Hallo Leute,
ich habe vor drei Wochen einen Antrag auf Kostenübernahme von der Heizkostenabrechnung eingereicht, rund 100 Euro. Ich musste in Vorleistung treten weil der Versorger das Geld automatisch vom Konto abbucht. Das Jobcenter hat es in 3 Wochen nicht hingekriegt meinen Antrag zu bearbeiten und ich habe entsprechend kein Geld erhalten.
Das große Problem, was bei meinem JC vor Ort hinzukommt ist, dass oft die Anträge überhaupt nicht bearbeitet werden. Kein Witz. Man wirft entsprechende Unterlagen in den Hausbriefkasten ein und es passiert einfach nichts. Letztes Jahr musste ich meine Nebenkostenabrechnung 4 Mal einreichen bis etwas unternommen wurde, das Ganze hat sich über Monate hingezogen. Es ist eine Frechheit und ich weiß nicht, wie man sich dagegen wehren könnte.
Nun meine Frage: wie lange würdet ihr warten, bis ihr die Unterlagen erneut einreichen würdet?
Ich würde nicht die Unterlagen erneut einreichen, sondern mal an den bereits gestellten Antrag erinnern, nachdrücklich.
Zitat von: besserwessi am 29. August 2021, 14:54:16Man wirft entsprechende Unterlagen in den Hausbriefkasten ein und es passiert einfach nichts. Letztes Jahr musste ich meine Nebenkostenabrechnung 4 Mal einreichen bis etwas unternommen wurde, das Ganze hat sich über Monate hingezogen.
Bevor das JC es nicht verlangt, würde ich gar nichts ein zweites Mal einreichen.
Du kannst doch mal freundlich anrufen und nach dem Sachstand fragen.
Zitat von: blaumeise am 29. August 2021, 15:39:39
Zitat von: besserwessi am 29. August 2021, 14:54:16Man wirft entsprechende Unterlagen in den Hausbriefkasten ein und es passiert einfach nichts. Letztes Jahr musste ich meine Nebenkostenabrechnung 4 Mal einreichen bis etwas unternommen wurde, das Ganze hat sich über Monate hingezogen.
Bevor das JC es nicht verlangt, würde ich gar nichts ein zweites Mal einreichen.
TE braucht(e) doch das Geld.
Schriftlicher Antrag Anfang Juni.
Kein Bescheid bis heute.
Welche Frist gilt hier zur Beantwortung?
Zitat von: FriendsOfZelda am 29. August 2021, 16:20:07
Schriftlicher Antrag Anfang Juni.
Kein Bescheid bis heute.
Welche Frist gilt hier zur Beantwortung?
Bezieht sich das irgendwie auf das Problem des TE? Oder stellst du eine eigene Frage?
Was für ein Antrag?
Grundsätzlich kann man Untätigkeitsklage nach 6 Monaten bei Anträgen erheben und nach 3 bei Widersprüchen, ist in dem Thema aber nicht hilfreich.
Ich verstehe nicht warum man nicht einfach im JC - möglichst den SB - anruft und nach dem Stand fragt. Das ist doch echt am einfachsten und schnellsten.
Ggf. ein Fax senden (kein Mail)
Zitat von: Gast50147 am 29. August 2021, 16:39:35
Ich verstehe nicht warum man nicht einfach im JC - möglichst den SB - anruft und nach dem Stand fragt.
Das könnte daran liegen, dass je nach JC gar keine direkte Durchwahl des SB bekannt gegeben wird, sondern nur ein Callcenter, die nur die Anfragen aufnehmen und weitergeben und nur bedingt Informationen zu Bearbeitungsständen geben können. Teilweise haben sie keinen Einblick in die Unterlagen. So ist zumindest meine Erfahrung.
Zitat von: krefelder am 29. August 2021, 19:44:11
Das könnte daran liegen, dass je nach JC gar keine direkte Durchwahl des SB bekannt gegeben wird, sondern nur ein Callcenter, die nur die Anfragen aufnehmen und weitergeben und nur bedingt Informationen zu Bearbeitungsständen geben können. Teilweise haben sie keinen Einblick in die Unterlagen. So ist zumindest meine Erfahrung.
Ganz genau so sieht es auch hier bei mir aus, einen Anruf, falls man überhaupt durchkommt, kann man sich eigentlich sparen.
Es bleibt mir nichts anderes üblich, als immer wieder den gleichen Antrag einzureichen mit der Hoffnung, dass er diesmal bearbeitet wird.
Was ist eurer Meinung nach die übliche Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Kostenübernahme, wie lange dauert es im Schnitt bei euch?
Zitat von: justine1992 am 29. August 2021, 15:47:35
Zitat von: blaumeise am 29. August 2021, 15:39:39
Zitat von: besserwessi am 29. August 2021, 14:54:16Man wirft entsprechende Unterlagen in den Hausbriefkasten ein und es passiert einfach nichts. Letztes Jahr musste ich meine Nebenkostenabrechnung 4 Mal einreichen bis etwas unternommen wurde, das Ganze hat sich über Monate hingezogen.
Bevor das JC es nicht verlangt, würde ich gar nichts ein zweites Mal einreichen.
TE braucht(e) doch das Geld.
Deshalb muss man noch lange nicht alles nochmal hinschicken. Es ist doch gar nicht klar, woran es liegt, dass die Bearbeitung sich hinauszögert. Erst mal dies hier tun:
Zitat von: Sheherazade am 29. August 2021, 15:06:13
Ich würde nicht die Unterlagen erneut einreichen, sondern mal an den bereits gestellten Antrag erinnern, nachdrücklich.
besserwessi
Zitat von: besserwessi am 29. August 2021, 14:54:16Nun meine Frage: wie lange würdet ihr warten, bis ihr die Unterlagen erneut einreichen würdet?
