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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sarah B am 30. August 2021, 15:26:45

Titel: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 30. August 2021, 15:26:45
Hallo liebe Fories,

im letzten Thread habe ich es ja bereits beschrieben, dass mein Freund und ich eine BG auf Probe beantragt haben und dies eigtl. auch akzeptiert wurde.

Jetzt hat mir das SA aber meine Leistungen doch angepasst, obwohl das in dem Fall doch gar nicht so sein sollte, oder? Ich soll, anstatt 830€ nur noch knapp 600€ Bedarf haben?

Meine Rente beläuft sich auf 517€. Darauf soll ich jetzt 86,75€ zusätzlich bekommen. Mein Mietanteil liegt bei knapp 200€...

Wir haben das Probejahr angeleiert, weil mich das Jobcenter so eingestuft hat und man mir sagte, dass man mir nichts abziehen würde...

Vielleicht blickt da ja jemand durch und kann mir auch einen Tipp geben, wie ich jetzt beim SA argumentieren soll...  :help:

Lg,
Sarah
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Gast34764 am 30. August 2021, 15:32:46
Was steht denn in der Bewilligung dazu?  Habt ihr etwas ausgefüllt zwecks VuE?
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Deadpool am 30. August 2021, 15:51:42
Kann man die Berechnung mal sehen?
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. August 2021, 16:01:58
Sarah B

und wenn es dazu schriftliches gibt, oder einen Beistand der das bezeugen könnte
Zitat von: Sarah B am 30. August 2021, 15:26:45dass mein Freund und ich eine BG auf Probe beantragt haben und dies eigtl. auch akzeptiert wurde.
ebenso hier einstellen oder den Inhalt des Gesprächs, nur wenn ein Beistand dabei war, schildern.

MfG FN
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sheherazade am 30. August 2021, 16:07:08
Zitat von: Sarah B am 30. August 2021, 15:26:45
Wir haben das Probejahr angeleiert, weil mich das Jobcenter so eingestuft hat und man mir sagte, dass man mir nichts abziehen würde...

Nachfragen zum Verständnis: Du beziehst Leistungen vom Sozialamt, dein Freund vom Jobcenter? Bei deinem Freund wurde der volle Regelsatz bewilligt, bei dir nur der Partnerregelsatz?
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: crazy am 30. August 2021, 16:08:23
mhh, dein Bedarf ist 446 plus ca 200= 646 Euro. Abzüglich deiner Rente...

Wie kommst Du auf 830?
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 30. August 2021, 16:12:29
Zitat der Sachbearbeiterin beim SA:
"Da wir gestern Eingabeschluss für den Monat September hatten, werden Sie den neuen Bescheid erst zum 01.10.21 erhalten."
Find ich auch schonmal echt top!
Naja, das war seit Bekanntgabe des Zuzugs ein reinster HickHack. Da mein Freund beim Jobcenter ist, wollte man mich beim SA loswerden und ich sollte einen Antrag beim JC stellen. Da ich noch 3 Monate Zeit hatte, habe ich mir da etwas Zeit gelassen, da ich noch auf Dokumente warten wollte. Die SB beim SA hat in der Zwischenzeit dem Jobcenter schonmal Meldung gemacht, weil sie verhindern wollte, dass ich ohne Geld da stehe, was ja an sich eine nette Geste war...

Ende des Monats bekam mein Freund plötzlich keine Zahlung.
Prompt hatte er Post im Briefkasten. Im Umschlag ein Formular VuE und - und jetzt kommt's - auch einen Bescheid für MICH! Nicht nur, dass das gegen das Briefgeheimnis verstoßen würde, nein, ich sollte doch vor einer Woche schon einen Antrag gestellt haben  :wand:
Wir haben natürlich beide eine saftige Nachricht an's JC geschickt...
Ich habe jedenfalls dann, nachdem ich noch Stress mit dem Online-formular hatte, einen Antrag beim Jobcenter eingereicht. Und es kam.... Nichts!

