erste Gedanke über einen Troll war gar nicht falsch.
MfG FN