Bis die Zahlung für den September auf dem Konto ist!
Wenn nicht eine Erinnerung an die Leistungsabteilung und eine Aufforderung das ausstehende Geld unverzüglich anzuweisen mit einer Fristsetzung von max 14 Tagen auf deinem Konto ansonsten wird beim SG ein EA gestellt. Fertig!
Zitat von: FriendsOfZelda am 29. August 2021, 16:20:07Schriftlicher Antrag Anfang Juni.
Kein Bescheid bis heute.
Welche Frist gilt hier zur Beantwortung?
Hier ist die Frist seit Anfang Juli abgelaufen, also wie oben verfahren da vor Klage eine Erinnerung gemacht werden soll.
FriendsOfZelda
Normal sollte für eigene Fragen ein eigener Thread eröffnet werden nur für das nächste Mal. > Nutzungsbedingungen (http://hartz.info/index.php?action=custom;show=terms)
MfG FN
Lange Rede kurzer Sinn:
Auszug: ,,(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; .....
Das Selbe gilt natürlich auch für eine Nachzahlung die erforderlich wird
Hallo Leute,
ein kleines Update:
nachdem ich die Unterlagen Ende des Monats zum zweiten Mal eingereicht habe, ist immer noch nichts passiert, also habe ich heute doch noch mal angerufen, obwohl ich von telefonischer Beratung wenig halte. Der freundliche Mitarbeiter teilte mir mir mit, dass die Unterlagen beide Male eingegangen sind, aber noch nicht bearbeitet worden sind, das konnte er im System einsehen. Mehr kann er nicht machen. Das ist doch echt der Hammer, eingegangen aber nicht bearbeitet.
Was soll ich jetzt machen, das JC ist offensichtlich untätig, die machen einfach nichts, wie kann so etwas sein?
Wie du ja in Antwort # 12 nachlesen kannst, sollte die Abrechnung im Folgemonat erfolgen. Heute ist erst der 15.09, also noch Zeit, das es bearbeitet wird. Ein bisschen Geduld bitte!
Zitat von: 1-2-3-4 am 15. September 2021, 09:33:30
Wie du ja in Antwort # 12 nachlesen kannst, sollte die Abrechnung im Folgemonat erfolgen. Heute ist erst der 15.09, also noch Zeit, das es bearbeitet wird. Ein bisschen Geduld bitte!
Das habe ich aber ganz anders verstanden.
Die Abrechnung bekam ich Anfang August gleich danach erfolgte der Antrag, die Nachforderung wurde Ende August vom Konto eingezogen. Weil das Geld im Voraus gezahlt wird, hätte die Anpassung des Abschlags und die Nachforderung doch schon mit dem Geld für September also noch im August erfolgen müssen, oder verstehe ich das falsch?
Denn die Änderung des Abschlags erfolgte schon im August, das Jobcenter hätte also für August nachträglich den Abschlag ändern müssen.
Zitat von: besserwessi am 15. September 2021, 09:49:20Die Abrechnung bekam ich Anfang August
Zitat von: besserwessi am 15. September 2021, 09:49:20danach erfolgte der Antrag
Auszug aus Antwort # 12
Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;
Das heißt nicht ....mit der Leistungüberweisung für Sept., als i.d.R. am letzten Banktag des August´s.
Deshalb, warte noch diesen Monat ab, ob noch ein Änderungsbescheid kommt!
Wie soll das denn gehen? Ich musste den Nachzahlungsbetrag vorstrecken, zum Glück habe ich Rücklagen gehabt. Hinzu kommen ja noch die Differenzbeträge zu den neuen Abschlägen für August und September.
Es soll also rechtens sein, dass man anderthalb Monate auf das Geld wartet?
Zitat von: besserwessi am 15. September 2021, 11:00:40Ich musste den Nachzahlungsbetrag vorstrecken
Es gibt hier (wie immer) zwei Vertragsverhältnisse!
Erstes Vertragsverhältnis ist Vermieter ./. Mieter (du)
Zweites Vertragsverhältnis ist Du ./. JC
Wie das JC vorgeht, hast du ja jetzt mehrfach gelesen (u.a. Antwort # 12). Wie du und dein Vermieter übereinkommen, ist alleine eure Sache!
Du kannst jetzt weiter rumjammern oder akzeptieren, was man dir geschrieben hat. Aus meiner Sicht ist deine Frage hier mehr als einmal ausreichend / erschöpfend beantwortet worden.
Zitat von: besserwessi am 15. September 2021, 09:09:01nachdem ich die Unterlagen Ende des Monats zum zweiten Mal eingereicht habe, ist immer noch nichts passiert, also habe ich heute doch noch mal angerufen, obwohl ich von telefonischer Beratung wenig halte. Der freundliche Mitarbeiter teilte mir mir mit, dass die Unterlagen beide Male eingegangen sind, aber noch nicht bearbeitet worden sind, das konnte er im System einsehen. Mehr kann er nicht machen. Das ist doch echt der Hammer, eingegangen aber nicht bearbeitet.
Was soll ich jetzt machen, das JC ist offensichtlich untätig, die machen einfach nichts, wie kann so etwas sein?
Da der erste Teil keinen Erfolg gebracht hat, wäre jetzt der zweite Teil möglich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. August 2021, 16:11:57Wenn nicht eine Erinnerung an die Leistungsabteilung und eine Aufforderung das ausstehende Geld unverzüglich anzuweisen mit einer Fristsetzung von max 14 Tagen auf deinem Konto ansonsten wird beim SG ein EA gestellt.
Das Geld hätte dir mit dem Septembergeld ausgezahlt werden müssen. Für die Bearbeitung war lange genug Zeit und mit 100 Euro in Vorleistung gehen ist keine Kleinigkeit.