Vor 2 Tagen, knapp vor Toreschluss, rief ich dann mal bei JC an. Die Dame, sehr nett, versuchte sich ständig daran zu erinnern, mit wem sie denn darüber gesprochen hätte. Mein Name käme ihr so bekannt vor  :lachen:
Sie teilte mir mit, dass das JC davon ausgehe, wir würden eine BG auf Probe darstellen, da wir ja jetzt erst zusammenziehen und noch kein Jahr zusammen wohnen. Deshalb wäre ich wieder SGB XII...
Ich also beim SA angerufen: "Nä, wir haben keine Bestätigung vom JC bekommen. Also da Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen, ist das JC zuständig." und wimmelte mich ab mit den Worten " Sie haben ja jetzt beim JC angerufen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass das geklärt wird." :schock:

Die Dame beim JC, bei der ich noch einmal anrief, erklärte mir das mit der Probe-BG und ich solle mich darauf berufen. Sie versicherte mir, dass mir nichts abgezogen wird.
Gesagt, getan und mir wurden 86,75€ überwiesen. Etwa 3-4 mal so wenig wie vorher. Und nachdem ich da nachgefragt habe kam noch f:

"Entsprechend der Anlage zu § 28 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird neben dem Regelbedarf der Stufe 2 in Höhe von 401,00 € Ihr Mietanteil in Höhe von 199,90 € (399,80 € / 2 Personen) bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt. Es ergibt sich ein Gesamtbedarf von 600,90 €."

Ich hab jetzt gelesen, dass es im SGB XII gar keine BG gibt, sondern Hausgemeinschaften. Die werden ganz anders behandelt als im SGB II. Das kann doch nicht deren ernst sein, oder?

Sorry für den langen Text. Musste mich vielleicht mal etwas ausheulen    :heul:
Bin mal gespannt, was mein Freund jetzt für einen Betrag bekommt...
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: crazy am 30. August 2021, 16:15:19
Vermutlich exakt genau so viel.
Geld sollte morgen auf dem Konto sein.
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 30. August 2021, 16:17:42
Naja, aber er sollte ja lt. SGB II Anspruch auf den vollen Satz haben, oder nicht?

Ach, und die 830€ sind noch von meiner alten Wohnung, da hab ich natürlich mehr bezahlt...
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: crazy am 30. August 2021, 16:19:34
Dazu müsst ihr jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und der Vermutung einer VuE widersprechen
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 30. August 2021, 16:24:24
Er hat Geld bekommen und zwar den kompletten Satz, abzüglich meines Mietanteils...
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. August 2021, 16:41:33
Sarah B

Ich bin da raus im Rechtskreis SGB 12 bin ich nicht bewandert,
dann noch das hin und her mit dem JC und dem SA.

MfG FN
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 30. August 2021, 17:52:21
Ich sag dir, dieser Vorgang hat mich einige Nerven gekostet!

Ich hab jetzt nochmal meine SB angeschrieben.

Ich vermute aber mal, dass diese Sache mit den Bedarfs- (SGB II) und Haushaltsgemeinschaften (SGB XII) tatsächlich 2 paar unterschiedliche Schuhe sind.
Da frage ich mich allerdings, ob die uns verarschen wollen. Aus welchem Grund wird ein Hartz IV Empfänger anders gehandhabt, als ein Sozialhilfeempfänger?

Das ist aber vielleicht eher eine Diskussion für einen eigenen Thread...
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: blaumeise am 30. August 2021, 19:58:18
Zitat von: Sarah B am 30. August 2021, 16:12:29Sie teilte mir mit, dass das JC davon ausgehe, wir würden eine BG auf Probe darstellen, da wir ja jetzt erst zusammenziehen und noch kein Jahr zusammen wohnen. Deshalb wäre ich wieder SGB XII...
Jahr auf Probe bzw. Wohngemeinschaft ist richtig. Was das allerdings damit zu tun hat, dass du deshalb "wieder SGB XII" wärst, ist mir schleierhaft. Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun.

Ich würde Widerspruch einlegen, da dir der Partner-Regelsatz berechnet wird, nicht der für Alleinstehende. Hier findest du Infos: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB II  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=30.0 (https://hartz.info/index.php?topic=30.0)

Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Gast34764 am 30. August 2021, 20:19:34
Zitat von: Sarah B am 30. August 2021, 17:52:21Da frage ich mich allerdings, ob die uns verarschen wollen. Aus welchem Grund wird ein Hartz IV Empfänger anders gehandhabt, als ein Sozialhilfeempfänger?


Du kannst auch versuchen einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu bekommen, dann kannst du die Frage mal einem Anwalt stellen. SGB XII ist wirklich ein Thema für sich. Anders als das SGB II kennt es keine Bedarfsgemeinschaft sondern nur den gemeinsamen Haushalt...und da wirtschaftet man aus einem Pott.

Die Frage ist: wirtschaftet ihr zusammen oder zahlt jeder seins?

Übrigens gibt es auch im SGB II kein "Jahr auf Probe". Das ist leider ein Irrglaube...es ist nur so, dass das JC euch im ersten Jahr eine BG beweisen müsste. Nach einem Jahr liegt die Beweislast bei euch.
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 31. August 2021, 08:31:26
Zitat von: blaumeise am 30. August 2021, 19:58:18

Jahr auf Probe bzw. Wohngemeinschaft ist richtig. Was das allerdings damit zu tun hat, dass du deshalb "wieder SGB XII" wärst, ist mir schleierhaft. Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun.



Ich hab's auch nicht verstanden. Die SB beim JC hat mir die Wahl gelassen, am Telefon, ob ich mich jetzt auf dieses Probejahr verufen will, oder nicht. Hätte ich nein gesagt, hätte sie meine Akte zur Akte meines Freundes gelegt und wir wären automatisch eine BG gewesen...  :weisnich:

Ich schluck das jetzt einfach  weil ich es einfach leid bin momentan...

Zitat von: Gast34764 am 30. August 2021, 20:19:34
Die Frage ist: wirtschaftet ihr zusammen oder zahlt jeder seins?

Übrigens gibt es auch im SGB II kein "Jahr auf Probe". Das ist leider ein Irrglaube...es ist nur so, dass das JC euch im ersten Jahr eine BG beweisen müsste. Nach einem Jahr liegt die Beweislast bei euch.

Ich verfüge nicht über das Einkommen und Vermögen meines Freundes, falls du das mit wirtschaften meinst...

"BG auf Probe" bedeutet ja auch nur, dass die im Sinne §7 Abs. 3a, SGB II Kriterien einer VuE nicht zutreffen, oder?

Aber wenn es dieses Jahr eigtl. nicht gibt, wie kommt denn dann das JC selbst darauf?

Die wollen einen ja eh in erster Linie einfach nur loswerden und schieben dich von einer Behörde zur anderen. Hab ich leider in den letzten Jahren oft erlebt und das in einem äußerst instabilen Zustand. Zum Glück hab' ich einen Betreuer...

LG,
Sarah
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Gast34764 am 31. August 2021, 09:45:59
Zitat von: Sarah B am 31. August 2021, 08:31:26
Aber wenn es dieses Jahr eigtl. nicht gibt, wie kommt denn dann das JC selbst darauf?

Das Jc müsste halt im ersten Jahr den Beweis liefern, dass ihr eine VuE bildet. Solange keines der anderen Kriterien dafür zutrifft ist das für die schwer, deshalb hat sich das umgangssprachlich als "Probejahr" eingebürgert.

Mit wirtschaften meine ich, wie ihr das Finanzielle regelt. Teilt ihr die Kosten 50:50 oder legt ihr alles zusammen? Es geht um wirtschaftliche Unterstützung.
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 31. August 2021, 09:51:07
Wir teilen nur die Fixkosten. Alles andere bleibt in unserem eigenen Ermessen. Theoretisch. Also ich bekomme von ihm jetzt kein Geld für meine Hobbies, Laster und Co. Und er genauso wenig. Haushaltskasse gibt es momentan so nicht....

50:50 würde ich sagen...
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: blaumeise am 31. August 2021, 10:43:48
Schau mal hier: Unterstützungsvermutung VuE - HG - getrennt lebend ==>  https://hartz.info/index.php?topic=4590.0 (https://hartz.info/index.php?topic=4590.0)

Da findest du viel, womit du ggf. schriftlich argumentieren kannst. Vorerst würde ich den Bescheid abwarten, denn auf Mündliches kannst du dich eh nicht verlassen. Überhaupt würde ich in Zukunft dann nur noch nachweislich schriftlich kommunizieren.
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sheherazade am 31. August 2021, 10:53:34
Ehrlich, ich finde in den Links so gar keine Lösung des Problems.

Die TE bezieht Leistungen nach SGBXII und bekommt vom Sozialamt nur den Partnerregelsatz plus Mietanteil. Ihr Partner bezieht Leistungen nach SGBII und bekommt vom Jobcenter den vollen Regelsatz (wegen Probejahr) plus anteilige Miete.

Hier müsste man doch beim Sozialamt ansetzen, aber wie? Die beiden streiten ja nicht ab, dass sie Partner sind.

Mich würde mal interessieren, wie der ALGII-Bescheid des Partners aussieht, wird die TE darin aufgeführt?
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: blaumeise am 31. August 2021, 11:03:04
@Sara: Nach welchem Kapitel bekommst du denn Leistungen?

Es gibt m. E. doch auch im SGB XII Wohngemeinschaften. Die beiden sind ja nicht verwandt.

Nur wenn ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft leben würdet, dann wärt ihr auch nach dem SGB XII Ehegatten gleichgestellt: § 20 SGB XII  http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47581.htm (http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47581.htm). Wenn ihr angebt, eine Wohngemeinschaft zu sein, getrennt zu wirtschaften und keiner steht für den anderen ein - wie es im SGB II beim "Probejahr" wäre -, dann dürfte hier der Partnerregelsatz ebenfalls nicht angewendet werden.
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sheherazade am 31. August 2021, 11:05:22
Zitat von: blaumeise am 31. August 2021, 11:03:04
Es gibt m. E. doch auch im SGB XII Wohngemeinschaften.

Klar, aber das haben sie nicht angegeben. Sie haben angegeben, dass sie Partner sind und im SGBXII gibt es kein "Probejahr", wenn ich das richtig verstanden habe.
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: blaumeise am 31. August 2021, 11:07:11
Hab's nochmal geändert oben.
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 31. August 2021, 11:19:23
Vornehmlich habe ich zum Thema diesen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__39.html

und diesen

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/

Link gefunden. Da wird die Abgrenzun recht gut beschrieben.

@blaumeise
Das verstehe ich im §39 auch so. Aber ohne Bescheid kann ich eh nichts machen. Und ist auch noch die Frage, ob das durchgeht...
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: blaumeise am 31. August 2021, 11:31:46
Bekommst du Leistungen nach dem 3. Kapitel?
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 31. August 2021, 11:54:41
Ich glaube ja. Bekomme nur eine kleine Erwerbsminderungrsente und werde aufgestockt.
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: blaumeise am 31. August 2021, 12:01:06
Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung wären es Leistungen nach dem 4. Kapitel.
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: Sarah B am 06. September 2021, 15:18:06
Hey,

ich warte jetzt erstmal den Bescheid ab. Meine Akte wurde irgendwie auch woanders hin verschoben. Was für eine nervige Sache das ist...
Titel: Re: Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!
Beitrag von: blaumeise am 06. September 2021, 18:03:59
Ich denke einfach, dass die Voraussetzung dafür, dass man euch als "lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft" einstufen und damit nur den Partnerregelsatz auszahlen kann, ist, dass ihr eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet sowie die üblichen Voraussetzungen da sind (Wille, füreinander einzustehen usw.), wie sie auch bei einer VuE vorliegen müssen. Es kann ja nicht sein, dass für den einen "Bett-Partner" der volle Regelsatz gezahlt wird, weil das eine Amt es so sieht, und für den anderen Partner nur der Partnerregelsatz, weil das andere Amt es anders sieht. Im § 39 SGB XII wird ja ebenfalls vom gemeinsamen Wirtschaften gesprochen.